Mit finanzieller Unterstützung der
GD Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der
Europäischen Kommission
Zur Modernisierung der internationalen Bestimmungen für den Versand von Blindensendungen
EBU-Kommissionen und Lenkungsgruppen
Aus den Ländern
Veröffentlichungen
Entwicklungszusammenarbeit in Aktion
EBU SPEZIAL
[ Die in diesem EBU-Newsletter vertretenen Meinungen sind die der Autoren und entsprechen nicht zwingend den Ansichten der EBU. ]Herzlich willkommen zum EBU-Newsletter Nr. 63.
Die vorliegende erste Ausgabe nach der Sommerpause informiert Sie über
bedeutende Entwicklungen in Europa, einschließlich der neuen EU-Verordnung
zu Flugreisen und den laufenden Aktionen der EBU für einen barrierefreien
Zugang zum Fernsehen und zum Internet.
Wie Sie dem allgemeinen von unserer Lenkungsgruppe für Low Vision
zusammengestellten Überblick entnehmen werden, ist noch eine Menge zu tun im
Sinne der Bereitstellung von Diensten für sehbehinderte Menschen, wenn man
bedenkt, dass diese die große Mehrheit der sehgeschädigten Menschen
darstellen.
Nach dem großen Erfolg unserer Rubrik „Aus den Ländern“ und mit der
ähnlichen Intention eines grenzüberschreitenden Austausches über
inspirierende Aktionen freue ich mich, Ihnen heute die neue Rubrik
“Entwicklungszusammenarbeit in Aktion” vorstellen zu können. Die beiden
Artikel dokumentieren Kooperationsinitiativen, die Organisationen in Europa
zur Unterstützung und zum Aufbau gemeinsamer Partnerschaften mit unseren
blinden und sehbehinderten Mitmenschen in den Entwicklungsländern ergriffen
haben.
Unser „EBU-Spezial“ widmet sich diesmal ganz dem Thema der Normungsarbeit.
Geboten werden klärende Information, was Normen sind und in welcher Weise
sie die Barrierefreiheit fördern können oder auch nicht.
Also, viel Spaß beim Lesen!
Ihre Meinung zu Inhalt und Gestaltung des “EBU-Newsletter“ können Sie an
folgende Anschrift richten:
ebu@euroblind.org
Pressemitteilung Paris, 28 Juli 2008 – Die Europäische
Verordnung (EC) Nr. 1107/2006 über die Rechte
behinderter Flugreisender sowie Flugreisender mit eingeschränkter Mobilität
ist am 26. Juli 2008 in Kraft
getreten.
Die neue Verordnung ist ein großer Schritt nach vorne, da sie die
Gewährleistung eines fairen Zugangs zu
Flugreisen und die Beseitigung diskriminierender Praktiken anstrebt. Denn
von nun an wird Assistenz ohne
zusätzliche Kosten und auf die speziellen Bedürfnisse behinderter
Flureisender zugeschnitten bereitgestellt. Das
bedeutet beispielsweise, dass einem blinden oder sehbehinderten Fluggast ein
Rollstuhl nicht angeboten
werden sollte, es sei denn, er fordert diesen an.
Besonders wichtig für blinde und sehbehinderte Passagiere ist die
Einrichtung festgelegter Orte, an denen
Assistenz zur Verfügung steht. Bisher wurde Hilfe erst ab dem Schalter
angeboten und der blinde oder
sehbehinderte Flugpassagier musste häufig vom Ankunftsort (Bahnhof,
Taxistand, Bushaltestelle) bis zum
Einchecken weite Wege in unbekannter Umgebung zurücklegen. „Mit der neuen
Verordnung muss der blinde
Fluggast sich nicht mehr lange herumquälen, um die Hilfe zu finden, die er
braucht; vielmehr kommt die
Assistenz zu ihm an dem im Flughafen vereinbarten Ankunftsort“, sagte
EBU-Präsident Lord Colin Low.
Die Beförderung von Blindenführhunden ist jedoch nicht zufrieden stellend
geregelt, insofern diese weiterhin der
Geltung der nationalen Zugangsgesetze unterliegt, die nicht überall in der
EU übereinstimmen.
Lord Low begrüßt dennoch das Inkrafttreten der Verordnung. “Wir hoffen, dass
die Einführung dieser bahn
brechenden neuen Regeln die Öffnung des Flugverkehrs für alle
sehgeschädigten Menschen in Europa ist. Ich
rufe alle EBU-Mitgliedsorganisationen auf, dafür zu sorgen, dass die neue
Regulierung wirksam zum Wohle der
hundert tausenden von sehgeschädigten Menschen umgesetzt wird, die wegen der
zahlreichen Barrieren auf
dem Reiseweg bislang vom Fliegen abgehalten wurden.
Weitere Informationen erteilt das EBU-Büro unter
ebu@euroblind.org
Die Europäische Kommission hat kürzlich über die Notwendigkeit der
Beschließung eines gemeinsamen
europäischen Ansatzes zur Thematik der Barrierefreiheit des Internets und
der elektronischen Informations- und
Kommunikationstechnologien in öffentlicher Konsultation beraten. Zum einen
sehen sich behinderte Menschen
weiterhin vielfach mit Barrieren in den genannten Bereichen konfrontiert;
unterschiedliche Politikansätze in den
Mitgliedsstaaten könnten hier zu einer Fragmentierung des Gemeinsamen
Marktes führen. Andererseits haben
sich die Mitgliedstaaten gemäß Rigaer Deklaration zur Verbesserung der
Zugänglichkeit im IKT-Bereich
ausdrücklich verpflichtet.
Die EBU hat eine Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der EU
vorgelegt, in der sie den Bedarf an einer
Gesetzgebung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie
unterstreicht, um die vollständige
Einbeziehung blinder und sehbehinderter Menschen in die Gesellschaft zu
sichern. Es sind nicht nur Webseiten
und Internetdienste, zu denen blinde und sehbehinderte Menschen häufig
keinen Zugang haben, sondern auch
das digitale Fernsehen, die elektronische Kommunikation, Finanzdienste,
Selbstbedienungs-terminals usw.
Insgesamt eröffnet der gesamte IKT-Bereich enorme Möglichkeiten, die
Thematik der Barrierefreiheit in Angriff
zu nehmen. Wir fordern deshalb nachdrücklich einen koordinierten
europäischen Ansatz in diesem Bereich.
Die EBU hat ihre Stellungnahme mit den Verbänden ANEC und EDF eng
abgestimmt. Mit beiden
Organisationen wird sie auch weiterhin eng zusammenarbeiten, um die
Kommission zu drängen, geeignete
Vorschläge zu einer entsprechenden Gesetzgebung vorzulegen.
Weitere Informationen und Briefing-Material sind erhältlich bei Dan Pescod,
RNIB European and International Campaigns Manager unter
dan.pescod@rnib.org.uk
Vertreter der Europäischen Blindenunion haben ihre Treffen mit der
Fernsehindustrie fortgesetzt, um über die barrierefreie Gestaltung von
Fernsehsendungen und TV–Geräten für Menschen mit Behinderungen zu beraten.
