Mit finanzieller Unterstützung der
Generaldirektion
für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der
Europäischen Kommission
Europäischer Tag der Verkehrssicherheit
Konferenz über „Shared Space“ in Deutschland
EBU Kommissionen und Lenkungsgruppen
Aus den Ländern
Ankündigung
EBU Spezial
[Die in diesem EBU-Newsletter vertretenen Meinungen sind die der Autoren und entsprechen nicht zwingend den Ansichten der EBU.] Notiz des Herausgebers ]Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 64 des „EBU-Newsletter
In den letzten zwei Monaten war die EBU sehr aktiv, die Probleme blinder und
sehbehinderter Menschen öffentlich deutlich zu machen. Pressemitteilungen
wurden geschrieben, um eine Reihe internationaler Tage zu würdigen wie den
„Welttag des Sehens“, den „Tag des Weißen Stockes“ und den „Europäischen Tag
der Verkehrssicherheit“. Letzterer, über den wir im „EBU-Newsletter“ bereits
berichtet hatten, warnt vor Gefahren, die blinden und sehbehinderten
Menschen wegen der Einführung des „Shared Space“-Verkehrskonzeptes in Europa
drohen. Dieses Thema wird in einem Artikel über eine Konferenz über
Mischverkehrsflächen aufgegriffen und vertieft, die vor einiger Zeit in
Deutschland stattfand.
Der Leser wird ferner feststellen, dass die EBU-Mitglieder sich wie gewohnt
um die Verbesserung der Urheberrechtsgesetzgebung sowie des barrierefreien
Fernsehens bemüht haben.
Die Kommission für Rechte ist dabei, ihr Netzwerk neu zu gründen, was zu
einem lebhaften Austausch von Informationen und Fachwissen zu den Rechten
blinder und sehbehinderter Menschen in Europa beitragen dürfte. Ferner
arbeitet die Kommission derzeit am Aufbau einer wegweisenden europäischen
Wissensbank zu den Rechten blinder und sehbehinderter Menschen, was die
effektive Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen unterstützen dürfte.
Unser „EBU-SPEZIAL“ steht in der vorliegenden Ausgabe ganz im Zeichen der
Kennzeichnung von Medikamentenverpackungen in der Blindenschrift. Nützliche
Hintergrundinformationen also allemal zu der sehr wichtigen Arbeit, die die
EBU auf den Weg gebracht hat, und zu den Ergebnissen, die bislang erreicht
wurde.
Also, viel Spaß beim Lesen!
Ihre Meinungen zu Inhalt und Gestaltung des „EBU-Newsletter“ können Sie
gerne senden an: ebu@euroblind.org
Seit über 60 Jahren werden Straßen und Bürgersteige für Fahrzeuge und
Fußgänger gestaltet und gebaut. Bürgersteige sind auch dafür da, um einen
Raum für Fußgänger zu schaffen, in dem sie sich sicher bewegen können.
Es hat verschiedene Gestaltungsarten öffentlicher Fußgängerüberwege,
gegeben; alle hatten den Zweck, Menschen eine Möglichkeit zu geben, die
Straßen sicher und mühelos überqueren zu können. Seit 30 Jahren setzen sich
die Blinden- und Sehbehindertenorganisationen dafür ein, die
Fußgängerüberwege zu verbessern, sie barrierefrei zu gestalten, z. B. durch
Bodenindikatoren, die anzeigen sollen, wo sich die Kreuzung befindet, und
akustische Signale, die signalisieren, wann die Querung sicher ist. In
einigen Ländern wurde ein rotierender Knopf für taubblinden Menschen
eingeführt, da diese das akustische Signal nicht hören können.
Wir haben dafür gekämpft, die Bürgersteige in einem guten und sauberen
Zustand bleiben. Oftmals haben Hindernisse wie überhängende Äste
Straßenschilder, Müllbehälter, Auslagen der Läden und geparkte Autos es
blinden und sehbehinderten Menschen unmöglich gemacht, sich sicher auf dem
Bürgersteig zu bewegen. Doch trotz dieser Hindernisse wussten wir
wenigstens, wo man hergehen musste und wo man einen Ort für das sichere
Überqueren der Straße fand.
Nun wurde jedoch in den letzten drei Jahren ein neues Konzept für viele
Straßen in Europa eingeführt. Es ist das "Shared Space"-Konzept. In den
meisten Fällen bedeutet dies, dass Bürgersteige und Fußgängerüberwege
vollständig rückgebaut werden, wodurch eine gemeinsame Verkehrsfläche
entsteht, wobei es für Fußgänger keinen sicheren Platz mehr für die
Benutzung der Fußwege und das Überqueren der Straße gibt.
