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EBU NEWSLETTER Nr 62
May - Juni 2008

Herausgegeben vom EBU-Büro


Mit finanzieller Unterstützung der
GD Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der Europäischen Kommission

 

Inhaltsverzeichnis:

Notiz des Herausgebers

Entwurf der Nichtdiskriminierungsrichtlinie versagt beim Schutz behinderter Menschen

Neues zur Novellierung des Telekom-Pakets

Barrierefreiheit im IT-Bereich in Europa fördern

Unsere Kinder sagen ihre Meinung

EBU-Kommissionen und Lenkungsgruppen

Aus den Ländern

Veröffentlichungen

EBU Spezial : Fahrpreisermäßigungen im europäischen Eisenbahnverkehr

Veranstaltungskalender

[Die in diesem EBU-Newsletter vertretenen Meinungen sind die der Autoren und entsprechen nicht zwingend den Ansichten der EBU.]





Notiz des Herausgebers


Herzlich willkommen zum „EBU-Newsletter“ Nr. 62!

In den letzten Monaten hat sich die Europäische Kommission immer weiter in Richtung eines neuen Antidiskriminierungsgesetzes in Bereichen außerhalb der Beschäftigung bewegt. Der Vorschlag der Kommission ist, wie die Leser aus der Presseerklärung des Europäischen Behindertenforums (EDF) ersehen werden, jedoch insgesamt ziemlich enttäuschend, da er die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend behandelt. Die Behindertenselbsthilfe muss sich deshalb noch einmal zusammenschließen und aktiv werden, um zu gewährleisten, dass das Gesetz das angekündigte Ziel, behinderte Menschen zu schützen, auch wirklich erreicht.

Zum ersten Mal in ihrer Geschichte wird bei EBU eine Arbeitsgruppe für die Belange blinder und sehbehinderter Kinder gebildet, was im Anschluss an den ersten Internationalen Kongress blinder und sehbehinderter Kinder jetzt schon sehr bald erfolgen dürfte. Eine aus diesem Anlass veröffentlichte Deklaration ist in der vorliegenden Ausgabe des „EBU-Newsletter“ wiedergegeben.

Unsere Rubrik “Aus den Ländern” wird offenbar gut angenommen. Ich hoffe, dies wird sich auch in den nächsten Ausgaben fortsetzen. Unsere Mitgliedsorganisationen bleiben auch weiterhin aufgerufen, uns alle Informationen zuzusenden, die sie für relevant halten und die gewährleisten, dass bewährte nationale Verfahren eine entsprechende Aufmerksamkeit erhalten.

Im „EBU SPEZIAL“ der vorliegenden Ausgabe hat sich unsere neue Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit, Sarah Ghlamallah, die im europäischen Eisenbahnverkehr geltenden Fahrpreisermäßigungen sowie die Aussichten für die Schaffung eines europäischen Reiseausweises einmal genau angesehen.

Also, viel Spaß beim Lesen!

Bitte senden Sie Ihre Meinung zu Inhalt und Gestaltung des “EBU- Newsletter“ an folgende Anschrift: ebu@euroblind.org
 


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Entwurf zur EU-Antidiskriminierungsrichtlinie versagt beim Schutz behinderter Menschen

Pressemitteilung, Brüssel, 2. Juli 2008 – Die Europäische Kommission veröffentlichte heute ihren Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierungen außerhalb des Bereichs der Beschäftigung. Dieser Vorschlag basiert auf Artikel 13 des Amsterdamer Vertrags und umfasst alle dort genannten Diskriminierungsgründe, d.h. “Religion oder Glaube, Behinderung, Alter oder sexuelle Orientierung”. Die Gleichstellung behinderter Menschen wird in einem gesonderten Artikel (Art. 4) behandelt.

“Das EDF schätzt die Tatsache, dass die Kommission nunmehr die Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierungen in Bereichen auch außerhalb der Beschäftigung erkannt hat. Wir begrüßen des Weiteren den breiten Geltungsbereich des Dokuments, der sozialen Schutz, soziale Vergünstigungen, Gesundheit, Bildung ebenso umfasst wie den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Somit entspricht der Entwurf der Antidiskriminierungsrichtlinie auf der Grundlage von Rasse und ethnischer Herkunft.

Zwar wurde für behinderte Menschen dem Grundsatz der “angemessenen Vorkehrungen” das Recht auf Maßnahmen an die Seite gestellt, die von vornherein einen diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten sollen. Dennoch bleibt der Richtlinienentwurf merkwürdig unklar, zu knapp und schränkt das Recht auf Gleichstellung behinderter Menschen in mehreren Bereichen wie z.B. Bildung und Versicherungen erheblich ein. Außerdem lässt er Raum für konkurrierende Auslegungen und wird somit Rechtsunsicherheit schaffen“, sagte EDF-Präsident Yannis Vardakastanis.

“Manche Regelungen stehen im klaren Widerspruch zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, während gleichzeitig einige neue Rechtskonzepte eingeführt werden, ohne diese zu definieren”, ergänzt Vardakastanis unter Hinweis auf die Antidiskriminierungsregelungen der Konvention, die am 3. Mai in Kraft getreten ist und von den Europäischen Gemeinschaften jetzt unter der gegenwärtigen französischen Präsidentschaft ratifiziert werden muss.

“Gleichzeitig werden wichtige Behindertenthemen, wie z.B. das Konzept des universellen Designs, die Notwendigkeit der Schaffung europäischer und nationaler Standards für Barrierefreiheit sowie das Recht auf die Inklusion sicherstellende Dienstleistungen weg gelassen. Die Bedeutung von Kernbereichen wie Zugang zu Informationen, Transport, Vorrichtungen, mit denen der Zugang zum Transport bereitgestellt wird, Gebäude, in denen bestimmte Dienste angeboten werden, öffentliche Räume, Notdienste, Einrichtungen und Verfahren, die behinderten Menschen die Teilnahme an politischen Wahlen ermöglichen, werden mangels spezifischer Regelungen in der Richtlinie nicht angemessen behandelt“, betonte der EDF-Präsident.

Die Behindertenselbsthilfe bedauere zudem, so Vardakastanis, dass keine sinnvolle Konsultation der Zivilgesellschaft über den Inhalt des Vorschlags stattfand und stattdessen wertvolle Zeit mit Diskussionen über die Form des Richtlinienentwurfs vergeudet wurde.

Vardakastanis stellte abschließend fest, dass der Vorschlag wesentlicher Änderungen bedürfe, um sein Ziel behinderte Menschen wirksam vor Diskriminierungen zu schützen, zu erreichen und um den Forderungen der über 1.3 Millionen europäischen Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen, die die EDF Kampagne „1 Millionen für Behinderung“ mit ihren Unterschrift unterstützt hatten.