Einige Hersteller von TV-Geräten haben jetzt die umstrittene
„Selbstverpflichtung" unterzeichnet. In dieser wird festgestellt, dass der
Unterzeichner gewährleistet, dass die von ihm hergestellten TV-Geräte
bestimmte grundsätzliche barrierefreie Eigenschaften haben wie z. B. eine
einfach handhabbare Fernbedienung. Wir werden jetzt bei der Überwachung der
Erfüllung der im Dokument enthaltenen Verpflichtung helfen.
Eine ernsthafte Verpflichtung der Industrie, dafür zu sorgen, dass die
„Fernsehgeräte sprechen" gibt es bislang nicht. Dies ist jedoch eine ganz
wichtige Anforderung für blinde Menschen, die wir in den Gesprächen mit den
europäischen TV-Herstellern seit langem fordern. Bis vor kurzem behauptete
die Fernsehindustrie noch, dass dies technisch nahezu unmöglich sei. Vor
einigen Monaten bewies das RNIB jedoch das Gegenteil, indem es einige vom
RNIB entwickelte Prototypen vorführte, die genau über diese Funktion
verfügten.
Die Fernsehindustrie hat sich seitdem beim RNIB u.a. wegen der Nachfrage
nach entsprechenden Produkten am Markt und den ggfls. hiermit verbundenen
zusätzlichen Kosten erkundigt. Trotz jahrelanger Gespräche und Mahnungen der
EU-Kommission hat sich heute kein TV-Hersteller dazu verpflichtet, für
blinde Menschen vollständig barrierefreie Fernsehgeräte herzustellen.
Vom 30. November bis 2. Dezember 2008 wird die zweite "Ministerkonferenz
über e-Inclusion“ in Wien stattfinden. Sie folgt ein Jahr nach einer
Ministerkonferenz in Lissabon zum gleichen Thema. Die EBU hofft, dass sie
einen Stand auf dieser Konferenz haben wird, wo wir das Versagen des
Marktes, barrierefreie Lösungen zu entwickeln, thematisieren und die
Kommission nachdrücklich bitten werden, einen Gesetzesvorschlag
einzubringen, der die TV-Hersteller verpflichten würde, ihre Geräte
barrierefrei für blinde Menschen zu gestalten.
Weitere Informationen und Briefing-Material erhältlich bei Dan Pescod,
RNIB European and International Campaigns Manager unter
dan.pescod@rnib.org.uk
Wie viele von Ihnen sicherlich wissen werden, arbeiten wir seit einiger
Zeit an einer Modernisierung des Wortlauts des internationalen Vertrags, der
blinden Menschen erlaubt, „Schriftstücke“ kostenlos mit der Post zu
versenden. Gemeinsam mit der Luxemburgischen Post haben wir einen Vorschlag
erarbeitet, der dem im Abstand von vier Jahre regelmäßig stattfindenden
Kongress der Weltpostunion (WPU) als dem hierfür zuständigen Gremium der
Vereinten Nationen vorgelegt wurde. Viele EBU-Mitglieder haben bei ihren
Regierungen auf eine Unterstützung dieses Vorschlags hingewirkt. Große
Unterstützung wurde uns durch die Luxemburgische Post zuteil, die unsere
Kampagne nachdrücklich unterstützte.
Am Dienstag, den 5. August, erörterte das zuständige Komitee beim
WPU-Kongress den gemeinsamen Luxemburg/WBU-Vorschlag zur Modernisierung des
Wortlauts.
Japan und China sprachen sich dagegen aus, wobei sie Befürchtungen wegen
steigender Kosten anführten. Sie regten an, den Vorschlag nicht zur
Abstimmung auf dem Kongress 2008 zu stellen, sondern ihn im Anschluss an den
Kongress zum Gegenstand weiterer Untersuchungen durch ein Komitee der WPU zu
machen.
Diese Anregung wurde auch von vielen Entwicklungsländern befürwortet, die
den angesprochenen Befürchtungen möglicherweise Glauben schenkten.
Wir glauben, dass, statt für eine Veränderung des Textes zu stimmen, die
meisten WPU-Länder die Bewahrung des Status quo als die bequemste und
risikoärmste Option ansahen.
Auf Beschluss der WBU sollen wir die Arbeit mit der WPU fortsetzen, um doch
noch eine Modernisierung des angestrebten gemeinsamen
Luxembourg/WBU-Vorschlags zu erreichen. Wir werden deshalb schon in Kürze
einen Plan für die nächste Verhandlungsrunde in dieser Sache ausarbeiten und
diesen auch den WBU-Mitglieder zukommen lassen.
Weitere Informationen erteilt Dan Pescod, RNIB European and International
Campaigns Manager unter
dan.pescod@rnib.org.uk
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LOW VISION IN EUROPA
Von Alenka Bera, Fritz Buser und Krister Inde, EBU-Lenkungsgruppe für Low
Vision
Schätzungen zufolge sind 2% aller Europäer blind oder sehbehindert. 90 % von
ihnen haben ein geringes oder vermindertes Sehvermögen. Dies wirft die Frage
nach einer einheitlichen Fachsprache auf, die offensichtlich geregelt werden
muss, um exakte Daten und strategische Planungen für den genannten
Personenkreis zu erreichen. Das Problem, wie denn ein geringes oder
vermindertes Sehvermögens zu definieren sei, spielt schon deshalb eine große
Rolle, weil der Zugang zu Diensten und Hilfen häufig weitgehend davon
abhängt, ob der Einzelne zu einer bestimmten Kategorie zählt oder nicht.
Gegenwärtig gibt es verstärkte Bestrebungen, zu einer funktionalen
Definition zu gelangen, die nicht nur die medizinischen Aspekte, sondern
auch die Auswirkungen auf die alltagspraktischen Kompetenzen des Betroffenen
berücksichtigen würde.
Etwa einer von drei Menschen über 75 Jahre hat altersbedingte
Makuladegeneration (AMD), die die weitaus häufigste Ursache für ein
vermindertes Sehvermögen darstellt. Mit seiner alternden Bevölkerung wird
Europa schon sehr bald vor einem enorm großen Bedarf an geeigneten Low-
Vision-Betreuungsangeboten stehen. Bei der Behandlung dieses Bedarfs sollten
jedoch die Frühförderung, die Erziehungsförderung für Kinder sowie die
Low-Vision-Dienste und Rehabilitationsdienste für Jugendliche und Erwachsene
nicht vergessen werden. Dabei müssen wir anerkennen, dass ein sehbehinderter
Mensch immer versuchen wird, seine Fähigkeiten so weit und so umfassend wie
möglich zu nutzen, selbst wenn sich diese im Laufe der Zeit zunehmend
verschlechtern.
Low-Vision-Angebote umfassen drei wichtige Aspekte: vergrößernde Sehhilfen,
eine ausreichende Beleuchtung und emotionale Unterstützung. Die Angebote
sind von gut ausgebildeten und hoch kompetenten Fachkräften sowie von
Low-Vision-Organisationen vorzuhalten.
