Die barrierefreie Gestaltung Ihrer Informationsangebote für Verbraucher mit Sehproblemen



Vorwort von Colin Low,
Vorsitzender der Arbeitsgruppe Zugang zu Information bei der Europäischen Blindenunion

Die Europäische Blindenunion hat die vorliegenden Leitlinien erstellt, um Ihnen zu helfen, Ihre Informationen für alle Ihre blinden und sehbehinderten Kunden zugänglich zu gestalten. Diese Broschüre zeigt Ihnen, dass die Herstellung barrierefreier Informationsangebote keineswegs kompliziert ist und für Ihre Verbandskommunikation von entscheidender Bedeutung sein kann.

In der Europäischen Union leben 7.4 Millionen Blinde und Sehbehinderte; weitaus mehr sind es in ganz Europa. Da die Menschen immer länger leben, wird die Zahl der Sehschwachen zunehmen, weil Sehprobleme und Alter einen engen empirischen Zusammenhang bilden. Als Unternehmen oder gemeinnützige Organisation bedeutet dies für Sie, dass eine steigende Zahl Ihrer Kunden erblinden oder eine Sehbehinderung bekommen wird.

Die vorliegende Broschüre will Ihnen zeigen, was Sie bedenkenmüssen, damit Sie mit Ihrer Philosophie alle Ihre Kunden erreichen.


Warum sollten Sie Ihre Informationen so herstellen, dass alle Ihre Kunden diese lesen können ?

Zunächst einmal ist dies nur recht und billig : Informationen ermöglichen uns, Entscheidungen zu treffen, an der Gesellschaft teilzuhaben und ein selbständiges Leben zu führen. Blinde und Sehbehinderte haben hierauf den gleichen Rechtsanspruch wie alle anderen Bürger.

Des Weiteren ist dies auch wirtschaftlich sinnvoll. Denn Blinde und Sehbehinderte stellen ein zahlenmäßig bedeutendes Marktsegment in Europa dar, das nicht ignoriert werden kann.


Wie lesen Blinde und Sehbehinderte ?

Blinde und Sehbehinderte lesen Informationen auf verschiedene Weise. Für viele Sehbehinderte sind gut gestaltete gedruckte Informationen mit einer Mindestschriftgröße von 12 Punkt sehr wichtig. Andere wiederum benötigen Informationen in anderen Formaten als Standardschrift. Alternative Formate sind Großdruck, auf Hörkassette bzw.

CD aufgelesene Texte oder elektronische Formate wie z. B. Disketten oder Internetseiten. Ein und dasselbe Format ist nicht unbedingt für jedermann geeignet. Deshalb sollten Sie Ihre Informationen in mehreren Formaten herstellen.


Ist die Herstellung von Informationen in unterschiedlichen Versionen nicht teuer ?

Die blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von Informationen ist häufig billiger und einfacher zu bewältigen, als viele meinen. Verglichen mit den Ausgaben Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation für die Bereitstellung von Standarddrucksachen, sind die Kosten wahrscheinlich sehr gering. Die Annahme von Leitlinien für die verbesserte Lesbarkeit von Drucksachen kann unmittelbar und praktisch kostenneutral erfolgen.


Wie fängt man an ?

Eine Möglichkeit zu gewährleisten, dass Ihre Organisation den Bedürfnissen aller Ihrer Kunden entspricht, ist die Formulierung von Leitlinien für die Gestaltung zugänglicher Informationen, ähnlich jenen, die Sie in der vorliegenden Broschüre finden.

Prüfen Sie die Informationen, die Sie herausgeben, und legen Sie Prioritäten fest. Manche Informationen sollten vielleicht von vornherein auch in anderen Formaten als in Schwarzschrift erhältlich sein. Zum Beispiel Informationen, die in hohen Auflagen erscheinen, die sich an ältere Menschen wenden oder die Gesundheitsfragen und andere Sachthemen behandeln. Anderes wiederum sollte nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers in alternativen Formaten angeboten werden.

Wenn Sie von vornherein Informationen in verschiedenen Formaten herstellen, sollten diese die gleiche Qualität wie die Schwarzdruckversion haben, nicht teuerer als diese sein und zum selben Zeitpunkt erscheinen.

