EBU NEWSLETTER Nr 58
SPEZIALAUSGABE: 8. EBU-GENERALVERSAMMLUNG

Vom EBU-Büro herausgegeben


GD Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der Europäischen Kommission
 

Inhalt:

8. EBU-Generalversammlung und Forum für Vielfalt und Chancengleichheit

Wahlergebnisse

EBU stellt Gleichstellungpreis „Vision for Equality Award“ vor

EBU gibt Gewinner des ONKYO-Braille-Wettbewerbs bekannt

Beschlüsse der 8. Generalversammlung

Veranstaltungskalender

[Die in diesem Newsletter vertretenen Meinungen sind die der Autoren und entsprechen nicht zwingend den Ansichten der EBU.]





EBU-Generalversammlung und Forum für Vielfalt und Chancengleichheit


Die 8. EBU-Generalversammlung fand von 24. bis 26. Oktober 2007 in Antalya (Türkei) statt. Vor der Generalversammlung wurde am 22. und 23. Oktober ein Forum für Vielfalt und Chancengleichheit veranstaltet. Der türkische Blindenverband erfüllte seine Aufgabe als Gastgeber für die 280 Teilnehmer aus 40 der insgesamt 45 EBU-Mitgliedstaaten hervorragend und das Dedeman Hotel bot mit seinem Komfort, den freundlichen Mitarbeitern und der ausgezeichneten Organisation erstklassige Arbeitsbedingungen für beide Veranstaltungen. In den Pausen hatten die Teilnehmer Gelegenheit, die technische Ausstellung zu besuchen, auf der Unternehmen aus aller Welt die neuesten technischen Hilfsmittel und Hilfstechnologien für Blinde und Sehbehinderte präsentierten.

Im Rahmen des Forums wurden Plenarsitzungen mit Präsentationen und parallel dazu Einzelsitzungen für verschiedene Zielgruppen (Frauen, Jugendliche, Senioren) veranstaltet, in denen Lösungsansätze zur Sensibilisierung und Überwindung von Barrieren für eine gerechte Gesellschaft diskutiert wurden. Diese Sitzungen wurden in Form von Workshops, Rollenspielen und Vorträgen angeboten. Gastredner brachten zudem nützliche praktische Informationen zu den verschiedenen Aspekten der Vielfalt ein.

Das neue Konzept der Workshops wurde von den 116 Delegierten bei der diesjährigen Generalversammlung besonders geschätzt. Dabei sollte die Erfahrung der Delegierten genutzt und ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich intensiver einzubringen und die Politik und Planung der EBU in größerem Maße zu beeinflussen. In zwei Workshops teilten sich die Delegierten in kleinere Gruppen auf, um einen intensiveren Diskussionsaustausch zu ermöglichen. Im ersten Workshop am ersten Tag diskutierten sie über den Tätigkeitsbericht des Präsidiums über die letzten vier Jahre sowie den Entwurf des Strategieplans für die kommende Arbeitsperiode, im zweiten Workshop am dritten Tag wurde über die Strategie der EBU für eine effiziente Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zugunsten Blinder und Sehbehinderter gesprochen.

Die Ergebnisse dieser Workshops wurden aufgezeichnet und in den Plenarsitzungen diskutiert. Die Delegierten nahmen diese neue Arbeitsweise äußerst positiv auf und sahen sie als sehr effizient an.

Die Generalversammlung nahm einen Antrag zur Änderung der EBU-Verfassung an, mit dem die Anzahl der Präsidiumsmitglieder von sechs auf acht erhöht wurde. Zudem wurde ein neues Präsidium mit insgesamt 13 Mitgliedern und der ersten Generalsekretärin in der Geschichte der EBU, Birgitta Blokland, gewählt (siehe hierzu die Wahlergebnisse auf Seite 3).

Die festliche Abschlussveranstaltung der Generalversammlung bot schließlich den idealen Rahmen für die Verleihung des Gleichstellungspreises „Vision for Equality“ sowie der Preise für den ONKYO-Braille-Wettbewerb. Der designierte Präsident Lord Colin Low beglückwünschte die Gewinner herzlich.

Viel Spaß bei der Lektüre dieser Ausgabe.

Für Kommentare und Anregungen steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: ebuoffice@euroblind.org 
 


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Wahlergebnisse

 

    EBU-Präsidium

Amtsträger

Einstimmig per Applaus gewählt:
Präsident: Lord Colin Low (Großbritannien)
Erster Vizepräsident: Alexander Neumyvakin (Russland)
Zweiter Vizepräsident: Tommaso Daniele (Italien)
Schatzmeister: Julien Aimi (Frankreich)

Für das Amt des Generalsekretärs traten zwei Kandidaten an; gewählt wurde Birgitta Blokland (Niederlande) mit 126 Stimmen.