Nähere Auskünfte gibt Irina Papancheva, EDF-Referentin für Kommunikation und Presse, irina.papancheva@edf-feph.org   Weitere Informationen zur EDF-Kampagne ‘1 Million für Behinderung’ unter www.1million4disability.eu 

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Neues zur Novellierung des Telekom-Pakets

Europäisches Parlament und Rat prüfen gegenwärtig Vorschläge der Europäischen Kommission zur Novellierung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation. Im Anschluss an eine gemeinsame EBU/EDF-Kampagne wurden von Mitgliedern des Europaparlaments mehrere Änderungsvorschläge zur Verbesserung der Regelungen zu den Universaldiensten für Behinderte eingebracht, insbesondere jene, die den Zugang zu den Endgeräten und Notdiensten betreffen. Bei den Regelungen zu den Diensten sollen die Änderungsanträge den Einsatz und die Verbreitung bestehender Standards fördern.
Das Europäische Parlament wird im September 2008 in erster Lesung abstimmen und die EBU-Mitglieder sollten bereits jetzt anfangen, auf ihre nationalen Regierungen dahin gehend einzuwirken, dass der Rat die Regelungen beibehält, wenn er im Herbst den vom Europäischen Parlament geänderten Text prüft. Die zweite Lesung wird Anfang 2009 stattfinden.
Weitere Informationen und Aktionsmittel von Anne Spinali, RNIB-Referentin für Europäische Kampagnen,

 anne.spinali@rnib.org.uk

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Barrierefreiheit im IT-Bereich in Europa fördern

Die Europäische Kommission erkundet derzeit Möglichkeiten einer horizontalen Richtlinie für barrierefreies Internet. Die EBU setzt sich schon seit langem dafür ein, dass Barrierefreiheit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie hergestellt wird. Sie wird ihre gemeinsame Arbeit mit der Kommission fortsetzen, um zu erreichen, dass den Erfordernissen blinder und sehbehinderter Menschen Rechnung getragen wird.
Weitere Informationen von Anne Spinali, RNIB-Referentin für Europäische Kampagnen. anne.spinali@rnib.org.uk


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Unsere Kinder sagen ihre Meinung

Im Folgenden der Text einer von 26 blinden und sehbehinderten Kindern verfassten Deklaration, die die sechs Regionen der Weltblindenunion bei einem Kongress im Juni 2008 in Pontevedra, Spanien, vertreten hatten. Der Kongress wurde von der WBU und ONCE in Partnerschaft mit der UNICEF, dem ICEVI und der Organisation ‘Save the Children’ (“Rettet die Kinder”) veranstaltet.
Im Namen aller blinden und sehbehinderten Kinder der Welt möchten wir den gegenwärtigen Stand unserer Situation prüfen und die folgenden Empfehlungen unterbreiten, um unsere Lebensqualität zu verbessern.


Kein blindes oder sehbehindertes Kind sollte von der Gleichstellung aufgrund einer Behinderung ausgeschlossen werden.

Angesichts der Tatsache, dass die meisten blinden Kinder keinen Zugang zur Bildung haben, empfehlen wir, dass alle Menschen das Recht auf Erziehung und Bildung unbeschadet einer Behinderung erhalten.

Jedes Kind hat das Recht, in seiner Herkunftsfamilie zu verbleiben. Blindheit und Sehbehinderung sind keine Gründe für die Trennung von der Familie.

Jedes Kind hat das Recht, einen Beitrag zum Wohl der Gemeinschaft zu leisten und von den Vorteilen, in einer solchen zu leben, zu profitieren. Um dies zu verwirklichen, müssen jedoch Verbesserungen für die Einbeziehung aller Kinder erfolgen.

Jedes Kind hat das Recht, angemessene Hilfe von den notwendigen Institutionen und der Gesellschaft zu erhalten.

Kein Kind darf aufgrund seiner Erblindung oder Sehbehinderung in irgendeiner Form diskriminiert werden.

In Anbetracht der Diskriminierungen, denen blinde Kinder vielfach ausgesetzt sind, haben alle blinden Kinder das Recht, frei von körperlichen und seelischen Misshandlungen in den Bereichen Schule, Zuhause und in der Gemeinschaft zu sein.

Alle Kinder sollten das Recht haben, sich frei in ihrer Gemeinschaft bewegen zu können.

Wir, die blinden und sehbehinderten Kinder der Welt, bitten die Regierungen und Organisationen, die unsere Rechte vertreten, finanzielle Mittel für die Durchführung von Veranstaltungen zugunsten von Kindern in ihren jeweiligen Ländern bereitzustellen.

Alle blinden Kinder haben das Recht, in jeder beliebigen Schule angenommen zu werden, und dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht diskriminiert werden. In jeder Schule sollte mindestens ein Integrationslehrer zur Verfügung stehen, der über die notwendigen Fähigkeiten verfügt, dem Kind eine seinen jeweiligen Bedürfnissen entsprechende Erziehung zu vermitteln.

Alle Kinder der Welt haben das Recht auf Gleichbehandlung unbeschadet einer Behinderung.

Wir hoffen, dass die Regierungen in aller Welt unsere Empfehlungen in Erwägung ziehen werden.

Weitere Informationen von Ana Pelaez, Leiterin der Internationalen Abteilung der ONCE,  rrii@once.es


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EBU-Kommissionen und Lenkungsgruppen

EBU-Lenkungsgruppe für Low Vision

Die EBU-Lenkungsgruppe für Low Vision hat den folgenden Aktionsplan für die neue Arbeitsperiode 2008 – 2011 ausgearbeitet.

Kurzfristige Ziele für 2008

1. Gewinnung neuer Mitglieder der Lenkungsgruppe, indem man Personen sucht, die entweder für ein Engagement für Low-Vision-Fragen motiviert sind oder sich für diese bereits bei der EBU engagieren (Erfolgskriterium: mindestens zwei weitere Mitglieder der Lenkungsgruppe gewinnen).

2. Verbesserung der Webseite der Lenkungsgruppe durch Einstellen von Kontakten und Dokumenten sowie Informationen über die Mitglieder der Lenkungsgruppe (Erfolgskriterium für dieses Ziel ist die Schaffung einer funktionierende Webseite).

Langfristige Ziele bis 2011

1. Vorbereitung und Durchführung eines Low Vision Forums durch Finden eines Tagungsortes und Festlegung von Zeiten, Zielgruppen und Themen (Erfolgskriterium für dieses Ziel ist die Sicherung von finanziellen Mitteln und die Organisation der Veranstaltung).

2. Förderung der Interessenswahrnehmung und von Empowerment durch Erforschung der psychologischen Aspekte von Low Vision sowie Maßnahmen der Rehabilitation und funktionelle individuelle Dienste (Erfolgskriterium ist die Erarbeitung von Vorschlägen für Mindeststandards für Rehabilitationsdienste).

