Mit finanzieller Unterstützung der
GD Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und
Chancengleichheit
der Europäischen Kommission
Mitteilung des Herausgebers
Postdienste
Europäische Digitale Bibliothek
Antwort der EBU auf die Anhörung der Kommission zum Thema e-Inclusion
Zugänglichkeit von Publikationen
Neues aus dem Bereich Technik
SPEZIAL : Zugang zu elektronischen Zahlungsmitteln
Veranstaltungskalender
[Die in diesem Newsletter vertretenen Meinungen sind die der Autoren und entsprechen nicht zwingend den Ansichten der EBU.]
Herzlich Willkommen bei der Ausgabe Nr. 56 des EBU-Newsletter.
Die 8. EBU-Generalversammlung (Antalya, Türkei, 24.-26. Oktober 2007) rückt
näher und unser Gastgeber, der Türkische Blindenverband, ist mit den letzten
Vorbereitungen beschäftigt. Dem am Wochenende in Barcelona zusammengetretenen
EBU-Präsidium wurde mitgeteilt, dass die Vorbereitungen problemlos verlaufen.
Währenddessen kümmert sich das Präsidium um die Fertigstellung der
Arbeitsdokumente, die vor der Generalversammlung zugestellt werden, damit sich
die Delegierten entsprechend vorbereiten und sich aktiv bei der
Generalversammlung einbringen können.
Bitte beachten Sie, dass Teilnehmer, die ihre Führhunde mit in die Türkei
bringen möchten und über Großbritannien reisen, mit Problemen konfrontiert
werden könnten. Die Türkei wurde noch nicht in die Liste der Länder
aufgenommen, von denen aus ein Hund nach Großbritannien einreisen kann, was
bedeutet, dass dieser trotz Hundepass und den entsprechenden Papieren bei der
Rückkehr nach Großbritannien in Quarantäne muss.
Im Rahmen der „1million4disability“-Kampagne ist für den 4. Oktober eine große
Versammlung in Brüssel geplant. Das Europäische Behindertenforum hofft, dass
so viele Menschen wie möglich an dieser Versammlung teilnehmen. Je zahlreicher
wir sind, desto größer ist die Chance, dass wir uns Gehör verschaffen!
Die EBU setzt sich weiterhin mit ganzer Kraft im Bereich der EU-Gesetzgebung
ein. Wir freuen uns besonders, Ihnen die herausragenden Fortschritte unserer
Kampagne für portofreie Postsendungen für Blinde vorstellen zu können.
Unser Spezial ist dieses Mal zugänglichen Zahlungsmitteln in den Niederlanden
gewidmet. Wir hoffen, dass dieser Artikel andere Blindenorganisationen dazu
ermutigen wird, sich für ähnliche Möglichkeiten einzusetzen, wo diese noch
nicht existieren.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre dieser Ausgabe. Für Kommentare und
Anregungen steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
ebuoffice@euroblind.org
« 1million4disability »
|
Diese Versammlung bildet das Kernstück der europäischen Bürgerkampagne
„1million4disability“.
Wir wollen zusammentreffen, um uns als mündige Bürger zu präsentieren, unsere
Stimmen zu erheben und europäische Gesetzesmaßnahmen gegen die Diskriminierung
Behinderter in allen Lebenslagen zu fordern.
Beteiligen Sie sich an dieser Versammlung, um sich für ein Europa einzusetzen,
in dem Behinderte nicht diskriminiert werden!
Kommen Sie, um der Diskriminierung den Kampf zu
erklären und sich für gleiche Chancen und Rechte auszusprechen.
WER?
Wir brauchen SIE, um den Erfolg und die Sichtbarkeit unserer Versammlung zu
garantieren.
Erwartet werden Delegationen Behinderter aus ganz Europa, Behinderte mit ihren
Familien und Freunden aus ganz Belgien und den Nachbarstaaten, offizielle
Vertreter der EU und ihrer Mitgliedstaaten, Vertreter der Zivilgesellschaft
und viele mehr.
Je zahlreicher wir sind, desto größer ist unsere
Chance, unserer Stimme Gehör zu verschaffen!
WAS?
Eine fröhliche, farbenfrohe und positive Versammlung … Live-Musik und das
gleichzeitige Freilassen mehrerer Tausend Luftballons werden für festliche
Stimmung sorgen.
Jeder Teilnehmer ist aufgefordert, eine persönliche Nachricht zu verfassen,
die der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament übergeben wird.
12.30 Uhr: Ankunft der Teilnehmer
13.00 Uhr: Offizielle Eröffnung der Versammlung (Reden und Live-Musik)
13.30-14.30 Uhr: Zusammenkunft mit den Präsidenten der Europäischen Kommission
und des Europäischen Parlaments (Reden und Live-Musik)
14.30 Uhr: Bekanntgabe der Ergebnisse der Zusammenkunft mit den hohen
Vertretern der europäischen Institutionen (Reden und Live-Musik)
14.45 Uhr: Gleichzeitiges Freilassen mehrerer Tausend Luftballons
15.00 Uhr: Ende der Versammlung
WO? WANN?