Ordentliche Mitglieder

Gewählt (in geheimer Wahl):
1. Unn Ljøner Hagen (Norwegen): 192 Stimmen
2. Wolfgang Angermann (Deutschland): 174 Stimmen
3. Sigrun Bessadottir (Finnland): 170 Stimmen
4. Vaclav Polasek (Tschechische Republik): 163 Stimmen
5. Rafael González Millán (Spanien): 162 Stimmen
6. Yannis Vardakastanis (Griechenland): 141 Stimmen
7. Emin Demirci (Türkei): 126 Stimmen
8. Sinan Tafaj (Albanien): 118 Stimmen

 

    EBU-Ernennungsausschuss

Einstimmig gewählt:
Branislav Mamojka, Vorsitzender (Slowakei)
Lesley-Anne Alexander (Großbritannien)
Barbara Martin Muñoz (Spanien)
Kicki Nordstrom (Schweden)
Rudolf Volejnik (Tschechische Republik)


    EBU-Vertreter für den WBU-Vorstand

Der Präsident Lord Colin Low ist ex officio Mitglied des WBU-Vorstandes.

Einstimmig gewählt:
Birgitta Blokland
Alexander Neumyvakin
Yannis Vardakastanis


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EBU stellt Gleichstellungspreis „Vision for Equality Award“ vor 

Der „Vision for Equality Award“ ist ein von der Europäischen Blindenunion (EBU) ausgelobter Gleichstellungpreis, der an Einzelpersonen oder Organisationen für ihren herausragenden Einsatz zur Förderung größerer gesellschaftlicher Gleichberechtigung vergeben wird. Er besteht aus dem Kunstwerk eines sehbehinderten Künstlers und wurde erstmalig anlässlich der festlichen Abschlussveranstaltung der 8. EBU-Generalversammlung (24.-26. Oktober 2007 in Antalya, Türkei) am 27. Oktober 2007 verliehen.

Der diesjährige Preis enthielt zwei Auszeichnungen für die besondere Förderung der Gleichstellung sehbehinderter Frauen sowie die besondere Förderung Sehbehinderter.

Die Auszeichnung für die Gleichstellung sehbehinderter Frauen ging an die deutsche Organisation Paritätische Thüringen als Anerkennung für ihren Einsatz zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen.

Die Auszeichnung zur Förderung der Chancengleichheit Sehbehinderter wurde an Dr. Claude Chambet, Präsidentin des CNPSAA (nationaler Ausschuss für die soziale Förderung Blinder und Sehbehinderter in Frankreich) für ihren langjährigen und herausragenden Einsatz zur Anerkennung Sehbehinderter als Interessengruppe mit eigener Identität und spezifischen Bedürfnissen vergeben.


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EBU gibt Gewinner des ONKYO-Braille-Wettbewerbs bekannt

Anlässlich der festlichen Abschlussveranstaltung ihrer 8. Generalversammlung (24.-26. Oktober 2007 in Antalya, Türkei) gab die Europäische Blindenunion (EBU) die Preisträger des Onkyo-Braille-Wettbewerbs bekannt.

Bei dem Onkyo-Braille-Wettbewerb handelt es sich um eine internationale Initiative, die von Onkyo und Mainichi, zwei japanischen Unternehmen, die sich aktiv für die Förderung der Blindenschrift einsetzen, finanziert wurde. Der europäische Teil des Wettbewerbs wurde am 4. Januar anlässlich des von der Weltblindenunion eingeführten Louis Braille-Tages von der EBU ausgelobt, die vor der Auswahl der Gewinner für die Bearbeitung und Übersetzung der aus ganz Europa eingehenden Essays ins Englische verantwortlich zeichnete.

Das Wettbewerbsthema war „Wie die Brailleschrift mein Leben veränderte”. Die Teilnehmer waren dazu aufgerufen, darüber zu schreiben, wie die Brailleschrift ihr Alltagsleben verbessert.

Der ONKYO-Braille-Essay-Wettbewerb rief in Europa großes Interesse unter der blinden Bevölkerung hervor. Insgesamt wurden über 130 Essays aus 19 Ländern eingereicht, von denen 61 in die engere Vorauswahl kamen. Aufgrund der hervorragenden Qualität der Essays war es für die Jury extrem schwierig, eine Endauswahl zu treffen.