3. Förderung des »Universellen Design« bzw. »Design für Alle« durch Recherchieren von bestehenden Organisationen und Kampagnen sowie die Entwicklung einer themenspezifischen EBU-Kampagne (Erfolgskriterium: Durchführung einer erfolgreichen Kampagne zu einem speziellen Thema).

4. Entwicklung einer Terminologie für Low-Vision-Fragen durch Prüfung der einschlägigen Arbeit der WBU (Erfolgskriterium: eine gemeinsame Definition).

Weitere Informationen von Alenka Bera, Koordinatorin für die Low Vision LG, alenka.bera@guest.arnes.si


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Aus den Ländern

Frankreich


Das Französische Nationalkomitee für die Soziale Förderung blinder und sehbehinderter Menschen (CNPSAA), eine Dachorganisation, in der 30 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen sind, hat am 1. Juli 2008 auf seiner Generalversammlung Philippe Chazal zu ihrem neuen Präsidenten gewählt.

Philippe ist bei der EBU gut bekannt: er ist Vorsitzender der Kommission für Rechte, nachdem er zuvor die Arbeit der EBU im Bereich Rehabilitation, berufliche Bildung und Beschäftigung erfolgreich geleitet hat.

Wir wünschen ihm für sein neues Amt alles Gute.


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Deutschland


 

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) beantragt z.Zt. für ein internationales Jugendforum, das vom 23. bis 30. August 2009 in Hannover stattfinden soll, finanzielle Mittel aus dem EU-Programm „Jugend in Aktion“.

Das Forum wird im Rahmen eines großen Festivals für Blinde und Sehbehinderte veranstaltet.

Der DBSV sucht fünf Partnerverbände. EBU-Mitgliedsorganisationen, die Interesse an der Teilnahme haben, sollten sich bei Reiner Delgado, DBSV-
Sozialreferent, melden. Kontaktanschrift: r.delgado@dbsv.org


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Island

Am 17. Mai 2008 fand in Reykjavik die Generalversammlung des Isländischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes („Blindrafelagid“) statt. Zum neuen Vorsitzenden wurde Kristinn Halldór Einarsson (48, sehbehindert) gewählt. Seit Anfang 2008 ist er zuständig für die internationale Arbeit des „Blindrafelagid“. Kristinn gehört dem Vorstand seit zwei Jahren an.

Zur Zeit wird ein neues Mentorenprogramm eingeführt, mit dem die Mitglieder von „Blindrafelagid“ die Möglichkeit erhalten, ein individuelles Budget für Beschäftigung, Teilhabe am Sport und im kreativen Schaffen erhalten. Im Rahmen der Generalversammlung wurden die ersten Fördergelder an sechs Mitglieder des Verbandes vergeben.

Aus Anlass der Generalversammlung spendeten „Lions Island“ zudem 109.000 Euro für die Unterstützung eines Führhundprojektes, das „Blindrafelagid“ begleiten wird.

Weitere Informationen von Blindrafelagid unter www.blind.is

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ItalIen

“Vertrauen schaffen” heißt ein mit EU-Mitteln finanziertes Jugendprogramm, das von der Italienischen Blindenunion (UIC) koordiniert wird.

Der Jugendaustausch findet im Juli und August in der Bergregion Marche, Italien, statt. Sehgeschädigte und Sehende nehmen gemeinsam an verschiedenen Diskussionsveranstaltungen und barrierefreien Freizeitaktivitäten teil, an denen sich auch die Gemeinde von Monte San Vicino wesentlich beteiligt. Alle Teilnehmer werden ermutigt, eine aktive Rolle in der Gruppe zu übernehmen und sich ungeachtet ihrer Sehschädigung gegenseitig zu unterstützen. Das zentrale Ziel ist die Förderung wechselseitigen Vertrauens und Toleranz in einem multikulturellen europäischen Kontext.

Weitere Informationen von Mirko Montecchiani, Supervisor “Vertrauen schaffen” unter  mirkomontecchiani@gmail.com

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Serbien

Serbien erlebt derzeit intensive legislative Bestrebungen in Bezug auf die Rechte behinderter Menschen.

So wurde insbesondere im Jahre 2006 als Ergebnis der Novellierung der nationalen Verfassung ein Antidiskriminierungsgesetz beschlossen.

Die serbische Regierung arbeitet jetzt an einem weiteren Gesetz, das den Zugang behinderter Menschen zu Rehabilitation und Beschäftigung behandelt.

Weitere Informationen von Dragiša Drobnjak,

 savezslepihsrbije@bvcom.net

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Vereinigtes Königreich

Pressemitteilung - “Tag des Bürgersteigs”, 6. Juni 2008
Nationale Förderation der Blinden des Vereinigten Königreiches (NFB)

Am 6. Juni 1978 startete die NFB die Kampagne "Gebt uns unsere Bürgersteige zurück”. Zweck der Kampagne ist es, Regierung und Öffentlichkeit auf Gefahren aufmerksam zu machen, mit denen blinde und sehbehinderte Menschen tagtäglich konfrontiert werden, wie z.B. Autos, die in den Gehweg geparkt sind, Fahrradfahrer, die auf dem Bürgersteig fahren, nicht abgesicherte Löcher im Boden, Abfalltonnen und Müllsäcke, Äste und Zweige in Kopf- und Schulterhöhe sowie schlecht aufgestelltes Straßenmobiliar.

In den vergangenen 30 Jahren wurden die Bürgersteige jedoch immer voller. Weniger Geld wurde für die Wartung ausgegeben, was zu tausenden von Unfällen führte, bei denen Fußgänger ins Stolpern gerieten, sich ernsthaft verletzten oder sogar zu Tode kamen. Heute kämpfen zwei Millionen Menschen, die blind oder sehbehindert sind, nicht mehr nur darum, dass ihre Bürgersteige gut instand gehalten werden und frei von Hindernissen sind, der Kampf gilt vielmehr jetzt der Erhaltung des Bürgersteigs an sich, da in vielen Gemeinden Mischverkehrsflächen (“Shared Space Schemes”) geschaffen werden, bei denen Gehwege und Fußgängerübergänge rückgebaut werden, wobei eine völlig ebene Fläche entsteht, die Verkehr und Fußgänger sich dann gemeinsam teilen sollen.

In den Hauptstraßen der Städte wird es für Blinde unmöglich, ihre gewohnten Läden und Geschäfte aufzusuchen. Pläne, solche Konzepte jetzt auch in Wohnbereichen umzusetzen, bedeutet, dass Blinde dort nicht mehr leben können werden. Wer bereits dort wohnt, wird Angst haben, alleine auf die Straße zu gehen. Auf die Sicherheitsbelange der Fußgänger wird im Rahmen solcher Konzepte keine Rücksicht genommen. Bürgersteige sollten jedoch bleiben, instand gehalten werden und barrierefrei begehbar sein, um allen Fußgängern ein sicheres, selbständiges und unbeschwertes Gehen zu ermöglichen.

