Mit finanzieller Unterstützung der
Generaldirektion für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und
Chancengleichheit der Europäischen Kommission
Europäische Kommission schlägt neue Passagierrechte im Bus- und Seeverkehr vor
Neues zum barrierefreien digitalen Fernsehen
Aus den Ländern
Entwicklung in Aktion
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EBU Spezial
[ Die in diesem EBU-Newsletter vertretenen Meinungen sind die der Autoren und entsprechen nicht zwingend den Ansichten der EBU.]von Lord Colin Low, Präsident der EBU
Dear Friends,
Liebe Freunde,
dies ist eine Zeit der Trauer, besonders für uns in Großbritannien, da wir
erst kürzlich den Verlust unseres großen ehemaligen Präsidenten Sir John
Wall beklagen mussten. Sir John hatte in der EBU unmittelbar bis zu seinem
plötzlichen Tod eine ungewöhnlich starke Präsenz bewahrt, so dass es jetzt
schwer ist, sich an die Tatsache zu gewöhnen, dass er, der stets kluge
Ratschläge für uns hatte, wann immer wir ihrer bedurften, nicht mehr länger
unter uns weilt. Doch fällt es auch schwer, allzu lange traurig zu sein,
wenn man daran denkt, wie er mit Spaß und großem Humor alles anpackte, was
er tat, und so hätte es sich Sir John auch bestimmt gewünscht. Und somit
übersende ich Ihnen die herzlichsten Grüße zu den Festtagen.
2008 war eine Zeit der Konsolidierung und Schaffung von systematischen
Verfahren für die Erfüllung des Arbeitsplans für den Zeitraum 2007 bis 2011.
Und schon gibt es Fortschritte zu vermelden:
Wir haben mit dem Aufbau einer Datenbank für die Überwachung der Umsetzung der UN-Konvention in allen Ländern begonnen.
In Fallstudien wird die Beschäftigungssituation und diese betreffende Regelungen für Blinde in vier unterschiedlichen Ländern untersucht, was für unsere Politik und Kampagnen eine große Hilfe sein dürfte.
Die Arbeiten an der Schaffung eines Entwicklungsfonds für das östliche und zentrale Europa gehen weiter. Für Mai 2009 wird derzeit von VOS eine größere Konferenz über „capacity building“ in Petersburg vorbereitet.
In Kürze beginnen die Feierlichkeiten zum 200. Geburtstag unseres großen Befreiers, Louis Braille, und ich habe die Hoffnung, dass wir die Finanzierung seines Geburtshauses in Coupvray, bei Paris, auf ein sichereres Fundament werden stellen können.
Um die Zweihundertjahrfeier zu würdigen, wurde aus den 25 besten Beiträgen zum Onkyo Braille Aufsatz-Wettbewerb von 2007 und 2008 ein Buch zusammengestellt, das gleichzeitig aus Anlass des 25jährigen Bestehens der EBU herausgebracht wird.
ber es gibt noch sehr viel mehr zu tun. Das Präsidium wird 2009 hart
arbeiten müssen. Sie können hierbei auf uns zählen und ich weiß, wir können
uns in unseren gemeinsamen Bemühungen auf Ihre Unterstützung verlassen.
Noch einmal wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie und Freunden von dieser
Stelle viel Gesundheit, Glück sowie eine erfolgreiche Arbeit für das Jahr
2009.
Colin Low
EBU Präsident
Ihre Meinungen zu Inhalt und Gestaltung des „EBU-Newsletter“ können Sie
gerne senden an:
ebu@euroblind.org
In großer Trauer geben wir den Tod eines der prominentesten und
engagiertesten Führern der EBU, Sir John Wall, bekannt, der am 30. November
im Alter von 78 Jahren verstarb.
Von 1994 bis 1996 war John Wall Generalsekretär der EBU. 1996 bis 2003
leitete er deren Geschäfte als Präsident. Aufgrund seiner beruflichen
Leistungen und der zahlreichen Beiträge für die Blindenselbsthilfe
hinterlässt uns Sir John ein außergewöhnliches Vermächtnis, das es zu ehren
gilt.
John Wall erblindete im Alter von acht Jahren. Seine Erziehung erhielt er an
einer Blindenschule, bevor er Rechtswissenschaften an der Universität Oxford
studierte. Nach dem Studium machte er erfolgreich Karriere als viel
beschäftigter und angesehener Solicitor-Anwalt, bevor er im Jahre 1991 als
erster blinder Rechtanwalt zum Richter berufen wurde. Vor Antritt seines
Amtes als Stellvertretender Richter am High Court of Justice, Chancery
Division, sagte John Wall: „In der Vergangenheit hielt es die Kammer des
Lordrichter für falsch, Blinde ins Richteramt zu berufen. Ich freue mich
sagen zu können, dass sich diese Einstellung geändert hat und dass man jetzt
die Menschen für sich genommen beurteilt. Ich hoffe, mein Beispiel wird für
andere blinde und sehbehinderte Rechtsanwälte eine Ermutigung sein.“
John Walls Leistungen gingen jedoch weit über seinen außergewöhnlichen
beruflichen Lebensweg als Jurist hinaus, da er sein Leben lang unermüdlich
in verschiedenen Organisationen im Vereinigten Königreich und auf
internationaler Ebene für die Blindenselbsthilfe tätig war. Für das RNIB
engagierte er sich seit 1962, zunächst als Mitglied des Vorstandes. Ab 1967
leitete er den RNIB-Ausschuss für Publikationen und Hilfsmittel. 1975 wurde
er dann zum Stellvertretenden Vorsitzenden des RNIB gewählt, dessen
Geschäfte er von 1990 bis 2000 als Präsident leitete.