Die neue Idee bedeutet, dass sich Verkehr und Menschen mischen. Fußgänger
und Autofahrer müssen Blickkontakt herstellen, um sich wechselseitig über
ihre jeweilige Absicht zu verständigen. Für einen blinden oder
sehbehinderten Menschen ist dies zunächst einmal unmöglich, für einen
Lernbehinderten zumindest sehr schwierig. In Städten, wo solche
Mischverkehrsflächen bereits entstanden sind, haben Blinde es aufgegeben,
diese Straßen zu benutzen, weil sie sich nicht mehr sicher fühlen.
Zum diesjährigen Europäischen Tag der Verkehrssicherheit sollte niemand,
weder Städteplaner und Architekten noch Kommunen oder nationale Regierungen,
die Straßen gefährlicher machen, als sie ohnehin schon sind. In Europa leben
annähernd 30 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen in Europa. Viele
von ihnen fahren täglich zu ihren Geschäften, zur Arbeit und zu
Veranstaltungen in ihren Gemeinden. Viele reisen aber auch durch ganz
Europa, um Ferien zu machen. Welche Reise sie aus welchem Grund auch machen,
sie brauchen Sicherheit und Vertrauen. Deshalb müssen Straßen und
Bürgersteige so gestaltet sein, dass sie die wirklichen Bedürfnisse blinder
und sehbehinderter Menschen berücksichtigen.
Weitere Information erteilt das EBU-Büro
ebu@euroblind.org
Die Fachtagung „Mischverkehrsflächen und „Shared Space” wurde Ende August
2008 vom Gemeinsamen Fachausschuss für Umwelt und Verkehr des Deutschen
Blinden- und Sehbehindertenverbandes veranstaltet. Über 80 Teilnehmer kamen
zusammen, um das Verkehrskonzept "Shared Space" in Osnabrück (Deutschland)
zu begutachten.
Die Begriffe „Vertrauen“ und „Verkehrsraum“ lassen sich kaum miteinander in
Einklang bringen. Vor allem nicht in Deutschland, wo viele Autofahrer und
Fahrradfahrer allzu gern auf ihren Vorrang gegenüber Fußgängern bestehen.
Das "Shared Space" - Konzept will Vertrauen im Verkehr dadurch wecken oder
erhalten, dass ein gemeinsam geteilter Raum zur Fortbewegung für alle
Verkehrsteilnehmer geschaffen wird.
Im Fokus der Konferenz standen die Erfahrungen sehgeschädigter Menschen.
Keine Straßenschilder, Verkehrsampeln, keine Bordsteinkanten. „Shared Space“
ist kurz gesagt ein Konzept zur Verkehrslenkung, dass auf den Blickkontakt
basiert. Wie lassen sich die Bedürfnisse blinder oder sehbehinderter
Menschen mit diesem Kontext angemessen vermitteln?
Die gemeinsame Nutzung eines Verkehrsraumes durch motorisierte, mittels
Muskelkraft fahrende oder zu Fuß gehende Menschen bedeutet also mehr als nur
gegenseitige Rücksichtnahme aufgrund von Blickkontakt. Gerade die große
Gruppe der mobilitätseingeschränkten Bürger, der Kinder und älteren Menschen
dürfte hier auf Gefahren stoßen, die sie vor einer „Teilung des Raums“ nicht
kannte oder an die sie zumindest nicht denken musste.
Die Vorträge der Fachleute aus Deutschland, den Niederlanden,
Großbritannien, Österreich und der Schweiz machten deutlich, dass blinde uns
sehbehinderte Menschen nicht vom Straßenverkehr ausgeschlossen werden
dürfen. Als Ausgangspunkt der Diskussionen dienten Forschungen zu einer
Ortsdurchgangsstraße im niedersächsischen Bohmte, die aufgrund der
intensiven Lobbyarbeit des GFUV im ersten deutschen
Shared-Space-Pilotprojekt realisiert worden waren. Einigkeit bestand unter
allen Teilnehmern in der Frage, dass „Shared Spaces“ oder ähnlich gestaltete
Verkehrsflächen nicht zu „blindenfreien Zonen“ erklärt werden dürfen und
dass unter Beachtung bestimmter Gestaltungsgrundsätze der uneingeschränkte
Aufenthalt und die damit verbundene sichere Orientierung seheingeschränkter
Menschen erleichtert werden muss.
Lösungen für eine Verbesserung der Orientierung wurden vorgeschlagen.
Querungsstellen lassen sich bewältigen mit Zebrastreifen oder
Verkehrsampeln. Ebenso wichtig ist es, Art, Höhe und Umfang der Bordsteine
an Querungen oder zur Abgrenzung zwischen Fuß- und Fahrwegen mit dem Ziel
einer besseren Orientierung an Querungsstellen und Trennlinien zwischen
Straße und Bürgersteig in Betracht zu ziehen.