Mitglieder und Freunde der NFB rufen deshalb heute am 6. Juni 2008 anlässlich des “Tags des Bürgersteigs” alle Mitglieder der lokalen und nationalen Regierung auf, spazieren zu gehen, sich den Zustand der Gehwege anzusehen dort, wo sie leben und arbeiten, und sich einmal zu fragen, ob sie wohl damit zurecht kämen, wenn sie blind oder sehbehindert wären. Noch besser wäre es natürlich, etwas zu tun.

Jill Allen-King, Pressereferentin bei der NFB und selbst vollblind, sagte, ihre Schwiegermutter sei an den Folgen eines Sturzes wegen eines im Gehbereich abgestellten PKW gestorben. Zwar geben die Kommunen tausende von Pfund für Schadensersatzklagen aus, bewilligen aber kein Geld, um die Gehwege instand zu halten.

Obwohl jeden Tag 100 Menschen im Vereinigten Königreich ihr Augenlicht verlieren, wird die Umwelt für blinde Menschen immer schwieriger zu bewältigen. Dringende und sofortige Maßnahmen sind hier erforderlich, um zu verhindern, dass Blinde ihr Haus nicht mehr verlassen können oder gefährdet sind, wenn sie sich in ihrem eigenen unmittelbaren Wohnbereich bewegen.

JILL ALLEN-KING


Weitere Informationen von Jill Allen-King, jill.allenking@tiscali.co.uk

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Ukraine

Im Mai 2008 stellte der ukrainische Fotograf Youry Bilak eine taktile Fotoausstellung mit dem Titel “Berühren und Sehen“ vor. Die Veranstaltung fand in Kiew statt.

Gezeigt wurden 30 taktile Fotos aus Polymer, die mittels Audiodateien beschrieben wurden. Die Bildbeschreibungen waren von 18 prominenten Angehörigen der ukrainischen Kulturszene aufgelesen worden. Unter diesen waren Journalisten, der ehemalige Kulturminister sowie die Frau des ukrainischen Präsidenten, Kateryna Yushchenko.
Die Ausstellung war die erste Initiative ihrer Art in der Ukraine.
Weitere Informationen von Youry Bilak, ukrainischer Künstler und Fotograf. www.yourybilak.com
 

 

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Veröffentlichungen

Forschung von Tiresias


Tiresias.org ist eine Webseite der Forschungsabteilung an der Königlich-Nationalen Blindenanstalt im Vereinigten Königreich (RNIB). Sie bietet aktuelle Informationen und Richtlinien für barrierefrei gestaltete Systeme für Informations- und Kommunikationstechnologien.

Das Wissenschaftsteam von TIRESIAS hat eine Reihe von wissenschaftlichen Schriften verfasst, die kostenlos auf der Webseite angeboten werden.

Neu sind folgende Broschüren:

    Guidelines for the Design of Accessible Information and Communication Technology Systems (Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung von Informations- und Kommunikationstechnologien).

   Ambient Intelligence : Paving the Way. How Integrated Services Can Deliver a More Inclusive Society (Außenintelligenz: den Weg ebnen. Wie integrierte Dienste eine inklusivere Gesellschaft schaffen können).

Alle Publikationen sind auf der Webseite barrierefrei zugänglich.

Darüber hinaus sind kostenlose Schwarzdruckexemplare auf Wunsch erhältlich bei:

Dr. John Gill OBE, RNIB, 105 Judd Street, London WC1H 9NE, Great Britain.

Weitere Informationen von Tiresias unter www.tiresias.org 

 

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Musik nach Gehör bei der RNIB-Bibliothek

Einen über 1.000 CDs umfassenden Audiokurs „Musik“ hat die RNIB-Blindenbibliothek von Bill Brown erhalten.

Die Einführungs-CDs vermitteln jeweils die Grundlagen eines bestimmten Instruments und kommen ganz ohne geschriebene oder Braille-Notenschrift aus. Die Kurse vermitteln Musik auf der Grundlage des Gehörs und sind für Anfänger ohne jede Vorkenntnisse geeignet.

Die CDs "Gitarre lernen durch Hören“ und "Klavier lernen durch Hören" sind individuelle Musikstunden, in denen man ein komplettes Lied lernt ohne geschriebene oder die Braille-Notenschrift. Sie eignen sich für alle, die die erwähnten „Einführungslehrgänge“ absolviert haben oder bereits über Grundkenntnisse des Klaviers oder der Gitarre verfügen.

Die CDs können in Kürze ausgeliehen werden, da die Titel schrittweise in den Katalog der Bibliothek aufgenommen werden.
Weitere Informationen zum Bibliotheksbestand von Megan Chivers, Bibliothekar der RNIB-Bücherei, megan.chivers@rnib.org.uk

Die Audio-Kurse kann man auch kaufen bei Music For the Blind:  www.MusicForTheBlind.com

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Benchmarking-Bericht zur IT-Barrierefreiheit in Europa

Menschen mit Behinderungen sehen sich beim Gebrauch von IT-Produkten und Dienstleistungen, die heute wesentliche Elemente des sozialen und wirtschaftlichen Lebens darstellen, vielfachen Barrieren gegenüber.

Das Messen von Erfolgen bei der Herstellung von Barrierefreiheit im IT-Bereich in Europa ist Gegenstand des von der Europäischen Kommission finanziertes Forschungsprojekt „MeAC“. Der Bericht des Projektes befasst sich mit der Situation im IT-Bereich in den 25 Mitgliedstaaten der EU, in Australien, Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Zum Bericht gehört auch ein länderspezifischer Überblick über Themen wie Zugang zu Webseiten, Telekommunikationsprodukten und Dienstleistungen sowie Zugang zur öffentlichen Beschaffung.

Gestützt auf umfassende empirische Forschung, vermittelt der vorliegende Bericht die z. Zt. umfassendsten und repräsentativsten Informationen zur Barrierefreiheit im IT-Bereich in Europa und darüber hinaus.

Die Ergebnisse sind auf der MeAC Webseite veröffentlicht,
http://www.eaccessibility-progress.eu/

Weitere Informationen vom MeAC-Team unter meac@empirica.com.

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EBU SPEZIAL:

Fahrpreisermäßigungen im Europäischen Eisenbahnverkehr


Von Sarah Ghlamallah, EBU-Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit

 

EINLEITUNG

Mobilität ist ein zentraler Aspekt der sozialen Inklusion und Selbständigkeit blinder und sehbehinderter Menschen. Die Europäische Blindenunion (EBU) forscht und engagiert sich schon seit langem in diesem Bereich. Wie bei anderen Verkehrsmitteln, dreht sich ein wichtiges Thema beim Reisen mit der Eisenbahn um die Beförderungs- und Ermäßigungsregelungen. Assistenz in Form eines Begleiters oder Führhundes ist häufig sehr wichtig, um blinden oder sehbehinderten Fahrgästen ein ebenso sicheres und unbeschwertes Reisen zu ermöglichen wie sehenden Menschen.