Datum: 4. Oktober 2007
Zeit: 13.00-15.00 Uhr
Ort: Rond-Point Schuman (1040 Brüssel), ein strategischer Ort zwischen
den offiziellen EU-Gebäuden.
Metro: Schuman
Busparkplatz: Av. de la Joyeuse entrée / Av de la Renaissance.
WIE?
Die Teilnehmer sind dazu aufgefordert, eine Fahne ihres Landes und/oder ihrer
Region, das Banner ihrer Organisation und Spruchbänder zum Thema
Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung für Behinderte mitzubringen.
Nähere Informationen erteilt Valérie Asselberghs, EDF-Informations- und
Mitgliedschaftsbeauftragte:
valerie.asselberghs@edf-feph.org
htpp://www.1million4disability.eu
Nach der Annahme des Änderungsantrags für die
Postdienst-Richtlinie hinsichtlich der Bereitstellung portofreier
Postsendungen für Blinde und Sehbehinderte durch den Ausschuss für Verkehr und
Fremdenverkehr leistete die EBU vor der ersten Lesung im Europäischen
Parlament im Juli eine erfolgreiche Lobbyarbeit. Der Änderungsantrag wurde vom
Parlament verabschiedet und wir sind derzeit dabei, Überzeugungsarbeit bei den
Mitgliedstaaten zu leisten, um sicherzustellen, dass auch der Rat diesem
Änderungsantrag zustimmen wird.
Eine erste Rückmeldung seitens der Mitgliedstaaten fiel gemischt aus – einige
stehen dem Änderungsantrag positiver gegenüber als andere. Die Stellungnahme
des Rates wird für November erwartet.
Nähere Informationen erteilt Dan Pescod, Verantwortlicher für europäische und
internationale Kampagnen, RNIB: dan.pescod@rnib.org.uk
Am 25. September beschließt das Europäische Parlament über den Bericht von
Marie-Hélène Descamps „i2010: Auf dem Weg zu einer Europäischen Digitalen
Bibliothek“. In diesem Bericht werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert,
die Digitalisierung kultureller Inhalte voranzutreiben und die EU wird dazu
angehalten, neue Finanzierungsmaßnahmen für die Digitalisierung zu entwickeln,
um die von der Kommission im Jahr 2005 geforderte Europäische Digitale
Bibliothek auf den Weg zu bringen.
In einem Schreiben vom 6. September bat die EBU die Berichterstatterin,
Änderungsanträge hinsichtlich der Zugänglichkeit digitalisierter Dokumente vor
dem Beschluss in der Plenarsitzung in Betracht zu ziehen. Obwohl sie unseren
Bedenken offen gegenüber stand, sah sie es insbesondere aufgrund der
Vereinbarung mit anderen politischen Gruppen, dass kein Änderungsantrag
gestellt würde, als nicht angemessen an, in der Plenarsitzung einen solchen
vorzubringen. Des Weiteren wies sie darauf hin, dass ihr Bericht mehr als
politische Erklärung denn als technischer Bericht anzusehen sei. Sie bot uns
jedoch ein Treffen hinsichtlich einer zukünftigen Zusammenarbeit in den
Bereichen digitale Integration („eInclusion“) und barrierefreier Zugang
(„eAccessibility“) an.
Nähere Informationen erteilt Anne Spinali, zuständig für europäische
Kampagnen, RNIB:
anne.spinali@rnib.org.uk
Die Europäische Kommission beabsichtigt, bis zum Jahresende eine umfassende
Strategie zum Thema digitale Integration („e-Inclusion”) vorzustellen und
führt zu diesem Zweck eine öffentliche Anhörung durch, die sich insbesondere
mit den EU-Maßnahmen im Bereich des barrierefreien Zugangs („eAccessibility“)
auseinandersetzt.
„e-Inclusion” umfasst sowohl die digitale Integration als auch den Einsatz von
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Verbesserung der
Integration. „e-Inclusion” zielt auf eine Beteiligung aller Personen und
Gemeinschaften in allen Bereichen der Informationsgesellschaft und somit auf
eine breitere Nutzung der IKT zur Überwindung von Ausgrenzung und Verbesserung
der Wirtschaftsleistung und des Arbeitsangebots sowie der Erhöhung der
Lebensqualität, der sozialen Integration und des gesellschaftlichen
Zusammenhalts ab.
Aufgrund der großen Bedeutung der Informationstechnologien für Sehbehinderte
reagierte die EBU auf diese Anhörung. Die Antwort der EBU wurde bereits unter
folgender Adresse auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/doc/info_centre/public_consult/review
/comments/ebu_european_blind_union.pdf
Die Internationale Verlegerunion (IVU) lud sehbehinderte Fachleute und
Entscheidungsträger des Verlagswesens zu einem Dialog über den
grenzüberschreitenden Zugang zu Publikationen in zugänglichen Formaten für
Blinde und Sehbehinderte.