EBU-Präsident Lord Colin Low erinnert sich: “Mit einer erstaunlichen Energie
stürzte er sich auf alles, was er tat, und arbeitete bis zu seinem Ende mit
unverminderter Kraft an zahllosen Projekten. Sir John wird in den Annalen
der EBU einen Ehrenplatz an der Seite ihrer hervorragendsten Führer
einnehmen.“
John Wall war darüber hinaus Gründungsmitglied der Nationalen Föderation der
Blinden im Vereinten Königreich und wirkte unter anderem für das
Behindertenforum Europa, Sektion Großbritannien, für die Vereinigung blinder
Rechtsanwälte Englands, für den Blindenverein Middlesex und für die Stiftung
des Blindenrundfunks Großbritannien. Er erhielt mehrere Auszeichnungen und
wurde von Ihrer Majestät Elisabeth II. zum Commander des Britischen Empires
und zum Ritter geschlagen.
Aufgrund seiner einzigartigen Begabungen und seines unermüdlichen
Engagements war und bleibt John Wall ein Vorbild für alle blinden und
sehbehinderten Menschen.
Die Kommission hat heute zwei Gesetzesvorschläge angenommen, mit denen
neue Rechte für Fahrgäste im nationalen und internationalen Bus- und
Seeverkehr eingeführt werden. Diese Rechte umfassen Mindestregeln für die
Bereitstellungen von Informationen für alle Passagiere vor und während der
Reise, für die Gewährung von Assistenz und Entschädigungen im Fall der
Reiseunterbrechung, Maßnahmen bei Verspätungen und spezielle Assistenz für
Personen mit eingeschränkter Mobilität. Wie schon in den Bereichen Flug- und
grenzüberschreitender Bahnverkehr sehen auch diese Vorschläge die Schaffung
einer unabhängigen nationalen Stellen für die Regelung von
Rechtsstreitigkeiten vor.
"Die EU kann sich einen unterschiedlichen Rechtsumfang für Fahrgäste nicht
leisten, je nachdem mit welchem Verkehrsmittel diese reisen. Die beiden
neuen Rechtsvorschriften decken alle Beförderungsarten ab. Die Fahrgäste
können jetzt das von ihnen jeweils bevorzugte Verkehrsmittel selbst wählen,
wobei sie wissen, dass ihre Rechte in Kraft sind - ungeachtet des gewählten
Verkehrsmittel“, so Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen
Kommission, der verantwortlich für Verkehr und Transport ist.
Behinderte Passagiere und Passagiere mit eingeschränkter Mobilität werden
häufig vom Reisen mit Bus und Schiff abgehalten, da diese Angebote für sie
nicht barrierefrei sind und es an der benötigten Assistenz fehlt.
Die Vorschläge behandeln diese Probleme, indem sie Diskriminierungen
aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität in Bezug auf die
Buchung der Reise oder den Einstieg in das Fahrzeug bzw. das Anbordgehen des
Schiffes verbieten. Kostenlose Assistenz wird unter der Voraussetzung
angeboten, dass der Passagier seinen Bedarf vorher anmeldet und sich am
Busbahnhof oder im Hafen zu einem vorab festgesetzten Zeitpunkt vor der
fahrplanmäßigen Abreise einfindet.
Das Personal der Beförderungsunternehmen und die Mitarbeiter am Busbahnhof
oder im Hafen sollten angemessene Kenntnisse in Bezug auf die Bereitstellung
von Assistenz für behinderte Menschen haben.
(...)
Die EU-Länder werden für die Rechtsdurchsetzung zuständige Stellen schaffen,
um die Umsetzung der Vorschriften in ihrem Hoheitsgebiet zu gewährleisten.
Busfahrgäste oder Schiffspassagiere, die der Auffassung sind, dass gegen
eines der betreffenden Rechte verstoßen wurde, können die Angelegenheit
künftig dem zuständigen Unternehmen zur Kenntnis bringen. Fällt die Antwort
nicht zufrieden stellend aus, kann Beschwerde bei der nationalen
Rechtsdurchsetzungsstelle geführt werden, die von dem betreffenden Land
eingerichtet wurde.
Vollständiger Text und weitere Informationen auf der Website :
http://ec.europa.eu/transport/air_portal/passenger_rights/index_en.htm
Gut aufgstellt war die EBU bei der „eInclusion“-Konferenz der Europäischen
Kommission, die vom 30.11. bis 02.12.2008 in Wien stattfand. Die Konferenz
folgte einer ein Jahr zuvor in Lissabon durchgeführten ähnlichen
Veranstaltung. Ziel war die Überprüfung des Fortschritts oder fehlenden
Fortschritts auf dem Wege zu einem vollständig inklusiven, digitalen Europa.