Die 7 Preisträger sind:
- Milan Djuric, Serbien Ootsuki –                                          Erster Preis
- Marco Aurélio Maltez Branco, Portugal                             Preis für herausragende Arbeit
- Jarmila Hochsteigerova, Tschechische Republik            Preis für herausragende Arbeit
- Mirjam Liivak, Estland                                                         Preis für gute Arbeit
- Federica Gallo, Italien                                                         Preis für gute Arbeit
- Dzintra Zuravska, Lettland                                                  Preis für gute Arbeit
- Isabel de los Ángeles López-Valdivieso                           Preis für gute Arbeit
Rodríguez, Spanien

Für Blinde ist die Blindenschrift die einzige Möglichkeit für einen direkten und persönlichen Kontakt mit Text. EBU-Präsident Colin Low drückte dies wie folgt aus: „Wer den Lebensstandard und die Lebensqualität blinder Menschen verbessern möchte, muss der Blindenschrift, ihrer Förderung, ihrer Verbreitung und ihrem Unterricht eine hohe Priorität einräumen. Die Brailleschrift ist der Schlüssel zur Befreiung der Blinden.“


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Beschlüsse der 8. EBU-Generalversammlung – Antalya (Türkei), 24.-26. Oktober 2007

Die in Antalya gefassten Beschlüsse sind hier aus stilistischen und anderen Gründen etwas anders formuliert wiedergegeben.
 

    2007-1. Das Recht auf Zugang zu Büchern in ungekürzter Fassung

Hintergründe

In verschiedenen europäischen Ländern werden Sehbehinderten manche Bücher in speziellen Formaten nur in gekürzter Fassung angeboten.

Das Angebot an Büchern in speziellen Formaten für Sehbehinderte wie Hörbücher oder Bücher in Blindenschrift ist im Vergleich zu dem Bücherangebot für Sehende erheblich eingeschränkt und im Allgemeinen wesentlich teurer.

Die von 24.-26. Oktober 2007 in Antalya, Türkei, zusammengetretene 8. EBU-Generalversammlung beschließt, dass

Sehbehinderte das Recht haben, alle Arbeiten in einem für sie zugänglichen Format in ungekürzter Fassung zu lesen.

Aus diesem Grund

ruft die Generalversammlung das EBU-Präsidium dazu auf, gemeinsam mit dem entsprechenden Themenausschuss und den nationalen Blindenverbänden bei Autoren- und Verlagsverbänden auf europäischer und nationaler Ebene dafür einzutreten, Einrichtungen für die Herstellung und den Vertrieb von Büchern für Blinde, Sehbehinderte und andere Personen mit Leseschwierigkeiten mindestens die gleichen Copyright-Ausnahmeregelungen einzuräumen wie öffentlichen Bibliotheken. Des Weiteren sollte mit allen Mitteln für eine Gleichstellung hinsichtlich der Bereitstellung und des Preisangebotes von Büchern in zugänglichen Formaten eingetreten werden.

Ferner ruft die Generalversammlung die europäischen Blinden- und Sehbehindertenverbände dazu auf, die angemessene Umsetzung der EU-Copyright-Richtlinie zu überprüfen, sich über die entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften zu informieren und bei einer Missachtung der Copyright-Richtlinie schwere Strafen zu fordern.



    2007-2. Aktive Förderung der Umsetzung und Durchführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die EBU


Hintergründe

Die Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist einer der größten internationalen Erfolge der Blindenbewegung.

Nach der Annahme durch die UNO muss jedoch noch viel getan werden, bevor die Konvention zu einer echten Verbesserung der Situation und Chancen Behinderter in Industrie- und Entwicklungsländern führen wird.

Zuerst muss die Konvention von zahlreichen Ländern unterzeichnet werden, ein erster Schritt, der bereits weitgehend erfüllt wurde.

Anschließend müssen die Unterzeichnerstaaten ihre Rechtsvorschriften, Vorgehensweisen, administrativen Regelungen und Einrichtungen für die Ratifizierung anpassen und verändern, was aus Sicht der Behinderten einen entscheidenden Schritt in Richtung einer reellen Umsetzung der in der UN-Konvention enthaltenen Grundprinzipien darstellt.