Die EBU fördert die sichere und selbständige Nutzung der Beförderungssysteme in den Mitgliedsländern mit Hilfe ihrer Kommission für Mobilität und Zugang zu Transport. Die Kommission arbeitet an der barrierefreien Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, sensibilisiert die Gesellschaft für die speziellen Belange blinder und sehbehinderter Menschen und will gewährleisten, dass eine Behinderung nicht zu zusätzlichen Kosten der Beförderung führt. Kernpunkte der Arbeit sind: kostenlose Mitnahme des Blindenführhundes oder Begleiters des blinden oder sehbehinderten Fahrgastes in öffentlichen Verkehrsmitteln; unbeschränkter Zutritt zu Ländern, Gebäuden und allen Verkehrsmittel für blinde Führhundhalter und deren Hunde; Bewusstsein schaffen für die speziellen und vielfältigen Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen.

Die meisten Ermäßigungsregelungen in den Europäischen Ländern gewährleisten, dass die Reisekosten für blinde und sehbehinderte Menschen und deren Begleiter oder den Blindenführhund nicht über den Preis für einen Fahrschein hinausgeht. Im Bemühen, diese Grundregel „1 für 2“ auf europäischer Ebene umzusetzen, wurde bei der Internationalen Eisenbahnunion (IUR) ein internationales Abkommen unterzeichnet. Man mag in diesem Abkommen einen ersten Schritt auf dem Wege zu einer besseren Praxis im europäischen Eisenbahnverkehr sehen; seine innere Funktionsweise und Mängel machen freilich auch die Herausforderungen deutlich, die allen internationalen Vorschriften innewohnen.

Der vorliegende Artikel will einen Überblick über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen im Eisenbahnstreckennetz der europäischen Länder geben. Der erste Abschnitt wirft dabei einen Blick auf die bestehenden nationalen, regionalen und kommunalen Regelungen in einer Reihe europäischer Länder. Der zweite Abschnitt wendet sich sodann dem internationalen Reisen zu und fragt nach dem Rahmen der internationalen IUR-Vereinbarung in Europa insgesamt. Zukunftsperspektiven sowie die Aussichten eines gemeinsamen europaweiten Reiseausweises werden abschließend in den Schlussfolgerungen erörtert.
 

1. NATIONALE REGELUNGEN

1.1. Nationaler Transport
In den meisten europäischen Ländern gibt es spezielle Regelungen für blinde und sehbehinderte Bahnpassagiere sowohl in der als auch außerhalb der Europäischen Union. Zu den Ausnahmen gehören Armenien, wo es keine Vergünstigungen speziell für den Zugverkehr gibt, als auch Zypern und Malta, die z. Zt. nicht über ein ausgebautes Schienennetz verfügen.

In Schweden gibt es keine Vergünstigungen im Bahnverkehr. Behinderte Menschen können jedoch von einem Ort zu einem anderen reisen, indem sie die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel zu einem festen ermäßigten Beförderungsentgelt miteinander kombinieren.

In den meisten übrigen Ländern kann jedoch der Blinde bei Vorlage eines Nachweises der Blindheit oder Sehbehinderung mit einem Begleiter oder dem Blindenführhund ohne zusätzliche Kosten reisen. Die von der EBU-Kommission für Mobilität und Zugang zum Transport gesammelten Informationen zeigen, dass sich diese Regelungen von einem zum anderen Land unterscheiden, wobei sie von völliger Befreiung vom Beförderungsentgelt bis hin zu ermäßigten Fahrpreisen für den Blinden und Sehbehinderten und den Begleiter reichen.

In Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Portugal, Spanien und der Schweiz zahlt der Blinde oder Sehbehinderte den vollen Fahrpreis, während der Begleiter oder der Führhund kostenlos befördert werden. In Schottland dagegen reist der blinde oder sehbehinderte Fahrgast kostenlos, während der Begleiter den vollen Fahrpreis zu entrichten hat.

In Nordirland und Litauen reisen blinde Fahrgäste kostenlos, während sehbehinderte Fahrgäste zum halben Fahrpreis befördert werden. In der Slovakei wiederum erhalten Blinde oder Sehbehinderte eine Ermäßigung in Höhe von 50 %, während der Begleiter oder der Blindenführhund kostenlos mitgenommen werden.

In Albanien, Österreich, Dänemark, England, Griechenland, Italien, Spanien und Serbien zahlen der blinde oder sehbehinderte Fahrgast, aber auch der Begleiter und der Führhund einen ermäßigten Fahrpreis (jeweils bis zu 50 % bzw. einen vollen Fahrpreis für beide).

In Norwegen und Russland zahlen Blinde oder Sehbehinderte sowie die Begleitung das halbe Beförderungsentgelt und der Führhund kann kostenlos mitgenommen werden.

In Kroatien und in der Tschechischen Republik hat der blinde Fahrgast Anrecht auf eine Ermäßigung in Höhe von 75 %, Begleitung oder Führhund zahlen nichts. In Ungarn erhalten Blinde, Sehbehinderte, Begleitung und Führhund eine Ermäßigung in Höhe von jeweils 90 % des vollen Beförderungsentgeltes.

In Belgien, Deutschland und Irland reisen der Begleiter oder der Blindenführhund kostenlos. Dies gilt auch für Blinde und deren Begleitung in Luxemburg, jedoch nicht für Sehbehinderte.

Blindenführhunde sind dagegen in Lettland und Litauen nicht die Fahrpreisermäßigungspläne einbezogen, da es sie in den genannten Ländern praktisch nicht gibt.

In einigen Ländern muss der Begünstigte einen Schwerbehindertenausweis oder ein bestimmtes Formular vorlegen, das ihn als sehbehindert oder blind ausweist. Die Ausweise werden von den zuständigen staatlichen Behörden oder manchmal auch von den Blindenorganisationen ausgestellt und ihre Verwendung ist nicht unbedingt auf Fahrpreisermäßigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln beschränkt. In einigen anderen Ländern, wie z.B. Nordirland und Italien ist ebenfalls ein spezieller Reiseausweis vorzulegen, um die kostenlose oder ermäßigte Beförderung in Anspruch zu nehmen. In Österreich und Spanien wiederum muss der Reiseausweis beim Beförderungsunternehmen gekauft und jedes Jahr erneuert werden.