Das RNIB hatte einen EBU-Stand aufgebaut, der zum Bereich „Erfahrungen mit
dem Digitalen Fernsehen“ in der Ausstellungshalle der Konferenz gehörte.
Unser Stand unterschied sich deutlichen von den anderen Ständen in diesem
Bereich. Er war wie ein Wohnzimmer aus den 30er Jahren des vergangenen
Jahrhunderts gestaltet, komplett mit altmodischen Möbeln und Tapeten. Auf
einem Podest vor der Wand stand eine Nachbildung des ersten TV-Geräts aus
der Massenproduktion, die sich Logie Baird hatte einfallen lassen. Dieses
Gerät projizierte Bilder von blinden Menschen auf die Mattscheibe, die auf
Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch über die Umstellung auf das
digitale Fernsehen sprachen.
Unsere Botschaft war, dass wir zwar das digitale Fernsehen im Prinzip
begrüßen, dieses jedoch für Menschen mit Sehproblemen unbedingt barrierefrei
gemacht werden muss. Wir erklärten, dass dies nur erreicht werden kann,
indem man dafür sorgt, dass die synthetische Sprachtechnologie die
Bildschirmmenüs „vorliest“. Der Slogan über unserem Stand warnte davor, dass
das Umschalten ohne eine entsprechende Technologie für blinde Menschen
Rückschritt für diese bedeuten würde – deshalb das altmodische Aussehen
unseres Standes. Ein kontroverser, aber notwendiger Kommentar.
Wir führten gute Gespräche mit zahlreichen Vertretern der Fernsehindustrie,
von denen viele die Berechtigung unserer Sorgen anerkannten.
Der Stand trug viel zur Sensibilisierung und zu gelegentlichem Stirnrunzeln
in Bezug auf die fortgesetzte Nichtzugänglichkeit des digitalen Fernsehens
bei. Im Jahre 2009 werden wir unsere Anstrengungen verdoppeln, um die
digitale Umschaltung daran zu hindern, dass Millionen von blinden und
sehbehinderten Europäern abgeschaltet werden.
Weitere Informationen erteilt Dan Pescod, European & International Campaign
Manager des RNIB, dan.pescod@rnib.org.uk
ELSA – „Barrierefreier Wohnungstausch“ – so heißt ein neuer Service von
und für behinderte Menschen.
Die Praxis, Häuser und Wohnungen zu tauschen, geht bereits auf die 50ziger
Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück, was dank eines befristeten
Wohnungstausches die Möglichkeit eröffnete, einen preisgünstigen Urlaub zu
verbringen. ELSA bietet diese Dienstleistung jetzt für Menschen an, die in
behindertengerechten Häusern und Wohnungen leben. ELSA hilft Mitglieder mit
gleichen oder ähnlichen Profilen zusammenzubringen, um sicherstellen, dass
ihren speziellen Bedürfnissen entsprochen wird. Dies ist eine großartige
Möglichkeit für behinderte Menschen, die allzu oft vor unangemessenen oder
unerschwinglichen Urlaubsangeboten stehen.
ELSA wird unterstützt von mehreren Kommunen im südwestlichen Frankreich; von
IRM, einem Hersteller mobiler Häuser; von MATMUT, einer französische
Versicherungsgesellschaft sowie verschiedenen großen
Behindertenorganisationen.
Die ersten 100 Buchungen sind frei auf:
www.elsaccessible.com
Weitere Informationen von Aurélie Cevaër, ELSA Project Officer,
contact@elsaccessible.com
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„Vereinigung Sehbehinderter Dienstleistungsanbieter“ VISPA) – so
heißt eine neue Dachorganisation von Sehbehindertenorganisationen, die
ihre Gründungskonferenz am "Welttag für Sehen" - 9. Oktober 2008 - in
Dublin abhielt. Gründungsmitglieder sind die irischen
Blindenorganisationen „Fighting Blindness“, „Irish Guide Dogs for the
Blind“, der „National Council for the Blind of Ireland” (NVBI) und das
“St. Joseph’s Centre for the Visually Impaired“.
Auf der Konferenz wurde u.a. der Bericht "Die Augen auf die Zukunft
richten" verlesen. Er basiert auf Forschungen zur Häufigkeit von
Blindheit und Sehbehinderung in Irland. Die Publikation markiert einen
ersten Schritt hin zu dem Ziel der VISPA, ein genaueres Bild der
Verbreitung von Blindheit in Irland zu erhalten, und wird den Verband in
die Lage versetzen, durch entsprechende Lobbyarbeit die ausreichende
finanzielle Ausstattung von Diensten und zusätzliche finanzielle
Investitionen einzufordern.
