Mit finanzieller Unterstützung der
GD Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der
Europäischen Kommission
Entwurf der Nichtdiskriminierungsrichtlinie versagt beim Schutz behinderter Menschen
Neues zur Novellierung des Telekom-Pakets
Barrierefreiheit im IT-Bereich in Europa fördern
Unsere Kinder sagen ihre Meinung
EBU-Kommissionen und Lenkungsgruppen
Aus den Ländern
Veröffentlichungen
Forschung von Tiresias
Musik nach Gehör bei der RNIB-Bibliothek
Benchmarking-Bericht zur IT-Barrierefreiheit in Europa
EBU Spezial : Fahrpreisermäßigungen im europäischen Eisenbahnverkehr
Herzlich willkommen zum „EBU-Newsletter“ Nr. 62!
In den letzten Monaten hat sich die Europäische Kommission immer weiter in
Richtung eines neuen Antidiskriminierungsgesetzes in Bereichen außerhalb der
Beschäftigung bewegt. Der Vorschlag der Kommission ist, wie die Leser aus
der Presseerklärung des Europäischen Behindertenforums (EDF) ersehen werden,
jedoch insgesamt ziemlich enttäuschend, da er die Bedürfnisse von Menschen
mit Behinderungen nicht ausreichend behandelt. Die Behindertenselbsthilfe
muss sich deshalb noch einmal zusammenschließen und aktiv werden, um zu
gewährleisten, dass das Gesetz das angekündigte Ziel, behinderte Menschen zu
schützen, auch wirklich erreicht.
Zum ersten Mal in ihrer Geschichte wird bei EBU eine Arbeitsgruppe für die
Belange blinder und sehbehinderter Kinder gebildet, was im Anschluss an den
ersten Internationalen Kongress blinder und sehbehinderter Kinder jetzt
schon sehr bald erfolgen dürfte. Eine aus diesem Anlass veröffentlichte
Deklaration ist in der vorliegenden Ausgabe des „EBU-Newsletter“
wiedergegeben.
Unsere Rubrik “Aus den Ländern” wird offenbar gut angenommen. Ich hoffe,
dies wird sich auch in den nächsten Ausgaben fortsetzen. Unsere
Mitgliedsorganisationen bleiben auch weiterhin aufgerufen, uns alle
Informationen zuzusenden, die sie für relevant halten und die gewährleisten,
dass bewährte nationale Verfahren eine entsprechende Aufmerksamkeit
erhalten.
Im „EBU SPEZIAL“ der vorliegenden Ausgabe hat sich unsere neue Mitarbeiterin
für Öffentlichkeitsarbeit, Sarah Ghlamallah, die im europäischen
Eisenbahnverkehr geltenden Fahrpreisermäßigungen sowie die Aussichten für
die Schaffung eines europäischen Reiseausweises einmal genau angesehen.
Also, viel Spaß beim Lesen!
Bitte senden Sie Ihre Meinung zu Inhalt und Gestaltung des “EBU- Newsletter“
an folgende Anschrift:
ebu@euroblind.org
Pressemitteilung, Brüssel, 2. Juli 2008 – Die Europäische Kommission veröffentlichte heute ihren Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierungen außerhalb des Bereichs der Beschäftigung. Dieser Vorschlag basiert auf Artikel 13 des Amsterdamer Vertrags und umfasst alle dort genannten Diskriminierungsgründe, d.h. “Religion oder Glaube, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung”. Die Gleichstellung behinderter Menschen wird in einem gesonderten Artikel (Art. 4) behandelt.
“Das EDF schätzt die Tatsache, dass die Kommission nunmehr die Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierungen in Bereichen auch außerhalb der Beschäftigung erkannt hat. Wir begrüßen des Weiteren den breiten Geltungsbereich des Dokuments, der sozialen Schutz, soziale Vergünstigungen, Gesundheit, Bildung ebenso umfasst wie den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Somit entspricht der Entwurf der Antidiskriminierungsrichtlinie auf der Grundlage von Rasse und ethnischer Herkunft.
Zwar wurde für behinderte Menschen dem Grundsatz der “angemessenen Vorkehrungen” das Recht auf Maßnahmen an die Seite gestellt, die von vornherein einen diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten sollen. Dennoch bleibt der Richtlinienentwurf merkwürdig unklar, zu knapp und schränkt das Recht auf Gleichstellung behinderter Menschen in mehreren Bereichen wie z.B. Bildung und Versicherungen erheblich ein. Außerdem lässt er Raum für konkurrierende Auslegungen und wird somit Rechtsunsicherheit schaffen“, sagte EDF-Präsident Yannis Vardakastanis.
“Manche Regelungen stehen im klaren Widerspruch zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, während gleichzeitig einige neue Rechtskonzepte eingeführt werden, ohne diese zu definieren”, ergänzt Vardakastanis unter Hinweis auf die Antidiskriminierungsregelungen der Konvention, die am 3. Mai in Kraft getreten ist und von den Europäischen Gemeinschaften jetzt unter der gegenwärtigen französischen Präsidentschaft ratifiziert werden muss.
“Gleichzeitig werden wichtige Behindertenthemen, wie z.B. das Konzept des universellen Designs, die Notwendigkeit der Schaffung europäischer und nationaler Standards für Barrierefreiheit sowie das Recht auf die Inklusion sicherstellende Dienstleistungen weg gelassen. Die Bedeutung von Kernbereichen wie Zugang zu Informationen, Transport, Vorrichtungen, mit denen der Zugang zum Transport bereitgestellt wird, Gebäude, in denen bestimmte Dienste angeboten werden, öffentliche Räume, Notdienste, Einrichtungen und Verfahren, die behinderten Menschen die Teilnahme an politischen Wahlen ermöglichen, werden mangels spezifischer Regelungen in der Richtlinie nicht angemessen behandelt“, betonte der EDF-Präsident.
Die Behindertenselbsthilfe bedauere zudem, so Vardakastanis, dass keine sinnvolle Konsultation der Zivilgesellschaft über den Inhalt des Vorschlags stattfand und stattdessen wertvolle Zeit mit Diskussionen über die Form des Richtlinienentwurfs vergeudet wurde.
Vardakastanis stellte abschließend fest, dass der Vorschlag wesentlicher Änderungen bedürfe, um sein Ziel behinderte Menschen wirksam vor Diskriminierungen zu schützen, zu erreichen und um den Forderungen der über 1.3 Millionen europäischen Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen, die die EDF Kampagne „1 Millionen für Behinderung“ mit ihren Unterschrift unterstützt hatten.
