NEWSLETTER No 63
Juli - August 2008

Herausgegeben vom EBU-Büro


Mit finanzieller Unterstützung der
GD Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der Europäischen Kommission

 

Inhaltsverzeichnis:

Notiz des Herausgebers

Die Rechte blinder und sehbehinderter Flugreisender starten gemäß einer neuen europäischen Verordnung

Förderung der Gesetzgebung zur Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologien und des Internets

Barrierefreies Fernsehen

Zur Modernisierung der internationalen Bestimmungen für den Versand von Blindensendungen

EBU-Kommissionen und Lenkungsgruppen

Aus den Ländern

Veröffentlichungen

Entwicklungszusammenarbeit in Aktion

EBU SPEZIAL

Veranstaltungskalender

[ Die in diesem EBU-Newsletter vertretenen Meinungen sind die der Autoren und entsprechen nicht zwingend den Ansichten der EBU. ]





Notiz des Herausgebers

Herzlich willkommen zum EBU-Newsletter Nr. 63.

Die vorliegende erste Ausgabe nach der Sommerpause informiert Sie über bedeutende Entwicklungen in Europa, einschließlich der neuen EU-Verordnung zu Flugreisen und den laufenden Aktionen der EBU für einen barrierefreien Zugang zum Fernsehen und zum Internet.

Wie Sie dem allgemeinen von unserer Lenkungsgruppe für Low Vision zusammengestellten Überblick entnehmen werden, ist noch eine Menge zu tun im Sinne der Bereitstellung von Diensten für sehbehinderte Menschen, wenn man bedenkt, dass diese die große Mehrheit der sehgeschädigten Menschen darstellen.

Nach dem großen Erfolg unserer Rubrik „Aus den Ländern“ und mit der ähnlichen Intention eines grenzüberschreitenden Austausches über inspirierende Aktionen freue ich mich, Ihnen heute die neue Rubrik “Entwicklungszusammenarbeit in Aktion” vorstellen zu können. Die beiden Artikel dokumentieren Kooperationsinitiativen, die Organisationen in Europa zur Unterstützung und zum Aufbau gemeinsamer Partnerschaften mit unseren blinden und sehbehinderten Mitmenschen in den Entwicklungsländern ergriffen haben.

Unser „EBU-Spezial“ widmet sich diesmal ganz dem Thema der Normungsarbeit. Geboten werden klärende Information, was Normen sind und in welcher Weise sie die Barrierefreiheit fördern können oder auch nicht.

Also, viel Spaß beim Lesen!

Ihre Meinung zu Inhalt und Gestaltung des “EBU-Newsletter“ können Sie an folgende Anschrift richten: ebu@euroblind.org 

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Die Rechte blinder und sehbehinderter Flugreisender starten gemäß einer neuen europäischen Verordnung

Pressemitteilung Paris, 28 Juli 2008 – Die Europäische Verordnung (EC) Nr. 1107/2006 über die Rechte
behinderter Flugreisender sowie Flugreisender mit eingeschränkter Mobilität ist am 26. Juli 2008 in Kraft
getreten.

Die neue Verordnung ist ein großer Schritt nach vorne, da sie die Gewährleistung eines fairen Zugangs zu
Flugreisen und die Beseitigung diskriminierender Praktiken anstrebt. Denn von nun an wird Assistenz ohne
zusätzliche Kosten und auf die speziellen Bedürfnisse behinderter Flureisender zugeschnitten bereitgestellt. Das
bedeutet beispielsweise, dass einem blinden oder sehbehinderten Fluggast ein Rollstuhl nicht angeboten
werden sollte, es sei denn, er fordert diesen an.

Besonders wichtig für blinde und sehbehinderte Passagiere ist die Einrichtung festgelegter Orte, an denen
Assistenz zur Verfügung steht. Bisher wurde Hilfe erst ab dem Schalter angeboten und der blinde oder
sehbehinderte Flugpassagier musste häufig vom Ankunftsort (Bahnhof, Taxistand, Bushaltestelle) bis zum
Einchecken weite Wege in unbekannter Umgebung zurücklegen. „Mit der neuen Verordnung muss der blinde
Fluggast sich nicht mehr lange herumquälen, um die Hilfe zu finden, die er braucht; vielmehr kommt die
Assistenz zu ihm an dem im Flughafen vereinbarten Ankunftsort“, sagte EBU-Präsident Lord Colin Low.

Die Beförderung von Blindenführhunden ist jedoch nicht zufrieden stellend geregelt, insofern diese weiterhin der
Geltung der nationalen Zugangsgesetze unterliegt, die nicht überall in der EU übereinstimmen.

Lord Low begrüßt dennoch das Inkrafttreten der Verordnung. “Wir hoffen, dass die Einführung dieser bahn
brechenden neuen Regeln die Öffnung des Flugverkehrs für alle sehgeschädigten Menschen in Europa ist. Ich
rufe alle EBU-Mitgliedsorganisationen auf, dafür zu sorgen, dass die neue Regulierung wirksam zum Wohle der
hundert tausenden von sehgeschädigten Menschen umgesetzt wird, die wegen der zahlreichen Barrieren auf
dem Reiseweg bislang vom Fliegen abgehalten wurden.

Weitere Informationen erteilt das EBU-Büro unter ebu@euroblind.org 

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Förderung der Gesetzgebung zur Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologien und des
Internets

Die Europäische Kommission hat kürzlich über die Notwendigkeit der Beschließung eines gemeinsamen
europäischen Ansatzes zur Thematik der Barrierefreiheit des Internets und der elektronischen Informations- und
Kommunikationstechnologien in öffentlicher Konsultation beraten. Zum einen sehen sich behinderte Menschen
weiterhin vielfach mit Barrieren in den genannten Bereichen konfrontiert; unterschiedliche Politikansätze in den
Mitgliedsstaaten könnten hier zu einer Fragmentierung des Gemeinsamen Marktes führen. Andererseits haben
sich die Mitgliedstaaten gemäß Rigaer Deklaration zur Verbesserung der Zugänglichkeit im IKT-Bereich
ausdrücklich verpflichtet.

Die EBU hat eine Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der EU vorgelegt, in der sie den Bedarf an einer
Gesetzgebung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie unterstreicht, um die vollständige
Einbeziehung blinder und sehbehinderter Menschen in die Gesellschaft zu sichern. Es sind nicht nur Webseiten
und Internetdienste, zu denen blinde und sehbehinderte Menschen häufig keinen Zugang haben, sondern auch
das digitale Fernsehen, die elektronische Kommunikation, Finanzdienste, Selbstbedienungs-terminals usw.
Insgesamt eröffnet der gesamte IKT-Bereich enorme Möglichkeiten, die Thematik der Barrierefreiheit in Angriff
zu nehmen. Wir fordern deshalb nachdrücklich einen koordinierten europäischen Ansatz in diesem Bereich.

Die EBU hat ihre Stellungnahme mit den Verbänden ANEC und EDF eng abgestimmt. Mit beiden
Organisationen wird sie auch weiterhin eng zusammenarbeiten, um die Kommission zu drängen, geeignete
Vorschläge zu einer entsprechenden Gesetzgebung vorzulegen.