Leiter der Studie waren Professor Jonathan Jackson vom Royal Victoria
Hospital in Belfast und Professor Colm O’Brien vom Mater Misericordiae
Universitätshospital in Dublin. Die Ergebnisse zeigen:
Jetzige Daten über Blindheit und Sehbehinderung in Irland unterschätzen die tatsächlichen Zahlen um 30 %;
Blindheit und Sehbehinderung werden in den nächsten 25 Jahren um 170 % zunehmen;
Die Gesamtkosten pro Jahr für eine umfassende Behandlung der Hauptursachen für Blindheit und Sehbehinderung liegen zwischen 300 Millionen € – 500 Millionen €;
Der Bericht liefert auch aktualisierte Zahlen zu den fünf wichtigsten Ursachen für Blindheit in Irland.
VDie VISPA beabsichtigt, sich für eine umfassende epidemiologische
augenmedizinische Untersuchung einzusetzen, die auf Ergebnissen und
Empfehlungen der Studie aufbaut.
Der vollständige Bericht ist erhältlich auf der Website des NCBI
www.ncbi.ie
Weitere Informationen vom NCBI, National Council for the Blind of Ireland, www.ncbi.ie
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Das Berufsförderungswerk Ludhiana (VRTC) im indischen Staat Punjab,
bietet berufliches Training, Berufsberatung und Begleitung sowie eine
Arbeitsvermittlung für blinde und sehbehinderte Menschen an. Über die Jahre
wurde eine fruchtbare Partnerschaft mit dem Schweizerischen Blinden- und
Sehbehindertenverband, mit Rehaswiss und der Christoffel Blindenmission
aufgebaut. Im Ergebnis entstanden aus dieser Zusammenarbeit zwei gut
funktionierende Rehabilitationsprogramme, die zum Ziel haben, blinde und
sehbehinderte Bewohner zu befähigen, ihr Leben in die eigene Hand zu nehmen.
Beim ersten Programm handelt es sich um einen Mikrokredit: ein zinsfreies
Darlehen in Höhe von 10.000 Indischen Rupien (etwa 150 EUR) wird für eine
Ausbildung oder eine Existenzgründung gewährt. Das andere Projekt ist ein
Finanzierungsprogramm, mit dem die Teilnahme blinder und sehbehinderter
Menschen an einer anerkannten Büroausbildung unterstützt wird.
Nayagi ist eine blinde Frau aus dem Staat Tamilnadu. Die Tochter
burmesischer Flüchtlinge ist seit ihrer Geburt blind und erlebte viele
schlimme Entbehrungen, da der Tod ihres Vaters bedeutete, dass die allein
erziehende Mutter zu arm war, um sie zu unterstützen. Ihre Einweisung in das
VRTC veränderte ihr Leben. Sie zog in den Punjab, wo sie einen einjährigen
Stenokursus absolvierte. Sie engagierte sich in der Gemeinschaft und lernte
im Förderzentrum ihren späteren Ehemann, einen Sehbehinderten, kennen. Heute
hat sie eine Stelle bei der Indian Overseas Bank, ist Mutter von zwei
Kindern und stolze Hausbesitzerin.
Rajwinder ist eine Frau aus Hasanpur, einem Dorf im Punjab. Sie ist
von Geburt an taub und wurde nach falscher medikamentöser Behandlung
sehbehindert. Sie war arbeitslos und sehr arm, bis sie sich mit Hilfe des
Mikro-Kredit-Programms zur Verkäuferin ausbilden lassen konnte. Nun hat sie
eine feste Anstellung in einem örtlichen Geschäft für Viehfutter.
Kiran ist eine blinde Frau aus dem Punjab. Sie erblindete während
ihrer Ausbildung zur Krankenschwester. Sie wurde depressiv und brauchte eine
psychologische Beratung, um mit ihrer neuen Situation fertig zu werden.
Schließlich erlernte sie die Blindenschrift und nahm an einem einjährigen
Stenokursus in Englisch teil. Dann erhielt sie eine Stelle als staatliche
Stenografielehrerin in der Stadt Chandigarh. Kürzlich wurde sie in das
Auswahlkomitee berufen, wo sie Bewerbungsgespräche mit zukünftigen
Regierungsangestellten führt. Jetzt arbeitet sie an ihrer Promotion.
Rajan ist Sehbehinderter aus der Provinz Tamilnadu. Aufgrund seiner
ärmlichen Familienverhältnisse wäre ihm eine höhere Schulbildung wohl
versagt geblieben. Er kam jedoch an das VRTC und zog in das Punjab um, um
das Institut zu besuchen. Zuerst beherrschte er die Landessprache nicht. Er
erhielt zunächst ein Mobilitätstraining und eine Beratung, bevor er zu dem
einjährigen englischen Stenografiekursus zugelassen wurde. Heute hat er eine
feste Anstellung am Institut für Blinde in Madurai, einer Stadt in
Tamilnadu.
Die EBU - Kommission für Entwicklung teilt sich die Rolle der
internationalen Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit den nationalen
EBU-Mitgliedern, um deutlich zu machen, welchen Nutzen es bewirkt, wenn Sie
ihr Kompetenzen mit unseren Brüder- und Schwesterorganisationen in den
Entwicklungsländern teilen, wo sich Wissen und Erfahrung leicht und auf
wertvolle Weise investieren lassen.
Weitere Informationen vom Schweizer Blinden- und Sehbehindertenverband www.sbv-fsa.ch
Unter dem Motto "Vernetzung der Blindengemeinschaft", bietet das
ABC Radio fünf Kanäle mit
Online-Inhalten, die mit einer kostenlosen Computersoftware gehört werden
können. Zwei dieser Kanäle suchen jetzt neue Moderatoren.
