Beschlüsse

Folgende Beschlüsse wurden auf der 11. EBU-Generalversammlung in Rom (Italien) vom 28.-30. Oktober 2019 gefasst.

Beschluss 2019-1

Diese 11. Generalversammlung der Europäischen Blindenunion, die in Rom, Italien vom 28-30 Oktober 2019 abgehalten wurde, fasst folgenden Beschluss:

  • Die EBU unterstützt die Begehung des Weltblindengipfels in Madrid, dessen Ziel es ist, die Umsetzung der SDGs sowie der UN BRK auf der Tagesordnung voranzubringen, und zwar für alle blinden Menschen weltweit,
  • Die EBU ruft alle europäischen Organisationen für Blinde und Sehbehinderte dazu auf, eine vollständige Teilnahme am Weltblindengipfel zu gewährleisten,
  • Die EBU ermutigt alle ihre Mitglieder dazu, die Teilnahme anderer nationaler Mitgliederorganisationen innerhalb der WBU, einschließlich anderer europäischer Länder, bei der Teilnahme am Weltblindengipfel zu unterstützen,
  • Die EBU unterstützt europäische Kandidaten, die für verschiedene Positionen innerhalb der WBU bei den kommenden Wahlen antreten,
  • Die EBU verpflichtet sich, europäische Technologieunternehmen dazu zu ermutigen, ihre Produkte und Dienstleistungen für Blinde und Sehbehinderte im Rahmen der internationalen Ausstellung “TIFLOINNOVA” zu Präsentieren, die auf dem Weltblindengipfel stattfinden wird.

Beschluss 2019-2

Diese 11. Generalversammlung der Europäischen Blindenunion, die in Rom, Italien vom 28-30 Oktober 2019 abgehalten wurde, fasst folgenden Beschluss:

  • Der EBU-Vorstand führt eine Untersuchung durch, um die Gründe und Mechanismen einer unausgewogenen Vertretung zu ermitteln.
  • Der EBU-Vorstand gewährleistet, dass die Ergebnisse und Empfehlungen zu dieser Untersuchung allen Mitgliedern weit vor der EBU Generalversammlung 2023 zur Verfügung gestellt werden, damit die Informationen vor den Ernennungen in Erwägung gezogen werden können.

Beschluss 2019-3

Diese 11. Generalversammlung der Europäischen Blindenunion, die in Rom, Italien vom 28-30 Oktober 2019 abgehalten wurde, fasst folgenden Beschluss:

Vorschlag, die Verfassung dahingehend zu ergänzen, dass es maximal nur zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten für die Mitglieder sämtlicher EBU geben darf.

Beschluss 2019-4

Diese 11. Generalversammlung der Europäischen Blindenunion, die in Rom, Italien vom 28-30 Oktober 2019 abgehalten wurde, fasst folgenden Beschluss:

  • Ein ständiger Gleichstellungsausschuss/eine ständige Arbeitsgruppe soll eingerichtet werden, wobei das derzeitige EBU-Frauennetzwerk als Mailingliste für die Arbeitsperiode 2019-2023 bestehen bleibt,
  • Persönliche, regelmäßige Netzwerktreffen zu Geschlechtergleichstellung werden eingerichtet, die im Turnus der Generalversammlung mindestens alle vier Jahre, bevorzugt aber alle zwei Jahre stattfinden,
  • Eine Ergänzung der Verfassung um ein Quotensystem, um eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern aller Altersgruppen im Vorstand für die Arbeitsperiode 2019-2023 zu gewährleisten und die abgeänderte Verfassung auf der GV 2023 vorstellen zu können.

Dieser Beschluss basiert auf der EBU-Erklärung von Malmö, einem Aktionsaufruf, auf den sich die Teilnehmer der EBU GEAR Konferenz in Malmö vom 14-16 Juni 2019 verständigt haben.