Nähere Auskünfte gibt Irina Papancheva, EDF-Referentin für Kommunikation und
Presse,
irina.papancheva@edf-feph.org Weitere Informationen zur
EDF-Kampagne ‘1 Million für Behinderung’ unter
www.1million4disability.eu
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Europäisches Parlament und Rat prüfen gegenwärtig Vorschläge der
Europäischen Kommission zur Novellierung des Rechtsrahmens für elektronische
Kommunikation. Im Anschluss an eine gemeinsame EBU/EDF-Kampagne wurden von
Mitgliedern des Europaparlaments mehrere Änderungsvorschläge zur
Verbesserung der Regelungen zu den Universaldiensten für Behinderte
eingebracht, insbesondere jene, die den Zugang zu den Endgeräten und
Notdiensten betreffen. Bei den Regelungen zu den Diensten sollen die
Änderungsanträge den Einsatz und die Verbreitung bestehender Standards
fördern.
Das Europäische Parlament wird im September 2008 in erster Lesung abstimmen
und die EBU-Mitglieder sollten bereits jetzt anfangen, auf ihre nationalen
Regierungen dahin gehend einzuwirken, dass der Rat die Regelungen beibehält,
wenn er im Herbst den vom Europäischen Parlament geänderten Text prüft. Die
zweite Lesung wird Anfang 2009 stattfinden.
Weitere Informationen und Aktionsmittel von Anne Spinali, RNIB-Referentin
für Europäische Kampagnen,
Die Europäische Kommission erkundet derzeit Möglichkeiten einer
horizontalen Richtlinie für barrierefreies Internet. Die EBU setzt sich
schon seit langem dafür ein, dass Barrierefreiheit im Bereich der
Informations- und Kommunikationstechnologie hergestellt wird. Sie wird ihre
gemeinsame Arbeit mit der Kommission fortsetzen, um zu erreichen, dass den
Erfordernissen blinder und sehbehinderter Menschen Rechnung getragen wird.
Weitere Informationen von Anne Spinali, RNIB-Referentin für Europäische
Kampagnen.
anne.spinali@rnib.org.uk
Im Folgenden der Text einer von 26 blinden und sehbehinderten Kindern
verfassten Deklaration, die die sechs Regionen der Weltblindenunion bei
einem Kongress im Juni 2008 in Pontevedra, Spanien, vertreten hatten. Der
Kongress wurde von der WBU und ONCE in Partnerschaft mit der UNICEF, dem
ICEVI und der Organisation ‘Save the Children’ (“Rettet die Kinder”)
veranstaltet.
Im Namen aller blinden und sehbehinderten Kinder der Welt möchten wir den
gegenwärtigen Stand unserer Situation prüfen und die folgenden Empfehlungen
unterbreiten, um unsere Lebensqualität zu verbessern.
Kein blindes oder sehbehindertes Kind sollte von der Gleichstellung aufgrund
einer Behinderung ausgeschlossen werden.
Angesichts der Tatsache, dass die meisten blinden Kinder keinen Zugang zur
Bildung haben, empfehlen wir, dass alle Menschen das Recht auf Erziehung und
Bildung unbeschadet einer Behinderung erhalten.
Jedes Kind hat das Recht, in seiner Herkunftsfamilie zu verbleiben.
Blindheit und Sehbehinderung sind keine Gründe für die Trennung von der
Familie.
Jedes Kind hat das Recht, einen Beitrag zum Wohl der Gemeinschaft zu leisten
und von den Vorteilen, in einer solchen zu leben, zu profitieren. Um dies zu
verwirklichen, müssen jedoch Verbesserungen für die Einbeziehung aller
Kinder erfolgen.
Jedes Kind hat das Recht, angemessene Hilfe von den notwendigen
Institutionen und der Gesellschaft zu erhalten.
Kein Kind darf aufgrund seiner Erblindung oder Sehbehinderung in irgendeiner
Form diskriminiert werden.
In Anbetracht der Diskriminierungen, denen blinde Kinder vielfach ausgesetzt
sind, haben alle blinden Kinder das Recht, frei von körperlichen und
seelischen Misshandlungen in den Bereichen Schule, Zuhause und in der
Gemeinschaft zu sein.
Alle Kinder sollten das Recht haben, sich frei in ihrer Gemeinschaft bewegen
zu können.
Wir, die blinden und sehbehinderten Kinder der Welt, bitten die Regierungen
und Organisationen, die unsere Rechte vertreten, finanzielle Mittel für die
Durchführung von Veranstaltungen zugunsten von Kindern in ihren jeweiligen
Ländern bereitzustellen.
Alle blinden Kinder haben das Recht, in jeder beliebigen Schule angenommen
zu werden, und dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht diskriminiert werden.
In jeder Schule sollte mindestens ein Integrationslehrer zur Verfügung
stehen, der über die notwendigen Fähigkeiten verfügt, dem Kind eine seinen
jeweiligen Bedürfnissen entsprechende Erziehung zu vermitteln.
Alle Kinder der Welt haben das Recht auf Gleichbehandlung unbeschadet einer
Behinderung.
Wir hoffen, dass die Regierungen in aller Welt unsere Empfehlungen in
Erwägung ziehen werden.
Weitere Informationen von Ana Pelaez, Leiterin der Internationalen Abteilung
der ONCE, rrii@once.es
Die EBU-Lenkungsgruppe für Low Vision hat den folgenden Aktionsplan
für die neue Arbeitsperiode 2008 – 2011 ausgearbeitet.
Kurzfristige Ziele für 2008
1. Gewinnung neuer Mitglieder der Lenkungsgruppe, indem man Personen sucht,
die entweder für ein Engagement für Low-Vision-Fragen motiviert sind oder
sich für diese bereits bei der EBU engagieren (Erfolgskriterium: mindestens
zwei weitere Mitglieder der Lenkungsgruppe gewinnen).
2. Verbesserung der Webseite der Lenkungsgruppe durch Einstellen von
Kontakten und Dokumenten sowie Informationen über die Mitglieder der
Lenkungsgruppe (Erfolgskriterium für dieses Ziel ist die Schaffung einer
funktionierende Webseite).
Langfristige Ziele bis 2011
1. Vorbereitung und Durchführung eines Low Vision Forums durch Finden eines
Tagungsortes und Festlegung von Zeiten, Zielgruppen und Themen
(Erfolgskriterium für dieses Ziel ist die Sicherung von finanziellen Mitteln
und die Organisation der Veranstaltung).
2. Förderung der Interessenswahrnehmung und von Empowerment durch
Erforschung der psychologischen Aspekte von Low Vision sowie Maßnahmen der
Rehabilitation und funktionelle individuelle Dienste (Erfolgskriterium ist
die Erarbeitung von Vorschlägen für Mindeststandards für
Rehabilitationsdienste).