ACB Radio Interactive ist
ein englischsprachiger Live-Sender, der hauptsächlich Musik bringt und ein
interaktives Programm mit den Hörern gestaltet.
.
ACB Radio World sendet sowohl
live und als auch vorher aufgezeichnete Sendungen in verschiedenen Sprachen,
hauptsächlich Musik und Gespräche.
ABC sucht mehrere blinde und sehbehinderte ehrenamtliche Moderatoren und
Sprecher, die Interesse an Musik haben. Interessenten werden in die Technik
und andere Bereiche eingearbeitet. Vorherige Erfahrungen sind nicht
notwendig. Alle Sprachen sind willkommen.
Weitere Informationen erteilt Naama Erez, ABC Radio Koordinator
naama@acbradio.org
Das SENSIS-Trainingprogramm "Aufbau und Pflege eines persönlichen
Netzwerkes" für blinde und sehbehinderte ältere Erwachsenen ist jetzt auch
in Englisch erhältlich.
Viele alte Menschen erfahren Einsamkeit. SENSIS hat deshalb ein
Gruppenprogramm entwickelt, das blinden und sehbehinderten älteren Menschen
helfen soll, sich aktiv mit Themen wie Kontakte, Selbstachtung und
Freundschaften zu befassen. Das Training besteht aus zehn wöchentlichen
Treffen, praktischen Übungen und Hausarbeit und ist für etwa acht Personen
geeignet. Zum Programm gehört auch ein eintägiges Seminar für Fachkräfte,
die beruflich mit blinden und sehbehinderten Erwachsenen zu tun haben.
Grundlage des Programms sind Forschungen, die von SENSIS in Zusammenarbeit
mit den Universitäten Maastricht und Radboud Nijmegen durchgeführt wurden.
http://www.sensis.nl/professional/expertisecentrum/?action=view&id=98
Weitere Informationen von Peter Verstraten:
pverstraten@sensis.nl
Es folgt ein Interview mit Ana Peláez aus Anlass ihrer Wahl in den
Ausschuss zur Überwachung der UN-Konvention. Ana Peláez ist Direktorin für
Internationale Beziehungen bei der ONCE, des Spanischen Nationalen
Blindenverbandes. Daneben ist sie Stellvertretende Vorsitzende der
EBU-Kommission für Verbindung zur EU.
Frage: Warum wollten Sie im Expertenausschuss für Experten für die
UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderungen mitarbeiten?
Antwort: Ich glaube, der Ausschuss hat eine Schlüsselstellung bei der
Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen, die durch die Konvention
festgelegt werden und wird Auswirkungen für alle Länder haben. Deshalb ist
es außerordentlich wichtig für uns als Menschen mit Behinderungen dort
vertreten zu sein, um sicherzustellen, dass "Nichts über uns ohne uns“
geschieht. Aufgrund meiner großen Erfahrungen im Behindertenbereich, meiner
akademischen Qualifikationen und meiner beruflichen Karriere glaube ich,
dass ich mit meinen Erfahrungen in der Behindertenthematik sowie in der
internationalen Kooperation und menschlichen Entwicklung etwas beitragen
kann.
Frage: Was denken Sie, was wird die größte Herausforderung für Sie als
Expertin in diesem Ausschuss sein?
Antwort: Ohne Zweifel wird die größte Herausforderung die wirkliche
Vertretung der Menschenrechte, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
der verletzlichsten Gruppe innerhalb der Population der behinderten Menschen
in allen Bereichen des Lebens sein (so wie zum Beispiel Jungen und Mädchen,
Frauen mit Behinderungen, Bewohner in geschlossenen Institutionen, Menschen,
die durch ihre Behinderung speziell betroffen sind, behinderte Menschen in
ländlichen Gegenden usw.)
Frage: Von welchen Bereichen der Konvention verstehen Sie Ihrer Meinung
am meisten, wo verfügen Sie über die größten Fachkenntnisse?
Antwort: Die Bereiche, die am engsten mit meiner akademischen Ausbildung und
beruflichen Karriere verbunden sind, vielleicht Erziehung und Bildung,
Beschäftigung, Barrierefreiheit, politische Teilhabe und Zusammenarbeit in
der internationalen Entwicklung, daneben Kinder mit Behinderungen, die
Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Querschnittsartikeln der
Konvention, die diese Themen berühren.
Frage: In Anbetracht Ihrer unmittelbaren persönlichen Lebenserfahrung als
ein Mensch mit Behinderung, welche Teile dieser Erfahrungen sind die
wichtigsten für Ihre Arbeit im Ausschuss?
Antwort: Ich bin eine Frau und ich bin blind seit meiner Geburt. Ich habe
meine Erziehung an einer ONCE-Schule für Blinde begonnen, bevor ich meine
gymnasiale Bildung an einer allgemeinen Schule fortsetzte. Ich habe auch im
Ausland studiert, am Lyceum Saint Ubert in Brüssel.