Worin die Tagungsteilnehmer übereinstimmten, ist die positive Bewertung der
stark reduzierten Geschwindigkeit auf maximal 30, besser noch 20
Stundenkilometer. Eine noch stärkere Betonung von visuellen Kontrasten
sollte angestrebt werden ebenso die Vermeidung von ruhendem Verkehr.
Die Konferenz endete mit der Schlussfolgerung, dass sich Vertrauen in die
"shared space"-Pläne herstellen lässt, wenn die Bedürfnisse aller
Verkehrsteilnehmer, auch die der sehgeschädigten Menschen entsprechend
berücksichtigt werden.
Weitere Informationen von Hans Kaltwasser, DBSV, h.kaltwasser@dbsv.org
Wie in der letzten Ausgabe des „EBU-Newsletter“ ausgeführt, gibt es immer
noch keine seriöse Verpflichtung seitens der Industrie, das Fernsehen „zum
Sprechen“ zu bringen. Dies ist eine Kernanforderung für Blinde, die wir seit
langem in Treffen mit europäischen TV-Herstellern gefordert haben.
Viel Arbeit wurde in die Vorbereitung eines EBU-Standes auf der zweiten
Ministerkonferenz für „eInklusion“ gesteckt, die vom 30. November bis 2.
Dezember in Wien stattfinden wird.
Die Konferenz ist eine hochkarätige Veranstaltung. Wir wollen den Stand
nutzen, um unsere Besorgnis deutlich zu machen, dass „digitale Umstellung“
für blinde „digitale Abschaltung“ bedeutet, wenn dringende Maßnahmen
Kommission und Industrie nicht deutlich zu machen, dass digitales
"Umschalten" ein digitales Ausschalten für blinde Menschen bedeuten wird ,
sofern Kommission und TV-Industrie nicht dringende Maßnahmen treffen, um das
Fernsehen zugänglich zu machen.
Weitere Informationen und Briefing-Material sind erhältlich bei Dan Pescod,
RNIB European and International Campaigns Manager unter
dan.pescod@rnib.org.uk
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aben Sie schon einmal versucht, ein für Blinde und Sehbehinderte zugänglich
gestaltetes Buch aus einem anderen Land zu erhalten, aber dabei
festgestellt, dass Ihnen dies verweigert wurde? Derzeit hindert das
Urheberrechtrecht häufig die Blindenorganisationen daran, barrierefreie
Bücher über die Landesgrenzen hinaus zu verschicken oder zu bekommen.
Mitglieder der EBU kämpfen gemeinsam mit der Weltblindenunion dafür, dies zu
ändern.
Dies ist wirkliches Problem, seit die Anzahl der Organisationen, die
weltweit in der Lage sind, "zugängliche Kopien" herzustellen, gering ist,
und wir unsere Ressourcen miteinander teilen müssen , um den Zugang zu der
größtmöglichen Anzahl zugänglicher Bücher zu gewährleisten.
Die Weltblindenunion arbeitet mit der Nichtregierungsorganisation
"Wissensökologie International“ (Knowledge Ecology International, KEI),
sowie mit Bibliotheken und vielen anderen zusammen, um einen Vorschlag für
einen internationalen Vertragsentwurf für den Zugang zu urheberrechtlich
geschütztem Material für blinde Menschen erstellen. Schon in der ersten
Novemberwoche 2008 wird die WBU diesen Vorschlag beim Komitee für
Urheberrecht im Hauptquartier der "Weltorganisation für geistiges Eigentum“
(WIPO) in Genf vorlegen.
Auf europäischer Ebene bereitet die EBU eine Stellungnahme zum "Grünbuch
Urheberrecht" der EU-Kommission vor. Wir werden vortragen, dass die
Urheberrechtgesetzgebung der EU gestärkt werden muss, um zu gewährleisten,
dass blinde und sehbehinderte Menschen barrierefreie Kopien von Büchern, die
sie gekauft haben, machen dürfen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.
Wir werden auch bessere Regelungen fordern, um die Verlage künftig daran zu
hindern, Online-Bücher herzustellen, die für blinde und sehbehinderte
Menschen nicht zugänglich sind. Dies passiert häufig, wenn technische
Sperren, die ein Buch vor Piraterie schützen soll, einen Screenreader
blockieren.
Beide Initiativen brauchen Zeit und wir werden wahrscheinlich mit einer
starken Opposition rechnen müssen. Aber der Preis wäre letztlich eine
erhebliche Zunahme an verfügbaren barrierefreien Büchern für blinde und
sehbehinderte Menschen.