3. Förderung des »Universellen Design« bzw. »Design für Alle« durch
Recherchieren von bestehenden Organisationen und Kampagnen sowie die
Entwicklung einer themenspezifischen EBU-Kampagne (Erfolgskriterium:
Durchführung einer erfolgreichen Kampagne zu einem speziellen Thema).
4. Entwicklung einer Terminologie für Low-Vision-Fragen durch Prüfung der
einschlägigen Arbeit der WBU (Erfolgskriterium: eine gemeinsame Definition).
Weitere Informationen von Alenka Bera, Koordinatorin für die Low Vision LG,
alenka.bera@guest.arnes.si
Das Französische Nationalkomitee für die Soziale Förderung blinder und
sehbehinderter Menschen (CNPSAA), eine Dachorganisation, in der 30
Mitgliedsverbände zusammengeschlossen sind, hat am 1. Juli 2008 auf seiner
Generalversammlung Philippe Chazal zu ihrem neuen Präsidenten gewählt.
Philippe ist bei der EBU gut bekannt: er ist Vorsitzender der Kommission für
Rechte, nachdem er zuvor die Arbeit der EBU im Bereich Rehabilitation,
berufliche Bildung und Beschäftigung erfolgreich geleitet hat.
Wir wünschen ihm für sein neues Amt alles Gute.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) beantragt z.Zt.
für ein internationales Jugendforum, das vom 23. bis 30. August 2009 in
Hannover stattfinden soll, finanzielle Mittel aus dem EU-Programm „Jugend in
Aktion“.
Das Forum wird im Rahmen eines großen Festivals für Blinde und Sehbehinderte
veranstaltet.
Der DBSV sucht fünf Partnerverbände. EBU-Mitgliedsorganisationen, die
Interesse an der Teilnahme haben, sollten sich bei Reiner Delgado, DBSV-
Sozialreferent, melden. Kontaktanschrift:
r.delgado@dbsv.org
Am 17. Mai 2008 fand in Reykjavik die Generalversammlung des Isländischen
Blinden- und Sehbehindertenverbandes („Blindrafelagid“) statt. Zum neuen
Vorsitzenden wurde Kristinn Halldór Einarsson (48, sehbehindert) gewählt.
Seit Anfang 2008 ist er zuständig für die internationale Arbeit des
„Blindrafelagid“. Kristinn gehört dem Vorstand seit zwei Jahren an.
Zur Zeit wird ein neues Mentorenprogramm eingeführt, mit dem die Mitglieder
von „Blindrafelagid“ die Möglichkeit erhalten, ein individuelles Budget für
Beschäftigung, Teilhabe am Sport und im kreativen Schaffen erhalten. Im
Rahmen der Generalversammlung wurden die ersten Fördergelder an sechs
Mitglieder des Verbandes vergeben.
Aus Anlass der Generalversammlung spendeten „Lions Island“ zudem 109.000
Euro für die Unterstützung eines Führhundprojektes, das „Blindrafelagid“
begleiten wird.
Weitere Informationen von Blindrafelagid unter
www.blind.is
“Vertrauen schaffen” heißt ein mit EU-Mitteln finanziertes Jugendprogramm,
das von der Italienischen Blindenunion (UIC) koordiniert wird.
Der Jugendaustausch findet im Juli und August in der Bergregion Marche,
Italien, statt. Sehgeschädigte und Sehende nehmen gemeinsam an verschiedenen
Diskussionsveranstaltungen und barrierefreien Freizeitaktivitäten teil, an
denen sich auch die Gemeinde von Monte San Vicino wesentlich beteiligt. Alle
Teilnehmer werden ermutigt, eine aktive Rolle in der Gruppe zu übernehmen
und sich ungeachtet ihrer Sehschädigung gegenseitig zu unterstützen. Das
zentrale Ziel ist die Förderung wechselseitigen Vertrauens und Toleranz in
einem multikulturellen europäischen Kontext.
Weitere Informationen von Mirko Montecchiani, Supervisor “Vertrauen
schaffen” unter mirkomontecchiani@gmail.com
Serbien erlebt derzeit intensive legislative Bestrebungen in Bezug auf die
Rechte behinderter Menschen.
So wurde insbesondere im Jahre 2006 als Ergebnis der Novellierung der
nationalen Verfassung ein Antidiskriminierungsgesetz beschlossen.
Die serbische Regierung arbeitet jetzt an einem weiteren Gesetz, das den
Zugang behinderter Menschen zu Rehabilitation und Beschäftigung behandelt.
Weitere Informationen von Dragiša Drobnjak,
Pressemitteilung - “Tag des Bürgersteigs”, 6. Juni 2008
Nationale Förderation der Blinden des Vereinigten Königreiches (NFB)
Am 6. Juni 1978 startete die NFB die Kampagne "Gebt uns unsere
Bürgersteige zurück”. Zweck der Kampagne ist es, Regierung und
Öffentlichkeit auf Gefahren aufmerksam zu machen, mit denen blinde und
sehbehinderte Menschen tagtäglich konfrontiert werden, wie z.B. Autos, die
in den Gehweg geparkt sind, Fahrradfahrer, die auf dem Bürgersteig fahren,
nicht abgesicherte Löcher im Boden, Abfalltonnen und Müllsäcke, Äste und
Zweige in Kopf- und Schulterhöhe sowie schlecht aufgestelltes
Straßenmobiliar.
In den vergangenen 30 Jahren wurden die Bürgersteige jedoch immer voller.
Weniger Geld wurde für die Wartung ausgegeben, was zu tausenden von Unfällen
führte, bei denen Fußgänger ins Stolpern gerieten, sich ernsthaft verletzten
oder sogar zu Tode kamen. Heute kämpfen zwei Millionen Menschen, die blind
oder sehbehindert sind, nicht mehr nur darum, dass ihre Bürgersteige gut
instand gehalten werden und frei von Hindernissen sind, der Kampf gilt
vielmehr jetzt der Erhaltung des Bürgersteigs an sich, da in vielen
Gemeinden Mischverkehrsflächen (“Shared Space Schemes”) geschaffen werden,
bei denen Gehwege und Fußgängerübergänge rückgebaut werden, wobei eine
völlig ebene Fläche entsteht, die Verkehr und Fußgänger sich dann gemeinsam
teilen sollen.
In den Hauptstraßen der Städte wird es für Blinde unmöglich, ihre gewohnten
Läden und Geschäfte aufzusuchen. Pläne, solche Konzepte jetzt auch in
Wohnbereichen umzusetzen, bedeutet, dass Blinde dort nicht mehr leben können
werden. Wer bereits dort wohnt, wird Angst haben, alleine auf die Straße zu
gehen. Auf die Sicherheitsbelange der Fußgänger wird im Rahmen solcher
Konzepte keine Rücksicht genommen. Bürgersteige sollten jedoch bleiben,
instand gehalten werden und barrierefrei begehbar sein, um allen Fußgängern
ein sicheres, selbständiges und unbeschwertes Gehen zu ermöglichen.
