Vorwort
Allgemein bewährte Praktiken
Vorwort von Colin Low,
Vorsitzender der Arbeitsgruppe Zugang zu Information bei der Europäischen Blindenunion
Die Europäische Blindenunion hat die vorliegenden Leitlinien erstellt,
um Ihnen zu helfen, Ihre Informationen für alle Ihre blinden und
sehbehinderten Kunden zugänglich zu gestalten. Diese Broschüre zeigt
Ihnen, dass die Herstellung barrierefreier Informationsangebote
keineswegs kompliziert ist und für Ihre Verbandskommunikation von
entscheidender Bedeutung sein kann.
In der Europäischen Union leben 7.4 Millionen Blinde und
Sehbehinderte; weitaus mehr sind es in ganz Europa. Da die Menschen
immer länger leben, wird die Zahl der Sehschwachen zunehmen, weil
Sehprobleme und Alter einen engen empirischen Zusammenhang
bilden. Als Unternehmen oder gemeinnützige Organisation bedeutet
dies für Sie, dass eine steigende Zahl Ihrer Kunden erblinden oder eine
Sehbehinderung bekommen wird.
Die vorliegende Broschüre will Ihnen zeigen, was Sie bedenkenmüssen,
damit Sie mit Ihrer Philosophie alle Ihre Kunden erreichen.
Warum sollten Sie Ihre Informationen so herstellen, dass
alle Ihre Kunden diese lesen können ?
Zunächst einmal ist dies nur recht und billig : Informationen ermöglichen
uns, Entscheidungen zu treffen, an der Gesellschaft teilzuhaben und ein
selbständiges Leben zu führen. Blinde und Sehbehinderte haben
hierauf den gleichen Rechtsanspruch wie alle anderen Bürger.
Des Weiteren ist dies auch wirtschaftlich sinnvoll. Denn Blinde und
Sehbehinderte stellen ein zahlenmäßig bedeutendes Marktsegment in
Europa dar, das nicht ignoriert werden kann.
Wie lesen Blinde und Sehbehinderte ?
Blinde und Sehbehinderte lesen Informationen auf verschiedene Weise.
Für viele Sehbehinderte sind gut gestaltete gedruckte Informationen mit
einer Mindestschriftgröße von 12 Punkt sehr wichtig. Andere wiederum
benötigen Informationen in anderen Formaten als Standardschrift.
Alternative Formate sind Großdruck, auf Hörkassette bzw.
CD aufgelesene Texte oder elektronische Formate wie z. B. Disketten
oder Internetseiten. Ein und dasselbe Format ist nicht unbedingt für
jedermann geeignet. Deshalb sollten Sie Ihre Informationen in mehreren
Formaten herstellen.
Ist die Herstellung von Informationen in unterschiedlichen
Versionen nicht teuer ?
Die blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von Informationen
ist häufig billiger und einfacher zu bewältigen, als viele meinen.
Verglichen mit den Ausgaben Ihres Unternehmens oder Ihrer
Organisation für die Bereitstellung von Standarddrucksachen, sind die
Kosten wahrscheinlich sehr gering. Die Annahme von Leitlinien für die
verbesserte Lesbarkeit von Drucksachen kann unmittelbar und praktisch
kostenneutral erfolgen.
Wie fängt man an ?
Eine Möglichkeit zu gewährleisten, dass Ihre Organisation den
Bedürfnissen aller Ihrer Kunden entspricht, ist die Formulierung von
Leitlinien für die Gestaltung zugänglicher Informationen, ähnlich jenen,
die Sie in der vorliegenden Broschüre finden.
Prüfen Sie die Informationen, die Sie herausgeben, und legen Sie
Prioritäten fest. Manche Informationen sollten vielleicht von vornherein
auch in anderen Formaten als in Schwarzschrift erhältlich sein. Zum
Beispiel Informationen, die in hohen Auflagen erscheinen, die sich an
ältere Menschen wenden oder die Gesundheitsfragen und andere
Sachthemen behandeln. Anderes wiederum sollte nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers in alternativen Formaten
angeboten werden.
Wenn Sie von vornherein Informationen in verschiedenen Formaten
herstellen, sollten diese die gleiche Qualität wie die
Schwarzdruckversion haben, nicht teuerer als diese sein und zum
selben Zeitpunkt erscheinen.