Weitere Informationen und Briefing-Material sind erhältlich bei Dan Pescod,
RNIB European and International Campaigns Manager unter
dan.pescod@rnib.org.uk
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von Philippe CHAZAL, Präsident der EBU-Kommission für Rechte
Die Arbeit an der Entwicklung der Rechte für blinde und sehbehinderte
Menschen macht mehr denn jeder andere Arbeitsbereich den regelmäßigen
Informationsaustausch unter den Mitgliedsländer erforderlich. Bewährte
nationale Verfahren müssen auf breitester Ebene verbreitet werden, um andere
Länder zu inspirieren und auf sie einzuwirken.
Deshalb ist es wichtig:
Die Kommission für Rechte plant, jeweils zu Anfang eines Kalenderjahres
einen jährlichen Überblick über die in den EBU-Mitgliedsländern erzielten
Fortschritte herauszugeben. Die Entwicklungen in Frankreich beispielsweise
umfassen beispielsweise gesetzliche Maßnahmen zur Förderung der
vollständigen Inklusion blinder und sehbehinderter Menschen am Leben der
Gemeinschaft; die Verbesserung des Zugangs zu Webseiten und Schriftstücken;
Verbesserungen beim entgeltfreien Versand der Blindensendung. Über diese
Entwicklungen werde ich im Überblick berichten und hoffe, dass andere Länder
das gleiche tun werden und bis zum Jahresende über erreichte Fortschritte,
so klein sie ach sein mögen, berichten werden
Ich weiß, wie beschäftigt wir alle mit unseren vielen Aufgaben sind. Die
Zeit ist oft zu kurz, um Fragebogen zu beantworten oder Artikel zu
schreiben. Doch nur durch eine gemeinsame Anstrengung geht es vorwärts.
Weitere Informationen von Philippe CHAZAL,
presidence@cnpsaa.fr.
Am 4. Oktober 2008 startete der Brüssler Verein für Laienspiel (ABCD)
zum ersten Mal Audiodeskription an Laienspielbühnen und in professionellen
Schauspielhäusern. Über 20 verschiedene Theaterstücke mit über 40
Aufführungen werden in der Theatersaison 2008 bis 2009 im Französisch
sprechenden Landesteil Belgiens mit Hörbeschreibungen aufgeführt.
2007 entwickelten Projektkoordinatorin Christine Welche gemeinsam mit dem
Schauspieler Cedric Juliens ein Ausbildungskonzept für Live-Audiodeskription
für die darstellenden Künste. Sie trafen sich mit wichtigen Akteuren im
Bereich Audiodeskription in Paris, besuchten mehrere Aufführungen mit
Hörbeschreibungen und erhielten fachliche Unterstützung von einem Komitee
blinder und sehbehinderter Theaterliebhaber.
12 Hörbeschreiber wurden bislang ausgebildet. Mit Unterstützung
verschiedener Theater in Brüssel wurden im Rahmen des Ausbildungskonzeptes
13 Theaterstücke beschrieben. Die Ausbildungsteilnehmer waren Schauspieler
und Übersetzer, die an das Projekt glaubten und alle ihre Fähigkeiten und
ihren Enthusiasmus investiert haben.
Mit finanzieller Unterstützung des Elia Fonds (König-Baudoin-Stiftung)
erwarb der ABCD gemeinsam mit dem Nationalen Blindenhilfswerk (Oeuvre
Nationale des Aveugles, ONA) eine hochwertige Audiodeskriptionsanlage, die
sich mühelos von einem Veranstaltungsort zum anderen transportieren lässt.
Weitere Informationen erteilt Christine Welche
audio-description@abcd-theatre.be oder sind auf der Webseite
http://www.abcd-theatre.be/textes/audio-description.html
erhältlich.
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Gute Berufsaussichten für blinde und sehbehinderte Menschen jetzt im
wachsenden Beauty- und Wellnessbereich.
Zum ersten Mal öffnet die Ausbildungsstätte Thalgo ihre Pforten für blinde
und sehbehinderte Auszubildende, die den gleichen Berufsabschluss erwerben
können wir ihre sehenden Kollegen.
Die Thalgo-Gruppe ist internationaler Marktführer im Bereich Kosmetik und
Spa-Anwendungen. Gleichzeitig betreibt sie ihre eigenes hoch renommiertes
Ausbildungsinstitut.
Gesichts,- Körperbehandlungen, Nagelkosmetik, Schönheitspflege und
Parfümerie sind einige der Themen, die in den Kursen unterrichtet werden.
Die Eröffnung des Berufsabschlusses für blinde und sehbehinderte
Auszubildende ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit verschiedener
französischer Hauptakteure im Bereich Inklusion am Arbeitsmarkt.
Weitere Information von Virginie Forest,
virginie.forest.pro@gmail.com
Die 7. "Woche des Sehens" in Deutschland fand vom 9. bis zum 15. Oktober
2008 statt. Dieses Jahr stand sie unter dem Motto "Blinde und sehbehinderte
Kinder".