Das Treffen mit Vertretern der Weltblindenunion, des DAISY-Konsortiums, der
Abteilung Blindenbibliotheken der IFLA, Fachleuten des Verlagswesens und
internationalen Entscheidungsträgern fand am 2. Juli 2007 in Genf statt.
Auf der Tagesordnung stand unter anderem die kürzlich durchgeführte Studie der
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die die Dringlichkeit eines
grenzüberschreitenden Zugangs zu Publikationen in einem für Sehbehinderte
geeigneten Format besonders hervorhebt. Die Teilnehmer einigten sich auf ein
gemeinsames Arbeitsprogramm zur Identifizierung und Untersuchung verschiedener
Lösungsansätze.
Die bei diesem Treffen anwesende IVU-Präsidentin Ana Maria Cabanellas machte
folgende Aussage: „Verlage und Sehbehinderte verfolgen hinsichtlich der
Zugänglichkeit von Publikationen für Sehbehinderte das gleiche Ziel. Wir
müssen gemeinsam internationale Lösungen finden, die das Vertrauen und den
Kooperationsgeist widerspiegeln, die von Verlagen und
Wohltätigkeitseinrichtungen in aller Welt aufgebaut wurden.“
Die von Judith Sullivan verfasste WIPO-Studie kann unter folgender Adresse
eingesehen werden:
http://www.wipo.int/meetings/en/doc_details.jsp?doc_id=75696
Am 29. August 2007 stattete die Direktorin des Europäischen Verlegerverbandes
(FEP), Anne Bergman, dem RNIB einen Besuch ab. Bei dieser Gelegenheit wurden
ihr die neuesten Produktionsverfahren sowie verschiedene Machbarkeitsstudien
und Pilotprojekte vorgestellt, die in Zusammenarbeit mit britischen Verlagen
durchgeführt werden.
Des Weiteren wurden die Fortschritte auf europäischer Ebene diskutiert. Es
wurde entschieden zu untersuchen, ob ein oder zwei europäische Verleger bereit
wären, als Interessenvertreter für Sehbehinderte aufzutreten und gemeinsame
Treffen mit Herstellern und Vertreibern von Softwareprodukten wie Adobe und
Quark zu organisieren.
Die EBU-Arbeitsgruppe für Urheberrecht und Verlagswesen ist derzeit auf der
Suche nach einem Mitglied des Europäischen Parlaments, das der Europäischen
Kommission einen Fragenkatalog vorlegt, um zu erfahren, was diese hinsichtlich
der Umsetzung der in den Anhörungen vorgebrachten Empfehlungen unternehmen
wird.
Nähere Informationen erteilt Anne Spinali, zuständig für europäische
Kampagnen, RNIB:
anne.spinali@rnib.org.uk
Durch einfaches Herunterladen der Software Thunder ScreenReader kann Ihr
mit XP oder Vista ausgestatteter PC auch von Sehbehinderten genutzt werden.
Ihr Computer wird auf Knopfdruck mit Ihnen sprechen und Ihnen vorlesen, was
auf dem Bildschirm zu sehen ist.
Das mit Thunder installierte Programm WebbIE ermöglicht das Surfen im Internet
und ist über das Programmmenü aufrufbar. WebbIE ist ein Textbrowser, der
Bildelemente ausblendet und eine Website in klarem Fließtext anzeigt, dessen
Schriftgröße beliebig verändert werden kann.
Der Zugang zu Webradio und einer großen Gratis-Online-Bibliothek sowie
zahlreiche weitere Features sind ebenfalls in diesem Programm enthalten. Nach
der Installation von Thunder kann über das Programmmenü auf alle Eigenschaften
zugegriffen werden.
Nähere Informationen erteilt Roger Wilson-Hinds:
ask@screenreader.net
www.screenreader.net
Stellen Sie sich vor, nur mit Ihrer Stimme auf Ihre E-Mails und Ihren
digitalen Terminkalender zuzugreifen – Voice on the Go macht’s möglich!
Nutzen Sie Ihre Zeit optimal, um mit Ihrer Familie, Freunden und Ihrem
Arbeitsplatz in Verbindung zu bleiben und nur mit Ihrer Stimme auf Ihre
E-Mails, Ihre Kontakte und Ihren Terminkalender zuzugreifen. Mit Voice on the
Go brauchen Sie weder Hände noch Augen, um in aller Ruhe auf Ihre E-Mails und
andere Informationen zuzugreifen und wichtige Nachrichten zu beantworten,
Termine zu verändern oder zu erstellen, nach Kontakten zu suchen und zu
telefonieren, wann und wo immer Sie wollen – auf dem Flughafen, unterwegs oder
in der Pause zwischen zwei Sitzungen.
www.voiceonthego.com
Das „Comité International pour la Commémoration du bicentenaire de la
NAissance de Louis Braille” (CINAL) wurde speziell für die Vorbereitung der
Feierlichkeiten zu Louis Brailles 200. Geburtstag im Jahr 2009 eingerichtet
und vereint die größten französischen Sehbehinderten- und
Blindenorganisationen. Andere europäische und internationale Organisationen
sind dazu aufgerufen, sich ebenfalls an diesem Ausschuss zu beteiligen!