Weitere Informationen und Briefing-Material sind erhältlich bei Dan Pescod, RNIB European and International Campaigns Manager unter dan.pescod@rnib.org.uk

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Barrieresfreies Fernsehen


Vertreter der Europäischen Blindenunion haben ihre Treffen mit der Fernsehindustrie fortgesetzt, um über die barrierefreie Gestaltung von Fernsehsendungen und TV–Geräten für Menschen mit Behinderungen zu beraten. Einige Hersteller von TV-Geräten haben jetzt die umstrittene „Selbstverpflichtung" unterzeichnet. In dieser wird festgestellt, dass der Unterzeichner gewährleistet, dass die von ihm hergestellten TV-Geräte bestimmte grundsätzliche barrierefreie Eigenschaften haben wie z. B. eine einfach handhabbare Fernbedienung. Wir werden jetzt bei der Überwachung der Erfüllung der im Dokument enthaltenen Verpflichtung helfen.

Eine ernsthafte Verpflichtung der Industrie, dafür zu sorgen, dass die „Fernsehgeräte sprechen" gibt es bislang nicht. Dies ist jedoch eine ganz wichtige Anforderung für blinde Menschen, die wir in den Gesprächen mit den europäischen TV-Herstellern seit langem fordern. Bis vor kurzem behauptete die Fernsehindustrie noch, dass dies technisch nahezu unmöglich sei. Vor einigen Monaten bewies das RNIB jedoch das Gegenteil, indem es einige vom RNIB entwickelte Prototypen vorführte, die genau über diese Funktion verfügten.

Die Fernsehindustrie hat sich seitdem beim RNIB u.a. wegen der Nachfrage nach entsprechenden Produkten am Markt und den ggfls. hiermit verbundenen zusätzlichen Kosten erkundigt. Trotz jahrelanger Gespräche und Mahnungen der EU-Kommission hat sich heute kein TV-Hersteller dazu verpflichtet, für blinde Menschen vollständig barrierefreie Fernsehgeräte herzustellen.

Vom 30. November bis 2. Dezember 2008 wird die zweite "Ministerkonferenz über e-Inclusion“ in Wien stattfinden. Sie folgt ein Jahr nach einer Ministerkonferenz in Lissabon zum gleichen Thema. Die EBU hofft, dass sie einen Stand auf dieser Konferenz haben wird, wo wir das Versagen des Marktes, barrierefreie Lösungen zu entwickeln, thematisieren und die Kommission nachdrücklich bitten werden, einen Gesetzesvorschlag einzubringen, der die TV-Hersteller verpflichten würde, ihre Geräte barrierefrei für blinde Menschen zu gestalten.

Weitere Informationen und Briefing-Material erhältlich bei Dan Pescod, RNIB European and International Campaigns Manager unter dan.pescod@rnib.org.uk 
 

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Zur Modernisierung der internationalen Bestimmungen für den Versand von Blindensendungen

Wie viele von Ihnen sicherlich wissen werden, arbeiten wir seit einiger Zeit an einer Modernisierung des Wortlauts des internationalen Vertrags, der blinden Menschen erlaubt, „Schriftstücke“ kostenlos mit der Post zu versenden. Gemeinsam mit der Luxemburgischen Post haben wir einen Vorschlag erarbeitet, der dem im Abstand von vier Jahre regelmäßig stattfindenden Kongress der Weltpostunion (WPU) als dem hierfür zuständigen Gremium der Vereinten Nationen vorgelegt wurde. Viele EBU-Mitglieder haben bei ihren Regierungen auf eine Unterstützung dieses Vorschlags hingewirkt. Große Unterstützung wurde uns durch die Luxemburgische Post zuteil, die unsere Kampagne nachdrücklich unterstützte.

Am Dienstag, den 5. August, erörterte das zuständige Komitee beim WPU-Kongress den gemeinsamen Luxemburg/WBU-Vorschlag zur Modernisierung des Wortlauts.

Japan und China sprachen sich dagegen aus, wobei sie Befürchtungen wegen steigender Kosten anführten. Sie regten an, den Vorschlag nicht zur Abstimmung auf dem Kongress 2008 zu stellen, sondern ihn im Anschluss an den Kongress zum Gegenstand weiterer Untersuchungen durch ein Komitee der WPU zu machen.

Diese Anregung wurde auch von vielen Entwicklungsländern befürwortet, die den angesprochenen Befürchtungen möglicherweise Glauben schenkten.

Wir glauben, dass, statt für eine Veränderung des Textes zu stimmen, die meisten WPU-Länder die Bewahrung des Status quo als die bequemste und risikoärmste Option ansahen.

Auf Beschluss der WBU sollen wir die Arbeit mit der WPU fortsetzen, um doch noch eine Modernisierung des angestrebten gemeinsamen Luxembourg/WBU-Vorschlags zu erreichen. Wir werden deshalb schon in Kürze einen Plan für die nächste Verhandlungsrunde in dieser Sache ausarbeiten und diesen auch den WBU-Mitglieder zukommen lassen.

Weitere Informationen erteilt Dan Pescod, RNIB European and International Campaigns Manager unter dan.pescod@rnib.org.uk 

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EBU-Kommissionen und Lenkungsgruppen

EBU Lenkungsgruppe für Low Vision

LOW VISION IN EUROPA

Von Alenka Bera, Fritz Buser und Krister Inde, EBU-Lenkungsgruppe für Low Vision


Schätzungen zufolge sind 2% aller Europäer blind oder sehbehindert. 90 % von ihnen haben ein geringes oder vermindertes Sehvermögen. Dies wirft die Frage nach einer einheitlichen Fachsprache auf, die offensichtlich geregelt werden muss, um exakte Daten und strategische Planungen für den genannten Personenkreis zu erreichen. Das Problem, wie denn ein geringes oder vermindertes Sehvermögens zu definieren sei, spielt schon deshalb eine große Rolle, weil der Zugang zu Diensten und Hilfen häufig weitgehend davon abhängt, ob der Einzelne zu einer bestimmten Kategorie zählt oder nicht. Gegenwärtig gibt es verstärkte Bestrebungen, zu einer funktionalen Definition zu gelangen, die nicht nur die medizinischen Aspekte, sondern auch die Auswirkungen auf die alltagspraktischen Kompetenzen des Betroffenen berücksichtigen würde.

Etwa einer von drei Menschen über 75 Jahre hat altersbedingte Makuladegeneration (AMD), die die weitaus häufigste Ursache für ein vermindertes Sehvermögen darstellt. Mit seiner alternden Bevölkerung wird Europa schon sehr bald vor einem enorm großen Bedarf an geeigneten Low- Vision-Betreuungsangeboten stehen. Bei der Behandlung dieses Bedarfs sollten jedoch die Frühförderung, die Erziehungsförderung für Kinder sowie die Low-Vision-Dienste und Rehabilitationsdienste für Jugendliche und Erwachsene nicht vergessen werden. Dabei müssen wir anerkennen, dass ein sehbehinderter Mensch immer versuchen wird, seine Fähigkeiten so weit und so umfassend wie möglich zu nutzen, selbst wenn sich diese im Laufe der Zeit zunehmend verschlechtern.