Die fortschrittlichsten Dienstleistungsangebote im Bereich Low Vision in
Europa gibt es in den nordischen Ländern. Schweden, Finnland, Norwegen,
Island und Dänemark verfügen gemeinsam über insgesamt 90 Low-Vision-Zentren.
Das größte Zentrum mit 82 Mitarbeitern und fünf exzellenten
multidisziplinären Einheiten befindet sich in Stockholm. Die spanischen von
ONCE geschaffenen Low-Vision-Zentren sind nach diesem schwedischen Vorbild
entstanden. In Italien wurde die Low- Vision-Versorgung in 14 Zentren
eingegliedert. In der Schweiz gibt es ein Netzwerk mit rund 20
multidisziplinären Zentren, die auf Low Vision und Blindheit spezialisiert
sind.
Einige Länder betreiben Forschung und Entwicklung. Ziel eines neuen
Projektes in Großbritannien ist es zum Beispiel herauszufinden, wie sich ein
exzentrischer Sehrest am besten nutzen lässt. An einem anderen mit
EU-Mitteln finanzierten AMD-Leseprojekt in Deutschland haben sich mehrere
Forschungspartner beteiligt.
Die Entwicklung geeigneter Low-Vision-Angebote stellt für zahlreiche Länder
in Osteuropa eine große Herausforderung dar. Länder wie Polen und Ungarn
unternehmen durchaus große Anstrengungen auf diesem Gebiet. Angesichts des
demographischen Wandels, mit dem wir konfrontiert sind, ist es allerdings
dringend erforderlich, den Low-Vision- Bedürfnissen gerecht zu werden. Man
sollte allerdings die genannten osteuropäischen Länder nicht vorschnell als
die einzigen Orte ansehen, in denen es eine Unterversorgung mit
Low-Vision-Angeboten gibt. Was die Bereitstellung von Low-Vision-Diensten
angeht, stellen Länder wie Frankreich, Deutschland und England durchaus
Entwicklungsländer dar.
Es war ein Ophthalmologe, der 1960 die Initiative zum Aufbau der ersten
europäischen Low-Vision-Klinik in Kopenhagen ergriff. Dies ist auch der Fall
in Ländern wie Deutschland und Italien. Aber auf das „Wer“ und „Wo“ kommt es
hier nicht an. Gemäß Osloer Dokument "Auf dem Wege zu einer Verminderung der
globalen Auswirkungen von Low Vision“ aus dem Jahre 2004 können Impulsgeber
aus den Bereichen Rehabilitation, Medizin oder auch Erziehung kommen.
Wichtig ist jedoch, dass wir als interessierte Kreise Unternehmen, Forscher
und Praktiker dafür gewinnen können, mit dem Aufbau von Low-Vision-Angeboten
und Low-Vision-Training für Kinder, Erwachsene und ältere Menschen jetzt
anfangen.
Die Blinden- und Sehbehindertenverbände müssen ebenfalls eine aufklärende
Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit dafür spielen, was
Sehbehinderung ist, welche speziellen Bedürfnisse wir haben und welche
angemessenen Lösungen es gibt. Sehbehinderte Menschen haben oft Angst vor
den Reaktionen sehender Menschen, wenn sie spezielle Hilfsmittel gebrauchen.
Der Einsatz spezieller Low-Vision-Hilfen in der Öffentlichkeit ist und wird
jedoch zunehmend zur Normalität, deren wir uns nicht länger schämen sollten.
Dies wirft gleichzeitig ein anderes Thema auf: die Förderung der Prinzipien
des „Universellen Design“ und der “Gesellschaft für Alle“, mit denen der
Zugang zur baulichen Umgebung, zu den Medien und öffentlichen
Dienstleistungen gewährleistet werden und der Bedarf an spezifischen
Lösungen und Anpassungen minimiert werden soll.
Durch die Schaffung einer engagierten Lenkungsgruppe für Low Vision hat die
EBU bewiesen, dass sie sich der speziellen Bedürfnisse, die ein geringeres
oder vermindertes Sehvermögen mit sich bringen, in hohem Maße bewusst ist.
Bei der letzten Generalversammlung gab es eine Plenarsitzung zum Thema „Low
Vision“; ein entsprechendes Seminar wird noch im Laufe der gegenwärtigen
Arbeitsperiode als Teil des Strategieplans der EBU stattfinden. Trotzdem
sollte Low Vision nicht als ein separates Thema angesehen werden, sondern
auf dem Arbeitsplan jeder einzelnen EBU-Kommission stehen, da sich die EBU
verpflichtet hat, sowohl blinde als auch sehbehinderte Menschen zu
unterstützen.
Die EBU besteht aus blinden und sehbehinderten Menschen. Die Kompetenz ist
also da, die Verantwortung liegt bei uns. Die Sensibilisierung der
Gesellschaft für die Low-Vision-Thematik ist grundsätzlich eine Frage der
Planung und Durchführung einer geeigneten Kampagne. Wir sollten nicht darauf
warten, dass sich die Dinge ändern, wir selbst müssen den Wandel schaffen.
Es gibt vieles, was die Low-Vision-Dienste in Europa untereinander
austauschen und voneinander lernen können. Rollenmodelle und Beispiele für
eine gute Praxis und bewährte Verfahren aus den verschiedenen Ländern lassen
sich überall umsetzen, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der kulturellen
Besonderheiten und Unterschiede.
Weitere Informationen erteilt Alenka Bera, Koordinatorin der Lenkungsgruppe
für Low Vision unter
alenka.bera@guest.arnes.si
Im Juli 2008 waren zum ersten Mal seit ihrer Gründung im Jahre 1947 die
„Avignoner Kulturtage“ für blinde und sehbehinderte Menschen teilweise
barrierefrei zugänglich. Ein Drittel der Veranstaltungen wurde ohne
Mehrkosten für blinde und sehbehinderte Besucher mit Audiodeskription
angeboten. Ein spezielles Assistenzteam, das als „Brigade für
Barrierefreiheit“ bekannt ist, kümmerte sich um die Belange blinder und
sehbehinderter Festivalbesucher, indem es die Inhalte der verschiedenen
Shows beschrieb und für eine günstige Platzierung in den
Veranstaltungsräumen sorgten, um die besten Hörbedingungen zu gewährleisten.
Weitere Informationen von „Le Fonds Theatral Sonore“ unter
http://www.lefondstheatralsonore.com/
„In Bewegung“ – so lautet der Titel einer von der EU finanzierten
internationalen Schulungsmaßnahme, die gemeinsam vom Slowakischen Verein
blinder und sehbehinderter Jugendlicher und der Slowakischen Blinden und
Sehbehindertenunion im Rahmen des Europäischen Programms „Jugend in Aktion“
veranstaltet wurde.
Die Maßnahme fand Ende Juni in der Slowakei statt und brachte 35 Teilnehmer,
Helfer und Begleitungen aus 10 europäischen Ländern zusammen.
Das Seminar befasste sich im Wesentlichen mit der UN-Konvention für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen. Andere Themen waren
Jugendbegegnungsprojekte, Zusammenarbeit mit benachbarten EU-Ländern, der
Europäische Freiwilligendienst und die Strukturen der blinden Jugend in
Europa. Jeder Teilnehmer bekam die Aufgabe, ein virtuelles Jugendprojekt zu
entwerfen, zu dem auch die Netzwerkbildung und die Projektpartnersuche
gehörten.