Es sind bereits zahlreiche Veranstaltungen geplant: Einführungsveranstaltungen
am INJA, der Blindenschule, die Louis Braille besuchte und an der er später
auch lehrte, sowie an seiner Grabstätte im Pantheon, ein Konzert in der
Kathedrale Notre-Dame, Konferenzen und eine Wanderausstellung über die
Brailleschrift und ihre Zukunft.
Derzeit wird Geld für die Finanzierung der geplanten Veranstaltungen
gesammelt. Spendernamen werden in ein goldenes Buch eingetragen:
Bei einer Spende von 50 Euro werden Name, Vorname und Adresse des Spenders in
das golden Buch aufgenommen;
eine Spende von 75 Euro gibt Anrecht auf eine Kurzbotschaft von 10 Wörtern;
eine Spende von 100 Euro gibt Anrecht auf eine Botschaft von 30 Wörtern.
Organisationen, die dem CINAL beizutreten wünschen, haben einen
Mitgliedsbeitrag von 250 Euro für die drei Jahre bis 2009 zu entrichten. Für
den 29. November 2007 ist in den Räumlichkeiten des französischen
Sehbehinderten- und Blindenverbands in Paris eine Generalversammlung geplant.
Nähere Informationen erteilt CINAL-Präsident Vincent Michel:
cinal@cinal.fr
von Mildred Theunisz – VIZIRIS, Niederlande
VIZIRIS (früher bekannt als Niederländischer Sehbehinderten- und
Blindenverband) schützt die medizinischen und sozialen Rechte aller in den
Niederlanden lebenden Sehbehinderten.
VIZIRIS setzt sich für ihre Interessen ein und erarbeitet konkrete
Problemlösungen in folgenden Bereichen:
Mobilität und Zugang zu öffentlichen Plätzen
Zugänglichkeit von Medien, Büchern und Druckmaterial
nformations- und Kommunikationstechnologien
Gesetze und Vorschriften
Zugänglichkeit von Zahlungsverkehr und Bankgeschäften
Mit diesem Artikel möchte VIZIRIS auf seine Arbeit im Bank- und Zahlungswesen
sowie die Notwendigkeit aufmerksam machen, diese Arbeit auf internationaler
Ebene weiterzuführen.
Bis in jüngster Zeit ging jemand, der Bargeld brauchte, zu seiner Bank und hob
dieses von seinem Konto ab. Einkäufe wurden bar oder per Scheck bezahlt,
Überweisungen erfolgten von Hand auf Papier.
Ende der 1990er Jahre wurde dieser traditionelle Zahlungsverkehr jedoch mehr
und mehr durch neue Technologien ersetzt. Geldautomaten wurden häufiger und in
Geschäften und Supermärkten konnte bargeldlos mit PIN-Karte bezahlt werden.
Ein Vorteil dieser elektronischen Zahlungsmittel ist, dass ein Kontoinhaber
rund um die Uhr Geld von seinem Konto abheben kann. Zudem muss der Geldautomat
nicht der eigenen Bank gehören – in den Niederlanden kann Geld von jedem
beliebigen Bankautomaten abgehoben werden. Dank der Bezahlung per Bankkarte
ist es möglich, bargeldlos einkaufen zu gehen (was für einige von Nachteil
sein kann!).
In den Niederlanden war der Zahlungsverkehr seit jeher äußerst effizient.
Mit der Einführung der neuen Technologien sahen die Banken einerseits die
Gelegenheit, ihren Kunden neue und modernere Möglichkeiten zur Abwicklung von
Zahlungsverkehr und Bankgeschäften zur Verfügung zu stellen und andererseits
Personal- und Raumkosten einzusparen. Die Supermärkte begrüßten den
elektronischen Zahlungsverkehr, da dieser eine schnellere Abrechnung am Ende
des Geschäftstages ermöglichte und zudem die Sicherheit in den Geschäften
erhöhte, da sich weniger Bargeld in den Kassen befand. Mit der zunehmenden
Verfügbarkeit preisgünstiger Technologieprodukte nahmen Computer und Internet
in den niederländischen Haushalten mehr und mehr zu. Dies brachte die Banken
dazu, ab Ende des 20. Jh. Online-Banking anzubieten.
