Der Wahlvorgang ist für Menschen mit sämtlichen Behinderungen mit Barrieren behaftet. Und das in allen Phasen: sei dies beim Zugang zu Informationen darüber, wie man wählt, zu politischen Informationen, am Wahltag selbst, ja sogar bei der Ergebnisrecherche.
Das heißt, wenn man überhaupt ein Wahlrecht hat: Es gibt noch immer 800,000 Europäer mit geistigen und/oder psychosozialen Behinderungen, denen das Wahlrecht aufgrund von antiquierten Gesetzen nicht zugesprochen wird.