Der EBU-Kommission für Mobilität und Transport wurden auch einige Beschränkungen und Widersprüche bekannt. So haben in Bulgarien blinde und sehbehinderte Menschen und ihre Begleitung oder der Führhund Anspruch auf lediglich zwei Freifahrten pro Jahr. In Kroatien können jährlich nur bis zu sechs Freifahrten pro Jahr in Anspruch genommen werden. In Belarus und Moldawien reisen Blinde von Oktober bis Mai zu einem ermäßigten Tarif, für den Rest des Jahres besteht lediglich Anrecht auf eine weitere ermäßigte Fahrt. In Deutschland gelten Fahrpreisermäßigungen für Blinde und Sehbehinderte in öffentlichen Verkehrsmitteln nur innerhalb 50 km des Wohnortes des Berechtigten. Die Höhe der in Litauen und Polen bestehenden Fahrpreisermäßigungen schwankt entsprechend dem Behinderungsgrad erheblich. Estland, Luxemburg und Portugal gewähren Blinden günstige Fahrpreisermäßigungen, für Sehbehinderte sind jedoch keine Vergünstigungen vorgesehen. Führhunde sind in Griechenland und Serbien immer noch von der Mitnahme im Zug ausgeschlossen, in Spanien dagegen haben Führhunde Zutritt nur zum Schlafwagen.

In mehreren Ländern fallen zusätzliche Gebühren für die Fahrkarten- bzw. Sitzplatzreservierung an. Typischerweise gelten Vergünstigungen bzw. Fahrpreisermäßigungen nicht vollumfänglich in Hochgeschwindigkeitszügen. So schwankt beispielsweise beim französischen TGV die für die Reservierung anfallende Pflichtgebühr je nach Reisezeit zwischen 3 und 22 Euro. Die Gebühr wird immer häufiger erhoben als Folge der veränderten Beförderungsstrukturen in Europa und dies führt zu steigenden Preisen für den Fahrgast und seinen Begleiter.

Im Großen und Ganzen gewähren die großen, auf nationaler Ebene operierenden, teilprivatisierten und privaten Beförderungsunternehmen nicht die Vergünstigungen, die die öffentlichen Bahngesellschaften behinderten Menschen einräumen. Dies ist eine große Herausforderung, da die Privatisierung der Bahn einen allgemeinen Trend auf europäischer Ebene darstellt. Die Blindenselbsthilfe wird die Angelegenheit aufmerksam verfolgen und sich bemühen müssen, zu Vereinbarungen mit den privaten Beförderungsunternehmen in Bezug auf den Erhalt von Fahrpreisermäßigungen zu kommen, soweit diese bestehen.

1.2. Regional- und Nahverkehr
Die gleichen Vergünstigungen gelten im Allgemeinen auf nationaler und regionaler Ebene. In Österreich, Belgien, Kroatien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, in den Niederlanden, in Norwegen, Polen, Portugal, Russland sowie in der Slovakei und in Spanien gelten die Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr in enger Anlehnung an das jeweilige nationale System. Keine Vergünstigungen im Nahverkehr gibt es in Albanien, Armenien, Belarus und Estland.

Erhebliche regionale Unterschiede gibt es in Dänemark, Italien und Rumänien. Zudem gewähren die privaten Beförderungsunternehmen in der Regel keine Vergünstigungen. So haben beispielsweise in Dänemark einige regionale Eisenbahnunternehmen Vereinbarungen mit dem Staat getroffen und gewähren Fahrpreisermäßigungen, andere hingegen nicht.

Auf städtischer Ebene wird das Bild wegen der herausragenden Rolle der nationalen und kommunalen Politik noch komplexer. Während in Dänemark, Deutschland, Irland, Lettland, Litauen, in den Niederlanden und in Norwegen im Prinzip dasselbe System der Fahrpreisermäßigungen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene angewandt wird, bestehen in den meisten anderen Ländern kommunal spezifische Regelungen.

Keine Vergünstigungen im Nahverkehr gibt es in den armenischen und estländischen Städten. In den meisten Fällen besteht jedoch eine gewisse Tendenz, bessere Vergünstigungen auf städtischer Ebene zu gewähren. Die Nutzung des städtischen Nahverkehrs ist kostenlos in Kroatien, Finnland, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Polen, Rumänien, Russland und in der Slowakei.

Das System hat mehrere Varianten in Ländern wie Österreich, Frankreich, Italien und Portugal, wo die Vergünstigungen von einer Stadt zur anderen schwanken können entsprechend der lokalen Regierung oder des zuständigen kommunalen Verkehrsträgers. Leider sind Vergünstigungen im Nahverkehr für Blinde und Sehbehinderte in mehreren Städten in Italien und Österreich bedroht, während andere Städte sehr gute Fahrpreisermäßigungen weiterhin gewähren.

So hat beispielsweise der behinderte Fahrgast im städtischen Verkehrsnetz von Paris Anspruch auf Ermäßigung in Höhe von 50 %, während Begleitung und Führhund kostenlos befördert werden. Dies ist besser als die auf nationaler Ebene geltenden Ermäßigungen (der Behinderte zahlt den vollen Fahrpreis, Begleitung und Führhund werden auf der Nullfahrkarte mitgenommen). Dieses Beispiel macht einen wichtigen Aspekt der Ermäßigungspläne deutlich: im vorliegenden Fall finanziert der französische Staat das nationale System, während die kommunale Regierung von Paris ihr Tarifsystem aus eigenen Mitteln finanziert. Dies kommt deutlich daran zum Ausdruck, dass das lokale System nur für Blinde und Sehbehinderte gilt, die ihren ständigen Wohnsitz in Paris haben.

1.3. Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es eine große Vielfalt an Ermäßigungsregelungen und wesentliche Unterschiede in dem Sinne gibt, wie die Vergünstigungen in den verschiedenen europäischen Ländern angewandt werden. Gleichwohl ist der Umfang der in Europa gewährten nationalen Ermäßigungen insgesamt gut. Am besten ist die Situation in Belgien, in der Tschechischen Republik und in Irland. Umgekehrt entsprechen die regionalen und lokalen Pläne den nationalen Regelungen oder sind sogar günstiger als diese. In der Praxis scheint auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene das System „Eins für Zwei“ oder ein darüber hinaus gehendes Angebot häufigsten verbreitet zu sein.
 

 

2. REISEN IN EUROPA

2.1.   Reisen in andere Länder
Seit den Tagen des seinerzeit beispielslosen Orient-Express und Simplon-Express erlebte Europa die Schaffung immer zahlreicherer transnationaler durchgehender Zugverbindungen. Eine wirkliche Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit des europäischen Transportwesens entstand jedoch auch mit der Bildung komplexer Konsortien öffentlicher, halbprivatisierter und privater Eisenbahngesellschaften. In diesem Zusammenhang bewirkte das IUR-Abkommen für die Beförderung Blinder und ihrer Begleitung im Eisenbahnverkehr (auf Französisch) die Erweiterung des Angebots “1 für 2” auf europäische Ebene und ermöglichte nunmehr dem Blinden oder Sehbehinderten zusammen mit dem Begleiter in andere europäische Länder zu reisen.