Weitere Informationen erteilt Stanislav Sokol unter
international@netopier.sk
Am 15. Juli 2008 starteten das Royal National Institute for Blind People
(RNIB), der Stadtrat von Liverpool, die Initiative „Social Firms UK“ sowie
ein Aktionsbündnis für berufliche Vermittlung und Beschäftigung ihre
gemeinsame Kampagne "Hire Vision". Ziel der Kampagne ist es, vorbildliche
praktische Beispiele der beruflichen Eingliederung behinderter
Arbeitssuchender zu unterstützen, um mehr blinde und sehbehinderte Menschen
in Arbeit und Beschäftigung zu bringen.
Die Auftaktveranstaltung bot Fachleuten umfassende Informationen über das
britische Antidiskriminierungsgesetz und über beispielhafte erfolgreiche
Vermittlungen in der Privatwirtschaft, bei Verbänden und Öffentlichen
Arbeitgebern. Daneben fanden Workshops statt, die von Experten in den
Bereichen Arbeitsvermittlung, Wirtschaft und Korporative Soziale
Verantwortung geleitet wurden.
Weitere Informationen erhältlich auf der Webseite von Hire Vision unter,
http://www.rnib.org.uk
Die Generaldirektion für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und
Chancengleichheit bei der Europäischen Union hat zwei neue Studien zur
Antidiskriminierungsthematik veröffentlicht.
„Wie lassen sich Fortschritte in der Bekämpfung von Diskriminierungen und Förderung der Gleichstellung messen?
(nur als PDF-Datei erhältlich) ist der Titel eines Arbeitspapiers, das neue
Wege zur Bestimmung von Diskriminierungen in der EU aufzeigt. Das Papier
argumentiert, dass eine exakte Evaluierung wesentlich für die Formulierung
geeigneter korrigierender Maßnahmen ist und dass das bloße Zählen von
Beschwerden und Gerichtsverfahren nicht ausreicht, um die Effektivität der
Gleichstellungspolitik zu evaluieren. Stattdessen fordert das Dokument die
Entwicklung gemeinsamer europäischer Indikatoren, um eine größere Konvergenz
zwischen den Mitgliedsstaaten zu erreichen. Diese Indikatoren umfassen u.a.
Behinderung, Alter, Religion, ethnische Herkunft und sexuelle Orientierung.
Die zweite Veröffentlichung ist die neueste Studie des
EU-Forschungsinstituts „Eurobarometer“ zur öffentlichen Meinung in der EU.
Sie heißt “Diskriminierung in der EU: Wahrnehmungen, Erfahrungen, Einstellungen”
(nur als PDF-Datei erhältlich). Erhebungen zufolge glauben viele Europäer,
dass behinderungsbezogene Diskriminierungen zu den am weitesten verbreiteten
Formen der Diskriminierung in der EU gehören. 83 % der Befragten befürworten
spezielle Maßnahmen für die Herstellung von Chancengleichheit für behinderte
Menschen im Bereich berufliche Beschäftigung.
Weitere Informationen sind erhältlich bei der GD Beschäftigung, Soziales und
Chancengleichheit unter
http://ec.europa.eu/social/home.jsp?langId=en
Die EBU-Kommission für Entwicklung informiert im Folgenden die
EBU-Mitglieder über zwei kleinere Entwicklungsprojekte um zu zeigen, welchen
Nutzen es hat, wenn Sie unsere Bruder- und Schwesterorganisationen in den
Entwicklungsländern an Ihrem Fachkenntnissen teilhaben lassen. Unser Wissen
und unsere Erfahrungen lassen sich hier einfach und auf wertvolle Weise
investieren.
By John Heilbrunn, Dänischer Blindenverband (DAB
Die Ruandische Blindenunion (RUB) wurde gegründet, als Ruanda nach dem
Genozid von 1994 begann, die zivile Ordnung wiederherzustellen.
Die Nachkriegssituation war in vielfacher Hinsicht völlig verworren. Der
Krieg hatte vielen Menschen das Leben gekostet; viele weitere wurden
vertrieben. Als Folge lebten zahlreiche Menschen vollständig isoliert oder
wussten nicht, wo sich ihre noch lebenden Angehörigen befanden. Die
Ruandische Blindenunion wurde in erster Linie zwar nicht gegründet, um
Lebensmittelspenden zu beschaffen; dennoch war genau dies der erste Dienst,
der für Blinde angeboten wurde, weil der Bedarf an Lebensmittel damals
außerordentlich groß war.
Mit Unterstützung des DAB wurde 1998 das RUB-Sekretariat gegründet. Die
erste Generalversammlung wurde im Jahre 2000 abgehalten. Dies waren wichtige
Schritte im Sinne des Aufbaus von demokratischen Strukturen in der neu
gegründeten Blindenorganisation.
Seit 1999 führte die laufende Zusammenarbeit mit dem Schwedischen
Blindenverband zur Gründung und Weiterentwicklung von Masaka, einem
Rehabilitationszentrum für Blinde.
Im Laufe der Jahre wurde die RUB immer stärker und vergrößerte ihre
Reichweite durch Gründung von Standorten in mehreren Gebieten in Ruanda.
Diese Zweigstellen werden von blinden Menschen geleitet; verschiedene
Projekte fördern Existenzgründung und gewinnbringende Arbeit.
Die RUB identifiziert kleine blinde Kinder und überwacht ihre Einschulung in
die einzige Blindenschule des Landes. In ähnlicher Weise werden blinde junge
Erwachsene an das Rehabilitationszentrum Masaka verwiesen.
Dank im Wesentlichen der Bestrebungen der RUB konnte die Sichtbarkeit
blinder Menschen in der Behindertenbewegung der Nachkriegszeit in Ruanda
deutlich verbessert werden. Heute ist der einzige Vertreter behinderter
Menschen im Ostafrikanischen Parlament ein Blinder aus Ruanda.
Bitte wenden Sie sich wegen weiterer Informationen an John Heilbrunn,
Vorsitzender der EBU-Entwicklungskommission,
jh@dkblind.dk
By Rafael Gonzalez, ONCE (Spanische Nationale Organisation für Blinde)
Dank der gemeinsamen internationalen Solidarität der ONCE, einiger Kommunen
und lokalen Vereine in Spanien schöpfen blinde Kinder in den Sahara-Lagern
von Tindouf, Algerien, jetzt wieder neue Hoffnung.
Wie hat dieses Solidaritäts-Bildungsprojekt begonnen?
