Stellungnahme der EBU zur Abstimmung im Rechtsausschuss über das Gesetz zum Marrakesch-Vertrag

Die Europäische Blindenunion dankt dem Europäischen Parlament für seine andauernde und nachdrückliche Unterstützung

Wir freuen uns sehr darüber, dass es nun eine Gesetzesvereinbarung innerhalb der EU gibt, die den Weg für eine zügige EU-weite Ratifizierung des Marrakesch-Vertrags ebnet. Diese Vereinbarung bedeutet, dass der grenzübergreifende Austausch urheberrechtlich geschützter Bücher ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber für nicht kommerzielle Zwecke zum Nutzen blinder und sehbehinderter Menschen legal ist. Diese politische Vereinbarung schreibt innerhalb der EU eine rechtsverbindliche Ausnahme zum Urheberrecht für den Austausch zugänglicher Bücher für blinde und sehbehinderte Menschen vor,.

Gleichsam bedauern wir jedoch, dass diese Vereinbarung es EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, eine „Steuer auf zugängliche Bücher“ zu erheben oder einen “Vergütungsanspruch“ für Rechteinhaber vorsieht, da wir dies als Widerspruch zu den Zielen für ein Recht zu Lesen sehen, wie sie der Marrakesch-Vertrag definiert. Wir werden uns gegen diese unfaire Anwendung von Ausgleichsabgaben bei der Überführung dieser EU-Vorschriften in das jeweils geltende Recht der einzelnen EU-Mitgliedstaaten stellen. Sie werden fälschlicherweise als "Ausgleichsabgaben” bezeichnet, denn es gibt keinen wirtschaftlichen Verlust auszugleichen, und die Regierungen haben bisher nicht beweisen können, das den Verlagen ein wesentlicher Schaden durch zugängliche Werke entstanden wäre.

Die EBU wird unermüdlich daran arbeiten zu gewährleisten, dass die heute verabschiedete Verordnung und Richtlinie einen wichtigen Schritt hin zu einem Ende der „Büchernot“ bedeutet, die den Zugang zu einer Vielzahl von veröffentlichtem Lesematerial für Blinde und Sehbehinderte stark einschränkt. Dieses Gesetz ist dabei besonders relevant, da in der EU (und den USA) die meisten zugänglichen Formate in den wichtigsten Sprachen vorliegen. Zusammen mit dem Marrakesch-Vertrag bedeutet dieses Gesetz einen besseren Zugang zu Bildung, Kultur und sozialer Integration für Millionen blinde und sehbehinderte Menschen in Europa und weltweit.

Der nächste wichtige Schritt ist die Ratifizierung des Marrakesch-Vertrags durch Parlament und Rat. Anschließend muss diese Ratifizierung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum vorgelegt werden. Wir fordern, dass dies unverzüglich geschieht.

David Hammerstein, EBU-Beauftragter zum Marrakesch-Vertrag.