Dies bedeutet, dass wenn Sie eine Publikation planen, die Planung der alternativen Formate unbedingt zeitgleich zur Schwarzschriftversion erfolgen muss.

Ihre Leitlinien für die Gestaltung zugänglicher Informationen werden Ihnen hierbei helfen, indem sie die Herausgabe alternativer Formate zum Bestandteil des Planungsprozesses machen. Darüber hinaus sensibilisieren sie die Verbands- oder Firmenmitarbeiter für die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppen. Die Europäische Union ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen, indem sie dafür Sorge trägt, dass die für die Herausgabe von Publikationen insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch die erforderlichen Mittel für die Herstellung alternativer Formate umfassen.

Sobald die alternativen Formate produziert sind, müssen Sie Ihren Kunden mitteilen, dass diese erhältlich sind. Leider sind die Erwartungen vieler Blinder und Sehbehinderter nicht allzu hoch, Informationen in einem für sie gut lesbaren Format zu bekommen. Deshalb fragen sie erst gar nicht danach. Dies wird dann wiederum von den Organisationen häufig als mangelnde Nachfrage falsch interpretiert.

In jeder Drucksache sollte deutlich abgesetzt vom Fließtext und in gut lesbarer Großschrift (mindestens 16 Punkt) darauf hingewiesen werden, wo alternative Formate angefordert werden können. Auch der lokale Rundfunk, öffentliche Bibliotheken sowie die Blinden- und Sehbehindertenorganisationen bieten gute Möglichkeiten, um Personen mit eingeschränktem Sehvermögen zu erreichen.

Ich hoffe, dass diese Broschüre Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation dazu anregen möge, die Informationen für Ihre Zielgruppen im gegenwärtigen Europäischen Jahr der Behinderten und darüber hinaus zugänglich zu machen.

Colin Low
Im November 2003



Diese Broschüre ist in Englisch,Französisch und Deutsch erhältlich. Wenn Sie weitere Exemplare wünschen, wenden Sie sich bitte an die Europäische Blindenunion.

Anschrift : European Blind Union
58 avenue Bosquet, 75007 Paris (France)
Tel : +33 1 4705 3820
Fax : +33 1 4705 3821
E-mail : ebuoffice@euroblind.org


Alternative Formate dieser Broschüre sind auf Anfrage erhältlich.


Europäische Blindenunion

Die Europäische Blindenunion ist eine Nichtregierungsorganisation und ein gemeinnütziger im Jahre 1984 gegründeter europäischer Verband. Sie ist die einzige Organisation, die die Belange blinder und sehbehinderter Menschen in Europa vertritt. Ziel der EBU ist der Schutz und die Förderung der Interessen Blinder und Sehbehinderter in Europa.


Die vorliegenden Leitlinien wurden von der Arbeitsgruppe Zugang zu Information für die Europäische Blindenunion erstellt.

Gestaltung : us2 design. Druck : RNIB Corporate Publishing und RNIB European Campaigns. Die Herstellung erfolgte mit finanzieller Unterstützung der Oogfonds Nederland.


Inhaltsverzeichnis



1. Die internationale Anerkennung des Informationsrechts

Der Zugang zu Informationen ist sehr wichtig, um zu gewährleisten, dass Blinde und Sehbehinderte in wichtigen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft nicht ausgegrenzt werden.

Dieses Recht auf Information ist international anerkannt :

"Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort und Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 19 (2).

"Die Mitgliedstaaten sollten Strategien entwickeln, um Informationsdienste und Informationsmaterial für verschiedene Behindertengruppen zugänglich zu machen. Blindenschrift, Hörkassetten, Großschrift und andere geeignete Technologien sind zu verwenden, um Personen mit stark eingeschränktem Sehvermögen Zugang zu Schriften und Informationsmaterial zu verschaffen."
UN-Rahmenrichtlinien für Chancengleichheit für Behinderte, Regel 5 (b) 6 (Zugang zu Information und Kommunikation).