Anfang dieses Jahrzehnts organisierten einige Kommunen und Vereine in
Katalonien sowie in den Regionen Valencia und Murcia Hilfe für die
afrikanischen Flüchtlingslager in der Sahara. Dabei wurde festgestellt, dass
blinde Kinder nicht beschult wurden. Es wurde beschlossen, kleine Schulen
für sie zu gründen, wobei die Lage von Spanien aus durch die ONCE überwacht
werden sollte. Der Initiative schlossen sich schon bald Fachleute des
„Joan-Amades-Zentrums für Hilfsmittel für Erziehung und Bildung“ der ONCE an
mit dem Vorhaben, ein Team aus qualifizierten Blindenlehrer
zusammenzustellen und den Grundbedarf an blindentechnischem Material zu
ermitteln und bereitzustellen. So entstand in jedem der fünf Lager eine
Sonderschule für Blinde. Das erforderliche Unterrichtsmaterial und das
Mobiliar für die Klassenräume wurden verteilt; vor Ort fand ein erster
Schulungskurs für Blindenlehrer statt.
Wie hat sich das Projekt weiterentwickelt, was ist seither geschehen?
Mit seinen mehr als 15 Kooperationspartnern erforderte das Projekt schon
bald eine neue Koordination und ergänzende Aufgaben. 2003 bis 2004 gab der
Verwaltungsrat der ONCE durch sein Referat für Internationale Arbeit hierzu
neue Impulse. Es wurde ein Koordinierungsvertrag geschlossen, mit dem sich
jede Partnerinstitution dazu verpflichtete, einen bestimmten Beitrag
jährlich zu erbringen. Die Abkommen wurden anschließend den zuständigen
Sahara-Behörden übermittelt, die die gemeinsame Verantwortung im Projekt
mittragen sollten. Die jährlich zu erbringenden Leistungen umfassten dabei
alle Aspekte des Projektes, von der Instandhaltung und Wartung der Gebäude
bis hin zur Versorgung der Schüler mit Lebensmitteln, vom Mobiliar in den
Schulräumen bis hin zu angemessenen Vorkehrungen für den Transport, um den
Schulbesuch der blinden Kinder zu gewährleisten.
Was ist die Rolle von ONCE bei diesem Projekt?
Neben den erwähnten Koordinierungsaufgaben führt die ONCE speziellere
Maßnahmen im Bildungsbereich durch. Sie unterstützt und finanziert die
Arbeit unserer Fachleute, die Jahr für Jahr in die Lager gehen, um die
Ausbildung der Blindenlehrer vor Ort zu fördern. So wurden bis heute 30
Lehrer auf ein mehr als akzeptables Niveau herangebildet. Ferner liefern wir
das gesamte schulische Material und Low-Vision-Hilfsmittel für das Lesen und
Schreiben der Blindenschrift oder für die Freizeit. Schließlich hat unsere
Intervention in diesem Jahr zur Bildung von zwei mit Hilfsmitteln und
Geräten ausgestatteten Klassen geführt, in denen die blinden Kinder die
Chancen der Informationsgesellschaft genießen können.
Was sind die Ergebnisse des Projektes?
Schätzungsweise mehr als 100 Kinder profitieren von diesem Projekt; die
Hälfte von ihnen geht bereits zur Schule. Eine vollständige Bewertung der
sozialen mit dem Projekt verbundenen Vorteile, unter Berücksichtigung von
Faktoren wie die traditionelle Saharakultur und die riesigen Entfernungen,
wird ein langwieriger Prozess sein. Vor dem Projekt wurden jedoch viele
blinde Kinder in ihre Zelten eingesperrt; sie hatten Angst, verloren zu
gehen oder an einem Sonnenstich zu sterben. Heute sind ihre
Bildungsbedingungen und das Niveau ihrer Ausbildung besser als bei sehenden
Gleichaltrigen, die die Regelschule besuchen. Dieses Projekt, bei dem
gemeinsames Handeln, Koordination zwischen Partnerinstitutionen sowie die
gemeinsam geteilte Verantwortung mit den örtlichen Behörden im vollen Umfang
erfüllt werden, kann als vorbildliches Modell der internationalen
Entwicklungszusammenarbeit betrachtet werden. In einer so unwirtlichen
Umgebung wie die Mitte der Wüste, mit all ihren natürlichen und sozialen
ungünstigen Bedingungen finden wir heute blinde Kinder, die nicht länger
mehr eine schwere und sorgenvolle Belastung für ihre Familien darstellen,
und die sich jetzt in einer Situation befinden, wo sie neue Hoffnung
geschöpft haben - die Möglichkeit, ihre eigenen Zukunft zu meistern und der
Leere, in der sie bislang gelebt haben, zu entkommen.
Wegen weiterer Informationen können Sie sich an Rafael Gonzalez,
rgmi@once.es wenden.
Von Sarah Ghlamallah
EINFÜHRUNG
SNormen entstanden in den industrialisierten Ländern seit dem späten 19.
Jahrhundert im Kontext einer zunehmend technisierten Welt. Inzwischen
gehören sie zu unserem Alltag wesentlich dazu, angefangen von der
Computersoftware, die wir verwenden, bis hin zum Büro, in dem wir arbeiten.
Heute spiegelt sich die Entwicklung des öffentlichen Interesses in der
Entwicklung von technischen Normen wider; Kriterien wie „Design für Alle“
bestimmen zunehmend den Bereich der Normungsarbeit.
Auf europäischer Ebene ist Normung als technische Harmonisierung bekannt.
Diese ergänzt die Gesetzgebung und ist wesentlich mit der Entstehung und
Entwicklung des europäischen Marktes verbunden. Eigentlich sind technische
Normen ein wichtiger Aspekt des freien Warenverkehrs zwischen den
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Hersteller und Firmen tendieren gleichermaßen dazu, die Übereinstimmung
ihrer Produkte mit technischen Normen zu unterstreichen, weil diese dann
häufig als Ausdruck einer guten Praxis gelten. Indessen gibt es verschiedene
Arten von Normen, verschiedene Formen der Normung wie auch bestimmte
Beispiele dafür, dass der Begriff der technischen Norm missverstanden, ja
bisweilen sogar missbraucht wird. Dies führt dazu, dass der Verbraucher
häufig ratlos da steht.
EBU SPEZIAL versucht in dem folgenden Artikel, diesen wichtigen Vorgang zu
beleuchten, indem wir wichtige Begriffsbestimmungen und Tatsachen dafür an
die Hand geben, was technische Normen sind und was sie nicht sind. Darüber
hinaus werfen wir einen Blick auf die Bedeutung der Normungsverfahren für
blinde und sehbehinderte Menschen und skizzieren die jüngsten Entwicklungen
im Bereich der Normen für Barrierefreiheit.
1. DEFINITIONEN
Das Wort „Norm“ ist ein loser Begriff, der sich auf ein breites
Spektrum von Gebieten bezieht, angefangen von der Technik bis hin zur Ethik.
Die folgenden wichtigen Definitionen sind den Webseiten der Europäischen
Kommission und dem Europäischen Verband für Koordinierung der
Verbrauchervertretung auf dem Gebiet der Standardisierung (ANEC)
auszugsweise entnommen.
1.1. Technische Normen
Technische Normen sind freiwillige Vereinbarungen, die von Normungsgremien
und interessierten Kreisen wie Industrie und
Verbraucher ausgearbeitet werden und durch Zustimmung, d.h. im Wege der
Konsensbildung zustande kommen. Die erzielte Übereinkunft führt zu einer
technischen Norm, in der festlegt ist, wie ein Produkt oder eine
Dienstleistung funktionieren wird, und die technische Regeln und Leitlinien
für Hersteller liefert. Typischerweise beziehen sich Normen auf die
Sicherheit von Produkten und Anforderungen an Schnittstellen.