Ich habe eine zweijährige Tochter. Mutter zu sein ist eine der schönsten
Erfahrungen in meinem Leben. In meinem persönlichen Leben haben mein Mann
und ich große soziale Verpflichtungen übernommen, da wir behinderte
Pflegekinder haben.
Dank meiner beruflichen Karriere hatte ich die Möglichkeit, 76 Länder zu
besuchen, wobei ich mich jedes Mal auf Entwicklungshilfe und die
Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen konzentriert
habe. Zusätzlich arbeitete ich ehrenamtlich bei Entwicklungsprojekten im
Behindertenbereich mit, 1996 in Guanajuato, Mexico, und im Jahre 2004 in
Cork in Irland.
Frage: Wie würden Sie ihre Erfahrungen in Bereichen beschreiben , die für
die Arbeit des Ausschusses wichtig sind, wie z. B. Menschenrechte,
Soziologie, politische Wissenschaften, Recht, Forschung oder technische
Anwendungen?
Antwort: Meine größten Erfahrungen liegen im Bereich der
Sozialwissenschaften, hier insbesondere in der wissenschaftlichen Forschung
zu Lebensqualität und Sehbehinderung, das Thema meiner Doktorarbeit.
Frage: Haben Sie schon einmal als Mitarbeiterin oder im Präsidium oder
ehrenamtlich, als aktives Ausschussmitglied usw. bei einer
Behindertenorganisation oder bei Organisationen, die im Behindertenbereich
tätig sind, gearbeitet? Hatten Sie schon einmal mit der Wahrnehmung der
Rechte von Menschen mit Behinderung oder in anderer Weise zu tun? Wenn ja,
bitte geben Sie konkrete Beispiele dieser Aktivitäten, Zuständigkeiten,
Herausforderungen, Erfolge und Lektionen, die Sie dabei gelernt haben.
Antwort: Ich bin z.Zt. Leiterin der Abteilung für Internationale Beziehungen
beim Nationalen Spanischen Blindenverband (ONCE) und geschäftsführende
Vizepräsidentin der ONCE-Stiftung "Solidarität mit blinden Menschen in
Lateinamerika" (FOAL). Darüber hinaus bin ich Frauenbeauftragte im
Spanischen Komitee der Vertreter von Menschen mit Behinderungen und deren
Familien (CERMI).
In Europa gehöre ich dem Exekutivkomitee und dem Präsidium des Europäischen
Behindertenforums (EDF) an, außerdem bin ich Vorsitzende des Frauenkomitees
des EDF. Ich spiele auch eine aktive Rolle in der Europäischen Blindenunion
als Stellvertretende Vorsitzende der Kommission für Verbindung zur
Europäischen Union.
Auf internationaler Ebene, gehöre ich dem Internationalen Rat für die
Erziehung sehgeschädigter Menschen (ICEVI) an, wo ich mich aktiv engagiere
für das Programm „Bildung für Alle“, das sich für die Herbeiführung der
Inklusion in der Erziehung blinder und sehbehinderter Mädchen und Jungen in
Entwicklungsländern einsetzt. Darüber hinaus bin ich Mitglied im Ausschuss
für das blinde Kind der Weltblindenunion und mir wurde die Ehre zuteil, die
WBU im Jahre 2002 bei einer Sondersitzung der Generalversammlung der
Vereinten Nationen zur Lage der Kinder und im NGO-Ausschuss bei der UNICEF
zu vertreten.
Für die UNICEF habe ich einen Bericht geschrieben über die wachsende
Schutzlosigkeit, unter der blinde und sehbehinderte Kinder leiden. Er war
Teil des Jahresberichts der UNICEF 2005.
Diese Erfahrungen und Arbeit haben mich befähigt, eine sehr aktive Rolle bei
der Förderung und Verteidigung der Rechte von Menschen mit Behinderung im
Allgemeinen und für blinde und sehbehinderte Menschen im Besonderen zu
spielen.
Hier nur einige Beispiele meiner Arbeit auf diesem Gebiet:
Entwurf des 1. CERMI - Aktionsplans für Frauen mit Behinderungen 2005-2008 und Gewährleistung, dass dieser von der spanische Regierung verabschiedet wurde;
Organisation und Ausrichtung des 1. Weltkongresses für blinde und sehbehinderte Kinder, wo eine Deklaration verabschiedet und ein Netzwerk aufgebaut wurde;
Verfassen des Berichts über Gewalt gegen blinde und sehbehinderte Mädchen und Jungen als Teil eines von der UNICEF veröffentlichten globalen Berichts;
Frage: In Anbetracht der Tatsache, dass Sie ja als Vertreterin Spaniens
im Ausschuss nominiert wurden, wie würden Sie Ihr Verhältnis zur spanischen
Regierung beschreiben?
Antwort: Ich habe immer als Bestandteil der Zivilgesellschaft gewirkt. Bei
verschiedenen Anlässen wurde ich von der Behindertenselbsthilfe als Expertin
ausgewählt mit dem Auftrag, diese zu vertreten, in Bereichen, in denen ich
über Kompetenz verfüge, bei Anhörungen im Spanischen Deputiertenkongress
(Unterhaus), im Senat sowie im Europaparlament.