Im Anschluss daran muss zum Inkrafttreten der UN-Konvention ihre Ratifizierung durchgeführt werden, und zwar vorzugsweise von mehr Ländern als der vorgeschriebenen Mindestanzahl von 20 Staaten. Und schließlich muss das freiwillige Zusatzprotokoll, das dem einzelnen Bürger das Recht auf Beschwerde bei einer Überwachungseinrichtung einräumt, ebenfalls verabschiedet und ratifiziert werden. Dieser Schritt ist notwendig um sicherzustellen, dass im Falle einer Verletzung der Menschenrechte Behinderter Einzelpersonen und Organisationen Beschwerde einreichen können. Des Weiteren ist es von größter Wichtigkeit sicherzustellen, dass die Durchführung der Konvention international überwacht und ihre Grundprinzipien und Absichten auf nationaler Ebene umgesetzt werden.

Unter Berücksichtigung dieses komplizierten, langwierigen aber notwendigen Verfahrens beschließt die von 24.-26. Oktober 2007 in Antalya, Türkei, zusammengetretene 8. EBU-Generalversammlung, dass

- die europäischen Länder und die Europäische Union durch die Verabschiedung aller für die Umsetzung der UN-Konvention notwendigen Maßnahmen als gutes Beispiel vorausgehen und die entsprechenden Vorschriften in möglichst vielen europäischen Ländern einführen sollten;

- das EBU-Präsidium zur Überprüfung der Fortschritte und für den Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Umsetzung der UN-Konvention die Durchführung einer Halbzeitkonferenz sicherzustellen hat;

- das EBU-Präsidium prioritär die Vorbereitung und Bereitstellung schriftlichen Informationsmaterials über die Konvention an alle EBU-Mitglieder unterstützt, das als Grundlage für Schulungen und Bildungsmaßnahmen dienen kann und den Mitgliedern die Förderung einer Ratifizierung und Umsetzung der UN-Konvention auf nationaler Ebene ermöglicht und

- die EBU sich über ihre entsprechenden politischen und anderen einflussreichen Gremien mit aller Kraft dafür einsetzt, dass die Konvention hinsichtlich ihrer geographischen Umsetzung und konzeptuellen Auslegung sowie der Einrichtung von Verwaltungs- und Überwachungsmaßnahmen wie alle anderen Menschenrechtsinstrumente der UNO behandelt und gefördert wird.


    2007-3. Verbesserung der weiblichen Vertretung und Vielfalt in Länderdelegationen


Hintergründe

Seit 1987 haben die Beschlussfassungen auf den EBU-Generalversammlungen immer wieder die Bedeutung, Vorteile und angemessene Verwendung von Ressourcen zum Ausdruck gebracht, die durch eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen in den Länderdelegationen und die verstärkte Präsenz sehbehinderter Frauen in den Kommissionen und Führungsgremien der EBU erreicht werden konnten. Aufgrund der Zusammensetzung der EBU aus nationalen und anderen Mitgliedern sowie ihrer Finanzierung durch die nationalen Blindenorganisationen müssen die gewünschten Veränderungen zuerst auf nationaler Ebene und Länderinitiative erreicht werden.

Für eine einwandfreie Arbeitsweise und Stärkung der EBU ist die Souveränität ihrer nationalen Mitglieder unerlässlich. Aus diesem Grund müssen Methoden erarbeitet werden, um das erklärte Ziel eines ausgewogeneren Geschlechterverhältnisses rasch zu erreichen, ohne jedoch das nationale Selbstbestimmungsrecht der EBU-Mitglieder zu verletzen. Sanktionen könnten sich in diesem Fall kontraproduktiv auswirken.

Ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis ist nicht nur von größter Wichtigkeit, sondern auch ein für eine moderne internationale Organisation charakteristisches Ziel.

Die heutige Gesellschaft ist von folgenden Schlüsselwörtern geprägt: Chancengleichheit, Gleichheit und Gleichberechtigung, Networking und auf Austausch und Dialog basierende Beteiligung. Diese Grundprinzipien sollten für das Erreichen des oben angeführten Ziels ausschlaggebend sein.

Auf der Grundlage bereits existierender Netzwerkinitiativen und dem – zu langsamen – Trend hin zu einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis innerhalb der EBU beschließt die von 24.-26. Oktober 2007 in Antalya, Türkei, zusammengetretene 8. EBU-Generalversammlung,

das Präsidium mit der Sicherstellung folgender Punkte zu beauftragen:

1. Aufbau eines offiziellen Frauennetzwerkes innerhalb der EBU;

2. Ernennung eines weiblichen EBU-Präsidiumsmitglieds als offizielles Verbindungsglied zu diesem Netzwerk;

3. Ernennung von 3-5 weiteren aktiven Frauen zur Bildung eines Lenkungsausschusses für die Unterstützung und Koordination des Netzwerkes;

4. Ernennung einer Frau pro Mitgliedstaat zur Aufrechterhaltung des nationalen Einflusses und der Informationsweitergabe hinsichtlich der Arbeiten der EBU;

5. Sicherstellung des Rechts des Lenkungsausschusses auf die Kontaktaufnahme mit anderen Kommissionen und Arbeitsgruppen der EBU zur Förderung der Chancengleichheit und dem Informationsaustausch mit dem Frauennetzwerk.