Inhaltsverzeichnis



2. Das Informationsrecht in der Praxis

    - Alle für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmten Informationen sind Blinden und Sehbehinderten ohne zeitlichen Verzug und zusätzliche Kosten in alternativen Formaten (Blindenschrift, Kassette, Großschrift, Diskette) zugänglich zu machen.

    - Alle übrigen Dokumente sind auf Wunsch in alternativen Formaten bereitzustellen.

    - Informationen, die über das Internet angeboten werden, sollten für Blinde und Sehbehinderte ohne Einschränkungen zugänglich sein.

    - Das Angebot an alternativen Formaten sollte auf breiter Ebene bekannt gegeben und gefördert werden.

    - Die für die Bereitstellung von Informationen eingestellten Haushaltsmittel sollten die Kosten für die Herstellung alternativer Formate umfassen.

    - Die Interessenvertretungen Blinder und Sehbehinderter sind bei den Beratungen zur Herstellung von Materialien zu beteiligen, insbesondere solcher, die in Informationskampagnen eingesetzt werden.


Inhaltsverzeichnis



3. Formulierung einer Strategie für die barrierefreie Gestaltung von Informationsangeboten

Blinde und Sehbehinderte haben denselben Informationsbedarf wie alle anderen Menschen. Durch Festlegung einer Strategie für die Gestaltung zugänglicher Informationen wird gewährleistet, dass Blinde und Sehbehinderte bei der Bereitstellung von Informationen nicht ausgegrenzt werden.

Diese Strategie sollte sowohl Hinweise zur Herstellung zugänglicher Informationen als auch einen Abschnitt über Kompetenzschulungen für Mitarbeiter beinhalten.


Inhaltsverzeichnis


Leitlinien für die barrierefreie Gestaltung von Informationen

Leitlinien für die barrierefreie Gestaltung von Informationen sollten sowohl einen Abschnitt über allgemein bewährte Praktiken in Bezug auf Drucksachen und elektronische Informationen als auch ein Kapitel über alternative Formate beinhalten.

Allgemein bewährte Praktiken

Drucksachen
Gut lesbare Drucksachen
Gute Standards für die Lesbarkeit von Drucksachen nützen allen Lesern. Probleme mit dem Lesen schlecht gestalteter Publikationen haben nicht nur Blinde und Sehbehinderte. Ein gutes Schriftbild kommt immer allen Lesern zugute. Dabei ist die Gestaltung gut lesbarer Drucksachen weder schwierig noch kostspielig.

Ihre Leitlinien für gut gestaltete Drucksachen sollten folgende Hinweise enthalten :

    - Schriftgröße
    Die EBU empfiehlt bei Standarddrucksachen eine Schriftgröße von mindestens 12 Punkt.

    - Farbe und Kontrast
    Der Kontrast zwischen Hintergrund und Text ist ein entscheidender Faktor für gute Lesbarkeit. Je stärker der Kontrast, desto lesbarer ist der Text. Größe und Gewicht der Type beeinflussen den Kontrast. Schwarze Schrift auf weißem Hintergrund ergibt den besten Kontrast.

    - Schrift
    Vermeiden Sie Kursivschrift, simulierte Handschriften oder verschnörkelte Schriftbilder. Verwenden Sie nach Möglichkeit, serifenlose Schriften wie z.B. Arial oder Helvetica.

    - Gesamtgestaltung und Layout
    Der Text ist linksbündig anzuordnen. Der Abstand zwischen den Wörtern sollte gleichmäßig sein. Zwischen den einzelnen Absätzen ist ein großzügiger Abstand zu wählen. Im Allgemeinen sind Spalten zu eng und sollten deshalb vermieden werden. Wird der Text auf Papier der Größe DIN A4 gedruckt, empfehlen wir eine zweispaltige Anordnung.

    Vermeiden Sie möglichst Fließtexte, die nur aus Großbuchstaben bestehen. Wichtige Informationen wie Überschriften, Namen, Rufnummern usw. sollten stets vom Textkorpus deutlich abgehoben und fett gedruckt sein.