In den Augen der niederländischen Verbraucher war die elektronische Abwicklung
von Bankgeschäften und Zahlungsverkehr mit zahlreichen Vorteilen verbunden und
nahm entsprechend innerhalb kürzester Zeit enorm zu (allein im Jahr 2006 stieg
die Bezahlung mit Bankkarten um 9 %). Die Banken nahmen diesen Anstieg als
Zeichen dafür, dass die klassische Abwicklung von Bankgeschäften an Bedeutung
verlor, wie auch die statistischen Zahlen zeigten: im Jahr 2004 erfolgten 95 %
der Bargeldabhebungen an einem Geldautomaten und nur 5 % am Bankschalter. Aus
diesem Grund schlossen zahlreiche Banken einige ihrer Filialen und ersetzten
diese durch Geldautomaten. Andere behielten zwar ihre Filialen bei, jedoch
ohne Safe und somit ohne die Möglichkeit, am Schalter Bargeld abzuheben. Eine
weitere Maßnahme, die die Bankkunden zur Nutzung der Geldautomaten anregen
sollte, war die Einführung einer neuen Regelung durch einige Banken, laut der
nur noch Geldbeträge über 500 Euro am Schalter abgehoben werden konnten.
Die Schließung der Bankfilialen erreichte im Zeitraum 2000-2004 ihren
Höhepunkt: gab es 1997 noch 6 278 und im Jahr 2000 noch 6 152 Filialen, waren
es 2004 nur noch 3 800 und 2006 rund 3 700. Im gleichen Zeitraum stieg die
Anzahl der Geldautomaten von 6 397 im Jahr 1997 auf 8 000 im Jahr 2006.
Dieselbe Entwicklung ist beim Online-Banking zu beobachten. Mehr und mehr
Bankprodukte und -dienstleistungen stehen im Internet zur Verfügung. Viele
Banken drängen ihre Kunden mehr oder weniger sanft zur Aufgabe der
traditionellen Abwicklung und Nutzung des Online-Bankings. So sind
herkömmliche Vorgehensweisen wie manuelle Überweisungen heute
gebührenpflichtig, während das Online-Banking abgesehen von den Internetkosten
gratis zur Verfügung steht. Obwohl die Gebühren niedrig sind, hoffen die
Banken, dass ihre Kunden sich aufgrund dieser Maßnahme für das gebührenfreie
Online-Banking entscheiden.
Die Kunden schätzen ihrerseits den Vorteil des Online-Bankings, jederzeit
einen direkten Zugriff auf ihr Bankkonto zu haben. Im Jahr 2006 nutzten über 8
Millionen Menschen in den Niederlanden diesen Service.
Auch Sehbehinderte sollten in der Lage sein, ihre Bankgeschäfte und ihren
Zahlungsverkehr selbständig abzuwickeln, wenn sie dies wünschen, ohne dabei
mit technischen Hindernissen konfrontiert zu sein. Natürlich gibt es auch
Menschen, die ihre Bankgeschäfte lieber von einer anderen Person abwickeln
lassen – diese Wahl sollte jedoch jedem selbst überlassen sein, und zwar
unabhängig von der Fähigkeit, die entsprechende Technologie zu nutzen.
Als sich VIZIRIS Ende der 1990er Jahre der Entwicklung zugunsten
elektronischer Zahlungsmittel bewusst wurde, gründete der Verband gemeinsam
mit der EBU eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema. Die Arbeitsgruppe für
elektronische Zahlungsmittel stellte eine Liste der Bedingungen zusammen, die
erfüllt sein müssen, um diese Technologie auch Sehbehinderten zugänglich zu
machen.
VIZIRIS setzte dieses Dokument als Ausgangsbasis für seine Arbeit in den
Niederlanden ein. Zuerst bestand diese Arbeit darin, die Banken und andere
Entscheidungsträger über die mit den neuen Technologien verbundenen
Hindernisse in Kenntnis zu setzen und entsprechende Lösungsvorschläge zu
unterbreiten. Zudem mussten die Banken davon überzeugt werden, dass es
Sehbehinderten von Rechts wegen zusteht, ihre Bankgeschäfte selbständig
abzuwickeln und dass eine Zugänglichkeit für alle zahlreiche Probleme aus dem
Weg räumen würde. Einige Banken fassten ins Auge, spezielle Dienstleistungen
für Behinderte bereit zu stellen. Dies ist natürlich eine Möglichkeit. VIZIRIS
vertritt jedoch die Ansicht, dass Sehbehinderte ein Anrecht darauf haben, die
Vorteile neuer Technologien genauso zu nutzen wie andere Kunden und dass dies
nur möglich ist, wenn eine Zugänglichkeit dieser Technologien für alle
gewährleistet ist. Eine zusätzliche Lösung wäre z. B. die Unterstützung durch
Bankangestellte.