6. Des Weiteren könnte das Präsidium die Ausarbeitung einer Subventionspolitik zur Unterstützung des Geschlechtergleichgewichts in den Länderdelegationen sowie die Überlegung ins Auge fassen, wie erfolgreiche Initiativen in verschiedenen Ländern zu einer besseren Vertretung von Frauen auf internationalen Sitzungen führten.




    2007-4. Das Recht auf Erlernen der Blindenschrift

Die Schulbildung blinder Kinder genießt höchste Priorität. Die revolutionäre Erfindung der Blindenschrift machte die weltweite kulturelle Emanzipation Blinder erst möglich, während die Einführung von Computern und Sprachsynthesizern zu einem umfassenden Wandel in der Erziehung und Bildung sehbehinderter Schüler führte.

In einigen Ländern wurden im Jahr 2002 große Veranstaltungen zum 150. Todestag von Louis Braille durchgeführt. Ferner sind erfreulicherweise anlässlich des 200. Geburtstags von Louis Braille im Jahr 2009 zahlreiche Festveranstaltungen geplant. Wettbewerbe wie der Onkyo-Braille-Wettbewerb sind zudem eine hervorragende Gelegenheit zur Förderung der Blindenschrift und zeigen die vielen persönlichen Gründe für die Unterstützung und Benutzung der Blindenschrift auf.

Vor diesem Hintergrund beschließt die von 24.-26. Oktober 2007 in Antalya, Türkei, zusammengetretene 8. EBU-Generalversammlung, dass

das EBU-Präsidium zusammen mit der Bildungskommission mit der Ausarbeitung eines konkreten Arbeitsplans sowie von Werbematerial beauftragt wird, die anlässlich der Feierlichkeiten im Jahr 2009 herausgegeben werden sollen. Der Arbeitsplan und das Werbematerial sollten darauf abzielen, dass folgende Voraussetzungen in allen EBU-Mitgliedstaaten erfüllt werden:

1. Anerkennung der Tatsache, dass das richtige Erlernen der Blindenschrift eine wichtige Voraussetzung für die Unabhängigkeit aller blinden und sehbehinderten Menschen, die aufgrund ihrer Sehbehinderung nicht in der Lage sind, zu lesen, darstellt.

2. Garantierte Bereitstellung angemessenen Lehrmaterials und fähigen Lehrpersonals, das kostenlose Kurse zur Erlernung der Blindenschrift in verschiedenen Schwierigkeitsstufen anbieten kann.

3. Garantie, dass alle Sehbehinderten ein Anrecht auf das Erlernen und Nutzen der Blindenschrift haben, sei es in Papierformat oder durch die Bereitstellung moderner Kommunikationstechnologien.

4. Die oben genannten EBU-Gremien sowie die Technologie-Arbeitsgruppe und die Verbindungskommission sollten die Förderungsmöglichkeiten der Blindenschrift auf Pharmaprodukten und Verpackungen anderer Konsumgüter als nützliche Gelegenheit zum Umgang mit und Kennenlernen der Blindenschrift nutzen.




    2007-5. Generations- und geschlechterübergreifender Zusammenhalt

Durch die gesellschaftlichen Veränderungen und die Tatsache, dass Großfamilien heute in den meisten europäischen Gesellschaften nicht länger die Norm sind, gibt es Grund zu der Annahme, dass sich die Beziehungen zwischen der älteren und jüngeren Generation verschlechtert haben.

Viele ältere Menschen haben das Gefühl, dass sie aufgrund der wachsenden Abhängigkeit von modernen Technologien und der Förderung der Jugendkultur, die junge Menschen auf eine schwer verständliche Art und Weise formt, wenn man nicht Teil dieser Bewegung ist, es ihnen nicht mehr möglich macht, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Gleichzeitig sollten die EBU und die nationalen Blindenverbände die Erfahrung und das Wissen älterer blinder und sehbehinderter Menschen zu schätzen wissen.