Es gibt drei Typen von technischen Normen. Diese sind:
Normen, die als Teil eines freiwilligen Prozesses der Kooperation und
Konsensbildung interessierter Parteien entstehen. Diese werden entweder
durch ein offiziell gegründetes Normungsinstitut oder durch ein anerkanntes
sachverständiges fachliches Gremium entwickelt.
Normen, die als Teil des europäischen Regulierungsprozesses entstanden sind;
Normen, die durch den Markt produziert wurden ( de facto sind diese
Standards wie z. B. Microsoft Windows).
1.2. Europäische Normen
Treibende Kraft für den Normungsprozess ist typischerweise die Industrie. Im
Kontext der EU kann indessen auch die Europäische Kommission Normen
verlangen, um die europäische Gesetzgebung umzusetzen. Solche von der EU in
Gang gesetzte Normen können sein:
Ein Normungsauftrag Hierbei handelt es sich um eine Norm, die ihren
Ursprung in einem EU-Mandat hat. Die Normung wird durch die Europäische
Kommission in Auftrag gegeben, und zwar durch das jeweils für das
betreffende Gesetz verantwortliche ständige Komitee (Richtlinie). Das
Ergebnis muss von den im Komitee vertretenden EU-Mitgliedern gebilligt
werden sowie von den EFTA-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen und die
Schweiz), soweit diese eine ähnliche Vorkehrung getroffen haben.
Ein harmonisierter Europäischer Standard wird im Rahmen des „Neuen
Ansatzes für die technische Harmonisierung“ vorbereitet und im Amtsblatt der
Europäischen Union zitiert. Produkte, die in Übereinstimmung mit diesem
Standard hergestellt werden, profitieren von einer vermuteten
Übereinstimmung mit wichtigen Sicherheitsanforderungen der betreffenden
Richtlinie oder gelten mit anderen Worten als sicher.
Der „Neue Ansatz an die technische Harmonisierung“ wurde im Jahr 1985 als
Säule des Europäischen Binnenmarktes eingeführt. Nach dem „Neuen Ansatz“
legt die EU die wesentlichen Sicherheitsanforderungen fest, während die
eigentliche technische Lösung von den europäischen Normungsgremien geliefert
wird.
1.3. Normungsgremien
Ein Normungsgremium, eine Normungsorganisation oder eine Norm gebende
Organisation ist eine Körperschaft, deren Aufgabe die Entwicklung,
Produktion, Bewahrung und Änderung von Normen im Interesse eines größeren
Personenkreises ist.
Auf europäischer Ebene gibt es drei entsprechend tätige Organisationen:
CEN (Europäisches Komitee für Standardisierung) ist die größte dieser
Normungsorganisationen in Europa; ;
CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) wurde
gegründet, um den gemeinsamen europäischen Markt zu unterstützen;
ETSI ((Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen).
TDaneben gibt es auch einige internationale Normungsgremien. Die
Welthandelsunion erkennt acht internationale Organisationen an, u.a. die
ISO (Internationale Standardisierungsorganisation), die gleichsam
das internationale Gegenstück zur CEN darstellt.
2. DER NORMUNGSPROZESS
Normungsorganisationen gliedern sich in technische Ausschüsse, die für die
Prüfung und Überwachung der verschiedenen Aspekte der Normen zuständig sind.
Die Mitglieder der Normungsausschüsse werden aus einer Vielzahl von
Interessensgruppen rekrutiert. Hierzu zählen Wirtschafts- und
Berufsfachverbände, Ministerien, Vertreter der Industrie,
Zertifizierungsstellen, Testlaboratorien, Forschungsinstitute sowie
industrielle Anwender und Vertreter der Verbraucher.
Der formale Normungsprozess gliedert sich typischerweise in mehrere
unterschiedliche Schritte:
Normungsvorschlag: Gewöhnlich wird Bedarf an einer neuen Norm
entweder durch bestimmte Wirtschaftszweige, andere Interessengruppen, durch
die Normungsorganisationen selbst oder aber durch die EU angemeldet.
Vorbereitung: Neue Normungsvorschläge werden an die zuständigen
technischen Ausschüsse verwiesen, die Experten zwecks Bildung einer
Arbeitsgruppe berufen. Diese Arbeitsgruppe gibt einen Normungsentwurf
heraus.
Beratung: Die Konsens bildende Phase kann mehrere Monate dauern.
Technische Ausschüsse prüfen den Normungsentwurf und nehmen hierzu Stellung;
nationale Gremien verhandeln technische Spezifikationen.
Genehmigung und Veröffentlichung: Gültigkeit erlangt die neue Norm
erst durch einen Prozess der formellen Genehmigung; erst dann wird sie
veröffentlicht.
Die meisten veröffentlichten Normen werden den Herstellern zum Verkauf
angeboten. Der kommerzielle Vertrieb der Normen in allen Wirtschaftszweigen
stellt die wohl wichtigste Finanzquelle für die Normungsgremien dar und
deckt die außerordentlich langen Entwicklungszeiten, Mittel und Ressourcen
ab, die in das Entwicklungsverfahren von technischen Normen eingehen.
Man sagt, dass die Normung eine bessere Produktqualität und
Interoperationalität fördere. Jede neue Norm schafft dabei gleichzeitig
einen Präzedenzfall für aktualisierte Produktanforderungen. Der
Anwendungsbereich einer Norm unterscheidet sich dabei jedoch von der Politik
in einem wichtigen Sinn. Die Veröffentlichung einer neuen Norm impliziert
nicht, dass alle in der Folge hergestellten Produkte sich an die Norm halten
werden. Die Hersteller haben vielmehr die Möglichkeit, die Norm auf
freiwilliger Basis umzusetzen. Mit anderen Worten unterliegt ein Produkt
normierten Regeln und Anforderungsprofilen nur insoweit, als der Hersteller
sich entscheidet, die betreffende Norm auch anzuwenden bzw. umzusetzen. Das
Produkt wird dann von einer staatlich anerkannten Körperschaft evaluiert, um
seine Übereinstimmung mit der Norm zu validieren, und wird im Laufe der Zeit
in regelmäßigen Abständen geprüft. In diesem Sinne ist eine Norm durchaus
maßgeblich, allerdings ausschließlich auf freiwilliger Basis.
Des Weiteren hängen Qualität und Bedeutung des Norminhalts von zahlreichen
anderen Faktoren ab. Die Verbraucherorganisationen weisen schon seit langem
schon auf das deutliche Ungleichgewicht im Normungsprozess hin, der
tendenziell immer schon stärker von mächtigen Industrieinteressen, als von
den Bedürfnissen der Endverbraucher beherrscht wird. Dies hat zur Folge,
dass Normen allzu oft herausgebracht werden, bei denen die Verbraucher nur
wenig mitgewirkt haben. Dies ist eine herausfordernde Situation für uns, die
die Notwendigkeit der Förderung umfassender Testverfahren sowohl als Teil
der Produktentwicklung selbst als auch des Normungsprozesses unterstreicht.