Außerdem habe ich die Selbsthilfe in mehreren Regierungsbehörden vertreten,
so beispielsweise im Rat des königlichen Ausschusses für behinderte
Menschen, im Ministerium für Gesundheit und Verbraucher- angelegenheiten, im
Observatorium Frauen und Gesundheit , in der Staatlichen Aufsichtsbehörde
Gewalt gegen Frauen sowie im Verwaltungsrat des Spanischen Fraueninstituts.
Diese sind offizielle Behörden in meinem Land.
Die Behindertenselbsthilfe in Spanien (CERMI) hat mich außerdem berufen, in
der abschließenden Phase der Vorbereitung der UN-Konvention
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen teilzunehmen, als spanische
Delegierte und Vertreterin der Zivilgesellschaft. Diese Arbeit bewältigte
ich unabhängig und frei von äußeren Einflüssen sowie im Sinne einer
konstruktiven, partizipatorischen politischen Aktivität.
Frage: Welche Ihrer gesamten Schriften und Stellungnahmen sind nach Ihrer
Meinung die wichtigsten für Ihre Arbeit im Ausschuss?
Anerkennung der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen : Mehrwert für die Gesellschaft von morgen. (CERMI/ EDF, 2008)
Umfassender Aktionsplan für Frauen mit Behinderungen (CERMI, 2005)
Unsichtbare Kinde (ONCE, 2004)
Frage: Was denken Sie werden die größten Herausforderungen bei der
Umsetzung der Konvention sein? Welche Themen der Konvention wird Ihrer
Meinung nach besondere Aufmerksamkeit bei der Umsetzung erfordern?
Antwort: Meiner Meinung nach dürfte die größte Herausforderung bei der
Umsetzung der Konvention darin bestehen, die gesamte Gesellschaft dafür zu
gewinnen, die Sichtweise und das konkrete Herangehen an die
Behindertenthematik zu verändern. Wenn es uns gelingt, jeden Einzelnen zu
gewinnen, nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern soziale und
ökonomische Vertreter, Regierungen und die Gesellschaft im Allgemeinen, so
bedeutet dies, dass jeder Interessensvertreter seine oder ihre Verantwortung
übernommen haben wird, und dann wird dieses soziale Modell auch Wirklichkeit
werden.
Es ist wichtig die Botschaft zu verbreiten, dass diese Konvention nicht nur
für behinderte Menschen da ist; ebenso wichtig ist, dass wir als Menschen
mit Behinderungen uns an die Spitze dieser Veränderung setzen und aktiv und
konstruktiv bei der Umsetzung der Konvention mitwirken.
Hinzu kommt, dass die Konvention eine Reihe von Rechten und Fragen
thematisiert, die alle Bereiche des Lebens behinderter Menschen berühren.
Jeder dieser Bereiche ist natürlich wichtig, und sie alle bedürfen der
Aufmerksamkeit und Bemühungen in einem Maße, das dem Entwicklungsgrad des
Landes entspricht, in dem die Umsetzung der Konvention erfolgt. In den
Ländern mit einem niedrigen sozioökonomischen
Entwicklungsniveau wird die wichtigste Herausforderung vielleicht darin
bestehen, dass die Behindertenthematik überhaupt in die politische Agenda
aufgenommen wird.
Artikel 12 der Konvention wirft bestimmte Fragen auf, die mit besonderer
Sorgfalt zu behandeln sind um zu gewährleisten, dass der Geist des Vertrages
bei der Umsetzung gebührend respektiert wird. Barrierefreiheit als
Leitgedanke ist ein Schlüsselelement, das die Effektivität vieler Rechte in
der Konvention bestimmen dürfte. Bei den Teilen der Konvention, die radikale
begriffliche Veränderungen für bestimmte Nationen beinhalten, im Sinne der
früheren Verhältnisse und was von der Konvention in dem betreffenden Land
umgesetzt wird, sind die Mitwirkung der Zivilgesellschaft und internationale
Kooperation außerordentlich wichtig, um eine erfolgreiche Umsetzung der
Konvention sicher zu stellen.
Frage: Der Ansatz des Sozialen Modells zur Analyse von Behinderung
erkennt die Rolle der Gesellschaft bei der Schaffung und Aufrechterhaltung
von Barrieren für einen umfassenden und gleichberechtigten Genuss der
Menschenrechte durch Menschen mit Behinderungen an. Bitte beschreiben Sie
einen Bereich, wo die Anwendung dieses Modells aus Ihrer Sicht die Art und
Weise, wie die Gesellschaft mit behinderten Menschen umgeht, signifikant
verändern würde.
Antwort: Die Umsetzung der Konvention dürfte Veränderungen bei einer Reihe
von Fragen bewirken, aber ich glaube, die wichtigste wird zweifellos die
sein, wie wir das Thema der Rechte von Menschen mit Behinderungen anpacken.
Bis jetzt wurden solche Themen fast ausschließlich in den Abteilungen und
Ministerien für Soziales und mit finanziellen Ressourcen behandelt, die je
nach dem gegebenen politischen Willen schwankten. Die Begriffe „Assistenz“
und „Vergünstigungen“ wurden anstelle von „Rechte“ verwendet.