Viele junge Menschen glauben, dass sie aufgrund fehlenden Wissens und mangelnder Erfahrung mit den gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen nicht in der Lage sind, sich Gehör zu verschaffen und sind unsicher, wie sie einen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, welchen Ausbildungsweg sie einschlagen sollen oder ob sie in der Lage sind, sich als Sehbehinderte um eine eigene Familie zu kümmern.

Alle Organisationen müssen sich jedoch im Klaren darüber sein, dass ihre gut ausgebildeten jüngeren Mitglieder als Nachwuchskräfte unerlässlich sind. Sie bringen Inspiration und stehen für Innovation und Kreativität.

Die gesellschaftlichen Probleme können durch die Freisetzung neuen Potenzials und einen engeren Kontakt zwischen den Geschlechtern und verschiedenen Generationen erfolgreich bekämpft werden. Aus diesem Grund fordert die EBU ihre Mitgliedsorganisationen dazu auf, sich für Veranstaltungen einzusetzen, die Menschen beider Geschlechter und jeden Alters ansprechen. Des Weiteren sollten Mentorenprogramme und generationsübergreifende Workshops durchgeführt und Fürsprecher für jung und alt eingesetzt werden.

Wird sichergestellt, dass verschiedene Altersgruppen in den offiziellen Gremien der Organisation vertreten sind, führt dies zu einer größeren Vielfalt, die wiederum eine Grundvoraussetzung für Dynamik darstellt.

Aus diesem Grund beschließt die von 24.-26. Oktober 2007 in Antalya, Türkei, zusammengetretene 8. EBU-Generalversammlung, dass

die EBU alle Mitgliedsorganisationen dazu auffordert,

- lebenslanges Lernen und einen generationsübergreifenden Zusammenhalt in alle Tätigkeitsbereiche mit einzubeziehen;

- sich für ein Geschlechter- und Altersgleichgewicht in den offiziellen Gremien einzusetzen;

- Mentorenprogramme und generationsübergreifende Workshops zur Weiterbildung und Diskussion ins Leben zu rufen und sich für die Durchführung von Veranstaltungen einzusetzen, auf denen Menschen beider Geschlechter und jeden Alters zu einem Diskussionsaustausch zusammentreffen.

Gleichermaßen wird das EBU-Präsidium damit beauftragt sicherzustellen, dass vor der 9. Generalversammlung erneut ein Forum für Vielfalt und Chancengleichheit veranstaltet wird, das sich mit den Bedürfnissen, Herausforderungen und Stärken junger und älterer Bereiche der Blindenbewegung befasst und dem unbestreitbaren Bedürfnis für eine ausgewogene Beteiligung und Chancengleichheit beider Geschlechter gerecht wird.




    2007-6. Einsatz der EBU zugunsten blinder und sehbehinderter Kinder

Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft und Organisation.

Kinder haben das Anrecht auf einen besonderen Platz bei der Arbeit internationaler Organisationen und bei Instrumenten zur Förderung der Menschenrechte wie der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie innerhalb der Blindenbewegung im Rahmen des Kinderausschusses der WBU. Zudem sollte in Erinnerung gerufen werden, dass im Rahmen der Milleniumsziele eine umfassende Verbesserung der Grundschulausbildung vorgesehen war. Dieses Ziel ist direkt an Kinder gerichtet und soll ihre Chancen auf ein Leben in Wohlstand verbessern. Diese Chancen sollten allen Kindern, auch behinderten und insbesondere sehbehinderten Kindern, zuteil werden.

In Europa sind die Fürsprecher sehbehinderter Kinder deren Eltern sowie durch den ICEVI vertretene Lehrer, Pädagogen, Technologieentwickler und andere Experten. Kinder können nicht für sich selbst eintreten.

Den Herausforderungen, vor denen sehbehinderte Kinder stehen, ihren Bedürfnissen und anderen Themen, die sie betreffen, kam bisher innerhalb der EBU nur unzureichende Bedeutung zu, obwohl die mit Bildung und sozialer Eingliederung betrauten Gremien diesen von Zeit zu Zeit etwas Aufmerksamkeit widmeten.

Die von 24.-26. Oktober 2007 in Antalya, Türkei, zusammengetretene 8. EBU-Generalversammlung fasst folgende Beschlüsse, um in diesem Bereich eine Änderung und proaktive Entwicklung herbeizuführen:

1. Gemeinsame Ausarbeitung eines Arbeitsplans für diesen neuen Politikbereich durch das Präsidium und die Kommission für Kultur und Bildung, der auch die Beschaffungsmaßnahmen für die notwendigen Ressourcen enthalten sollte. Zudem sollte überlegt werden, wie Kinder betreffende Themen künftig fächerübergreifend in allen bedeutenden EBU-Gremien behandelt werden können.