Mitglieder und Freunde der NFB rufen deshalb heute am 6. Juni 2008
anlässlich des “Tags des Bürgersteigs” alle Mitglieder der lokalen und
nationalen Regierung auf, spazieren zu gehen, sich den Zustand der Gehwege
anzusehen dort, wo sie leben und arbeiten, und sich einmal zu fragen, ob sie
wohl damit zurecht kämen, wenn sie blind oder sehbehindert wären. Noch
besser wäre es natürlich, etwas zu tun.
Jill Allen-King, Pressereferentin bei der NFB und selbst vollblind, sagte,
ihre Schwiegermutter sei an den Folgen eines Sturzes wegen eines im
Gehbereich abgestellten PKW gestorben. Zwar geben die Kommunen tausende von
Pfund für Schadensersatzklagen aus, bewilligen aber kein Geld, um die
Gehwege instand zu halten.
Obwohl jeden Tag 100 Menschen im Vereinigten Königreich ihr Augenlicht
verlieren, wird die Umwelt für blinde Menschen immer schwieriger zu
bewältigen. Dringende und sofortige Maßnahmen sind hier erforderlich, um zu
verhindern, dass Blinde ihr Haus nicht mehr verlassen können oder gefährdet
sind, wenn sie sich in ihrem eigenen unmittelbaren Wohnbereich bewegen.
JILL ALLEN-KING
Weitere Informationen von Jill Allen-King, jill.allenking@tiscali.co.uk
Im Mai 2008 stellte der ukrainische Fotograf Youry Bilak eine taktile
Fotoausstellung mit dem Titel “Berühren und Sehen“ vor. Die Veranstaltung
fand in Kiew statt.
Gezeigt wurden 30 taktile Fotos aus Polymer, die mittels Audiodateien
beschrieben wurden. Die Bildbeschreibungen waren von 18 prominenten
Angehörigen der ukrainischen Kulturszene aufgelesen worden. Unter diesen
waren Journalisten, der ehemalige Kulturminister sowie die Frau des
ukrainischen Präsidenten, Kateryna Yushchenko.
Die Ausstellung war die erste Initiative ihrer Art in der Ukraine.
Weitere Informationen von Youry Bilak, ukrainischer Künstler und Fotograf.
www.yourybilak.com
Tiresias.org ist eine Webseite der Forschungsabteilung an der
Königlich-Nationalen Blindenanstalt im Vereinigten Königreich (RNIB). Sie
bietet aktuelle Informationen und Richtlinien für barrierefrei gestaltete
Systeme für Informations- und Kommunikationstechnologien.
Das Wissenschaftsteam von TIRESIAS hat eine Reihe von wissenschaftlichen Schriften verfasst, die kostenlos auf der Webseite angeboten werden.
Neu sind folgende Broschüren:
Guidelines for the Design of Accessible Information and Communication
Technology Systems (Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von
Informations- und Kommunikationstechnologien).
Ambient Intelligence : Paving the Way. How Integrated Services Can Deliver
a More Inclusive Society (Außenintelligenz: den Weg ebnen. Wie integrierte
Dienste eine inklusivere Gesellschaft schaffen können).
Alle Publikationen sind auf der Webseite barrierefrei zugänglich.
Darüber hinaus sind kostenlose Schwarzdruckexemplare auf Wunsch erhältlich bei:
Dr. John Gill OBE, RNIB, 105 Judd Street, London WC1H 9NE, Great Britain.
Weitere Informationen von Tiresias unter www.tiresias.org
Einen über 1.000 CDs umfassenden Audiokurs „Musik“ hat die RNIB-Blindenbibliothek von Bill Brown erhalten.
Die Einführungs-CDs vermitteln jeweils die Grundlagen eines bestimmten Instruments und kommen ganz ohne geschriebene oder Braille-Notenschrift aus. Die Kurse vermitteln Musik auf der Grundlage des Gehörs und sind für Anfänger ohne jede Vorkenntnisse geeignet.
Die CDs "Gitarre lernen durch Hören“ und "Klavier lernen durch Hören" sind individuelle Musikstunden, in denen man ein komplettes Lied lernt ohne geschriebene oder die Braille-Notenschrift. Sie eignen sich für alle, die die erwähnten „Einführungslehrgänge“ absolviert haben oder bereits über Grundkenntnisse des Klaviers oder der Gitarre verfügen.
Die CDs können in Kürze ausgeliehen werden, da die Titel schrittweise in
den Katalog der Bibliothek aufgenommen werden.
Weitere Informationen zum Bibliotheksbestand von Megan Chivers, Bibliothekar
der RNIB-Bücherei,
megan.chivers@rnib.org.uk
Die Audio-Kurse kann man auch kaufen bei Music For the Blind: www.MusicForTheBlind.com
Menschen mit Behinderungen sehen sich beim Gebrauch von IT-Produkten und
Dienstleistungen, die heute wesentliche Elemente des sozialen und
wirtschaftlichen Lebens darstellen, vielfachen Barrieren gegenüber.
Das Messen von Erfolgen bei der Herstellung von Barrierefreiheit im
IT-Bereich in Europa ist Gegenstand des von der Europäischen Kommission
finanziertes Forschungsprojekt „MeAC“. Der Bericht des Projektes befasst
sich mit der Situation im IT-Bereich in den 25 Mitgliedstaaten der EU, in
Australien, Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Zum Bericht gehört auch ein länderspezifischer Überblick über Themen wie
Zugang zu Webseiten, Telekommunikationsprodukten und Dienstleistungen sowie
Zugang zur öffentlichen Beschaffung.
Gestützt auf umfassende empirische Forschung, vermittelt der vorliegende
Bericht die z. Zt. umfassendsten und repräsentativsten Informationen zur
Barrierefreiheit im IT-Bereich in Europa und darüber hinaus.
Die Ergebnisse sind auf der MeAC Webseite veröffentlicht,
http://www.eaccessibility-progress.eu/
Weitere Informationen vom MeAC-Team unter
meac@empirica.com.
Von Sarah Ghlamallah, EBU-Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit
EINLEITUNG
Mobilität ist ein zentraler Aspekt der sozialen Inklusion und
Selbständigkeit blinder und sehbehinderter Menschen. Die Europäische
Blindenunion (EBU) forscht und engagiert sich schon seit langem in diesem
Bereich. Wie bei anderen Verkehrsmitteln, dreht sich ein wichtiges Thema
beim Reisen mit der Eisenbahn um die Beförderungs- und
Ermäßigungsregelungen. Assistenz in Form eines Begleiters oder Führhundes
ist häufig sehr wichtig, um blinden oder sehbehinderten Fahrgästen ein
ebenso sicheres und unbeschwertes Reisen zu ermöglichen wie sehenden
Menschen.