Von den Nachteilen dieser neuen Technologien waren jedoch nicht nur
Sehbehinderte betroffen, sondern auch Menschen mit anderen Behinderungen, die
sich in einer größeren Abhängigkeit befanden, da sie nicht in der Lage waren,
die Bankautomaten selbständig zu nutzen. Auch ältere Menschen fühlten sich bei
der Nutzung eines Geldautomaten häufig unsicher. Aus diesem Grund trat VIZIRIS
zusammen mit Seniorenverbänden und dem nationalen Behindertenrat in Aktion. Im
Jahr 2001 wurde drei Tage lang eine Hotline geschaltet, die einen
überwältigenden Erfolg verbuchen konnte. Das Thema wurde im Parlament
aufgegriffen und ausführlich in den Medien behandelt. Dies markierte den
Anfang einer neuen Entwicklung.
Die Banken realisierten, dass es sich um eine große Kundengruppe handelte, die
sie nicht ignorieren konnten. Getreu der politischen Tradition der Niederlande
wurden daraufhin mehrere beratende Ausschüsse ins Leben gerufen. Die Banken
trafen mit verschiedenen Verbraucherschutz- und Interessengruppen zusammen
(darunter auch VIZIRIS) und im Rahmen des 2003 vom Finanzministerium ins Leben
gerufenen nationalen Forums für Zahlungsmittel (niederländisch MOB) treten die
Entscheidungsträger regelmäßig zusammen, um über Probleme zu diskutieren,
gemeinsame Lösungen zu finden und Grundsatzvereinbarungen zu treffen.
Die erste Aktion von VIZIRIS war die Auseinandersetzung mit der
Zugänglichkeit von Geldautomaten, die ein dringendes Problem darstellte (siehe
o. g. Zahlen). Zwar wurden spezielle Vereinbarungen getroffen, die es älteren
und behinderten Menschen ermöglichten, auch Beträge unter 500 Euro am
Bankschalter abzuheben, es wurden jedoch weiterhin zahlreiche Bankfilialen
geschlossen.
Auf der Grundlage des britischen Leitfadens für zugängliche Geldautomaten von
2002 wurde eine niederländische Version herausgegeben. Der Leitfaden wurde
übersetzt und es wurden einige neue Punkte hinzugefügt, die selbstverständlich
den geltenden internationalen Normen entsprachen. Nach britischem Vorbild
arbeiteten wir ebenfalls mit den Banken zusammen, um sicherzustellen, dass sie
die praktische Nutzung des Leitfadens unterstützen würden. Der niederländische
Leitfaden wurde im Oktober 2004 herausgegeben und anlässlich der nationalen
Woche der Zugänglichkeit vorgestellt.
Zusätzlich zu der Herausgabe des Leitfadens wurden Untersuchungen
durchgeführt, um herauszufinden, ob den Kunden ein ausreichender Zugang zu
Bankdienstleistungen zur Verfügung stand, wobei der Schwerpunkt auf
Dienstleistungen gelegt wurde, die häufig in Anspruch genommen werden, wie das
Abheben von Bargeld. So wurde beispielsweise ein „Cash back“-System eingeführt
und großflächig gefördert, das es ermöglicht, sein Rückgeld in bar ausgezahlt
zu bekommen, wenn man in einem Geschäft per Karte mehr als den angegebenen
Preis bezahlt. Auch die Möglichkeit gemeinsamer Bankdienstleistungen wurde in
Betracht gezogen. So starteten beispielsweise einige Banken Pilotprojekte für
gemeinsame Dienstleistungen und Bankgeschäfte mit dem Stadtrat und
Bibliotheken.
Nach dem Leitfaden für Geldautomaten wurde ein ähnlicher Leitfaden für
Zahlungsterminals herausgegeben, der komplett von VIZIRIS zusammengestellt
werden musste, da auf internationaler Ebene noch keine vollständigen
technischen Daten existierten. Für die Eingabe-Tastatur standen detaillierte
technische Daten zur Verfügung, während es für andere Teile des
Zahlungsterminals allgemeinere Beschreibungen gab. Die Erfahrung hat gezeigt,
dass der Industrie und anderen Entscheidungsträgern am besten detaillierte
technische Angaben nützen, wenn sie von der Notwendigkeit der Zugänglichkeit
überzeugt sind. Der Leitfaden zum Thema benutzerfreundliche Zahlungsterminals
wurde Ende Mai 2007 auf Englisch herausgegeben. Die Bewerbung dieses Dokuments
in den Niederlanden und Europa wird nach der Sommerpause erfolgen.
In diesem Jahr wurde in den Niederlanden auf Initiative von VIZIRIS erstmalig
vom nationalen Forum eine breit angelegte Studie zum Thema Zahlungssysteme und
Abwicklung von Banksystemen und Zahlungsverkehr durch Senioren und Behinderte
durchgeführt. Diese Studie ergab, dass Sehbehinderte wesentlich größere
Probleme haben, ihre Bankgeschäfte abzuwickeln und in Geschäften zu bezahlen
als Menschen mit anderen Behinderungen. Des Weiteren stellte sich heraus, dass
Telefon-Banking bei Sehbehinderten äußerst beliebt ist. Die Ergebnisse dieser
Studie werden im Herbst 2007 veröffentlicht.
