Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (nachfolgend "Verordnung" genannt) wurde im Juli 2006 erlassen und gilt seit dem 26. Juli 2008 (mit Ausnahme von zwei Artikeln, die bereits im Jahr zuvor Gültigkeit hatten).
Ziel und Anwendungsbereich
Ziel der Verordnung ist es, behinderte Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die mit dem Flugzeug reisen, vor Diskriminierung zu schützen und sicherzustellen, dass sie die für sie notwendigen Hilfeleistungen erhalten.
Sie schützt jeden Menschen mit einer körperlichen Behinderung (sei diese sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder vorübergehend), einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung oder jedweder Ursache für eine Behinderung oder auch Menschen im Alter, deren Situation angemessene Aufmerksamkeit und die Anpassung des allen Fahrgästen zur Verfügung gestellten Dienstes an ihre besonderen Bedürfnisse erfordert.
Sie gilt für Flughäfen in der EU und gewerbliche Fluggesellschaften bei Flügen mit Abflug, Transit oder Ankunft auf einem Flughafen in der EU.