2. Rascher Aufbau einer Zusammenarbeit mit dem ICEVI zur Entwicklung eines Arbeitsrahmens und notwendiger Vorgaben für Blindenverbände in Ländern, in denen eine normale Schulbildung für Blinde entweder gar nicht oder nur zu einem geringen Maße existiert.

3. In enger Zusammenarbeit mit dem ICEVI Europa Festlegung von Mitteln und Wegen zum Aufbau einer umfassenden Überprüfung und, falls notwendig, zur Durchführung von Forschungsarbeiten zur Aufstellung verlässlicher Informationen über die Bedürfnisse sehbehinderter Kinder und die Einhaltung ihrer Grundrechte auf allen wichtigen Gebieten, von der Früherziehung bis zum Ausbildungsabschluss.

4. Durchführung spezifischer Tätigkeiten zur Entwicklung, Selbstständigkeit und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch Jugendcamps, Ausflüge oder in anderen Bereichen, die ihnen Spaß und Unabhängigkeit vermitteln. Der von der WBU und dem spanischen Blindenverband ONCE durchgeführte internationale Kinderkongress stellt hier ein hervorragendes Beispiel dar und kann als Vorbild für ähnliche Veranstaltungen dienen.

5. Das Präsidium wird mit der Vorlage eines Berichts über die durchgeführten Aktionen und Empfehlungen für künftige Tätigkeiten bei der 9. Generalversammlung beauftragt.




    2007-7. Dank und Anerkennung


Die EBU-Generalversammlung ist im Hinblick auf die Durchführung von Sitzungen, den politischen Austausch, die Erarbeitung einflussreicher politischer Strategien, das Schließen von Freundschaften, Networking, die Wahl von Führungskräften und die Zusammenführung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen mit dem erklärten Ziel der organisatorischen Verbesserung auf europäischer Ebene sowie der Erhöhung der Lebensqualität der sehbehinderten Bürger in den Mitgliedstaaten der EBU die bei weitem wichtigste Veranstaltung.

Unser Gastgeber, der türkische Blindenverband (TFB), hat in den vergangenen zwei Jahren für die Planung, Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung keine Mühen gescheut und umfangreiche Ressourcen aufgeboten.

Die von 24.-26. Oktober 2007 in Antalya, Türkei, zusammengetretene 8. EBU-Generalversammlung beschließt,

in das Protokoll aufzunehmen, dass die Europäische Blindenunion, alle Teilnehmer, Beobachter und Blindenführer dem Gastgeber TFB von Herzen ihren tiefsten Dank für seine herausragende Arbeit aussprechen, dank der diese Generalversammlung so erfolgreich durchgeführt werden konnte. Alle Beteiligten, der Planungsausschuss, der türkische Blindenverband und seine Führungskräfte unter dem äußerst fähigen Vorsitz von Hasan Tatar, der großzügige finanzielle und menschliche Ressourcen, Organisatoren, Helfer, Blindenführer, Dolmetscher und freiwillige Hilfskräfte bereitstellte, taten alles in ihrer Macht Stehende, um einen unvergesslichen Rahmen für diese Generalversammlung zu schaffen.

Unser Dank gilt auch dem türkischen Werbefonds unter der Schirmherrschaft des Premierministeriums für seine finanzielle Unterstützung sowie der EU-Vertretung in Ankara für ihre finanzielle Unterstützung des Jugendprojekts, der Kooperationsagentur der Türkischen Republik für die Übernahme der Flugreisen der Delegierten aus sechs weniger wohlhabenden Ländern sowie der Schifffahrtsverwaltung der Stadt Istanbul für die Geschenke der Delegierten. Zu guter Letzt gilt unser Dank dem Bürgermeister von Antalya für den Transport und die Bereitstellung weiterer wichtiger Dienstleistungen.

Die Mitarbeiter und die Hotelleitung des Dedeman Hotels gestalteten unseren Aufenthalt äußerst angenehm und verwöhnten uns stets mit hervorragendem, freundlichem Service.