    - Papier
    Wählen Sie Papier von guter Qualität, das nicht glänzt oder bei dem sich der Text auf der Rückseite nicht durchdrückt.


Inhaltsverzeichnis



Elektronische Informationen
    - Disketten und CD-ROM
    Informationen auf Datenträger, wie z.B. Diskette oder CD-ROM sind in der Regel das Format, das blinde und sehbehinderte Computerbenutzer bevorzugen, die mit Sprachausgabe, Braille-Zeile, Großbildsystemen und anderen technischen Innovationen arbeiten, um Informationen zu lesen. Elektronische Informationen sind grundsätzlich in einem offenen Textformat anzubieten, das das Lesen des Textes mit der gängigen Textverarbeitungssoftware möglich macht. PDF-Dateien sind zu vermeiden, da es sich bei PDF um ein nicht offenes Textformat handelt.

    - Webseiten
    Das Aufkommen des World Wide Web bedeutet, dass vielen Blinden und Sehbehinderten durch Nutzung von Sprachausgabe und Braille-Zeile jetzt der Zugriff zu Informationen möglich ist, die früher für sie unerreichbar waren. Manche Lösungsansätze zur Präsentierung von Informationen führen jedoch im Ergebnis zu Internetseiten, die Blinde und Sehbehinderte nicht lesen können. Die Gestaltung von Internetseiten sollte dabei grundsätzlich den WAIRichtlinien entsprechen, die beim EBU-Büro erhältlich sind.


Inhaltsverzeichnis



Alternative Formate

    - Großschrift
    Dies bedeutet eine Schriftgröße, die größer als „Standard" ist. Für Dokumente im Großdruck sind mindestens 16 Punkt zu wählen. Für manche Blinde und Sehbehinderte kann jedoch eine Schriftgröße von bis zu 20 Punkt erforderlich sein. Da Schwarzschrift-Informationen in der Regel mit Textverarbeitungssystemen erstellt werden, ist es möglich, die Kopien maßgeschneidert in der jeweils individuell gewünschten Schriftgröße zu drucken.

    Es empfiehlt sich, Großschrift stets als das gängige Format bei allen Dokumenten zu wählen, die für ältere Menschen bestimmt sind, deren Sehvermögen stärker eingeschränkt sein dürfte.

    - Blindenschrift
    Die Zahl blinder und sehbehinderter Punktschriftleser ist klein. Dennoch ist die Punktschrift für diesen Nutzerkreis ein äußerst wichtiges Medium. Blindenschrift wird mit den Fingern gelesen, wobei man sich eines Systems aus erhabenen Punkten bedient. Es gibt Kombinationen aus Punkten, die für die Buchstaben des Alphabets stehen. Andere entsprechen der Zeichensetzung oder auch häufig vorkommenden Buchstabengruppen.

    Fast alle Informationen lassen sich in Blindenschrift übertragen -angefangen von Fahrplänen der öffentlichen Verkehrsmittel bis hin zur Notenschrift.

    Um Blindenschrift für den alltäglichen Gebrauch zu Hause herzustellen, benötigt man ein BlindenschriftÜbersetzungsprogramm und einen Punktschriftdrucker. Das Übersetzungsprogramm überträgt den Text in ein Format, das mittels eines Braille- Druckers die Ausgabe in Blindenschrift möglich macht. Es gibt jedoch auch viele externe Einrichtungen, die Blindenschrifttexte für Sie fertigen. Weitere Informationen erhalten Sie beim EBU-Büro.

    - Aufgesprochene Texte
    Auf Hörkassette oder CD aufgesprochene Texte sind ein effektives Kommunikationsmittel. Sie sind ideal auch für Lernbehinderte, Analphabeten oder Blinde und Sehbehinderte, bei denen die Bewegungsfähigkeit der tastenden Hand eingeschränkt ist.

    Für den Hausgebrauch lassen sich bereits einfache Kassettenaufnahmegeräte und Mikrofone verwenden. Es empfiehlt sich jedoch, die Dienste eines externen Tonkopierstudios immer dann zu nutzen, wenn man eine größere Stückzahl von Kassettenkopien benötigt, wenn die aufzulesenden Schriftstücke sehr lang sind oder es sich um komplexe Informationen handelt. Oder auch wenn man eine professionelle Produktion mit Musikeinblendungen oder anderen akustischen Effekten erreichen möchte.