Dies bedeutet, dass wenn Sie eine Publikation planen, die Planung der
alternativen Formate unbedingt zeitgleich zur Schwarzschriftversion
erfolgen muss.
Ihre Leitlinien für die Gestaltung zugänglicher Informationen werden
Ihnen hierbei helfen, indem sie die Herausgabe alternativer Formate
zum Bestandteil des Planungsprozesses machen. Darüber hinaus
sensibilisieren sie die Verbands- oder Firmenmitarbeiter für die
Bedürfnisse Ihrer Zielgruppen. Die Europäische Union ist hier mit gutem
Beispiel vorangegangen, indem sie dafür Sorge trägt, dass die für die
Herausgabe von Publikationen insgesamt zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel auch die erforderlichen Mittel für die Herstellung
alternativer Formate umfassen.
Sobald die alternativen Formate produziert sind, müssen Sie Ihren
Kunden mitteilen, dass diese erhältlich sind. Leider sind die
Erwartungen vieler Blinder und Sehbehinderter nicht allzu hoch,
Informationen in einem für sie gut lesbaren Format zu bekommen.
Deshalb fragen sie erst gar nicht danach. Dies wird dann wiederum von
den Organisationen häufig als mangelnde Nachfrage falsch interpretiert.
In jeder Drucksache sollte deutlich abgesetzt vom Fließtext und in gut
lesbarer Großschrift (mindestens 16 Punkt) darauf hingewiesen werden,
wo alternative Formate angefordert werden können. Auch der lokale
Rundfunk, öffentliche Bibliotheken sowie die Blinden- und
Sehbehindertenorganisationen bieten gute Möglichkeiten, um Personen
mit eingeschränktem Sehvermögen zu erreichen.
Ich hoffe, dass diese Broschüre Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre
Organisation dazu anregen möge, die Informationen für Ihre
Zielgruppen im gegenwärtigen Europäischen Jahr der Behinderten und
darüber hinaus zugänglich zu machen.
Colin Low
Im November 2003
Diese Broschüre ist in Englisch,Französisch und Deutsch erhältlich. Wenn Sie weitere Exemplare wünschen, wenden Sie sich bitte an die Europäische Blindenunion.
Anschrift : European Blind Union
58 avenue Bosquet, 75007 Paris (France)
Tel : +33 1 4705 3820
Fax : +33 1 4705 3821
E-mail :
ebuoffice@euroblind.org
Alternative Formate dieser Broschüre sind auf Anfrage erhältlich.
Europäische Blindenunion
Die Europäische Blindenunion ist eine Nichtregierungsorganisation und ein
gemeinnütziger im Jahre 1984 gegründeter europäischer Verband.
Sie ist die einzige Organisation, die die Belange blinder und sehbehinderter
Menschen in Europa vertritt. Ziel der EBU ist der Schutz und die
Förderung der Interessen Blinder und Sehbehinderter in Europa.
Die vorliegenden Leitlinien wurden von der Arbeitsgruppe Zugang zu
Information für die Europäische Blindenunion erstellt.
Gestaltung : us2 design. Druck : RNIB Corporate Publishing und RNIB
European Campaigns. Die Herstellung erfolgte mit finanzieller Unterstützung der
Oogfonds Nederland.
Inhaltsverzeichnis
1. Die internationale Anerkennung des Informationsrechts
Der Zugang zu Informationen ist sehr
wichtig, um zu gewährleisten, dass
Blinde und Sehbehinderte in wichtigen
Bereichen der Gesellschaft und
Wirtschaft nicht ausgegrenzt werden.
Dieses Recht auf Information ist
international anerkannt :
"Jedermann hat das Recht auf freie
Meinungsäußerung. Dieses Recht
schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht
auf Staatsgrenzen Informationen und
Gedankengut jeder Art in Wort und
Schrift oder Druck, durch Kunstwerke
oder andere Mittel eigener Wahl sich zu
beschaffen, zu empfangen und
weiterzugeben."
Internationaler Pakt über bürgerliche
und politische Rechte, Art. 19 (2).
"Die Mitgliedstaaten sollten Strategien
entwickeln, um Informationsdienste und
Informationsmaterial für verschiedene
Behindertengruppen zugänglich zu
machen. Blindenschrift, Hörkassetten,
Großschrift und andere geeignete
Technologien sind zu verwenden, um
Personen mit stark eingeschränktem
Sehvermögen Zugang zu Schriften und
Informationsmaterial zu verschaffen."