3. NICHT OFFIZIELLE NORMEN UND EUROPÄISCHE PRÜFZEICHEN
3.1. Nicht offizielle Normen
Ein Problem bei der Normung ist der große Aufwand an Zeit und Ressourcen,
der bis zur Veröffentlichung der entwickelten Norm erforderlich ist. Manche
argumentieren sogar, dass der formale Normungsprozess schlecht ausgestattet
ist für die Entwicklung von Normen, die ein immer temporeicherer Markt
verlangt. Diese Situation ermutigt zur Verbreitung von nicht offiziellen
Normen.
Der Begriff der nicht offiziellen Normen bezieht sich auf ein Produkt, das
das amtliche Normungsverfahren nicht durchlaufen hat. Sie treten in letzter
Zeit vermehrt auf, insbesondere in den Bereichen der Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT). Nicht offizielle Normen erfüllen eine
zentrale Funktion in jenen Industriesektoren, die ständig mit zeitlichen
Herausforderungen zu kämpfen haben. Wegen mangelnder Transparenz und
Beteiligung des Verbrauchers werden sie von den Verbraucherverbänden häufig
stark kritisiert.
3.2. CE Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist ein europäisches Konformitätskennzeichen, mit dem
viele Produkte auf dem europäischen Markt versehen sind. Vor allem bei
Produktgruppen wie Spielzeuge und Maschinen ist das CE-Kennzeichen weit
verbreitet und wird von der allgemeinen Öffentlichkeit häufig mit einer
offiziellen technischen Norm verwechselt.
Laut Studien der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher in den
Jahren 2000 und 2001 sind zwei Drittel der europäischen Verbraucher
überzeugt, dass Produkte mit dem Etikett CE speziellen Tests durch eine
unabhängige Seite unterzogen wurden.
Die Kennzeichnung ist vorgeschrieben für Produkte, die in die Zuständigkeit
der EU-Gesetzgebung fallen. Für die entsprechende Überprüfung ist jedoch
einzig und allein der Hersteller zuständig. In der Praxis scheinen die
komplizierten Regeln der CE-Kennzeichnung auf eine Selbstzertifizierung
hinauszulaufen. Weit davon entfernt, eine Norm zu sein, stellt die
CE-Kennzeichnung im Wesentlichen kaum mehr als eine Selbstdeklaration der
Hersteller dar, die nicht garantiert, dass ein Produkt den entscheidenden
europäischen Anforderungen entspricht.
Die nationalen Handelsbehörden in den Mitgliedsstaaten sind dafür
verantwortlich und haben die Macht, jedes unsichere Produkt aus dem Verkehr
zu ziehen und Lieferanten, die sich regelwidrig verhalten, strafrechtlich zu
verfolgen. Während sich viele Hersteller an die CE-Regeln halten, wird
jedoch auch von Missbrauch berichtet. Leider zeigen Stichproben der
Verbraucherorganisationen immer wieder, dass eine erhebliche Zahl von
Produkten mit CE-Kennzeichnung im gemeinsamen europäischen Markt die
Mindestanforderungen an das CE-Kennzeichen nicht erfüllen.
In diesem Zusammenhang haben Verbraucherorganisationen den Vorschlag
gemacht, das CE-Kennzeichen nur der technischen Dokumentation und nicht dem
Produkt selbst beizufügen, weil dies den Verbraucher in die Irre führt. Das
oben genannte Beispiel unterstreicht den Unterschied zwischen einer
offiziellen Norm, die zertifizierte Produkte oder Dienstleistungen betrifft,
und einem bloßen Konformitätskennzeichen, das weit weniger verlässlich ist.
4. NORMEN ALS MITTEL ZUR FÖRDERUNG VON BARRIEREFREIHEIT UND INKLUSION
4.1 "Design für Alle" und Unterstützende Technologie
Laut Angaben der Europäischen Kommission machen behinderte und alte Menschen
rund 20 % der EU-Bevölkerung aus. Den Bedürfnissen dieser Gruppen
entsprechende Produkte sind deshalb Bestandteil des Grundsatzthemas
Inklusion, mit sich die EU-Länder derzeit befassen. Für blinde und
sehbehinderte Menschen ist eine Kombination aus gutem Design und spezieller
unterstützender Technik immer noch das Beste, um Selbständigkeit und soziale
Teilhabe zu gewährleisten.
Viele sehen in technischen Normen den Königsweg zur internationalen
Harmonisierung der unterstützenden Technologie und zur Generalisierung des
"Design für Alle" (DFA) bei marktgängigen Produkten. DFA ist ein Ansatz in
der Produktgestaltung, der unmittelbar auf dem Konzept einer inklusiven
Gesellschaft aufbaut: Es geht um die Gewährleistung, dass Umwelt, Produkte
und Dienstleistungen für möglichst viele Menschen nutzbar sind, ungeachtet
ihres Alters und ihrer Fähigkeiten. Indessen hängt dies wiederum im hohen
Maße von der angemessenen Einbindung blinder und sehbehinderter Nutzer im
Normungsprozess ab.
Ein jüngeres Beispiel im Bereich der unterstützenden Technologie stellen
Verkehrsampeln dar. Das Freigabesignal für die Straßenquerung unterscheidet
sich erheblich von einem Land zum anderen, was beim Reisen durchaus
verwirrend sein kann. Im Jahre 2008 wurde ein internationaler
standard
(offizielle Norm) von der ISO veröffentlicht, um klare technische
Anforderungen an die Geräte und den Betrieb der akustischen und taktilen
Signalgebung an Fußgängerüberwege zu formulieren,
Diese Norm bildet deshalb insoweit Grundlage für die weitere internationale
Harmonisierung. Mehr noch: Sofern häufig angewandt, könnte sie sogar dafür
sorgen, dass blinde und sehbehinderte Menschen selbständiger reisen können.
4.2 Barrierefreiheit im Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologie („e-Accessibility“)
Barrierefreiheit ist ein hoch relevantes Thema in der schnellen Welt der
Informations- und Kommunikationstechnologie und bildet zunehmend eine
offizielle Priorität bei der EU. Blinde und Sehbehinderte stehen jedoch bei
der Nutzung von IKT-Geräten immer noch vielfach Barrieren gegenüber. Auch
hier können wiederum Fortschritte nur erreicht werden, wenn die Empfehlungen
blinder und sehbehinderter Nutzer berücksichtigt werden.
Ein Entwicklungsleitfaden wurde durch das EU-Mandat 2005 initiiert,
der sich an die europäischen Normungsinstitute wendet und barrierefreie
ITK-Produkte und Dienstleistungen unter Einschluss entsprechend gestalteter
Webseiten fordert. Im Anschluss an die Veröffentlichung dieses Mandats
veranstaltete das Projekt „Support EAM“ einen CEN-Workshop zu diesem Thema.
Das EAM-Projekt -„Supporting the creation of an E-Accessibility Mark“ oder
„Unterstützung der Schaffung eines Kennzeichen für barrierefreie
IKT-Produkte und Dienstleistungen“ - ist ein Konsortium aus europäischen
Experten, deren Arbeit von der Organisation Braille Net koordiniert
wird.