Mit der Aktionswoche machen die Initiatoren auf den Wert guten Sehens, die
Möglichkeiten der Verhütung von Blindheit sowie die Situation blinder
Menschen in Deutschland und in den Entwicklungsländern aufmerksam.
Eine Reihe von Informationskampagnen und Veranstaltungen wurden im ganzen
Land organisiert, inklusive offene Tage in Augenkliniken, Präsentationen,
Ausstellung technischer Hilfsmittel, Filme mit Audiodeskription und
Veranstaltungen im Dunkeln. Der "Welttag des Sehens" und der "Tag des weißen
Stockes" wurden als Teil dieser Veranstaltungen gefeiert.
Die Woche des Sehens wurde gesponsert von der "Aktion Mensch" und der
Carl Zeiss Meditec; sie wurde unterstützt vom Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverband, der Christoffel Blindenmission, des Berufsverbandes
der Augenärzte, dem Deutschen Kommittee für Prävention von Blindheit, der
deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und dem Verband der blinden und
sehbehinderten in Schule und Beruf (DVBS) und der Deutschen Lions Agency.
Weitere Informationen von Petti West,
p.west@woche-des-sehens.de ,
oder auf der Website
www.woche-des-sehens.de
m Rahmen des noch laufenden Blindenführhundeprojektes übergab
Blindrafelagid (Isländischer Blinden- und Sehbehindertenverband) anlässlich
einer offiziellen Veranstaltung am 12.09.2008 vier Führhunde ihren neuen
Besitzern.
Führhunde sind ziemlich selten in Island, genauer gesagt gab es nie mehr als
einen Führhund im Land. 2004 wandte sich ein Mitglied an den Verband, um
einen Führhund zu erwerben. Daraufhin wurde ein Ausschuss gebildet, um eine
Blindenführhundinitiative zu starten. Im Jahre 2007 wurde dann mit der
Blindenführhundschule des Norwegischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes
ein Liefervertrag unterzeichnet.
Der Trainingsplan sah auch die Teilnahme von sechs Verbandsmitgliedern an
einem dreitägigen Einführungslehrgang an der Blindenführhundschule in Oslo,
Norwegen, vor. Blindrafelagid veranstaltete darüber hinaus mehrere
Sensibilisierungs- und Informationskampagnen, um die Öffentlichkeit zu
unterrichten und auf die Ankunft der Hunde auf isländischem Boden
vorzubereiten.
Das Projekt wurde gemeinsam vom Isländischen Blinden- und
Sehbehindertenverband und dem Ministerium für Gesundheit betreut und von den
„Lions“ mit 109.000 Euro finanziell unterstützt.
Weitere Informationen erteilt Blindrafelagid - Blinden- und
Sehbehindertenverband von Island, www.blind.is
Da Unterrichtsmaterial sich zunehmend visueller und digitaler Dokumente
bedient, schlägt Viziris (Holländischer Blinden- und Sehbehindertenverband)
einen Maßnahmenkatalog vor, um Qualität und Angebot barrierefreier
Schulmaterialen zu verbessern.
Die meisten sehgeschädigten niederländischen Kinder besuchen die
Regelschule. Sie arbeiten mit Handbüchern, die ein spezieller Dienst für
barrierefrei aufarbeitet, dessen Aufgabe darin besteht, die Anpassung der
Unterrichtswerkzeuge zu kontrollieren.
Viziris übermittelte seine Vorschläge der niederländischen Staatssekretärin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Frau Sharen Dijksma, wobei
unterstrichen wurde, dass einheitliche Leitlinien entscheidend sind, um zu
gewährleisten, dass barrierefrei gestaltete Lehrbücher im ganzen Schulsystem
verfügbar sind und ein hoher Bildungsstandard erhalten bleibt. Viziris ruft
zur Gründung eines nationalen Kompetenzzentrums auf, das fachliche
Empfehlungen für die barrierefreie Gestaltung von Unterrichtsmaterialen
produzieren und versenden könnte.
Viziris forderte daneben Richtlinien für die Barrierefreiheit und ein
Qualitätssiegel für digitales Unterrichtsmaterial wie z.B. Lernsoftware.
Solche Richtlinien sind dann am wirksamsten, wenn sie den Verlagen
gesetzlich vorgeschrieben werden.
Schließlich ließen sich Verzögerungen bei der Bereitstellung von
barrierefrei gestaltetem Lehrmaterial vermeiden, so Viziris, wenn die
Regelschulen den Anpassungsdiensten ihre Bücherlisten früher übermitteln
würden. In ähnlicher Weise sollten die Verlage ermutigt werden, ihre neuen
Angebote den Diensten mitzuteilen, noch bevor sie in den Druck gehen.