Die EBU fördert die sichere und selbständige Nutzung der Beförderungssysteme
in den Mitgliedsländern mit Hilfe ihrer Kommission für Mobilität und Zugang
zu Transport. Die Kommission arbeitet an der barrierefreien Nutzung der
öffentlichen Verkehrsmittel, sensibilisiert die Gesellschaft für die
speziellen Belange blinder und sehbehinderter Menschen und will
gewährleisten, dass eine Behinderung nicht zu zusätzlichen Kosten der
Beförderung führt. Kernpunkte der Arbeit sind: kostenlose Mitnahme des
Blindenführhundes oder Begleiters des blinden oder sehbehinderten Fahrgastes
in öffentlichen Verkehrsmitteln; unbeschränkter Zutritt zu Ländern, Gebäuden
und allen Verkehrsmittel für blinde Führhundhalter und deren Hunde;
Bewusstsein schaffen für die speziellen und vielfältigen Bedürfnisse blinder
und sehbehinderter Menschen.
Die meisten Ermäßigungsregelungen in den Europäischen Ländern gewährleisten,
dass die Reisekosten für blinde und sehbehinderte Menschen und deren
Begleiter oder den Blindenführhund nicht über den Preis für einen Fahrschein
hinausgeht. Im Bemühen, diese Grundregel „1 für 2“ auf europäischer Ebene
umzusetzen, wurde bei der Internationalen Eisenbahnunion (IUR) ein
internationales Abkommen unterzeichnet. Man mag in diesem Abkommen einen
ersten Schritt auf dem Wege zu einer besseren Praxis im europäischen
Eisenbahnverkehr sehen; seine innere Funktionsweise und Mängel machen
freilich auch die Herausforderungen deutlich, die allen internationalen
Vorschriften innewohnen.
Der vorliegende Artikel will einen Überblick über die Voraussetzungen für
die Inanspruchnahme von Vergünstigungen im Eisenbahnstreckennetz der
europäischen Länder geben. Der erste Abschnitt wirft dabei einen Blick auf
die bestehenden nationalen, regionalen und kommunalen Regelungen in einer
Reihe europäischer Länder. Der zweite Abschnitt wendet sich sodann dem
internationalen Reisen zu und fragt nach dem Rahmen der internationalen
IUR-Vereinbarung in Europa insgesamt. Zukunftsperspektiven sowie die
Aussichten eines gemeinsamen europaweiten Reiseausweises werden abschließend
in den Schlussfolgerungen erörtert.
1. NATIONALE REGELUNGEN
1.1. Nationaler Transport
In den meisten europäischen Ländern gibt es spezielle Regelungen für
blinde und sehbehinderte Bahnpassagiere sowohl in der als auch außerhalb der
Europäischen Union. Zu den Ausnahmen gehören Armenien, wo es keine
Vergünstigungen speziell für den Zugverkehr gibt, als auch Zypern und Malta,
die z. Zt. nicht über ein ausgebautes Schienennetz verfügen.
In Schweden gibt es keine Vergünstigungen im Bahnverkehr. Behinderte
Menschen können jedoch von einem Ort zu einem anderen reisen, indem sie die
Nutzung verschiedener Verkehrsmittel zu einem festen ermäßigten
Beförderungsentgelt miteinander kombinieren.
In den meisten übrigen Ländern kann jedoch der Blinde bei Vorlage eines
Nachweises der Blindheit oder Sehbehinderung mit einem Begleiter oder dem
Blindenführhund ohne zusätzliche Kosten reisen. Die von der EBU-Kommission
für Mobilität und Zugang zum Transport gesammelten Informationen zeigen,
dass sich diese Regelungen von einem zum anderen Land unterscheiden, wobei
sie von völliger Befreiung vom Beförderungsentgelt bis hin zu ermäßigten
Fahrpreisen für den Blinden und Sehbehinderten und den Begleiter reichen.
In Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Portugal, Spanien und der Schweiz
zahlt der Blinde oder Sehbehinderte den vollen Fahrpreis, während der
Begleiter oder der Führhund kostenlos befördert werden. In Schottland
dagegen reist der blinde oder sehbehinderte Fahrgast kostenlos, während der
Begleiter den vollen Fahrpreis zu entrichten hat.
In Nordirland und Litauen reisen blinde Fahrgäste kostenlos, während
sehbehinderte Fahrgäste zum halben Fahrpreis befördert werden. In der
Slovakei wiederum erhalten Blinde oder Sehbehinderte eine Ermäßigung in Höhe
von 50 %, während der Begleiter oder der Blindenführhund kostenlos
mitgenommen werden.
In Albanien, Österreich, Dänemark, England, Griechenland, Italien, Spanien
und Serbien zahlen der blinde oder sehbehinderte Fahrgast, aber auch der
Begleiter und der Führhund einen ermäßigten Fahrpreis (jeweils bis zu 50 %
bzw. einen vollen Fahrpreis für beide).
In Norwegen und Russland zahlen Blinde oder Sehbehinderte sowie die
Begleitung das halbe Beförderungsentgelt und der Führhund kann kostenlos
mitgenommen werden.
In Kroatien und in der Tschechischen Republik hat der blinde Fahrgast
Anrecht auf eine Ermäßigung in Höhe von 75 %, Begleitung oder Führhund
zahlen nichts. In Ungarn erhalten Blinde, Sehbehinderte, Begleitung und
Führhund eine Ermäßigung in Höhe von jeweils 90 % des vollen
Beförderungsentgeltes.
In Belgien, Deutschland und Irland reisen der Begleiter oder der
Blindenführhund kostenlos. Dies gilt auch für Blinde und deren Begleitung in
Luxemburg, jedoch nicht für Sehbehinderte.
Blindenführhunde sind dagegen in Lettland und Litauen nicht die
Fahrpreisermäßigungspläne einbezogen, da es sie in den genannten Ländern
praktisch nicht gibt.
In einigen Ländern muss der Begünstigte einen Schwerbehindertenausweis oder
ein bestimmtes Formular vorlegen, das ihn als sehbehindert oder blind
ausweist. Die Ausweise werden von den zuständigen staatlichen Behörden oder
manchmal auch von den Blindenorganisationen ausgestellt und ihre Verwendung
ist nicht unbedingt auf Fahrpreisermäßigungen in öffentlichen
Verkehrsmitteln beschränkt. In einigen anderen Ländern, wie z.B. Nordirland
und Italien ist ebenfalls ein spezieller Reiseausweis vorzulegen, um die
kostenlose oder ermäßigte Beförderung in Anspruch zu nehmen. In Österreich
und Spanien wiederum muss der Reiseausweis beim Beförderungsunternehmen
gekauft und jedes Jahr erneuert werden.