UN-Rahmenrichtlinien für
Chancengleichheit für Behinderte,
Regel 5 (b) 6 (Zugang zu Information
und Kommunikation).
Inhaltsverzeichnis
2. Das Informationsrecht in der Praxis
- Alle für die allgemeine Öffentlichkeit
bestimmten Informationen sind
Blinden und Sehbehinderten ohne
zeitlichen Verzug und zusätzliche
Kosten in alternativen Formaten
(Blindenschrift, Kassette, Großschrift,
Diskette) zugänglich zu machen.
- Alle übrigen Dokumente sind auf
Wunsch in alternativen Formaten
bereitzustellen.
- Informationen, die über das Internet
angeboten werden, sollten für
Blinde und Sehbehinderte ohne
Einschränkungen zugänglich sein.
- Das Angebot an alternativen
Formaten sollte auf breiter Ebene
bekannt gegeben und gefördert
werden.
- Die für die Bereitstellung von
Informationen eingestellten
Haushaltsmittel sollten die Kosten
für die Herstellung alternativer
Formate umfassen.
- Die Interessenvertretungen Blinder
und Sehbehinderter sind bei den
Beratungen zur Herstellung von
Materialien zu beteiligen,
insbesondere solcher, die in
Informationskampagnen
eingesetzt werden.
Inhaltsverzeichnis
3. Formulierung einer Strategie für die
barrierefreie Gestaltung von Informationsangeboten
Blinde und Sehbehinderte haben
denselben Informationsbedarf wie alle
anderen Menschen. Durch Festlegung
einer Strategie für die Gestaltung
zugänglicher Informationen wird
gewährleistet, dass Blinde und
Sehbehinderte bei der Bereitstellung
von Informationen nicht ausgegrenzt
werden.
Diese Strategie sollte sowohl Hinweise
zur Herstellung zugänglicher
Informationen als auch einen Abschnitt
über Kompetenzschulungen für
Mitarbeiter beinhalten.
Inhaltsverzeichnis
Leitlinien für die barrierefreie
Gestaltung von Informationen
Leitlinien für die barrierefreie
Gestaltung von Informationen sollten
sowohl einen Abschnitt über allgemein
bewährte Praktiken in Bezug auf
Drucksachen und elektronische
Informationen als auch ein Kapitel über
alternative Formate beinhalten.
Allgemein bewährte Praktiken
Drucksachen
Gut lesbare Drucksachen
Gute Standards für die Lesbarkeit von
Drucksachen nützen allen Lesern.
Probleme mit dem Lesen schlecht
gestalteter Publikationen haben nicht
nur Blinde und Sehbehinderte. Ein
gutes Schriftbild kommt immer allen
Lesern zugute. Dabei ist die
Gestaltung gut lesbarer Drucksachen
weder schwierig noch kostspielig.
Ihre Leitlinien für gut gestaltete
Drucksachen sollten folgende
Hinweise enthalten :
- Schriftgröße
Die EBU empfiehlt bei
Standarddrucksachen eine
Schriftgröße von mindestens 12 Punkt.
- Farbe und Kontrast
Der Kontrast zwischen Hintergrund und
Text ist ein entscheidender Faktor für
gute Lesbarkeit. Je stärker der
Kontrast, desto lesbarer ist der Text.
Größe und Gewicht der Type
beeinflussen den Kontrast. Schwarze
Schrift auf weißem Hintergrund ergibt
den besten Kontrast.
- Schrift
Vermeiden Sie Kursivschrift, simulierte
Handschriften oder verschnörkelte
Schriftbilder. Verwenden Sie nach
Möglichkeit, serifenlose Schriften wie
z.B. Arial oder Helvetica.
- Gesamtgestaltung und Layout
Der Text ist linksbündig anzuordnen.
Der Abstand zwischen den Wörtern
sollte gleichmäßig sein. Zwischen den
einzelnen Absätzen ist ein großzügiger
Abstand zu wählen. Im Allgemeinen
sind Spalten zu eng und sollten
deshalb vermieden werden. Wird der
Text auf Papier der Größe DIN A4
gedruckt, empfehlen wir eine
zweispaltige Anordnung.