Die Staatssekretärin begrüßte diese Vorschläge und bot ihre Unterstützung
bei der Schaffung eines nationalen Kompetenzzentrums an, das sich der
Thematik der Anpassung und Ausarbeitung von Leitlinien für die
Barrierefreiheit annehmen wird.
Weitere Information von Viziris,
info@viziris.nl
von Giuseppe Bilotti, EBU - Kommission für Mobilität und Zugang zum Verkehr
Als Folge des zunehmenden Bewusstseins für die Notwendigkeit, den
öffentlichen Raum barrierefrei zu gestalten wurden in den letzten Jahren in
ganz Europa viele Projekte gestartet, um die Mobilität und Zugänglichkeit
der baulichen Umwelt für blinde und sehbehinderte Menschen zu verbessern.
„Vettore“ ist ein solches Projekt. Vor drei Jahren wurde es von der
Italienischen Blinden- und Sehbehindertenunion begonnen, um die Gestaltung
eines taktilen Leitsystems zu untersuchen.
Zugänglichkeit und Mobilität sind Bereiche, in denen unsere Organisationen
zusammenarbeiten müssen, um sich auf die Lösungen zu verständigen, die am
besten geeignet sind, die Barrieren für Mobilität und Selbständigkeit zu
überwinden. Nur wenn wir dieselben Ziele teilen, werden wir greifbare
Ergebnisse bekommen.
Im Folgenden stellen wir „Vettore“ vor - ein taktiles Leitsystem, das auf
Forschungen basiert, die in Italien durchgeführt wurden. Ich hoffe, es wird
zur Einführung eines gemeinsamen System in allen EBU-Ländern beitragen.
„Vettore“ basiert auf folgenden Anforderungen:
Das System ist einfach, da es nur einige wenige Elemente besitzt, die entdeckt, erkannt und erinnert werden müssen.
• Sinuswellen (oder Hohlräume) für die Anzeige der Richtung
• Kuppen, um vor drohenden Gefahren zu warnen oder sie zu entdecken
• farbige Seitenstreifen für sehbehinderte Menschen
Als ein wichtiger Faktor in der Designphase erwies sich die
Notwendigkeit, die Orientierung bei Abbiegungen oder Richtungsänderungen zu
erhalten. Die Forschung zeigte, dass die Lösung für die Beibehaltung der
Bewegungsrichtung im Einsatz wellenähnlicher Gestaltungselemente selbst bei
Abbiegungen bestand, ohne Einfügung weiterer verschiedener taktiler Symbole.
Die Sinuswelle auf dem Element, das die Abbiegung anzeigt, entspricht exakt
den Wellen der folgenden Elemente, was die Kontinuität des Weges und die
genaue Entdeckung der Richtung gewährleistet.
Weitere Information sind auf der Website:
www.sinusoide.it erhältlich.
von John Heilbrunn, Vorsitzender der EBU-Arbeitsgruppe
"Pharmazeutische Beschriftung".
Der vorliegende Artikel unterstreicht "vorbildliche Verfahren“ in den
folgenden Bereichen:
In der regionalen Zusammenarbeit für die Schaffung einer stärkeren und
gemeinsamen Stimme. Die Europäische Blindenunion war hier Sprachrohr und
Plattform zugleich, auf der die jeweiligen nationalen Organisationen gewirkt
haben.
In der zunehmenden Zusammenarbeit und den gemeinsamen Anstrengungen, die von
verschiedenen Blindenorganisationen im Vereinigten Königreich, in Spanien,
Deutschland, Dänemark und verschiedenen anderen Ländern unternommen wurden.
In der wegweisenden neuen wissenschaftlichen Erforschung der Lesbarkeit der
Blindenschrift in Bezug auf die Punkthöhe, die vom Royal National Institute
of the Blind und der Universität Birmingham durchgeführt wurde und von der
Industrie und sieben nationalen Blindenorganisationen gemeinsam finanziert
wurde.
Im konstruktiven Bemühen um akzeptable Kompromisswerte mit den wichtigen
industriellen Bereichen, ohne grundlegende qualitative Anforderungen
preiszugeben.
Im Herbst 2004 beschloss die EU eine Änderung der Richtlinie für
pharmazeutische Produkte, die neben anderen Bestimmungen auch den Artikel 56
A enthält, der den Zugang blinder Menschen zu Informationen über die
Medikamente, die sie nehmen, regelt. Die Regelung umfasst zwei Abschnitte,
einen über die Verpflichtung, pharmazeutische Produkte in
Blindenschriftschrift zu kennzeichnen sowie eine weitere über die
barrierefreie Zugänglichmachung des Beipackzettels für blinde und
sehbehinderte Menschen. Ein solcher Beipackzettel liegt allen
Pharmazieprodukten bei; er informiert über die Zusammensetzung der
verwendeten Sustanzen, mögliche Neben- oder Wechselwirkungen,
Dosierungsanleitung, Anwendungshinweise zum betreffenden Medikaments usw.