Die wichtigste Veränderung muss die Einbeziehung jener Fragen sein, die
Menschen mit Behinderungen berühren, und die Beseitigung von Barrieren und
Hürden, die Behinderungen in allen Lebensbereichen bewirken, in jedem
einzelnen Bereich der öffentlichen Politik im Sinne von Querschnittsthemen.
All das sollte nicht von Haushaltserwägungen abhängen, da wir über RECHTE
reden und nicht über Assistenz.
Ein anderer Aspekt, der sich verändern wird, ist die Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen bei der Bestimmung des eigenen Lebens, was ja praktisch
die Konsequenz aus der uneingeschränkten Ausübung der Rechte darstellt, die
wir haben.
Frage: Bei den Verhandlungen im Vorfeld zur Konvention spielten die
Nichtregierungsorganisationen, insbesondere die Behinderten-organisationen
(DPOs), eine wichtige partizipatorische Rolle in diesem Prozess. Wie stellen
Sie sich die Interaktion der Zivilgesellschaft mit dem Ausschuss vor?
Antwort: Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Ausschuss ist absolut
wichtig, wollen wir die Konvention zum Erfolg führen. Dies ist der Zweck des
Ausschusses und auch der Grund dafür, warum sie im Text der Konvention
erwähnt wird. Gäbe es keine enge Kooperation zwischen beiden Seiten, wäre
ein Festhalten an der Konvention zum Scheitern verurteilt.
In Bezug auf die Kooperation des Ausschusses mit der Zivilgesellschaft
glaube ich nicht nur, dass es Zusammenarbeit geben sollte, sondern auch dass
diese durch Protokolle oder Durchführungsbestimmungen formalisiert werden
sollte, die der Ausschuss selbst genehmigen müsste.
Wir müssen jedoch noch weiter gehen: um Mehrfachdiskriminierungen, also z.B.
Behinderung und Geschlecht, Kinder mit Behinderungen, Behinderung und
ethnische Herkunft und so weiter anpacken zu können, wird die Zusammenarbeit
mit den Gremien der Vereinten Nationen und solchen Akteuren der
Zivilgesellschaft erforderlich sein, die Spezialisten im Bereich der
Menschenrechte sind. Wir müssen diese Fragen auch in der Arbeit des
Ausschusses ansprechen.
Frage: Die Mitglieder des Expertenausschusses werden an Sitzungen in Genf
(Schweiz) für etwa zehn Wochen im Jahr teilnehmen. Wie wollen Sie ihre
laufende Arbeit mit der Zeit vereinbaren, die Ihre Mitwirkung im Ausschuss
erfordert?
Antwort: Dann muss ich eben noch mehr arbeiten!
Den vollständigen Text und die Quellen erhalten Sie beim EBU-Büro,
ebu@euroblind.org
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VERANSTALTUNGSKALENDER |
kontakt : Birgitta Blokland, EBU Secretary Generall
Email : bjb202@hotmail.com
Präsidiumssitzung
Kontakt: EBU-Büro
Email : ebu@euroblind.org
Lenkungsgruppe „Jugend“
Kontakt : Oystein Fylling, Koordinator der EBU-Lenkungsgruppe“Jugend“
Email : oystein.fylling@netcom.no
BRAILLE 1809-2009 - Symposium
Anlass des Symposiums ist der 200. Geburtstag Louis Brailles. Es wird
gemeinsam veranstaltet von der Vereinigung Valentin Haüy und dem Nationalen
Institut blinder Jugendlicher. Das Programm beinhaltet verschiedene
Veranstaltungen, u.a. eine Konferenz und ein Konzert in der Kathedrale Notre
Dame.
http://www.avh.asso.fr/bicentenaire/programme/programme.php
KONFERENZ “LEBENSCHANCEN FÜR ALLE“ (LIVING ALL)
Das Projekt “Freie Mobilität und gleiche Lebenschancen für Alle” (Living All
Project) wird von der GD Gesundheitsforschung und dem Sechsten
Rahmenprogramm der Europäischen Kommission finanziell unterstützt.
Auf der europäischen Konferenz werden die abschließenden Ergebnisse von
Forschungsarbeiten vorgestellt, die im Rahmen des „Living All“ Projektes
erfolgten. Die Konferenz zeigt bewährte Verfahren und die Barrieren, die der
freien Mobilität und Chancengleichheit für behinderte Menschen in den
Mitgliedstaaten der EU entgegenstehen.
Ausstellung "Dialog im Dunkeln"
www.dialoguedanslenoir.com/en/dialogue-dans-le-noir-en/
INTERNATIONALER BRAILLE KONGRESS
Der Kongress wird organisiert von CINAL in Coupvray, dem Geburtsort von
Louis Braille. Das Programm umfasst Themen wie Selbständigkeit, Integration
und Zugang zu Wissen. Informiert wird auch über die Coupvrayer Charta, die
10 politische Kernvorschläge beinhaltet. Die Aktivitäten schließen mit einem
Konzert von Stevie Wonder und Andrea Bocelli .
http://www.webstore.fr/lille.webstore.fr/faf.asso.fr/cinal.htm