Ergebnis des Workshops war die Veröffentlichung des CEN-Abkommens
15554/2006 über „Spezifikationen für ein Verfahren zur
Konformitätsprüfung barrierefreier Internetseiten sowie für ein
Qualitätskennzeichen für Barrierefreiheit“. Das Abkommen präsentiert
bewährte Praktiken und Verfahren, die sich mühelos auch in anderen Ländern
anwenden lassen.
Wenngleich das CEN-Abkommen eine ausgezeichnete Initiative ist, stellt es
indessen keine amtliche Norm dar. Vielmehr handelt es sich um ein
Referenzwerkzeug, das für künftige Bemühungen um die Herstellung von
Barrierefreiheit im IKT-Bereich hilfreich sein mag. Die Auswirkungen dieses
Dokuments auf künftige Normen bleiben daher abzuwarten.
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Der Europäische Normungsprozess hat über die Jahre hinweg stetig zugenommen.
Seit 1987 sind etwa 25 EU-Normungsrichtlinien in der EU in Kraft getreten,
und verschiedene Normen – angefangen von Haushaltsgeräten bis zu Spielzeugen
- wurden von europäischen und internationalen Normungsinstituten
veröffentlicht. In vielen Fällen wurden jedoch Normen herausgegeben, an
denen der Verbraucher nur wenig, wenn überhaupt mitwirkte. In diesem
Zusammenhang blieben auch die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter
Menschen anfänglich unberücksichtigt.
2001 kam ein Leitfaden mit dem Titel „Richtlinien für Normenentwickler für
die Behandlung der Bedürfnisse älterer Menschen und Menschen mit
Behinderungen" heraus. 2009 wird eine Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit für
Alle“ ihre Tätigkeit bei CEN aufnehmen, um diese Richtlinien umzusetzen.
Diese Entwicklungen im Bereich der Normung zeigen, dass die DFA-Thematik
jetzt offensichtlich auf der Tagesordnung steht.
Es ist freilich wichtig, immer daran zu denken, dass Normen keinen Druck auf
Produkthersteller und Dienstleistungsanbieter ausüben können in der Weise,
wie das bei der Gesetzgebung möglich ist. Normen bieten den Herstellern
lediglich die Möglichkeit, Anforderungen an ein Produkt auf freiwilliger
Basis anzuwenden. Gleichwohl stellen Normen sehr viel stärkere Anreize dar
als Zertifizierungen oder Kennzeichnungen. Sie können eine nützliche
Ergänzung zum öffentlichen Beschaffungswesen bilden, insbesondere dort, wo
Harmonisierung auf internationaler Ebene zu erwarten ist. Normen erweisen
sich in der Tat überhaupt immer dann am wirksamsten, wenn sie mit Gesetzen
gekoppelt sind.
Normen sind zudem in vielfältiger Weise Ausdruck dafür, wie weit die
Gleichstellungsbewegung gekommen ist und wie viel noch zu erreichen ist.
Durch die intensive Lobbyarbeit von Organisationen wie die Europäische
Blindenunion, das Europäische Behindertenforum und der ANEC wurde vieles
erreicht. Auf der Generalversammlung der Weltblindenunion 2008 unterstrich
Stephen King von der WBU-Arbeitsgruppe für Technologie, dass
Normungsprozesse von den Blindenorganisationen beeinflusst werden können und
auch sollten. Die Notwendigkeit, den Beitrag der Endverbraucher am
Normungsprozess mit einer gemeinsamen Stimme einzufordern, besteht
unvermindert fort, um zu gewährleisten, dass Normen entstehen, die für die
Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen relevant sind.
Veranstaltungskalender |
Kontakt : Birgitta Blokland, EBU-Generalsekretärin
Email : bjb202@hotmail.com
EBU Kommission für Technologie
Kontakt : Peter Brass
Email : mail@pbrass.de
EBU-Kommission für Kultur und Bildung
Kontakt : Carol Borowski
Email : carol.borowski@tiscali.co.uk
EBU-Kommission für Verbindung zur EU
Kontakt : Rodolfo Cattani
Email : inter@uiciechi.it
Ausstellung "Dialog im Dunkeln"
www.dialoguedanslenoir.com/en/dialogue-dans-le-noir-en/
Monat der Kunst jenseits des Sehens
Dies ist eine internationale Initiative zur Förderung der Kunst durch und
für Menschen mit Sehverlust und andere Behinderungen und um Ermutigung zu
geben für multimodale Ansätze in der Kunsterziehung und Kreativität. Die
Veranstaltung wird organisiert durch die US-Organisation „Art Education for
Blind“ und deren weltweit über 200 Partnerorganisationen.
Für Informationen zu speziellen Veranstaltungen in Ihrer Nähe,
barrierefreien Museen und multisensorischen Programmen für blinde und
sehbehinderte Studierende siehe
www.artbeyondsight.org .
Kunsterziehung für Blinde. Intensivkurs in Form einer Telefonkonferenz.
An dieser kostenlosen Telefonkonferenz werden mehr als 20 Experten aus den
Bereichen Kunst, Erziehung und Barrierefreiheit teilnehmen.
http://www.artbeyondsight.org/change/aw-crashcourse.shtml
TIFLOINNOVA – Internationale Hilfsmittelausstellung für Menschen mit
Sehbehinderung
Veranstalter ist ONCE-CIDAT. In diesem Jahr werden die neuesten Produkte und
Trends des Weltmarktes der unterstützenden Technologie für Blinde und
Sehbehinderte gezeigt.
http://tifloinnova2008.once.es/index.cfm?idi=ing
4 Internationale Konferenz zu taktilen Graphiken mit
Hilfsmittelausstellung
Die Veranstaltung, in deren Vorfeld auch Workshops und ausgezeichnete
Vernetzungsmöglichkeiten angeboten werden, behandelt alle Aspekte der
taktilen Graphik für blinde und sehbehinderte Kinder und Erwachsene in den
Bereichen Bildung, Arbeit und Alltag.
Die Referatsthemen umfassen u.a. Herausforderungen und Lösungen, Anwendungen
und bewährte Verfahren, Ausbildung und die Fähigkeit, taktile Graphiken zu
lesen.
www.nctd.org.uk/conference/Conf2008/index.asp
Konferenz und Workshop zu Unterstützenden Technologien für Menschen
mit Seh- und Hörbehinderungen: Erfolge der Vergangenheit und Zukünftige
Herausforderungen
Dies ist die sechste Veranstaltung in einer Reihe von internationalen CVHI
Konferenzen zu den Themen unterstützende Technologien und Rehatechnik, die
von der Europäischen Kommission finanziell unterstützt werden. CVHI ist
Bestandteil des CWST-Projektes:
http://cwst.icchp.org .
Die Themen der Konferenz behandeln ingenieurwissenschaftliche und
wissenschaftliche Aspekte der unterstützenden Technologie für
sinnesgeschädigte Menschen.
Informationen in Kürze unter:
www.elec.gla.ac.uk/Events_page/CVHI/cvhi