Die Generalversammlung möchte ferner die von den EBU-Führungskräften in den vergangenen vier Jahren geleistete Arbeit würdigen:

Präsident Lord Colin Low
Erster Vizepräsident Alexandre Neumyvakin
Zweiter Vizepräsident Prof. Tommaso Daniele
Generalsekretär Vaclav Polasek
Schatzmeister Julien Aimi

Präsidiumsmitglieder:
Xavier Grau Sabaté
Birgitta Blokland
Wolfgang Angermann
Ann-Christin Fast
Vassil Dolaptschiev
Yannis Vardakastanis

sowie die Vorsitzenden aller Kommissionen, Ausschüsse und Arbeitsgruppen..

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Veranstaltungskalender

 

EBU-Präsidium

      8.-10. Februar 2008                 Großbritannien

Gemeinsame Sitzung des Präsidiums mit den Vorsitzenden der EBU-Kommissionen und Gruppenkoordinatoren.


      17.-18. Mai 2008                         Niederlande

Noch zu bestätigen.


      19.-20. September 2008         Rethimnon (Kreta)

Kontakt: Birgitta Blokland, EBU-Generalsekretärin
E-Mail: bjb202@hotmail.com 




 

Andere Organisationen

      28 Januar 2008                          PARIS         (Frankreich)

Zweites europäisches eAccessibility-Forum – Zugänglichkeit von elektronischen Büchern: eine Chance für behinderte Menschen

Die Konferenz wird unter der Schirmherrschaft des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy, der französischen Ministerin für Kultur und Kommunikation, Christine Albanel, und der französischen Ministerin für Hochschulwesen und Forschung, Valérie Pecresse, abgehalten.

http://inova.snv.jussieu.fr/evenements/colloques/ebooks/Description/index_en.php



      25.-29. März 2008                     PONTEVEDRA (Spanien)

Erster internationaler Kongress für blinde und sehbehinderte Kinder

Ausgerichtet vom spanischen Blindenverband (ONCE) und dem Kinderausschuss der Weltblindenunion.

Kontakt: Ana Pelaez, rrii@once.es



      25.-30. April 2008                     ZAGREB (Kroatien)

6. EBU-Konferenz für Taubblinde und 2. Generalversammlung der Europäischen Taubblindenunion

Kontakt: Tajana Tarczay, Projektkoordinatorin,
edbu2007@dodir.hr



      6.-10. Juli 2008                         MONTREAL (Kanada)

9. Internationale Konferenz für Sehbehinderte

Bei dieser Konferenz werden Plenarsitzungen und weitere Veranstaltungen angeboten, bei denen bedeutende Akademiker und Forscher die Ergebnisse ihrer Arbeit im Bereich der Sehforschung und Rehabilitation sowie der psychosozialen Aspekte der Wiedereingliederung vorstellen.

www.vision2008.ca



      9.-11. Juli 2008                        LINZ (Österreich)

11. International Conference on Computers Helping People with Special Needs
„eQuality: eine internationale Herausforderung“ – Gleicher Zugang zur Informationsgesellschaft als globale Herausforderung

www.icchp.org

 

      16.-22. August 2008                 GENF (Schweiz)

7. Generalversammlung und 4. Frauenforum der Weltblindenunion

www.wbu2008.ch



      25.-28. August 2008                 QUEBEC (Kanada)

21. Weltkongress von Rehabilitation International
Behindertenrechte und soziale Beteiligung: eine Gesellschaft für alle
Der Kongress stellt die neue UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor, die einen Rahmen für die Ausarbeitung angemessener Politiken, Aktionen und Projekte zur drastischen Verbesserung der Lebensbedingungen Hunderter Millionen Behinderter in aller Welt schafft.
Der RI-Québec 2008 Weltkongress bietet zudem die Möglichkeit, sich drei Tage lang im Rahmen eines umfassenden Programms mit zahlreichen Veranstaltungen und Besichtigungen der Sehenswürdigkeiten von Québec mit über 1 500 Experten, Forschern, Verfechtern von Behindertenrechten, Dienstleistern und Akteuren der Zivilgesellschaft auszutauschen und mit Ausstellern aus aller Welt zusammenzutreffen, die ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen präsentieren.

Das RI-Netzwerk besteht aus über 700 Organisationen in ca. 100 Ländern und bietet einen Entwicklungsrahmen für innovative Lösungsansätze. Sein Auftrag umfasst die Förderung von sozialem Wandel, Integration und Behindertenrechten.
www.riquebec2008.org oder www.riglobal.org



      4.-7. Januar 2009                 PARIS (Frankreich)

200. Geburtstag von Louis Braille – Internationale Konferenz

Informationen zu der Veranstaltung und das vorläufige Programm können bei der Vereinigung Valentin Haüy angefordert werden.

Kontakt: Christian Coudert, ch.coudert@avh.asso.fr

 

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