Rec16 – die Arbeit der EBU innerhalb des Programms "Rechte, Gleichheit und Staatsbürgerschaft“ der Europäischen Union für 2016.

Das Arbeitsprogramm der EBU 2016 (kurz “REC16”) gliedert die Aktivitäten in folgende vier Hauptkategorien: Kampagnen, Berichte, Hilfe zur Selbsthilfe und Kommunikation.

Kampagnen

2016 führten wir unsere Kampagnenarbeit in vielen politischen Bereichen fort, darunter das Barrierefreiheitsgesetz, an dem unsere Mitglieder mit der Europäischen Kommission, gemeinnützigen Partnerorganisationen auf EU-Ebene sowie Europaabgeordneten und Regierungen zusammengearbeitet haben, um zu gewährleisten, dass das Europäische Barrierefreiheitsgesetz nach der Veröffentlichung auch „für seinen Zweck geeignet ist“.

Was den Zugang zu Büchern angeht, haben EBU und Weltblindenunion (WBU) Lobbyarbeit bei der EU betrieben, sie den Ratifizierungsprozess des “Marrakesch-Vertrags” der WIPO voranbringt, um den Zugang zu Werken für blinde, seh- oder anderweitig lesebehinderte Menschen zu verbessern” und bei der Kommission darauf gedrängt, sämtliche Gesetzesfragen über die Ratifizierung schnellstmöglich zu klären.

Die EU-Verordnung über barrierefreie Webseiten wurde dank unserer Kampagne am 2. Dezember verabschiedet. Damit soll gewährleistet werden, dass alle politischen Entscheidungsträger verstehen, dass die meisten Menschen Webinhalte heutzutage auf mobilen Endgeräten und per Apps abrufen und dass für blinde und sehbehinderte Nutzer Letztere oft die einfachste Möglichkeit sind, Zugang zu bestimmten Diensten oder Informationen zu erlangen.

In puncto lautlose Fahrzeuge hat die EBU sich mit ihrer Lobbyarbeit weiter für ein Verbot von Pauseschaltern, den Einbau eines Geräuschs im Leerlauf und einen Mindestgeräuschpegel eingesetzt, wodurch Fußgänger die Gegenwart und den Betrieb eines fahrenden Autos erkennen können.

Schließlich haben wir uns bei der Zugänglichkeit von Bezahlterminals weiter für eine europaweite Standardisierung und Barrierefreiheit von Bezahlterminals eingesetzt, insbesondere durch die neu gegründete europäische Plattform Pay-Able.

Berichte

2016 hat die EBU ihre Arbeit an Analysen und Berichten fortgesetzt. Dies umfasste u. a. die Erstellung eines zur UNBRK­ zu Artikel 28 “angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz”. Auch hat die EBU in Zusammenarbeit mit ICEVI-Europe einen Bericht über eine Pilotumfrage unter Erasmus+ und Koordinationsstellen für Behinderte sowie einen Bericht zu barrierefreien Universitäten für Erasmus+-Studenten mit Sehbehinderungen veröffentlicht.

Hilfe zur Selbsthilfe

Bei der Hilfe zur Selbsthilfe hat die EBU die Fähigkeiten ihrer Mitglieder in vielen Bereichen verbessert, so zum Beispiel durch einen zweiten e-Workshop zu "Barrierefreien Zahlungsterminals”. Die Fähigkeit unserer Mitglieder, Kampagnen zu schaffen wurde durch eine neue Meisterschulung im Umgang mit Twitter in Brüssel gestärkt, um das Kampagnennetzwerk der EBU neue Fähigkeiten im direkten Austausch per Twitter mit Gesetzgebern der EU und den jeweiligen Regierungen an die Hand zu geben, damit sie für die EBU wichtige Themen ansprechen können. Eine zweite Schulung zum politischen Entscheidungsfindungsprozess innerhalb der EU fand in Paris statt.

Was die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen anbelangt, so wurden junge Blinde und Sehbehinderte in Tirrenia in Italien darin geschult, wie sie diese verbessern können. Im Anschluss organisierten sie zwei kurze, landesweite Trainingsseminare zum Gleichen Thema.

Auch haben wir die Gleichstellung der Geschlechter in einer Folgeveröffentlichung zu dem im Jahr 2015 von der EBU veröffentlichten Text unter dem Titel“Die Zukunft, die wir wollen: Ein Leitfaden zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter” vorangebracht, mit einem Trainingskurs, der am 28. Oktober in Paris unter Mitwirkung des EBU-Vorstands und Mitgliedern stattfand. Außerdem gab es einen e-Workshop für EBU-Mitglieder am 8. Dezember, um Gender Mainstreaming voranzubringen.

Information und Kommunikation

Schließlich hat die EBU an der Kommunikationsfront Anstrengungen unternommen, ihr Profil sichtbar zu machen und die Öffentlichkeit für Themen zu sensibilisieren, die Blinden und Sehbehinderten wichtig sind. Darunter fiel die Produktion eines Videos, das auf Sehbehinderungen und Low Vision aufmerksam macht und den nationalen Mitgliedern bei der Förderung und Lobbyarbeit zu den 10 Mindeststandards für Rehabilitation bei Sehbehinderungen helfen soll. Auch wurde ein Text veröffentlicht, um auf die UNBRK aufmerksam zu machen. Er richtet sich an sehbehinderte Bürger und beschreibt die UNBRK und die Mechanismen, die sie für deren Durchsetzung nutzen können, falls sie der Ansicht sind, ihre Rechte seien ihnen verwehrt worden.

Diese Aktivitäten wurden durch das Programm "Rechte, Gleichheit und Staatsbürgerschaft" der Europäischen Union mitfinanziert.

Weitere Details zu den oben genannten und weiteren Aktivitäten finden Sie auf der jeweiligen Seite der EBU-Website.