Low-Vision-Angebote umfassen drei wichtige Aspekte: vergrößernde Sehhilfen, eine ausreichende Beleuchtung und emotionale Unterstützung. Die Angebote sind von gut ausgebildeten und hoch kompetenten Fachkräften sowie von Low-Vision-Organisationen vorzuhalten.

Die fortschrittlichsten Dienstleistungsangebote im Bereich Low Vision in Europa gibt es in den nordischen Ländern. Schweden, Finnland, Norwegen, Island und Dänemark verfügen gemeinsam über insgesamt 90 Low-Vision-Zentren. Das größte Zentrum mit 82 Mitarbeitern und fünf exzellenten multidisziplinären Einheiten befindet sich in Stockholm. Die spanischen von ONCE geschaffenen Low-Vision-Zentren sind nach diesem schwedischen Vorbild entstanden. In Italien wurde die Low- Vision-Versorgung in 14 Zentren eingegliedert. In der Schweiz gibt es ein Netzwerk mit rund 20 multidisziplinären Zentren, die auf Low Vision und Blindheit spezialisiert sind.

Einige Länder betreiben Forschung und Entwicklung. Ziel eines neuen Projektes in Großbritannien ist es zum Beispiel herauszufinden, wie sich ein exzentrischer Sehrest am besten nutzen lässt. An einem anderen mit EU-Mitteln finanzierten AMD-Leseprojekt in Deutschland haben sich mehrere Forschungspartner beteiligt.

Die Entwicklung geeigneter Low-Vision-Angebote stellt für zahlreiche Länder in Osteuropa eine große Herausforderung dar. Länder wie Polen und Ungarn unternehmen durchaus große Anstrengungen auf diesem Gebiet. Angesichts des demographischen Wandels, mit dem wir konfrontiert sind, ist es allerdings dringend erforderlich, den Low-Vision- Bedürfnissen gerecht zu werden. Man sollte allerdings die genannten osteuropäischen Länder nicht vorschnell als die einzigen Orte ansehen, in denen es eine Unterversorgung mit Low-Vision-Angeboten gibt. Was die Bereitstellung von Low-Vision-Diensten angeht, stellen Länder wie Frankreich, Deutschland und England durchaus Entwicklungsländer dar.

Es war ein Ophthalmologe, der 1960 die Initiative zum Aufbau der ersten europäischen Low-Vision-Klinik in Kopenhagen ergriff. Dies ist auch der Fall in Ländern wie Deutschland und Italien. Aber auf das „Wer“ und „Wo“ kommt es hier nicht an. Gemäß Osloer Dokument "Auf dem Wege zu einer Verminderung der globalen Auswirkungen von Low Vision“ aus dem Jahre 2004 können Impulsgeber aus den Bereichen Rehabilitation, Medizin oder auch Erziehung kommen. Wichtig ist jedoch, dass wir als interessierte Kreise Unternehmen, Forscher und Praktiker dafür gewinnen können, mit dem Aufbau von Low-Vision-Angeboten und Low-Vision-Training für Kinder, Erwachsene und ältere Menschen jetzt anfangen.

Die Blinden- und Sehbehindertenverbände müssen ebenfalls eine aufklärende Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit dafür spielen, was Sehbehinderung ist, welche speziellen Bedürfnisse wir haben und welche angemessenen Lösungen es gibt. Sehbehinderte Menschen haben oft Angst vor den Reaktionen sehender Menschen, wenn sie spezielle Hilfsmittel gebrauchen. Der Einsatz spezieller Low-Vision-Hilfen in der Öffentlichkeit ist und wird jedoch zunehmend zur Normalität, deren wir uns nicht länger schämen sollten.

Dies wirft gleichzeitig ein anderes Thema auf: die Förderung der Prinzipien des „Universellen Design“ und der “Gesellschaft für Alle“, mit denen der Zugang zur baulichen Umgebung, zu den Medien und öffentlichen Dienstleistungen gewährleistet werden und der Bedarf an spezifischen Lösungen und Anpassungen minimiert werden soll.

Durch die Schaffung einer engagierten Lenkungsgruppe für Low Vision hat die EBU bewiesen, dass sie sich der speziellen Bedürfnisse, die ein geringeres oder vermindertes Sehvermögen mit sich bringen, in hohem Maße bewusst ist. Bei der letzten Generalversammlung gab es eine Plenarsitzung zum Thema „Low Vision“; ein entsprechendes Seminar wird noch im Laufe der gegenwärtigen Arbeitsperiode als Teil des Strategieplans der EBU stattfinden. Trotzdem sollte Low Vision nicht als ein separates Thema angesehen werden, sondern auf dem Arbeitsplan jeder einzelnen EBU-Kommission stehen, da sich die EBU verpflichtet hat, sowohl blinde als auch sehbehinderte Menschen zu unterstützen.

Die EBU besteht aus blinden und sehbehinderten Menschen. Die Kompetenz ist also da, die Verantwortung liegt bei uns. Die Sensibilisierung der Gesellschaft für die Low-Vision-Thematik ist grundsätzlich eine Frage der Planung und Durchführung einer geeigneten Kampagne. Wir sollten nicht darauf warten, dass sich die Dinge ändern, wir selbst müssen den Wandel schaffen.

Es gibt vieles, was die Low-Vision-Dienste in Europa untereinander austauschen und voneinander lernen können. Rollenmodelle und Beispiele für eine gute Praxis und bewährte Verfahren aus den verschiedenen Ländern lassen sich überall umsetzen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der kulturellen Besonderheiten und Unterschiede.

Weitere Informationen erteilt Alenka Bera, Koordinatorin der Lenkungsgruppe für Low Vision unter alenka.bera@guest.arnes.si
 


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Aus den Ländern

Frankreich


Im Juli 2008 waren zum ersten Mal seit ihrer Gründung im Jahre 1947 die „Avignoner Kulturtage“ für blinde und sehbehinderte Menschen teilweise barrierefrei zugänglich. Ein Drittel der Veranstaltungen wurde ohne Mehrkosten für blinde und sehbehinderte Besucher mit Audiodeskription angeboten. Ein spezielles Assistenzteam, das als „Brigade für Barrierefreiheit“ bekannt ist, kümmerte sich um die Belange blinder und sehbehinderter Festivalbesucher, indem es die Inhalte der verschiedenen Shows beschrieb und für eine günstige Platzierung in den Veranstaltungsräumen sorgten, um die besten Hörbedingungen zu gewährleisten.

Weitere Informationen von „Le Fonds Theatral Sonore“ unter http://www.lefondstheatralsonore.com/


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Slovakei


„In Bewegung“ – so lautet der Titel einer von der EU finanzierten internationalen Schulungsmaßnahme, die gemeinsam vom Slowakischen Verein blinder und sehbehinderter Jugendlicher und der Slowakischen Blinden und Sehbehindertenunion im Rahmen des Europäischen Programms „Jugend in Aktion“ veranstaltet wurde.