    - Hörbücher und elektronische Bücher
    Sprechende Bücher sind Bücher, die auf Audiokassetten oder CDs aufgenommen werden. Viele elektronische Bücher gelten als sprechende Bücher. Hörbücher müssen deshalb einen kommerziellen Standard haben. Es muss möglich sein, sie sowohl mit speziell für Blinde und Sehbehinderte gestalteten als auch auf marktgängigen Geräten abzuspielen.

    Ein Beispiel für einen guten kommerziellen Standard ist DAISY (Digital Audio-based Information System). DAISY bezeichnet ein System aus Hard- and Software für die Aufnahme, Speicherung, Übertragung und das Abspielen von sprechenden Büchern.

    - Disketten und CD-ROMs
    Disketten und CD-ROMs dürften das von blinden und sehbehinderten Computerbenutzern am häufigsten bevorzugte Format sein. Wenn Sie Informationen auf Diskette anbieten, sollte die Datei stets mehrformatig, d.h. im Word- und Textformat sein. So gewährleisten Sie, dass sie von Blinden und Sehbehinderten gelesen werden können.

    - Punktschriftservice und Tonkopierstudio
    Für viele Organisationen ist es zweckmäßiger und kostengünstiger, die Dienste eines externen Punktschriftservice bzw. Tonkopierstudios in Anspruch zu nehmen. Fordern Sie hierzu beim EBU-Büro nähere Informationen zu den in Ihrem Raum bestehenden einschlägigen Dienstleistungsangeboten an.



Inhaltsverzeichnis


Kompetenzschulung für Mitarbeiter

Kompetenz und Kenntnisse der Mitarbeiter lassen sich verbessern durch die Herausgabe dieser Leitlinien, durch Verbreitung eines Faltblatts mit grundlegenden Informationen über die Herstellung von alternativen Formaten sowie durch Kompetenzschulungen für sehende Mitarbeiter.

Welche Inhalte ?

    - Grundlegende Fakten und Zahlen auf dem Gebiet der Blindheit und Sehbehinderung

    - Informationen über Hilfsmittel und Geräte, die Blinde und Sehbehinderte benutzen, um zu lesen

    - Informationen über unterschiedliche Formate : Welche sind diese ?

    - Strategien der Organisationen, wie man Informationen in unterschiedlichen Formaten herstellt

    - Einzelschulungen

    - Herstellung von Medienpaketen und Faltblättern

    - Angabe weiterer Informations- und Beratungsmöglichkeiten, wie z. B. die Europäische Blindenunion.



Welche Zielgruppen ?

    - Mitarbeiter, die an der Formulierung von Strategien, Verfahren und Praktiken mit beteiligt sind.

    - Mitarbeiter, die an vorderster Front im Einsatz stehen und Blinden und Sehbehinderten tagtäglich persönlich begegnen.

    - Mitarbeiter, die mit Betroffenen telefonisch oder korrespondierend zu tun haben.

    - Mitarbeiter, die mit der praktischen Herstellung von Informationen befasst sind.

    - Mitarbeiter, die für die Gestaltung und Produktion sämtlicher Informationen zuständig sind, insbesondere solcher, die schwerpunktmäßig in alternativen Formaten herausgegeben werden.


Inhaltsverzeichnis



4. Hier erhalten Sie weitere Informationen

Büros der Europäischen Blindenunion
Die Europäische Blindenunion bietet Ihnen ihr umfassendes Fachwissen auf den genannten Gebieten an und berät und unterstützt Sie gerne bei der Gestaltung zugänglicher Informationen.

European Blind Union
58, Avenue Bosquet
75007 Paris (France)
Tel : +33 1 470 538 20
Fax : +33 1 470 538 21
E-mail : ebuoffice@euroblind.org
Director : Mr. Mokrane Boussaid

European Blind Union
Georges Henrilaan avenue 278
B-1200 Brussels (Belgium)

Back
Homepage