Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgeste im Eisenbahnverkehr brachte einige allgemeingültige Mindestregelungen für alle mit sich, die in Europa mit dem Zug verreisen. Sie enthält ein spezielles Kapitel über die Rechte von Fahrgesten mit Behinderungen sowie Fahrgesten mit eingeschränkter Mobilität.
In ihrem Bericht über die Umsetzung der Verordnung aus dem Jahr 2013 hatte die Europäische Kommission bestimmte Problembereiche hervorgehoben, die auch von einer Folgenabschätzung im Jahr 2016/2017 bestätigt wurden. 2017 legte die Kommission einen Vorschlag (COM/2017/0548 final - 2017/0237 (COD)) für eine modernisierte Verordnung vor, um eben die Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität deutlich zu stärken.
Dieser Artikel beschreibt die wichtigsten Elemente der bestehenden Verordnung und der vorgeschlagenen Neuerung aus der Sicht blinder und sehbehinderter Menschen.