Die Maßnahme fand Ende Juni in der Slowakei statt und brachte 35 Teilnehmer, Helfer und Begleitungen aus 10 europäischen Ländern zusammen.
Das Seminar befasste sich im Wesentlichen mit der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Andere Themen waren Jugendbegegnungsprojekte, Zusammenarbeit mit benachbarten EU-Ländern, der Europäische Freiwilligendienst und die Strukturen der blinden Jugend in Europa. Jeder Teilnehmer bekam die Aufgabe, ein virtuelles Jugendprojekt zu entwerfen, zu dem auch die Netzwerkbildung und die Projektpartnersuche gehörten.

Weitere Informationen erteilt Stanislav Sokol unter international@netopier.sk


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Vereinigtes Königreich

Am 15. Juli 2008 starteten das Royal National Institute for Blind People (RNIB), der Stadtrat von Liverpool, die Initiative „Social Firms UK“ sowie ein Aktionsbündnis für berufliche Vermittlung und Beschäftigung ihre gemeinsame Kampagne "Hire Vision". Ziel der Kampagne ist es, vorbildliche praktische Beispiele der beruflichen Eingliederung behinderter Arbeitssuchender zu unterstützen, um mehr blinde und sehbehinderte Menschen in Arbeit und Beschäftigung zu bringen.

Die Auftaktveranstaltung bot Fachleuten umfassende Informationen über das britische Antidiskriminierungsgesetz und über beispielhafte erfolgreiche Vermittlungen in der Privatwirtschaft, bei Verbänden und Öffentlichen Arbeitgebern. Daneben fanden Workshops statt, die von Experten in den Bereichen Arbeitsvermittlung, Wirtschaft und Korporative Soziale Verantwortung geleitet wurden.
Weitere Informationen erhältlich auf der Webseite von Hire Vision unter, http://www.rnib.org.uk

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Veröffentlichungen

Europäische Forschung zum Thema Diskriminierung


Die Generaldirektion für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit bei der Europäischen Union hat zwei neue Studien zur Antidiskriminierungsthematik veröffentlicht.

„Wie lassen sich Fortschritte in der Bekämpfung von Diskriminierungen und Förderung der Gleichstellung messen?  (nur als PDF-Datei erhältlich) ist der Titel eines Arbeitspapiers, das neue Wege zur Bestimmung von Diskriminierungen in der EU aufzeigt. Das Papier argumentiert, dass eine exakte Evaluierung wesentlich für die Formulierung geeigneter korrigierender Maßnahmen ist und dass das bloße Zählen von Beschwerden und Gerichtsverfahren nicht ausreicht, um die Effektivität der Gleichstellungspolitik zu evaluieren. Stattdessen fordert das Dokument die Entwicklung gemeinsamer europäischer Indikatoren, um eine größere Konvergenz zwischen den Mitgliedsstaaten zu erreichen. Diese Indikatoren umfassen u.a. Behinderung, Alter, Religion, ethnische Herkunft und sexuelle Orientierung.

Die zweite Veröffentlichung ist die neueste Studie des EU-Forschungsinstituts „Eurobarometer“ zur öffentlichen Meinung in der EU. Sie heißt  “Diskriminierung in der EU: Wahrnehmungen, Erfahrungen, Einstellungen” (nur als PDF-Datei erhältlich). Erhebungen zufolge glauben viele Europäer, dass behinderungsbezogene Diskriminierungen zu den am weitesten verbreiteten Formen der Diskriminierung in der EU gehören. 83 % der Befragten befürworten spezielle Maßnahmen für die Herstellung von Chancengleichheit für behinderte Menschen im Bereich berufliche Beschäftigung.

Weitere Informationen sind erhältlich bei der GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit unter http://ec.europa.eu/social/home.jsp?langId=en
 

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Entwicklungszusammenarbeit in Aktion

Die EBU-Kommission für Entwicklung informiert im Folgenden die EBU-Mitglieder über zwei kleinere Entwicklungsprojekte um zu zeigen, welchen Nutzen es hat, wenn Sie unsere Bruder- und Schwesterorganisationen in den Entwicklungsländern an Ihrem Fachkenntnissen teilhaben lassen. Unser Wissen und unsere Erfahrungen lassen sich hier einfach und auf wertvolle Weise investieren.
 

  Reale Entwicklungshilfe in Ruanda

       By John Heilbrunn, Dänischer Blindenverband (DAB

Die Ruandische Blindenunion (RUB) wurde gegründet, als Ruanda nach dem Genozid von 1994 begann, die zivile Ordnung wiederherzustellen.

Die Nachkriegssituation war in vielfacher Hinsicht völlig verworren. Der Krieg hatte vielen Menschen das Leben gekostet; viele weitere wurden vertrieben. Als Folge lebten zahlreiche Menschen vollständig isoliert oder wussten nicht, wo sich ihre noch lebenden Angehörigen befanden. Die Ruandische Blindenunion wurde in erster Linie zwar nicht gegründet, um Lebensmittelspenden zu beschaffen; dennoch war genau dies der erste Dienst, der für Blinde angeboten wurde, weil der Bedarf an Lebensmittel damals außerordentlich groß war.

Mit Unterstützung des DAB wurde 1998 das RUB-Sekretariat gegründet. Die erste Generalversammlung wurde im Jahre 2000 abgehalten. Dies waren wichtige Schritte im Sinne des Aufbaus von demokratischen Strukturen in der neu gegründeten Blindenorganisation.

Seit 1999 führte die laufende Zusammenarbeit mit dem Schwedischen Blindenverband zur Gründung und Weiterentwicklung von Masaka, einem Rehabilitationszentrum für Blinde.

Im Laufe der Jahre wurde die RUB immer stärker und vergrößerte ihre Reichweite durch Gründung von Standorten in mehreren Gebieten in Ruanda. Diese Zweigstellen werden von blinden Menschen geleitet; verschiedene Projekte fördern Existenzgründung und gewinnbringende Arbeit.

Die RUB identifiziert kleine blinde Kinder und überwacht ihre Einschulung in die einzige Blindenschule des Landes. In ähnlicher Weise werden blinde junge Erwachsene an das Rehabilitationszentrum Masaka verwiesen.

Dank im Wesentlichen der Bestrebungen der RUB konnte die Sichtbarkeit blinder Menschen in der Behindertenbewegung der Nachkriegszeit in Ruanda deutlich verbessert werden. Heute ist der einzige Vertreter behinderter Menschen im Ostafrikanischen Parlament ein Blinder aus Ruanda.

Bitte wenden Sie sich wegen weiterer Informationen an John Heilbrunn, Vorsitzender der EBU-Entwicklungskommission, jh@dkblind.dk
 

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 ONCE und die blinden Kinder der Sahara


By Rafael Gonzalez, ONCE (Spanische Nationale Organisation für Blinde)

Dank der gemeinsamen internationalen Solidarität der ONCE, einiger Kommunen und lokalen Vereine in Spanien schöpfen blinde Kinder in den Sahara-Lagern von Tindouf, Algerien, jetzt wieder neue Hoffnung.


Wie hat dieses Solidaritäts-Bildungsprojekt begonnen?