Ferner gehört VIZIRIS zu den Organisationen, die hinsichtlich des
einheitlichen europäischen Zahlungsraums (SEPA) konsultiert werden. Ab 2008
werden die Länder der Eurozone nach und nach einen einheitlichen europäischen
Zahlungsraum bilden. Dann werden die Bürgerinnen und Bürger der Eurozone ihren
Zahlungsverkehr sowohl im eigenen Land als auch mit den anderen Ländern der
Eurozone mit den gleichen Zahlungsinstrumenten abwickeln können. In Anbetracht
der Einführung des SEPA setzen sich die Banken genau damit auseinander, welche
Produkte und Dienstleistungen sie ihren Kunden anbieten. Die Digitalisierung
sowie der Einsatz moderner Technologien werden weiterhin zunehmen. So wird
beispielsweise derzeit noch verhandelt, ob es noch möglich sein wird, manuelle
Überweisungen vorzunehmen, wenn der SEPA in Kraft getreten ist. Da für dieses
Produkt keine europaweiten Daten und Vorschriften existieren, kann es von den
Banken auch nicht in ein SEPA-Produkt umgewandelt werden. Der niederländische
Bankenverband hat bereits eingeräumt, dass hinsichtlich dieses Themas
Handlungsbedarf besteht.
Blickt man auf die von VIZIRIS in diesem Bereich in den Niederlanden
geleistete Arbeit, kann festgestellt werden, dass VIZIRIS von seinen Partnern
im nationalen Forum und bei der Nationalbank als ein wertvoller Partner
angesehen wird, der bei Fragen zu Bankgeschäften und Zahlungsverkehr mit
einzubeziehen ist. Die Entscheidungsträger scheinen bereit zu handeln und
sicherzustellen, dass Behinderte in der Lage sind, ihre Bankgeschäfte und
ihren Zahlungsverkehr selbständig zu regeln. Allerdings gehen die Aktionen
nach Ansicht von VIZIRIS nicht immer in die richtige Richtung, sodass noch
einiges getan werden muss. Der erste sprechende Geldautomat wurde noch nicht
installiert und zugängliches Online-Banking wird bisher nur von einer
niederländischen Bank angeboten. VIZIRIS erlebt nach wie vor, dass bei der
Entwicklung neuer Dienstleistungen und Technologien in diesem Bereich die
Bedürfnisse behinderter Kunden nicht automatisch in Betracht gezogen werden.
Aus diesem Grund muss VIZIRIS seine Lobbyarbeit fortsetzen und weiterhin alle
Banken auf diese Bedürfnisse hinweisen.
Die in den Niederlanden erzielten Fortschritte werden früher oder später auch
in anderen europäischen Ländern realisiert werden. Mit der Einführung des SEPA
wird der Zahlungsverkehr vereinheitlicht und somit zu einem europaweiten
Thema. Aus diesem Grund möchte VIZIRIS seine Kenntnisse und Erfahrungen an
andere EBU-Mitglieder weitergeben.
Bankgeschäfte und Zahlungsverkehr sind internationale Themen, da Hersteller
und Lieferanten weltweit tätig sind. Richtlinien für zugängliche Geldautomaten
und Zahlungsterminals sind nur effizient, wenn sie zumindest auf europäischer
Ebene umgesetzt werden. Da es sich bei den Niederlanden um ein kleines Land
handelt, ist der niederländische Markt nicht bedeutend genug, um z. B.
Hersteller dazu zu bringen, zugängliche Zahlungsterminals bereitzustellen.
Eine Rücksprache mit europäischen Bankverbänden, Einzelhändlern, europäischen
Abteilungen internationaler Unternehmen, der entsprechenden Generaldirektion
der Europäischen Kommission usw. ist unbedingt notwendig. VIZIRIS würde gerne
die Möglichkeiten einer (Wieder)Aufnahme der Tätigkeiten in diesem Bereich mit
der Europäischen Blindenunion diskutieren.
Nähere Informationen erteilt Mildred Theunisz, VIZIRIS:
m.theunisz@viziris.nl
Die EBU-Arbeitsgruppe für den Zugang zu Technologien hat sich in den
vergangenen drei Jahren mit der Zugänglichkeit von Online-Banking
auseinandergesetzt und festgestellt, dass die vorhandenen Hindernisse nicht an
den neuen Technologien selbst liegen, sondern insbesondere dadurch zustande
kommen, dass keine einheitlichen Normen für den Entwurf und die Herstellung
der entsprechenden Geräte existieren. Die EBU sollte sich auf politischer und
institutioneller Ebene prioritär diesem Thema widmen.