Vermeiden Sie möglichst Fließtexte,
die nur aus Großbuchstaben
bestehen. Wichtige Informationen wie
Überschriften, Namen, Rufnummern
usw. sollten stets vom Textkorpus
deutlich abgehoben und fett gedruckt
sein.
- Papier
Wählen Sie Papier von guter Qualität,
das nicht glänzt oder bei dem sich der
Text auf der Rückseite nicht
durchdrückt.
Inhaltsverzeichnis
Elektronische Informationen
- Disketten und CD-ROM
Informationen auf Datenträger, wie
z.B. Diskette oder CD-ROM sind in
der Regel das Format, das blinde und
sehbehinderte Computerbenutzer
bevorzugen, die mit Sprachausgabe,
Braille-Zeile, Großbildsystemen und
anderen technischen Innovationen
arbeiten, um Informationen zu lesen.
Elektronische Informationen sind
grundsätzlich in einem offenen
Textformat anzubieten, das das Lesen
des Textes mit der gängigen
Textverarbeitungssoftware möglich
macht. PDF-Dateien sind zu
vermeiden, da es sich bei PDF um ein
nicht offenes Textformat handelt.
- Webseiten
Das Aufkommen des World Wide Web
bedeutet, dass vielen Blinden und
Sehbehinderten durch Nutzung von
Sprachausgabe und Braille-Zeile jetzt
der Zugriff zu Informationen möglich
ist, die früher für sie unerreichbar
waren. Manche Lösungsansätze zur
Präsentierung von Informationen
führen jedoch im Ergebnis zu
Internetseiten, die Blinde und
Sehbehinderte nicht lesen können.
Die Gestaltung von Internetseiten
sollte dabei grundsätzlich den WAIRichtlinien
entsprechen, die beim
EBU-Büro erhältlich sind.
Inhaltsverzeichnis
Alternative Formate
- Großschrift
Dies bedeutet eine Schriftgröße, die
größer als „Standard" ist. Für
Dokumente im Großdruck sind
mindestens 16 Punkt zu wählen. Für
manche Blinde und Sehbehinderte
kann jedoch eine Schriftgröße von bis
zu 20 Punkt erforderlich sein. Da
Schwarzschrift-Informationen in der
Regel mit Textverarbeitungssystemen
erstellt werden, ist es möglich, die
Kopien maßgeschneidert in der
jeweils individuell gewünschten
Schriftgröße zu drucken.
Es empfiehlt sich, Großschrift stets
als das gängige Format bei allen
Dokumenten zu wählen, die für ältere
Menschen bestimmt sind, deren
Sehvermögen stärker eingeschränkt
sein dürfte.
- Blindenschrift
Die Zahl blinder und sehbehinderter
Punktschriftleser ist klein. Dennoch ist
die Punktschrift für diesen Nutzerkreis
ein äußerst wichtiges Medium.
Blindenschrift wird mit den Fingern
gelesen, wobei man sich eines
Systems aus erhabenen Punkten
bedient. Es gibt Kombinationen aus
Punkten, die für die Buchstaben des
Alphabets stehen. Andere
entsprechen der Zeichensetzung oder
auch häufig vorkommenden
Buchstabengruppen.
Fast alle Informationen lassen sich in
Blindenschrift übertragen
-angefangen von Fahrplänen der
öffentlichen Verkehrsmittel bis hin zur
Notenschrift.
Um Blindenschrift für den alltäglichen
Gebrauch zu Hause herzustellen,
benötigt man ein BlindenschriftÜbersetzungsprogramm
und einen
Punktschriftdrucker. Das Übersetzungsprogramm
überträgt den Text in ein
Format, das mittels eines Braille-
Druckers die Ausgabe in
Blindenschrift möglich macht. Es gibt
jedoch auch viele externe
Einrichtungen, die Blindenschrifttexte
für Sie fertigen. Weitere Informationen
erhalten Sie beim EBU-Büro.
- Aufgesprochene Texte
Auf Hörkassette oder CD
aufgesprochene Texte sind ein
effektives Kommunikationsmittel. Sie
sind ideal auch für Lernbehinderte,
Analphabeten oder Blinde und
Sehbehinderte, bei denen die
Bewegungsfähigkeit der tastenden
Hand eingeschränkt ist.