Anfang dieses Jahrzehnts organisierten einige Kommunen und Vereine in Katalonien sowie in den Regionen Valencia und Murcia Hilfe für die afrikanischen Flüchtlingslager in der Sahara. Dabei wurde festgestellt, dass blinde Kinder nicht beschult wurden. Es wurde beschlossen, kleine Schulen für sie zu gründen, wobei die Lage von Spanien aus durch die ONCE überwacht werden sollte. Der Initiative schlossen sich schon bald Fachleute des „Joan-Amades-Zentrums für Hilfsmittel für Erziehung und Bildung“ der ONCE an mit dem Vorhaben, ein Team aus qualifizierten Blindenlehrer zusammenzustellen und den Grundbedarf an blindentechnischem Material zu ermitteln und bereitzustellen. So entstand in jedem der fünf Lager eine Sonderschule für Blinde. Das erforderliche Unterrichtsmaterial und das Mobiliar für die Klassenräume wurden verteilt; vor Ort fand ein erster Schulungskurs für Blindenlehrer statt.


Wie hat sich das Projekt weiterentwickelt, was ist seither geschehen?

Mit seinen mehr als 15 Kooperationspartnern erforderte das Projekt schon bald eine neue Koordination und ergänzende Aufgaben. 2003 bis 2004 gab der Verwaltungsrat der ONCE durch sein Referat für Internationale Arbeit hierzu neue Impulse. Es wurde ein Koordinierungsvertrag geschlossen, mit dem sich jede Partnerinstitution dazu verpflichtete, einen bestimmten Beitrag jährlich zu erbringen. Die Abkommen wurden anschließend den zuständigen Sahara-Behörden übermittelt, die die gemeinsame Verantwortung im Projekt mittragen sollten. Die jährlich zu erbringenden Leistungen umfassten dabei alle Aspekte des Projektes, von der Instandhaltung und Wartung der Gebäude bis hin zur Versorgung der Schüler mit Lebensmitteln, vom Mobiliar in den Schulräumen bis hin zu angemessenen Vorkehrungen für den Transport, um den Schulbesuch der blinden Kinder zu gewährleisten.


Was ist die Rolle von ONCE bei diesem Projekt?

Neben den erwähnten Koordinierungsaufgaben führt die ONCE speziellere Maßnahmen im Bildungsbereich durch. Sie unterstützt und finanziert die Arbeit unserer Fachleute, die Jahr für Jahr in die Lager gehen, um die Ausbildung der Blindenlehrer vor Ort zu fördern. So wurden bis heute 30 Lehrer auf ein mehr als akzeptables Niveau herangebildet. Ferner liefern wir das gesamte schulische Material und Low-Vision-Hilfsmittel für das Lesen und Schreiben der Blindenschrift oder für die Freizeit. Schließlich hat unsere Intervention in diesem Jahr zur Bildung von zwei mit Hilfsmitteln und Geräten ausgestatteten Klassen geführt, in denen die blinden Kinder die Chancen der Informationsgesellschaft genießen können.


Was sind die Ergebnisse des Projektes?

Schätzungsweise mehr als 100 Kinder profitieren von diesem Projekt; die Hälfte von ihnen geht bereits zur Schule. Eine vollständige Bewertung der sozialen mit dem Projekt verbundenen Vorteile, unter Berücksichtigung von Faktoren wie die traditionelle Saharakultur und die riesigen Entfernungen, wird ein langwieriger Prozess sein. Vor dem Projekt wurden jedoch viele blinde Kinder in ihre Zelten eingesperrt; sie hatten Angst, verloren zu gehen oder an einem Sonnenstich zu sterben. Heute sind ihre Bildungsbedingungen und das Niveau ihrer Ausbildung besser als bei sehenden Gleichaltrigen, die die Regelschule besuchen. Dieses Projekt, bei dem gemeinsames Handeln, Koordination zwischen Partnerinstitutionen sowie die gemeinsam geteilte Verantwortung mit den örtlichen Behörden im vollen Umfang erfüllt werden, kann als vorbildliches Modell der internationalen Entwicklungszusammenarbeit betrachtet werden. In einer so unwirtlichen Umgebung wie die Mitte der Wüste, mit all ihren natürlichen und sozialen ungünstigen Bedingungen finden wir heute blinde Kinder, die nicht länger mehr eine schwere und sorgenvolle Belastung für ihre Familien darstellen, und die sich jetzt in einer Situation befinden, wo sie neue Hoffnung geschöpft haben - die Möglichkeit, ihre eigenen Zukunft zu meistern und der Leere, in der sie bislang gelebt haben, zu entkommen.

Wegen weiterer Informationen können Sie sich an Rafael Gonzalez, rgmi@once.es wenden.

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EBU-SPEZIAL

Technische Normen

Von  Sarah Ghlamallah
 

EINFÜHRUNG

SNormen entstanden in den industrialisierten Ländern seit dem späten 19. Jahrhundert im Kontext einer zunehmend technisierten Welt. Inzwischen gehören sie zu unserem Alltag wesentlich dazu, angefangen von der Computersoftware, die wir verwenden, bis hin zum Büro, in dem wir arbeiten. Heute spiegelt sich die Entwicklung des öffentlichen Interesses in der Entwicklung von technischen Normen wider; Kriterien wie „Design für Alle“ bestimmen zunehmend den Bereich der Normungsarbeit.

Auf europäischer Ebene ist Normung als technische Harmonisierung bekannt. Diese ergänzt die Gesetzgebung und ist wesentlich mit der Entstehung und Entwicklung des europäischen Marktes verbunden. Eigentlich sind technische Normen ein wichtiger Aspekt des freien Warenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Hersteller und Firmen tendieren gleichermaßen dazu, die Übereinstimmung ihrer Produkte mit technischen Normen zu unterstreichen, weil diese dann häufig als Ausdruck einer guten Praxis gelten. Indessen gibt es verschiedene Arten von Normen, verschiedene Formen der Normung wie auch bestimmte Beispiele dafür, dass der Begriff der technischen Norm missverstanden, ja bisweilen sogar missbraucht wird. Dies führt dazu, dass der Verbraucher häufig ratlos da steht.

EBU SPEZIAL versucht in dem folgenden Artikel, diesen wichtigen Vorgang zu beleuchten, indem wir wichtige Begriffsbestimmungen und Tatsachen dafür an die Hand geben, was technische Normen sind und was sie nicht sind. Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf die Bedeutung der Normungsverfahren für blinde und sehbehinderte Menschen und skizzieren die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Normen für Barrierefreiheit.
 

1. DEFINITIONEN

Das Wort „Norm“ ist ein loser Begriff, der sich auf ein breites Spektrum von Gebieten bezieht, angefangen von der Technik bis hin zur Ethik.

Die folgenden wichtigen Definitionen sind den Webseiten der Europäischen Kommission und dem Europäischen Verband für Koordinierung der Verbrauchervertretung auf dem Gebiet der Standardisierung (ANEC) auszugsweise entnommen.


1.1. Technische Normen
Technische Normen sind freiwillige Vereinbarungen, die von Normungsgremien und interessierten Kreisen wie Industrie und
Verbraucher ausgearbeitet werden und durch Zustimmung, d.h. im Wege der Konsensbildung zustande kommen. Die erzielte Übereinkunft führt zu einer technischen Norm, in der festlegt ist, wie ein Produkt oder eine Dienstleistung funktionieren wird, und die technische Regeln und Leitlinien für Hersteller liefert. Typischerweise beziehen sich Normen auf die Sicherheit von Produkten und Anforderungen an Schnittstellen.