Das IUR-Abkommen wurde von öffentlichen und privaten Eisenbahngesellschaften aus 20 Ländern der Europäischen Union sowie fünf Nichtmitgliedsländern unterzeichnet. Im Jahre 1997 trat das Abkommen in Kraft; 2005 wurde es geändert.

Gemäß IUR-Abkommen können Blinde und Sehbehinderte, die ihren dauerhaften Wohnsitz in einem dieser Länder haben und in eines dieser Länder reisen, einen kostenlosen Fahrschein für den Begleiter oder Blindenführhund erhalten unter der Voraussetzung, dass eine Rückfahrkarte in dem Land gekauft wurde, in dem der Behindertenausweis ausgestellt wurde.

Eine im Jahr 2000 durchgeführte Studie der EBU-Kommission für Mobilität und Zugang zum Transport zeigte jedoch, dass das Abkommen in einigen Ländern nicht gut bekannt war bzw. von den Beförderungsunternehmen und Behörden schlicht ignoriert wurde.

Darüber hinaus gilt das Abkommen nicht für zusätzliche Gebühren wie die Sitzplatzreservierung oder „Couchette“, die bei der Nutzung von Hochgeschwindigkeitszügen im vollen Umfang zu entrichten sind.

Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass die Vertragsparteien des Abkommens Gesellschaften und keine Staaten sind. Das hat zur Folge, dass viele der bestehenden transnationalen Strecken nicht Bestandteil dieses Abkommens sind.
In der Praxis hat jede Strecke ihr eigenes System. So operiert der LYRIA (Frankreich-Schweiz) genauso wie der französische TGV: der sehbehinderte oder blinde Reisende zahlt den vollen Fahrpreis für das Ticket, während für den Begleiter oder den Blindenführhund lediglich eine „Reservierungsgebühr“ zu zahlen ist (11 Euro durchschnittlich). Beim EUROSTAR (Belgien-Frankreich-England) zahlt der Blinde oder Sehbehinderte den vollen Fahrpreis, dem Begleiter wird eine Ermäßigung in Höhe von 60 % angeboten.

Leider gibt es keine Regelungen für blinde und sehbehinderte Reisende auf dem ARTESIA (Frankreich-Italien), bei dem es Ermäßigungen nur für den Rollstuhlfahrer und dessen Assistenz gibt. Dieselbe Situation trifft man bei den THALYS-Zügen an (Deutschland-Belgien-Frankreich-Niederlande). Die THALYS-Broschüre gibt zwar an, dass es Ermäßigungen für Blinde und Sehbehinderte gibt. Ich habe jedoch mehrere Scheinreservierungen vorgenommen, um das zu überprüfen und habe festgestellt, dass die Software, die die Reisebüros verwenden, eine Ermäßigungskategorie für Blinde und Sehbehinderte und deren Begleitung nicht beinhaltet.

Praktisch bedeutet dies, dass es Ermäßigungen, die auf einer gegebenen transnationalen Strecke gelten, auf einer anderen möglicherweise nicht gewährt werden. Unter dem Strich geht das Angebot “1 für 2” bei den meisten grenzüberschreitenden Diensten verloren.

2.2. Besuch anderer Länder
Häufig ist es nicht möglich, von lokalen Fahrpreisermäßigungen beim Besuch anderer Länder zu profitieren. Finanziert werden solche Vergünstigungen von der kommunalen oder nationalen Regierung und stehen Besuchern aus anderen Ländern nicht offen. Mit wenigen Ausnahmen, wie z. B. die Benelux-Länder, werden Ermäßigungen nur in den Ländern gewährt, in denen der Sehbehinderten- oder Blindenausweis ausgestellt wurde. In der Praxis hängt dies allerdings häufig vom Personal am Schalter ab.

Ausländische Führhunde werden in Belgien, Portugal, Russland und Spanien ermäßigt oder kostenlos mitgenommen. Führhunde, die nach Irland oder in das Vereinigte Königreich einreisen, sind Quarantänebestimmungen unterworfen.

2.3. Zusammenfassung
Zusammenfassend betrachtet, scheint das IUR-Abkommen nur beschränkt zu greifen. Von vielen Eisenbahngesellschaften unterschrieben, gilt es jedoch nicht in allen Zügen dieser Gesellschaften. Viele Züge werden gemeinsam mit anderen Gesellschaften und Konzernen betrieben. Dies hat zur Folge, dass es auf vielen transnationalen Strecken keinerlei Vergünstigungen für Blinde und Sehbehinderte gibt. Um den Begleiter oder Blindenführhund mitzunehmen, müssen zwei Fahrkarten zum vollen Preis gekauft werden. Zudem ist es meistens nicht möglich, beim Besuch anderer Länder von den bestehenden Regelungen zu profitieren, da die Inanspruchnahme der kommunal finanzierten Vergünstigungen auf die lokalen Anwohner begrenzt ist. Deshalb sind die Aussichten auf ein europäisches Angebot “1 für 2“ weit entfernt davon, Realität zu sein.
 

 

SCHLUSSFOLGERUNG

Der Umfang der in den europäischen Ländern gegenwärtig beobachteten Ermäßigungen im Eisenbahnverkehr ist im Allgemeinen gut. Üblicherweise wird auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene besteht die Regelung „1 für 2“ oder eine günstigere Regelung. Vergleichbare Bestimmungen fehlen auf internationaler Ebene. Zwar ist die IUR-Vereinbarung im Sinne eines Angebots „1 für 2“ eine gute Initiative, ihre Reichweite bleibt jedoch beschränkt. Während bei manchen transeuropäischen Zügen günstige Ermäßigungen gewährt werden, müssen Blinde und Sehbehinderte für die Mitnahme eines Blindenführhundes oder Begleiters auf den wichtigsten internationalen Strecken mehr als ihre sehenden Mitreisenden zahlen. Blinden und sehbehinderten Besuchern kommen auch die zumeist lokal geltenden Ermäßigungspläne beim Besuch anderer europäischer Länder nicht zugute, da die Vergünstigungen kommunal finanziert werden und in der Regel auf die eigenen Bürgerinnen und Bürger des Landes beschränkt sind.

Die EBU-Kommission für Mobilität und Zugang zum Transport hat vorgeschlagen, dass ein europäischer Reiseausweis helfen könnte, diese Lücke zu schließen. Ein solcher Ausweis würde, europaweit gestützt, Blinden und Sehbehinderten erlauben, Fahrpreisermäßigungen beim Besuch anderer europäischer Länder in Anspruch zu nehmen. Außerdem würde der Geltungsumfang des gegenwärtigen IUR-Abkommens ohne Einschränkungen auf das europäische Eisenbahnnetz als Bestandteil einer gemeinsamen europäischen Transportpolitik ausgedehnt werden.