Der EBU-Kommission für Mobilität und Transport wurden auch einige
Beschränkungen und Widersprüche bekannt. So haben in Bulgarien blinde und
sehbehinderte Menschen und ihre Begleitung oder der Führhund Anspruch auf
lediglich zwei Freifahrten pro Jahr. In Kroatien können jährlich nur bis zu
sechs Freifahrten pro Jahr in Anspruch genommen werden. In Belarus und
Moldawien reisen Blinde von Oktober bis Mai zu einem ermäßigten Tarif, für
den Rest des Jahres besteht lediglich Anrecht auf eine weitere ermäßigte
Fahrt. In Deutschland gelten Fahrpreisermäßigungen für Blinde und
Sehbehinderte in öffentlichen Verkehrsmitteln nur innerhalb 50 km des
Wohnortes des Berechtigten. Die Höhe der in Litauen und Polen bestehenden
Fahrpreisermäßigungen schwankt entsprechend dem Behinderungsgrad erheblich.
Estland, Luxemburg und Portugal gewähren Blinden günstige
Fahrpreisermäßigungen, für Sehbehinderte sind jedoch keine Vergünstigungen
vorgesehen. Führhunde sind in Griechenland und Serbien immer noch von der
Mitnahme im Zug ausgeschlossen, in Spanien dagegen haben Führhunde Zutritt
nur zum Schlafwagen.
In mehreren Ländern fallen zusätzliche Gebühren für die Fahrkarten- bzw.
Sitzplatzreservierung an. Typischerweise gelten Vergünstigungen bzw.
Fahrpreisermäßigungen nicht vollumfänglich in Hochgeschwindigkeitszügen. So
schwankt beispielsweise beim französischen TGV die für die Reservierung
anfallende Pflichtgebühr je nach Reisezeit zwischen 3 und 22 Euro. Die
Gebühr wird immer häufiger erhoben als Folge der veränderten
Beförderungsstrukturen in Europa und dies führt zu steigenden Preisen für
den Fahrgast und seinen Begleiter.
Im Großen und Ganzen gewähren die großen, auf nationaler Ebene operierenden,
teilprivatisierten und privaten Beförderungsunternehmen nicht die
Vergünstigungen, die die öffentlichen Bahngesellschaften behinderten
Menschen einräumen. Dies ist eine große Herausforderung, da die
Privatisierung der Bahn einen allgemeinen Trend auf europäischer Ebene
darstellt. Die Blindenselbsthilfe wird die Angelegenheit aufmerksam
verfolgen und sich bemühen müssen, zu Vereinbarungen mit den privaten
Beförderungsunternehmen in Bezug auf den Erhalt von Fahrpreisermäßigungen zu
kommen, soweit diese bestehen.
1.2. Regional- und Nahverkehr
Die gleichen Vergünstigungen gelten im Allgemeinen auf nationaler und
regionaler Ebene. In Österreich, Belgien, Kroatien, Finnland, Frankreich,
Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, in den
Niederlanden, in Norwegen, Polen, Portugal, Russland sowie in der Slovakei
und in Spanien gelten die Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr in
enger Anlehnung an das jeweilige nationale System. Keine Vergünstigungen im
Nahverkehr gibt es in Albanien, Armenien, Belarus und Estland.
Erhebliche regionale Unterschiede gibt es in Dänemark, Italien und Rumänien.
Zudem gewähren die privaten Beförderungsunternehmen in der Regel keine
Vergünstigungen. So haben beispielsweise in Dänemark einige regionale
Eisenbahnunternehmen Vereinbarungen mit dem Staat getroffen und gewähren
Fahrpreisermäßigungen, andere hingegen nicht.
Auf städtischer Ebene wird das Bild wegen der herausragenden Rolle der
nationalen und kommunalen Politik noch komplexer. Während in Dänemark,
Deutschland, Irland, Lettland, Litauen, in den Niederlanden und in Norwegen
im Prinzip dasselbe System der Fahrpreisermäßigungen auf nationaler,
regionaler und kommunaler Ebene angewandt wird, bestehen in den meisten
anderen Ländern kommunal spezifische Regelungen.
Keine Vergünstigungen im Nahverkehr gibt es in den armenischen und
estländischen Städten. In den meisten Fällen besteht jedoch eine gewisse
Tendenz, bessere Vergünstigungen auf städtischer Ebene zu gewähren. Die
Nutzung des städtischen Nahverkehrs ist kostenlos in Kroatien, Finnland,
Deutschland, Griechenland, Ungarn, Polen, Rumänien, Russland und in der
Slowakei.
Das System hat mehrere Varianten in Ländern wie Österreich, Frankreich,
Italien und Portugal, wo die Vergünstigungen von einer Stadt zur anderen
schwanken können entsprechend der lokalen Regierung oder des zuständigen
kommunalen Verkehrsträgers. Leider sind Vergünstigungen im Nahverkehr für
Blinde und Sehbehinderte in mehreren Städten in Italien und Österreich
bedroht, während andere Städte sehr gute Fahrpreisermäßigungen weiterhin
gewähren.
So hat beispielsweise der behinderte Fahrgast im städtischen Verkehrsnetz
von Paris Anspruch auf Ermäßigung in Höhe von 50 %, während Begleitung und
Führhund kostenlos befördert werden. Dies ist besser als die auf nationaler
Ebene geltenden Ermäßigungen (der Behinderte zahlt den vollen Fahrpreis,
Begleitung und Führhund werden auf der Nullfahrkarte mitgenommen). Dieses
Beispiel macht einen wichtigen Aspekt der Ermäßigungspläne deutlich: im
vorliegenden Fall finanziert der französische Staat das nationale System,
während die kommunale Regierung von Paris ihr Tarifsystem aus eigenen
Mitteln finanziert. Dies kommt deutlich daran zum Ausdruck, dass das lokale
System nur für Blinde und Sehbehinderte gilt, die ihren ständigen Wohnsitz
in Paris haben.
1.3. Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es eine große Vielfalt an
Ermäßigungsregelungen und wesentliche Unterschiede in dem Sinne gibt, wie
die Vergünstigungen in den verschiedenen europäischen Ländern angewandt
werden. Gleichwohl ist der Umfang der in Europa gewährten nationalen
Ermäßigungen insgesamt gut. Am besten ist die Situation in Belgien, in der
Tschechischen Republik und in Irland. Umgekehrt entsprechen die regionalen
und lokalen Pläne den nationalen Regelungen oder sind sogar günstiger als
diese. In der Praxis scheint auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene
das System „Eins für Zwei“ oder ein darüber hinaus gehendes Angebot
häufigsten verbreitet zu sein.