Es gibt drei Typen von technischen Normen. Diese sind:
 Normen, die als Teil eines freiwilligen Prozesses der Kooperation und Konsensbildung interessierter Parteien entstehen. Diese werden entweder durch ein offiziell gegründetes Normungsinstitut oder durch ein anerkanntes sachverständiges fachliches Gremium entwickelt.
 Normen, die als Teil des europäischen Regulierungsprozesses entstanden sind;
 Normen, die durch den Markt produziert wurden ( de facto sind diese Standards wie z. B. Microsoft Windows).


1.2. Europäische Normen
Treibende Kraft für den Normungsprozess ist typischerweise die Industrie. Im Kontext der EU kann indessen auch die Europäische Kommission Normen verlangen, um die europäische Gesetzgebung umzusetzen. Solche von der EU in Gang gesetzte Normen können sein:

 Ein Normungsauftrag Hierbei handelt es sich um eine Norm, die ihren Ursprung in einem EU-Mandat hat. Die Normung wird durch die Europäische Kommission in Auftrag gegeben, und zwar durch das jeweils für das betreffende Gesetz verantwortliche ständige Komitee (Richtlinie). Das Ergebnis muss von den im Komitee vertretenden EU-Mitgliedern gebilligt werden sowie von den EFTA-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz), soweit diese eine ähnliche Vorkehrung getroffen haben.

 Ein harmonisierter Europäischer Standard wird im Rahmen des „Neuen Ansatzes für die technische Harmonisierung“ vorbereitet und im Amtsblatt der Europäischen Union zitiert. Produkte, die in Übereinstimmung mit diesem Standard hergestellt werden, profitieren von einer vermuteten Übereinstimmung mit wichtigen Sicherheitsanforderungen der betreffenden Richtlinie oder gelten mit anderen Worten als sicher.

Der „Neue Ansatz an die technische Harmonisierung“ wurde im Jahr 1985 als Säule des Europäischen Binnenmarktes eingeführt. Nach dem „Neuen Ansatz“ legt die EU die wesentlichen Sicherheitsanforderungen fest, während die eigentliche technische Lösung von den europäischen Normungsgremien geliefert wird.

1.3. Normungsgremien
Ein Normungsgremium, eine Normungsorganisation oder eine Norm gebende Organisation ist eine Körperschaft, deren Aufgabe die Entwicklung, Produktion, Bewahrung und Änderung von Normen im Interesse eines größeren Personenkreises ist.


Auf europäischer Ebene gibt es drei entsprechend tätige Organisationen:
 CEN (Europäisches Komitee für Standardisierung) ist die größte dieser Normungsorganisationen in Europa; ;
 CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) wurde gegründet, um den gemeinsamen europäischen Markt zu unterstützen;
 ETSI ((Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen).

TDaneben gibt es auch einige internationale Normungsgremien. Die Welthandelsunion erkennt acht internationale Organisationen an, u.a. die ISO (Internationale Standardisierungsorganisation), die gleichsam das internationale Gegenstück zur CEN darstellt.



2. DER NORMUNGSPROZESS

Normungsorganisationen gliedern sich in technische Ausschüsse, die für die Prüfung und Überwachung der verschiedenen Aspekte der Normen zuständig sind. Die Mitglieder der Normungsausschüsse werden aus einer Vielzahl von Interessensgruppen rekrutiert. Hierzu zählen Wirtschafts- und Berufsfachverbände, Ministerien, Vertreter der Industrie, Zertifizierungsstellen, Testlaboratorien, Forschungsinstitute sowie industrielle Anwender und Vertreter der Verbraucher.

Der formale Normungsprozess gliedert sich typischerweise in mehrere unterschiedliche Schritte:

 Normungsvorschlag: Gewöhnlich wird Bedarf an einer neuen Norm entweder durch bestimmte Wirtschaftszweige, andere Interessengruppen, durch die Normungsorganisationen selbst oder aber durch die EU angemeldet.
 Vorbereitung: Neue Normungsvorschläge werden an die zuständigen technischen Ausschüsse verwiesen, die Experten zwecks Bildung einer Arbeitsgruppe berufen. Diese Arbeitsgruppe gibt einen Normungsentwurf heraus.
 Beratung: Die Konsens bildende Phase kann mehrere Monate dauern. Technische Ausschüsse prüfen den Normungsentwurf und nehmen hierzu Stellung; nationale Gremien verhandeln technische Spezifikationen.

 Genehmigung und Veröffentlichung: Gültigkeit erlangt die neue Norm erst durch einen Prozess der formellen Genehmigung; erst dann wird sie veröffentlicht.

Die meisten veröffentlichten Normen werden den Herstellern zum Verkauf angeboten. Der kommerzielle Vertrieb der Normen in allen Wirtschaftszweigen stellt die wohl wichtigste Finanzquelle für die Normungsgremien dar und deckt die außerordentlich langen Entwicklungszeiten, Mittel und Ressourcen ab, die in das Entwicklungsverfahren von technischen Normen eingehen.

Man sagt, dass die Normung eine bessere Produktqualität und Interoperationalität fördere. Jede neue Norm schafft dabei gleichzeitig einen Präzedenzfall für aktualisierte Produktanforderungen. Der Anwendungsbereich einer Norm unterscheidet sich dabei jedoch von der Politik in einem wichtigen Sinn. Die Veröffentlichung einer neuen Norm impliziert nicht, dass alle in der Folge hergestellten Produkte sich an die Norm halten werden. Die Hersteller haben vielmehr die Möglichkeit, die Norm auf freiwilliger Basis umzusetzen. Mit anderen Worten unterliegt ein Produkt normierten Regeln und Anforderungsprofilen nur insoweit, als der Hersteller sich entscheidet, die betreffende Norm auch anzuwenden bzw. umzusetzen. Das Produkt wird dann von einer staatlich anerkannten Körperschaft evaluiert, um seine Übereinstimmung mit der Norm zu validieren, und wird im Laufe der Zeit in regelmäßigen Abständen geprüft. In diesem Sinne ist eine Norm durchaus maßgeblich, allerdings ausschließlich auf freiwilliger Basis.

Des Weiteren hängen Qualität und Bedeutung des Norminhalts von zahlreichen anderen Faktoren ab. Die Verbraucherorganisationen weisen schon seit langem schon auf das deutliche Ungleichgewicht im Normungsprozess hin, der tendenziell immer schon stärker von mächtigen Industrieinteressen, als von den Bedürfnissen der Endverbraucher beherrscht wird. Dies hat zur Folge, dass Normen allzu oft herausgebracht werden, bei denen die Verbraucher nur wenig mitgewirkt haben. Dies ist eine herausfordernde Situation für uns, die die Notwendigkeit der Förderung umfassender Testverfahren sowohl als Teil der Produktentwicklung selbst als auch des Normungsprozesses unterstreicht.