Der Artikel in der EU-Direktive gibt jedoch keine genauen Anleitungen, wie
Hersteller, Vertreiber oder Händler ihre Verpflichtungen erfüllen sollen.
Dies bedeutet, dass Wirtschaft, Apotheker, Regulierungsbehörden und der
Endverbraucher (Patienten/Verbraucherorganisationen) gezwungen waren, Wege
und Verfahren zu finden, um Formate, Abmessungen und Methoden so praktikabel
wie nur möglich zu gestalten.
Blindenschrift lässt sich auf zweifache Weise auf Medikamentenverpackungen
anbringen: Einmal indem der Blindenschrifttext in die Faltschachtel gestanzt
wird. Zweitens kann man eine Etikette am Produkt einkleben, wobei die
Blindenschriftpunkte auf der Oberseite der Etikettenfolie durch einen
chemischen Verformungsprozess entstehen. Die durch zweite Methode
entstehende Blindenschrift hat eine bessere Qualität als beim Prägedruck,
bedeutet aber, dass dem Vorgang eine gesonderte Komponente hinzugefügt wird.
Außerdem gelten Etiketten nicht in allen Fälle als besonders praktisch.
Eine weitere Frage betrifft die Abnutzung der Blindenschriftpunkte durch das
Berühren und Lagern der Verpackungen, weil sich die Prägequalität der
Blindenschriftpunkte mit der Zeit verschlechtert und die Lesbarkeit der
Punkte abnimmt.
In einigen Ländern wie Italien oder Spanien gibt es die Blindenschrift auf
pharmazeutischen Produkten schon seit. Jahren Die Qualität schwankt
allerdings beträchtlich. Es gab jedoch keine gezielten und gemeinsamen
Anstrengungen zur Schaffung eines Mindeststandards oder Lobbyarbeit für eine
wirklich gute Beschriftung in Blindenschrift. Der notwendige Hintergrund und
das Wissen über die Anforderungen der Endverbraucher, technische
Möglichkeiten und Produktionsbeschränkungen waren nicht vorhanden. Die
Situation sah vielmehr so aus, dass jene, die Blindenschrift auf ihren
Verpackungen hatten, dafür dankbar waren und ihren Einfluss für eine
Verbesserung der Beschriftung nicht geltend machten.
Die wichtigsten interessierten Kreise, die an der Herstellung und Verpackung
von Pharmazieprodukten beteiligt sind, sind die pharmazeutische Industrie,
die Verpackungsindustrie und Organisationen der Endverbraucher, d.h. die
Blindenorganisationen.
Hinzu kommt, dass am Rande nationale und die Regulierungsbehörden der
Europäischen Union eingebunden sind, da sie eine bestimmte übergreifende
Verantwortung und Verpflichtungen haben.
Der blinde Endverbraucher braucht eine gute, lesbare, knackige und
deutliche Blindenschrift auf der Medikamentenverpackung und so viele
relevante Informationen im Brailleformat wie nur eben möglich, auf der
Grundlage dessen, was sie wissen und leicht verstehen können.
Die Verpackungsindustrie wünscht sich Verfahren zur Herstellung von
Blindenschrift, die möglichst billig und einfach sind und sich in die
allgemeine Verarbeitung von Karton einfügen, angefangen vom flachen Bogen
bis hin zur gefalteten, bedruckten und geklebten Schachtel.
Um die Produktion zu vereinfachen, wünschen sie sich auch zuverlässige
Braille-Zeichentabellen, an die man sich halten kann, mit einer ähnlichen
Brailleschrift von einem Land zum anderen, für Buchstaben, Zahlen und
Interpunktionszeichen.
Die pharmazeutische Industrie wiederum wünscht sich ein System, das in
möglichst vielen Ländern die Vermarktung von Produkten gewährleistet, die
ein und derselben Charge entstammen. Zudem schauen sie auf allergrößte
Genauigkeit der Informationen, um das Risiko für mögliche
Schadensersatzforderungen und Klagen aufgrund einer falschen Wiedergabe der
Blindenschrift zu vermeiden. Außerdem verlangen sie eine Beschriftung in
Braille (Punkthöhe), die nicht zum Aufplatzen der Verpackungsoberfläche
führt. Dies könnte einer weniger ansprechendes Erscheinungsbild der
unterlegten Druckschrift oder unlesbare Schwarzschrift für sehende
Produktnutzer zur Folge haben.