Für den Hausgebrauch lassen sich
bereits einfache
Kassettenaufnahmegeräte und
Mikrofone verwenden. Es empfiehlt
sich jedoch, die Dienste eines
externen Tonkopierstudios immer
dann zu nutzen, wenn man eine
größere Stückzahl von
Kassettenkopien benötigt, wenn die
aufzulesenden Schriftstücke sehr lang
sind oder es sich um komplexe
Informationen handelt. Oder auch
wenn man eine professionelle
Produktion mit Musikeinblendungen
oder anderen akustischen Effekten
erreichen möchte.
- Hörbücher und elektronische Bücher
Sprechende Bücher sind Bücher,
die auf Audiokassetten oder CDs
aufgenommen werden. Viele
elektronische Bücher gelten als
sprechende Bücher. Hörbücher
müssen deshalb einen kommerziellen
Standard haben. Es muss möglich
sein, sie sowohl mit speziell für Blinde
und Sehbehinderte gestalteten als
auch auf marktgängigen Geräten
abzuspielen.
Ein Beispiel für einen guten
kommerziellen Standard ist DAISY
(Digital Audio-based Information
System). DAISY bezeichnet ein
System aus Hard- and Software für
die Aufnahme, Speicherung,
Übertragung und das Abspielen von
sprechenden Büchern.
- Disketten und CD-ROMs
Disketten und CD-ROMs dürften das
von blinden und sehbehinderten
Computerbenutzern am häufigsten
bevorzugte Format sein. Wenn Sie
Informationen auf Diskette anbieten,
sollte die Datei stets mehrformatig,
d.h. im Word- und Textformat sein.
So gewährleisten Sie, dass sie von
Blinden und Sehbehinderten gelesen
werden können.
- Punktschriftservice und
Tonkopierstudio
Für viele Organisationen ist es
zweckmäßiger und kostengünstiger,
die Dienste eines externen
Punktschriftservice bzw.
Tonkopierstudios in Anspruch zu
nehmen. Fordern Sie hierzu beim
EBU-Büro nähere Informationen
zu den in Ihrem Raum
bestehenden einschlägigen
Dienstleistungsangeboten an.
Inhaltsverzeichnis
Kompetenzschulung für
Mitarbeiter
Kompetenz und Kenntnisse der
Mitarbeiter lassen sich verbessern
durch die Herausgabe dieser
Leitlinien, durch Verbreitung eines
Faltblatts mit grundlegenden
Informationen über die Herstellung
von alternativen Formaten sowie
durch Kompetenzschulungen für
sehende Mitarbeiter.
Welche Inhalte ?
- Grundlegende Fakten und Zahlen
auf dem Gebiet der Blindheit und
Sehbehinderung
- Informationen über Hilfsmittel
und Geräte, die Blinde und
Sehbehinderte benutzen, um
zu lesen
- Informationen über unterschiedliche
Formate : Welche sind diese ?
- Strategien der Organisationen,
wie man Informationen in
unterschiedlichen Formaten
herstellt
- Einzelschulungen
- Herstellung von Medienpaketen und
Faltblättern
- Angabe weiterer Informations- und
Beratungsmöglichkeiten, wie z. B.
die Europäische Blindenunion.
Welche Zielgruppen ?
- Mitarbeiter, die an der Formulierung
von Strategien, Verfahren und
Praktiken mit beteiligt sind.
- Mitarbeiter, die an vorderster Front
im Einsatz stehen und Blinden und
Sehbehinderten tagtäglich
persönlich begegnen.
- Mitarbeiter, die mit Betroffenen
telefonisch oder korrespondierend
zu tun haben.
- Mitarbeiter, die mit der praktischen
Herstellung von Informationen
befasst sind.
- Mitarbeiter, die für die Gestaltung
und Produktion sämtlicher
Informationen zuständig sind,
insbesondere solcher, die
schwerpunktmäßig in alternativen
Formaten herausgegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
4. Hier erhalten Sie weitere Informationen
Büros der Europäischen Blindenunion
Die Europäische Blindenunion bietet
Ihnen ihr umfassendes Fachwissen
auf den genannten Gebieten an und
berät und unterstützt Sie gerne bei
der Gestaltung zugänglicher
Informationen.
European Blind Union
58, Avenue Bosquet
75007 Paris (France)
Tel : +33 1 470 538 20
Fax : +33 1 470 538 21
E-mail :
ebuoffice@euroblind.org
Director : Mr. Mokrane Boussaid
European Blind Union
Georges Henrilaan avenue 278
B-1200 Brussels (Belgium)
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