2. REISEN IN EUROPA
2.1. Reisen in andere Länder
Seit den Tagen des seinerzeit beispielslosen Orient-Express und
Simplon-Express erlebte Europa die Schaffung immer zahlreicherer
transnationaler durchgehender Zugverbindungen. Eine wirkliche Verbesserung
der Qualität und Nachhaltigkeit des europäischen Transportwesens entstand
jedoch auch mit der Bildung komplexer Konsortien öffentlicher,
halbprivatisierter und privater Eisenbahngesellschaften. In diesem
Zusammenhang bewirkte das
IUR-Abkommen für die Beförderung Blinder und ihrer
Begleitung im Eisenbahnverkehr (auf Französisch) die Erweiterung des
Angebots “1 für 2” auf europäische Ebene und ermöglichte nunmehr dem Blinden
oder Sehbehinderten zusammen mit dem Begleiter in andere europäische Länder
zu reisen.
Das IUR-Abkommen wurde von öffentlichen und privaten Eisenbahngesellschaften
aus 20 Ländern der Europäischen Union sowie fünf Nichtmitgliedsländern
unterzeichnet. Im Jahre 1997 trat das Abkommen in Kraft; 2005 wurde es
geändert.
Gemäß IUR-Abkommen können Blinde und Sehbehinderte, die ihren dauerhaften
Wohnsitz in einem dieser Länder haben und in eines dieser Länder reisen,
einen kostenlosen Fahrschein für den Begleiter oder Blindenführhund erhalten
unter der Voraussetzung, dass eine Rückfahrkarte in dem Land gekauft wurde,
in dem der Behindertenausweis ausgestellt wurde.
Eine im Jahr 2000 durchgeführte Studie der EBU-Kommission für Mobilität und
Zugang zum Transport zeigte jedoch, dass das Abkommen in einigen Ländern
nicht gut bekannt war bzw. von den Beförderungsunternehmen und Behörden
schlicht ignoriert wurde.
Darüber hinaus gilt das Abkommen nicht für zusätzliche Gebühren wie die
Sitzplatzreservierung oder „Couchette“, die bei der Nutzung von
Hochgeschwindigkeitszügen im vollen Umfang zu entrichten sind.
Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass die Vertragsparteien des
Abkommens Gesellschaften und keine Staaten sind. Das hat zur Folge, dass
viele der bestehenden transnationalen Strecken nicht Bestandteil dieses
Abkommens sind.
In der Praxis hat jede Strecke ihr eigenes System. So operiert der LYRIA
(Frankreich-Schweiz) genauso wie der französische TGV: der sehbehinderte
oder blinde Reisende zahlt den vollen Fahrpreis für das Ticket, während für
den Begleiter oder den Blindenführhund lediglich eine „Reservierungsgebühr“
zu zahlen ist (11 Euro durchschnittlich). Beim EUROSTAR
(Belgien-Frankreich-England) zahlt der Blinde oder Sehbehinderte den vollen
Fahrpreis, dem Begleiter wird eine Ermäßigung in Höhe von 60 % angeboten.
Leider gibt es keine Regelungen für blinde und sehbehinderte Reisende auf
dem ARTESIA (Frankreich-Italien), bei dem es Ermäßigungen nur für den
Rollstuhlfahrer und dessen Assistenz gibt. Dieselbe Situation trifft man bei
den THALYS-Zügen an (Deutschland-Belgien-Frankreich-Niederlande). Die
THALYS-Broschüre gibt zwar an, dass es Ermäßigungen für Blinde und
Sehbehinderte gibt. Ich habe jedoch mehrere Scheinreservierungen
vorgenommen, um das zu überprüfen und habe festgestellt, dass die Software,
die die Reisebüros verwenden, eine Ermäßigungskategorie für Blinde und
Sehbehinderte und deren Begleitung nicht beinhaltet.
Praktisch bedeutet dies, dass es Ermäßigungen, die auf einer gegebenen
transnationalen Strecke gelten, auf einer anderen möglicherweise nicht
gewährt werden. Unter dem Strich geht das Angebot “1 für 2” bei den meisten
grenzüberschreitenden Diensten verloren.
2.2. Besuch anderer Länder
Häufig ist es nicht möglich, von lokalen Fahrpreisermäßigungen beim Besuch
anderer Länder zu profitieren. Finanziert werden solche Vergünstigungen von
der kommunalen oder nationalen Regierung und stehen Besuchern aus anderen
Ländern nicht offen. Mit wenigen Ausnahmen, wie z. B. die Benelux-Länder,
werden Ermäßigungen nur in den Ländern gewährt, in denen der Sehbehinderten-
oder Blindenausweis ausgestellt wurde. In der Praxis hängt dies allerdings
häufig vom Personal am Schalter ab.
Ausländische Führhunde werden in Belgien, Portugal, Russland und Spanien
ermäßigt oder kostenlos mitgenommen. Führhunde, die nach Irland oder in das
Vereinigte Königreich einreisen, sind Quarantänebestimmungen unterworfen.
2.3. Zusammenfassung
Zusammenfassend betrachtet, scheint das IUR-Abkommen nur beschränkt zu
greifen. Von vielen Eisenbahngesellschaften unterschrieben, gilt es jedoch
nicht in allen Zügen dieser Gesellschaften. Viele Züge werden gemeinsam mit
anderen Gesellschaften und Konzernen betrieben. Dies hat zur Folge, dass es
auf vielen transnationalen Strecken keinerlei Vergünstigungen für Blinde und
Sehbehinderte gibt. Um den Begleiter oder Blindenführhund mitzunehmen,
müssen zwei Fahrkarten zum vollen Preis gekauft werden. Zudem ist es
meistens nicht möglich, beim Besuch anderer Länder von den bestehenden
Regelungen zu profitieren, da die Inanspruchnahme der kommunal finanzierten
Vergünstigungen auf die lokalen Anwohner begrenzt ist. Deshalb sind die
Aussichten auf ein europäisches Angebot “1 für 2“ weit entfernt davon,
Realität zu sein.
SCHLUSSFOLGERUNG
Der Umfang der in den europäischen Ländern gegenwärtig beobachteten
Ermäßigungen im Eisenbahnverkehr ist im Allgemeinen gut. Üblicherweise wird
auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene besteht die Regelung „1 für
2“ oder eine günstigere Regelung. Vergleichbare Bestimmungen fehlen auf
internationaler Ebene. Zwar ist die IUR-Vereinbarung im Sinne eines Angebots
„1 für 2“ eine gute Initiative, ihre Reichweite bleibt jedoch beschränkt.