3. NICHT OFFIZIELLE NORMEN UND EUROPÄISCHE PRÜFZEICHEN

3.1. Nicht offizielle Normen
Ein Problem bei der Normung ist der große Aufwand an Zeit und Ressourcen, der bis zur Veröffentlichung der entwickelten Norm erforderlich ist. Manche argumentieren sogar, dass der formale Normungsprozess schlecht ausgestattet ist für die Entwicklung von Normen, die ein immer temporeicherer Markt verlangt. Diese Situation ermutigt zur Verbreitung von nicht offiziellen Normen.

Der Begriff der nicht offiziellen Normen bezieht sich auf ein Produkt, das das amtliche Normungsverfahren nicht durchlaufen hat. Sie treten in letzter Zeit vermehrt auf, insbesondere in den Bereichen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Nicht offizielle Normen erfüllen eine zentrale Funktion in jenen Industriesektoren, die ständig mit zeitlichen Herausforderungen zu kämpfen haben. Wegen mangelnder Transparenz und Beteiligung des Verbrauchers werden sie von den Verbraucherverbänden häufig stark kritisiert.

3.2. CE Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist ein europäisches Konformitätskennzeichen, mit dem viele Produkte auf dem europäischen Markt versehen sind. Vor allem bei Produktgruppen wie Spielzeuge und Maschinen ist das CE-Kennzeichen weit verbreitet und wird von der allgemeinen Öffentlichkeit häufig mit einer offiziellen technischen Norm verwechselt.

Laut Studien der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher in den Jahren 2000 und 2001 sind zwei Drittel der europäischen Verbraucher überzeugt, dass Produkte mit dem Etikett CE speziellen Tests durch eine unabhängige Seite unterzogen wurden.

Die Kennzeichnung ist vorgeschrieben für Produkte, die in die Zuständigkeit der EU-Gesetzgebung fallen. Für die entsprechende Überprüfung ist jedoch einzig und allein der Hersteller zuständig. In der Praxis scheinen die komplizierten Regeln der CE-Kennzeichnung auf eine Selbstzertifizierung hinauszulaufen. Weit davon entfernt, eine Norm zu sein, stellt die CE-Kennzeichnung im Wesentlichen kaum mehr als eine Selbstdeklaration der Hersteller dar, die nicht garantiert, dass ein Produkt den entscheidenden europäischen Anforderungen entspricht.

Die nationalen Handelsbehörden in den Mitgliedsstaaten sind dafür verantwortlich und haben die Macht, jedes unsichere Produkt aus dem Verkehr zu ziehen und Lieferanten, die sich regelwidrig verhalten, strafrechtlich zu verfolgen. Während sich viele Hersteller an die CE-Regeln halten, wird jedoch auch von Missbrauch berichtet. Leider zeigen Stichproben der Verbraucherorganisationen immer wieder, dass eine erhebliche Zahl von Produkten mit CE-Kennzeichnung im gemeinsamen europäischen Markt die Mindestanforderungen an das CE-Kennzeichen nicht erfüllen.

In diesem Zusammenhang haben Verbraucherorganisationen den Vorschlag gemacht, das CE-Kennzeichen nur der technischen Dokumentation und nicht dem Produkt selbst beizufügen, weil dies den Verbraucher in die Irre führt. Das oben genannte Beispiel unterstreicht den Unterschied zwischen einer offiziellen Norm, die zertifizierte Produkte oder Dienstleistungen betrifft, und einem bloßen Konformitätskennzeichen, das weit weniger verlässlich ist.


4. NORMEN ALS MITTEL ZUR FÖRDERUNG VON BARRIEREFREIHEIT UND INKLUSION

4.1 "Design für Alle" und Unterstützende Technologie


Laut Angaben der Europäischen Kommission machen behinderte und alte Menschen rund 20 % der EU-Bevölkerung aus. Den Bedürfnissen dieser Gruppen entsprechende Produkte sind deshalb Bestandteil des Grundsatzthemas Inklusion, mit sich die EU-Länder derzeit befassen. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist eine Kombination aus gutem Design und spezieller unterstützender Technik immer noch das Beste, um Selbständigkeit und soziale Teilhabe zu gewährleisten.

Viele sehen in technischen Normen den Königsweg zur internationalen Harmonisierung der unterstützenden Technologie und zur Generalisierung des "Design für Alle" (DFA) bei marktgängigen Produkten. DFA ist ein Ansatz in der Produktgestaltung, der unmittelbar auf dem Konzept einer inklusiven Gesellschaft aufbaut: Es geht um die Gewährleistung, dass Umwelt, Produkte und Dienstleistungen für möglichst viele Menschen nutzbar sind, ungeachtet ihres Alters und ihrer Fähigkeiten. Indessen hängt dies wiederum im hohen Maße von der angemessenen Einbindung blinder und sehbehinderter Nutzer im Normungsprozess ab.


Ein jüngeres Beispiel im Bereich der unterstützenden Technologie stellen Verkehrsampeln dar. Das Freigabesignal für die Straßenquerung unterscheidet sich erheblich von einem Land zum anderen, was beim Reisen durchaus verwirrend sein kann. Im Jahre 2008 wurde ein internationaler standard (offizielle Norm) von der ISO veröffentlicht, um klare technische Anforderungen an die Geräte und den Betrieb der akustischen und taktilen Signalgebung an Fußgängerüberwege zu formulieren,

Diese Norm bildet deshalb insoweit Grundlage für die weitere internationale Harmonisierung. Mehr noch: Sofern häufig angewandt, könnte sie sogar dafür sorgen, dass blinde und sehbehinderte Menschen selbständiger reisen können.

4.2 Barrierefreiheit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie („e-Accessibility“)

Barrierefreiheit ist ein hoch relevantes Thema in der schnellen Welt der Informations- und Kommunikationstechnologie und bildet zunehmend eine offizielle Priorität bei der EU. Blinde und Sehbehinderte stehen jedoch bei der Nutzung von IKT-Geräten immer noch vielfach Barrieren gegenüber. Auch hier können wiederum Fortschritte nur erreicht werden, wenn die Empfehlungen blinder und sehbehinderter Nutzer berücksichtigt werden.

Ein Entwicklungsleitfaden wurde durch das EU-Mandat 2005 initiiert, der sich an die europäischen Normungsinstitute wendet und barrierefreie ITK-Produkte und Dienstleistungen unter Einschluss entsprechend gestalteter Webseiten fordert. Im Anschluss an die Veröffentlichung dieses Mandats veranstaltete das Projekt „Support EAM“ einen CEN-Workshop zu diesem Thema. Das EAM-Projekt -„Supporting the creation of an E-Accessibility Mark“ oder „Unterstützung der Schaffung eines Kennzeichen für barrierefreie IKT-Produkte und Dienstleistungen“ - ist ein Konsortium aus europäischen Experten, deren Arbeit von der Organisation Braille Net koordiniert wird.

Ergebnis des Workshops war die Veröffentlichung des CEN-Abkommens 15554/2006 über „Spezifikationen für ein Verfahren zur Konformitätsprüfung barrierefreier Internetseiten sowie für ein Qualitätskennzeichen für Barrierefreiheit“. Das Abkommen präsentiert bewährte Praktiken und Verfahren, die sich mühelos auch in anderen Ländern anwenden lassen.