Das Dritte EU-Eisenbahnpaket aus dem Jahre 2004 ist die erste Richtlinie, in der die Rechte der Fahrgäste hervorgehoben werden. Sie hat fünf Artikel, die für die Behindertenthematik relevant sind:
 

 

Der liberalisierte europäische Transportmarkt und ein integrierter Bahnbereich nehmen allmählich Gestalt an. Vieles ist bereits geschehen, um die Mobilität in den Ländern der EU zu verbessern. Gleichwohl ist die angemessene Einbeziehung blinder und sehbehinderter Menschen in dieses Rahmenwerk nach wie vor unbefriedigend. Wie die EBU-Kommission bereits feststellt, ist dies ein Gebiet, in dem viel Lobbyarbeit notwendig ist. Wichtig ist vor allem, das Bewusstsein für diese Probleme weiterhin zu schaffen, damit die speziellen Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen richtig verstanden und von den europäischen Transportgesellschaften und Politik-Entscheidern berücksichtigt werden. Dies sollte von entsprechenden vernünftigen Vorschlägen flankiert werden. Das zur Finanzierung der Assistenzkosten im Zusammenhang mit Flugreisen beschlossene europäische Konzept scheint ein realisierbares Modell zu liefern, das sich mit Gewinn auch auf das Reisen mit der Bahn und die Aussicht auf die Schaffung eines europäischen Reiseausweis für Blinde und Sehbehinderte übertragen ließe.

Weitere Informationen und Hinweise von der EBU unter, ebu@euroblind.org

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Veranstaltungskalender

 

EBU-Präsidium

    26 – 28 September 2008         Rethimnon                 (Crete)

Kontakt : Birgitta Blokland, EBU-Generalsekretärin
Email : bjb202@hotmail.com

 

EBU Kommissionen

      4 - 5 Oktober 2008                                  LONDON (VK)

EBU-Kommission für Technologie
Contakt : Peter Brass
Email : mail@pbrass.de

 

      4 - 5 Oktober 2008                                  LONDON (VK)

EBU-Kommission für Kultur und Bildung
Contakt : Carol Borowski
Email : carol.borowski@tiscali.co.uk

 

      10 - 11 Oktober 2008                             TALLINN (Estland)

EBU-Kommission für Verbindung zur EU
Contakt : Rodolfo Cattani
Email : inter@uiciechi.it

 


Andere Organisationen

 

      Bis 8. März 2009                                  STRAßBURG (Frankreich)

Ausstellung "Dialog im Dunkeln"

www.dialoguedanslenoir.com/en/dialogue-dans-le-noir-en/

 

      4 – 5 Juli 2008                                        HELSINKI (Finland)

15. Weltkongress der Retina International

Veranstalter des Kongresses ist Retina Finnland, Vollmitglied und einer der Gründungsorganisationen von Retina International. Führende Experten aus der ganzen Welt werden Vorträge halten über die neueste wissenschaftliche Forschung, die Behandlung von hereditärer retinaler Dystrophie , Genetik und andere Themen. Zum ersten Mal wird über Ergebnisse von Tests an Menschen berichtet werden. Das Programm wendet sich sowohl an Patienten als auch Wissenschaftler.
 

www.retina.fi/congress

Kontact : Geschäftstelle der Retina Finnland
retinitis@kolumbus.fi

 

      5 – 6 Juli 2008                                        BERLIN (Deutschland)

Internationales Futsal-Seminar

Kontakt : Neil O’Donovan, Vorsitzender IBSA Europa,
neil@ibsports.ie 

 

      6 - 10 Juli 2008                                       MONTREAL (Kanada)

9. Internationale Konferenz für „Low Vision“                 

Die Konferenz gliedert sich in Plenarversammlungen und parallele Arbeitssitzungen, bei denen anerkannte Akademiker und Forscher die Ergebnisse ihrer Arbeit in den Bereichen Augenheilkunde, Rehabilitation und psychosoziale Aspekte der Wiedereingliederung vorstellen.
 

www.vision2008.ca

 

      9 - 11 Juli 2008                                       LINZ (Österreich)

11. Internationale Konferenz Computer helfen Menschen mit speziellen Bedürfnissen
“eQuality: Gleichberechtigter Zugang zur Informationsgesellschaft als globale Herausforderung“

www.icchp.org

 

      16 – 22 August 2008                                        GENF (Schweiz)

7. Generalversammlung und 4. Frauenforum der Weltblindenunion

www.wbu2008.ch

 

      25 – 28 August 2008                              QUEBEC (Kanada)

211. Weltkongress internationale Rehabilitation
Behindertenrechte und soziale Teilhabe: Eine Gesellschaft für Alle
gewährleisten

Der Kongress thematisiert Beispiele aus der UNO-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderung, die den Rahmen liefert für die Entwicklung einer richtigen Politik, für Aktionen und Projekte, um die Lebenssituation von Millionen behinderter Menschen zu verbessern.
Gleichzeitig bietet der „Weltkongress Rehabilitation International“ die Gelegenheit, mehr als 1.500 Experten, Forscher, Anwälte für Behindertenrecht, Dienstleister und Führungspersönlichkeiten der Zivilgesellschaft zusammenzubringen, um im Rahmen eines dreitägigen umfassenden Programms an Veranstaltungen und Besichtigungen der schönen Stadt Québec teilzunehmen. Dies ist die Chance, Aussteller aus aller Welt kennen zu lernen, die ihre neuesten Markenprodukte und Dienstleistungen vorstellen.

 Das RI Netwerk, das aus über 700 Organisationen in rund 100 Ländern besteht, ist ein Katalysator für die Entwicklung von innovativen Ideen und Lösungen. Seine Mission ist es, soziale Veränderungen, Inklusion und Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

www.riquebec2008.org or www.riglobal.org

 

      20 - 23 April 2009                          WROCLAW (Polen)

Konferenz und Workshop zu Unterstützenden Technologien für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen: Erfolge der Vergangenheit und Zukünftige Herausforderungen

Dies ist die sechste Veranstaltung in einer Reihe von internationalen CVHI Konferenzen zu den Themen unterstützende Technologien und Rehatechnik, die von der Europäischen Kommission finanziell unterstützt wird. CVHI ist Bestandteil des CWST-Projektes: http://cwst.icchp.org .

Die Themen der Konferenz behandeln ingenieurwissenschaftliche und wissenschaftliche Aspekte der unterstützenden Technologie für sinnesgeschädigte Menschen.

www.elec.gla.ac.uk/Events_page/CVHI/cvhi

 
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