Während bei manchen transeuropäischen Zügen günstige Ermäßigungen gewährt
werden, müssen Blinde und Sehbehinderte für die Mitnahme eines
Blindenführhundes oder Begleiters auf den wichtigsten internationalen
Strecken mehr als ihre sehenden Mitreisenden zahlen. Blinden und
sehbehinderten Besuchern kommen auch die zumeist lokal geltenden
Ermäßigungspläne beim Besuch anderer europäischer Länder nicht zugute, da
die Vergünstigungen kommunal finanziert werden und in der Regel auf die
eigenen Bürgerinnen und Bürger des Landes beschränkt sind.
Die EBU-Kommission für Mobilität und Zugang zum Transport hat vorgeschlagen,
dass ein europäischer Reiseausweis helfen könnte, diese Lücke zu schließen.
Ein solcher Ausweis würde, europaweit gestützt, Blinden und Sehbehinderten
erlauben, Fahrpreisermäßigungen beim Besuch anderer europäischer Länder in
Anspruch zu nehmen. Außerdem würde der Geltungsumfang des gegenwärtigen
IUR-Abkommens ohne Einschränkungen auf das europäische Eisenbahnnetz als
Bestandteil einer gemeinsamen europäischen Transportpolitik ausgedehnt
werden.
Das Dritte EU-Eisenbahnpaket aus dem Jahre 2004 ist die erste Richtlinie, in
der die Rechte der Fahrgäste hervorgehoben werden. Sie hat fünf Artikel, die
für die Behindertenthematik relevant sind:
Der liberalisierte europäische Transportmarkt und ein integrierter Bahnbereich nehmen allmählich Gestalt an. Vieles ist bereits geschehen, um die Mobilität in den Ländern der EU zu verbessern. Gleichwohl ist die angemessene Einbeziehung blinder und sehbehinderter Menschen in dieses Rahmenwerk nach wie vor unbefriedigend. Wie die EBU-Kommission bereits feststellt, ist dies ein Gebiet, in dem viel Lobbyarbeit notwendig ist. Wichtig ist vor allem, das Bewusstsein für diese Probleme weiterhin zu schaffen, damit die speziellen Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen richtig verstanden und von den europäischen Transportgesellschaften und Politik-Entscheidern berücksichtigt werden. Dies sollte von entsprechenden vernünftigen Vorschlägen flankiert werden. Das zur Finanzierung der Assistenzkosten im Zusammenhang mit Flugreisen beschlossene europäische Konzept scheint ein realisierbares Modell zu liefern, das sich mit Gewinn auch auf das Reisen mit der Bahn und die Aussicht auf die Schaffung eines europäischen Reiseausweis für Blinde und Sehbehinderte übertragen ließe.
Weitere Informationen und Hinweise von der EBU unter, ebu@euroblind.org
Veranstaltungskalender |
Kontakt : Birgitta Blokland, EBU-Generalsekretärin
Email : bjb202@hotmail.com
EBU-Kommission für Technologie
Contakt : Peter Brass
Email : mail@pbrass.de
EBU-Kommission für Kultur und Bildung
Contakt : Carol Borowski
Email : carol.borowski@tiscali.co.uk
EBU-Kommission für Verbindung zur EU
Contakt : Rodolfo Cattani
Email : inter@uiciechi.it
Ausstellung "Dialog im Dunkeln"
www.dialoguedanslenoir.com/en/dialogue-dans-le-noir-en/
15. Weltkongress der Retina International
Veranstalter des Kongresses ist Retina Finnland, Vollmitglied und einer
der Gründungsorganisationen von Retina International. Führende Experten aus
der ganzen Welt werden Vorträge halten über die neueste wissenschaftliche
Forschung, die Behandlung von hereditärer retinaler Dystrophie , Genetik und
andere Themen. Zum ersten Mal wird über Ergebnisse von Tests an Menschen
berichtet werden. Das Programm wendet sich sowohl an Patienten als auch
Wissenschaftler.
Kontact : Geschäftstelle der Retina Finnland
retinitis@kolumbus.fi
Internationales Futsal-Seminar
Kontakt : Neil O’Donovan, Vorsitzender IBSA Europa,
neil@ibsports.ie
9. Internationale Konferenz für „Low Vision“
Die Konferenz gliedert sich in Plenarversammlungen und parallele
Arbeitssitzungen, bei denen anerkannte Akademiker und Forscher die
Ergebnisse ihrer Arbeit in den Bereichen Augenheilkunde, Rehabilitation und
psychosoziale Aspekte der Wiedereingliederung vorstellen.
11. Internationale Konferenz Computer helfen Menschen mit
speziellen Bedürfnissen
“eQuality: Gleichberechtigter Zugang zur Informationsgesellschaft als
globale Herausforderung“
211. Weltkongress internationale Rehabilitation
Behindertenrechte und soziale Teilhabe: Eine Gesellschaft für Alle
gewährleisten
Der Kongress thematisiert Beispiele aus der UNO-Konvention über die
Rechte für Menschen mit Behinderung, die den Rahmen liefert für die
Entwicklung einer richtigen Politik, für Aktionen und Projekte, um die
Lebenssituation von Millionen behinderter Menschen zu verbessern.
Gleichzeitig bietet der „Weltkongress Rehabilitation International“ die
Gelegenheit, mehr als 1.500 Experten, Forscher, Anwälte für
Behindertenrecht, Dienstleister und Führungspersönlichkeiten der
Zivilgesellschaft zusammenzubringen, um im Rahmen eines dreitägigen
umfassenden Programms an Veranstaltungen und Besichtigungen der schönen
Stadt Québec teilzunehmen. Dies ist die Chance, Aussteller aus aller Welt
kennen zu lernen, die ihre neuesten Markenprodukte und Dienstleistungen
vorstellen.
Das RI Netwerk, das aus über 700 Organisationen in rund 100 Ländern
besteht, ist ein Katalysator für die Entwicklung von innovativen Ideen und
Lösungen. Seine Mission ist es, soziale Veränderungen, Inklusion und Rechte
von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
www.riquebec2008.org or www.riglobal.org
Konferenz und Workshop zu Unterstützenden Technologien für Menschen
mit Seh- und Hörbehinderungen: Erfolge der Vergangenheit und Zukünftige
Herausforderungen
Dies ist die sechste Veranstaltung in einer Reihe von internationalen CVHI
Konferenzen zu den Themen unterstützende Technologien und Rehatechnik, die
von der Europäischen Kommission finanziell unterstützt wird. CVHI ist
Bestandteil des CWST-Projektes:
http://cwst.icchp.org .
Die Themen der Konferenz behandeln ingenieurwissenschaftliche und
wissenschaftliche Aspekte der unterstützenden Technologie für
sinnesgeschädigte Menschen.
www.elec.gla.ac.uk/Events_page/CVHI/cvhi