Wenngleich das CEN-Abkommen eine ausgezeichnete Initiative ist, stellt es indessen keine amtliche Norm dar. Vielmehr handelt es sich um ein Referenzwerkzeug, das für künftige Bemühungen um die Herstellung von Barrierefreiheit im IKT-Bereich hilfreich sein mag. Die Auswirkungen dieses Dokuments auf künftige Normen bleiben daher abzuwarten.

SCHLUSSFOLGERUNGEN
Der Europäische Normungsprozess hat über die Jahre hinweg stetig zugenommen. Seit 1987 sind etwa 25 EU-Normungsrichtlinien in der EU in Kraft getreten, und verschiedene Normen – angefangen von Haushaltsgeräten bis zu Spielzeugen - wurden von europäischen und internationalen Normungsinstituten veröffentlicht. In vielen Fällen wurden jedoch Normen herausgegeben, an denen der Verbraucher nur wenig, wenn überhaupt mitwirkte. In diesem Zusammenhang blieben auch die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen anfänglich unberücksichtigt.

2001 kam ein Leitfaden mit dem Titel „Richtlinien für Normenentwickler für die Behandlung der Bedürfnisse älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen" heraus. 2009 wird eine Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit für Alle“ ihre Tätigkeit bei CEN aufnehmen, um diese Richtlinien umzusetzen. Diese Entwicklungen im Bereich der Normung zeigen, dass die DFA-Thematik jetzt offensichtlich auf der Tagesordnung steht.

Es ist freilich wichtig, immer daran zu denken, dass Normen keinen Druck auf Produkthersteller und Dienstleistungsanbieter ausüben können in der Weise, wie das bei der Gesetzgebung möglich ist. Normen bieten den Herstellern lediglich die Möglichkeit, Anforderungen an ein Produkt auf freiwilliger Basis anzuwenden. Gleichwohl stellen Normen sehr viel stärkere Anreize dar als Zertifizierungen oder Kennzeichnungen. Sie können eine nützliche Ergänzung zum öffentlichen Beschaffungswesen bilden, insbesondere dort, wo Harmonisierung auf internationaler Ebene zu erwarten ist. Normen erweisen sich in der Tat überhaupt immer dann am wirksamsten, wenn sie mit Gesetzen gekoppelt sind.

Normen sind zudem in vielfältiger Weise Ausdruck dafür, wie weit die Gleichstellungsbewegung gekommen ist und wie viel noch zu erreichen ist. Durch die intensive Lobbyarbeit von Organisationen wie die Europäische Blindenunion, das Europäische Behindertenforum und der ANEC wurde vieles erreicht. Auf der Generalversammlung der Weltblindenunion 2008 unterstrich Stephen King von der WBU-Arbeitsgruppe für Technologie, dass Normungsprozesse von den Blindenorganisationen beeinflusst werden können und auch sollten. Die Notwendigkeit, den Beitrag der Endverbraucher am Normungsprozess mit einer gemeinsamen Stimme einzufordern, besteht unvermindert fort, um zu gewährleisten, dass Normen entstehen, die für die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen relevant sind.
 

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Veranstaltungskalender

 

EBU-Präsidium

    26 – 28 September 2008         Rethimnon                 (Kreta)

Kontakt : Birgitta Blokland, EBU-Generalsekretärin
Email : bjb202@hotmail.com

 

EBU-Kommissionen

      4 - 5 Oktober 2008                    LONDON (VK)

EBU Kommission für Technologie
Kontakt : Peter Brass
Email : mail@pbrass.de

 

      4 - 5 Oktober 2008                     LONDON (VK)

EBU-Kommission für Kultur und Bildung
Kontakt : Carol Borowski
Email : carol.borowski@tiscali.co.uk

 

      10 - 11 Oktober 2008                  TALLINN (Estland)

EBU-Kommission für Verbindung zur EU
Kontakt : Rodolfo Cattani
Email : inter@uiciechi.it

 


Andere Organisationen

 

      Bis 8. März 2009                 STRASBOURG (Frankreich)

Ausstellung "Dialog im Dunkeln"

www.dialoguedanslenoir.com/en/dialogue-dans-le-noir-en/

      Oktober 2008

Monat der Kunst jenseits des Sehens

Dies ist eine internationale Initiative zur Förderung der Kunst durch und für Menschen mit Sehverlust und andere Behinderungen und um Ermutigung zu geben für multimodale Ansätze in der Kunsterziehung und Kreativität. Die Veranstaltung wird organisiert durch die US-Organisation „Art Education for Blind“ und deren weltweit über 200 Partnerorganisationen.
Für Informationen zu speziellen Veranstaltungen in Ihrer Nähe, barrierefreien Museen und multisensorischen Programmen für blinde und sehbehinderte Studierende siehe www.artbeyondsight.org .
 

        27 Oktober 2008

Kunsterziehung für Blinde. Intensivkurs in Form einer Telefonkonferenz. An dieser kostenlosen Telefonkonferenz werden mehr als 20 Experten aus den Bereichen Kunst, Erziehung und Barrierefreiheit teilnehmen. http://www.artbeyondsight.org/change/aw-crashcourse.shtml
 


      21. bis - 23 November 2008               MADRID (Spanien)

TIFLOINNOVA – Internationale Hilfsmittelausstellung für Menschen mit Sehbehinderung

Veranstalter ist ONCE-CIDAT. In diesem Jahr werden die neuesten Produkte und Trends des Weltmarktes der unterstützenden Technologie für Blinde und Sehbehinderte gezeigt.

http://tifloinnova2008.once.es/index.cfm?idi=ing


      3 . bis5 Dezember 2008                  BIRMINGHAM (UK)

4 Internationale Konferenz zu taktilen Graphiken mit Hilfsmittelausstellung

Die Veranstaltung, in deren Vorfeld auch Workshops und ausgezeichnete Vernetzungsmöglichkeiten angeboten werden, behandelt alle Aspekte der taktilen Graphik für blinde und sehbehinderte Kinder und Erwachsene in den Bereichen Bildung, Arbeit und Alltag.
Die Referatsthemen umfassen u.a. Herausforderungen und Lösungen, Anwendungen und bewährte Verfahren, Ausbildung und die Fähigkeit, taktile Graphiken zu lesen.

www.nctd.org.uk/conference/Conf2008/index.asp


      20 - 23 April 2009                         WROCLOW (Polen)

Konferenz und Workshop zu Unterstützenden Technologien für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen: Erfolge der Vergangenheit und Zukünftige Herausforderungen

Dies ist die sechste Veranstaltung in einer Reihe von internationalen CVHI Konferenzen zu den Themen unterstützende Technologien und Rehatechnik, die von der Europäischen Kommission finanziell unterstützt werden. CVHI ist Bestandteil des CWST-Projektes: http://cwst.icchp.org .

Die Themen der Konferenz behandeln ingenieurwissenschaftliche und wissenschaftliche Aspekte der unterstützenden Technologie für sinnesgeschädigte Menschen.

Informationen in Kürze unter: www.elec.gla.ac.uk/Events_page/CVHI/cvhi

 
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