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Veranstaltungskalender |
Contact : Vaclav Polasek, EBU Secretary General
Email :
polasek@sons.cz
Contact : Vaclav Polasek, EBU Secretary General
Email : polasek@sons.cz
EU-Verbindungskommission
Kontakt : Rodolfo Cattani
Email : inter@uiciechi.it
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VALORisation of project results for blind and Visually Impaired
People (VALORVIP) - Aufwertung von Projektergebnissen zugunsten Blinder und
Sehbehinderter
ellschaft nach wie vor diskriminiert und sind auf dem Arbeitsmarkt sowie bei
Aus- und Weiterbildung benachteiligt. In den vergangenen Jahren wurden in
Europa insbesondere im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci mehrere
innovative Entwicklungsprojekte durchgeführt, die bei fachgerechter
Verbreitung und Nutzung zum Abbau von Barrieren in Aus- und Weiterbildung
führen können. Ziel der ValorVIP-Konferenz ist es, der Nachfrage nach
innovativen Konzepten für den Abbau von Barrieren mit Angeboten, Produkten und
Ergebnissen aus EU-Projekten entgegenzukommen.
Nähere Informationen unter :
http://www.valorvip.eu/
Menschenrechte behinderter Menschen – von der Sozialpolitik zur Gleichberechtigung.
Ziel dieser internationalen Konferenz ist die Untersuchung wichtiger
rechtlicher Entwicklungen im Bereich der Behindertenrechte auf europäischer
und internationaler Ebene sowie ihre Umsetzung in nationales Recht.
Die Konferenz ist ein Programmpunkt des isländischen Beitrags zum europäischen
Jahr der Chancengleichheit für alle. Die erwarteten Konferenzteilnehmer
umfassen Akademiker, Doktoranden und Experten aus den Bereichen Recht,
Soziologie, Politikwissenschaften und Behindertenstudien.
Nähere Informationen und Anmeldung unter
www.disabilityrights.is
Isländisches Zentrum für Menschenrechte: www.humanrights.is
Europäisches Behindertenforum – CERMI-Konferenz zum Thema Frauen und Behinderung
Ziel dieser Konferenz, die sich an Frauen und Männer der europäischen
Behindertenbewegung richtet und im Rahmen des europäischen Jahres der
Chancengleichheit für alle ausgerichtet wird, ist die Förderung der
Chancengleichheit und Verbesserung des Lebensstandards von behinderten Mädchen
und Frauen in Europa anlässlich des zehnten Jahrestages des EDF-Manifests von
behinderten Mädchen und Frauen in Europa.
Die Teilnehmer werden sich aktiv für die Erreichung der folgenden
Konferenzziele einsetzen:
1. Eingehende Analyse der wichtigsten Probleme behinderter Mädchen und
Frauen hinsichtlich der vollen Ausübung ihrer Bürgerrechte.
2. Bewusstseinsschaffung innerhalb des europäischen Behindertenforums
für den Bedarf spezifischer Maßnahmen, um die Chancengleichheit von Frauen zu
garantieren und somit gegen das Diskriminierungs- und Ausgrenzungsrisiko
aufgrund von Geschlecht und Behinderung vorzugehen.
3. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen durch die
Gründung und Unterstützung von nationalen und regionalen Frauenausschüssen und
-gruppen innerhalb der europäischen Behindertenbewegung und somit Verbesserung
des Dialogs zu wichtigen Themen, die behinderte Mädchen und Frauen sowie
Mütter behinderter Kinder betreffen.
Nähere Informationen unter:
maria.nyman@edf-feph.org
In Touch With Art – internationale Konferenz zum Thema Kunst, Museen und Sehbehinderung
In Touch With Art ist das Ergebnis der ersten Zusammenarbeit zwischen St
Dunstan's und The V&A and Goldsmiths College. Die Konferenz setzt sich mit
Schulungsmethoden für Sehbehinderte im Kunstbereich auseinander, untersucht
die Erfahrungen von sehbehinderten Künstlern und beschäftigt sich damit, wie
sehbehinderte Menschen auf visuelle Kunst in Museen und Kunstgalerien
reagieren.
www.st-dunstans.org.uk
9. Internationale Konferenz für Sehbehinderte
Bei dieser Konferenz werden Plenarsitzungen und weitere Veranstaltungen
angeboten, bei denen bedeutende Akademiker und Forscher die Ergebnisse ihrer
Arbeit im Bereich der Sehforschung und Rehabilitation sowie der psychosozialen
Aspekte der Wiedereingliederung vorstellen.
www.vision2008.ca
200. Geburtstag von Louis Braille – Internationale Konferenz
Informationen zu der Veranstaltung und das vorläufige Programm können bei der
Vereinigung Valentin Hauy angefordert werden. Kontakt:
ch.coudert@avh.asso.fr