Deshalb gibt es verschiedene Erwägungen, die in unterschiedliche Richtungen
drängen. Die gegenwärtige Situation deutet nicht unbedingt auf die Erfüllung
der Mehrzahl der Wünsche in einer vollständig akzepgtablen Weise hin.
Kompromiss ist die Lösung, d.h. das beste Resultat aus einem ausgehandelten
Ergebnis.
Das Dokument für eine technische Norm steht kurz vor der Abstimmung. Nach
vorliegenden Untersuchungsergebnissen könnte die Blindenselbsthilfe nun
trefflich argumentieren, dass unterhalb einer bestimmten Schwelle, die Höhe
der Blindenschriftpunkte vorgeschrieben werden muss, um auch älteren
Menschen zu ermöglichen, die Blindenschrift mühelos und vertrauensvoll lesen
zu können. Wir könnten alle vorherigen nicht autorisierten Versuchstests der
Industrie vom Tisch wischen mit dem Hinweis auf solide wissenschaftliche
Ergebnisse, deren Grundlage vernünftige Forschungsprinzipien sind.
Ein gemeinsamer europäischer Blindenschriftcode für Braille-Zeichentabellen
und Symbole für Verpackungen wurde nicht entwickelt. Grundsätzlich blieb den
Ländern das Recht auf Beibehaltung der eigenen Wiedergabe der Braillezeichen
überlassen. feststellen, dass dieses Braille den Medikamentenverpackungen in
ihren Ländern erscheint.
Zu ihrem Entsetzen wurde die Industrie gezwungen, die Notwendigkeit einer
Braille-Beschriftung zu akzeptieren, die nicht nur was die Sprache und der
Produktname angehen, varieren, sondern auch im Gebrauch der Symbole für
Mikrogramm, Prozent und Brüche.
In ihrer Politik bewahrt die EBU das Recht auf die jeweils eigenen
nationalen Zeichentabellen in den Ländern. Im Ergebnis kann die Arbeit
innerhalb und zwischen den Organisationen als herzlich und äußerst
konstruktiv bezeichnet werden. Für die Industrie war es jedoch eine schwere
Zeit, bis sie die Unterschiede und die länderspezifischen Erscheinungsformen
verstand und akzeptierte.
Die Blindenselbsthilfe bewältigte eine mühsame Aufgabe bei ihrem Versuch,
die verschiedenen nationalen Braille-Zeichentabellen festzulegen. Eine
Herausforderung war es auch, die in der Sache zuständigen Gremien
herauszufinden und zu bestimmen, in welcher Weise sich Entscheidungen auf
die Darstellung der Blindenschrift auswirken würden.
Mit dieser Richtlinie setzte die EU ein fortschrittliches Signal in Richtung
auf einen besseren und faireren barrierefreien Zugang auf Informationen für
blinde Menschen in einer Weise, die tatsächlich stärker war als das, was man
gemeinhin in den meisten nationalen Umgebungen antrifft. Die
Blindenselbsthilfe hat ihre Reife zeigen können, indem sie fähig war,
gegenüber einem gigantischen industriellen Komplex in konstruktiver Weise zu
bestehen.
Weitere Informationen von John Heilbrunn, Vorsitzender der EBU-Arbeitsgruppe
"Pharmazeutische Beschriftung" jh@dkblind.dk
Veranstaltungskalender |
Kontakt : Birgitta Blokland, EBU-Generalsekretärin
Email : bjb202@hotmail.com
Lenkungsgruppe „Jugend“
Kontakt : Oystein Fylling, Koordinator der EBU-Lenkungsgruppe“Jugend“
Email : oystein.fylling@netcom.no
Ausstellung "Dialog im Dunkeln"
www.dialoguedanslenoir.com/en/dialogue-dans-le-noir-en/
TIFLOINNOVA - Internationale Ausstellung technischer Hilfsmittel für
Menschen mit Sehbehinderungen
Organisiert von ONCE-CIDAT. Die diesjährige Veranstaltung wird die neuesten
Produkte und Trends auf dem Weltmarkt für unterstützende Technlogie für
Blinde und Sehbehinderte zeigen.
http://tifloinnova2008.once.es/index.cfm?idi=ing
Internationale Konferenz für Taktile Grafiken mit Ausstellung
Diese Veranstaltung, die ebenfalls eine Vorkonferenz und ausgezeichnete
Vernetzungsmöglichkeiten bietet, wird alle Aspekte taktiler Grafiken für
blinde und sehbehinderte Kinder und Erwachsene in Erziehung und Bildung,
Beruf und Alltag behandeln.
In den Vorträgen werden Themen wie Herausforderungen und Lösungen,
Anwendungen und bewährte Verfahren, Technologien für die Herstellung von und
den Zugriff zu taktilen Grafiken, Training und Alphabetisierung behandelt.
www.nctd.org.uk/conference/Conf2008/index.asp