Die Umsetzung der UNBRK auf EU-Ebene

Trotz unserer gemeinsam vereinbarten Werte und Verträge sowie der Tatsache, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet und ratifiziert haben, sehen sich Menschen mit Behinderungen im Alltag weiterhin mit zahlreichen Hindernissen und Diskriminierungen konfrontiert, die sie daran hindern, ihre Freiheiten und Grundrechte zu genießen.

Im vergangenen Jahr habe ich als Berichterstatter zum Bericht über den Schutz von Menschen mit Behinderungen gearbeitet und die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine Reihe von Initiativen umzusetzen, die sicherstellen sollen, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der EU-Grundrechtecharta stehen. Derzeit arbeite ich an dem Dossier "Auf dem Weg zu gleichen Rechten für Menschen mit Behinderungen".

Beide Dossiers kommen zur rechten Zeit, da die Europäische Kommission im vergangenen Jahr die neue Strategie für Menschen mit Behinderungen 2021-2030 auf den Weg gebracht hat, die darauf abzielt, das Leben von Menschen mit Behinderungen in einem barrierefreien Europa zu verbessern und die soziale und wirtschaftliche Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft zu fördern, und zwar frei von Diskriminierung und unter uneingeschränkter Wahrung ihrer Rechte und gleichberechtigt mit anderen.

Gegenwärtig sind Europäische Bürger mit zahlreichen Barrieren konfrontiert, die Menschen mit Behinderungen beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat zur Arbeit, zum Studium oder aus anderen Gründen behindern. Kern dieses Problems ist die Tatsache, dass es derzeit keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus der EU-Mitgliedstaaten untereinander gibt. In meinem Bericht habe ich betont, dass der Europäische Behindertenausweis ein sehr wichtiges Instrument sein wird, um Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit in einem barrierefreien Europa zu unterstützen.

Als Brücke zwischen EU-Bürgern, Parlament und anderen EU-Institutionen spielt der Petitionsausschuss eine entscheidende Rolle und ist ein wichtiges Instrument, um unsere Bürger in die partizipative Demokratie einzubinden. Das Recht, eine Petition einzureichen, ist eines der Grundrechte jedes EU-Bürgers. Menschen mit Behinderungen stoßen jedoch auf enorme Hindernisse, wenn sie ihr Petitionsrecht wahrnehmen wollen. Deshalb muss das Europäische Parlament sicherstellen, dass seine Website für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist, und zwar im Einklang mit der Politik der "Vorbildwirkung". Außerdem sollte es die Einreichung von Petitionen in internationalen und nationalen Gebärdensprachen, die in der EU verwendet werden, ermöglichen und somit das Grundrecht auf Petitionen für Nutzer von Gebärdensprachen zugänglicher machen.

Arbeit und Beschäftigung sind entscheidende Elemente für ein unabhängiges Leben und grundlegende Faktoren zur Gewährleistung einer vollen und wirksamen Teilhabe und zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in unsere Gesellschaft.

Eine der größten Herausforderungen, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, insbesondere diejenigen, die versuchen, über die Runden zu kommen, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen und Geld verdienen, ist die Frage der Lebenshaltungskosten.

In meiner jüngsten Arbeit zur Stellungnahme "Auf dem Weg zu gleichen Rechten für Menschen mit Behinderungen" betone ich die dringende Notwendigkeit, eine Studie über die verstärkte Förderung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen durch eine verbesserte Datenerhebung durchzuführen, die darauf abzielt, die Frage der Lebenshaltungskosten für Menschen mit Behinderungen genauer zu analysieren. Anhand dieser Daten wäre es beispielsweise möglich nachzuvollziehen, warum Menschen mit Behinderungen so unverhältnismäßig stark von Armut betroffen sind und warum der Verlust finanzieller Nachteilsausgleiche für Behinderte nach dem Gehaltseingang so problematisch und gefährlich sein kann. Der Verlust von Nachteilsausgleichen für Behinderungen nach Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit ist einer der Hauptgründe dafür, dass Menschen mit Behinderungen nicht ohne Weiteres auf den Arbeitsmarkt überwechseln können, was sie dem größten Risiko einer Armut trotz Erwerbstätigkeit aussetzt.

Im Juni werde ich als Vertreter des UNBRK-Überwachungsrahmens der EU an der Mission im UN-Hauptquartier teilnehmen, um mit verschiedenen NGOs, UN-Einrichtungen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und wichtigen Einrichtungen der Vereinten Nationen über den Aufbau von Gesellschaften im Korona-Kontext und darüber hinaus zu diskutieren, die eine Inklusion von Menschen mit Behinderungen und ihre Teilhabe fördern. Dies ist für uns von grundlegender Bedeutung, um eine soziale und wirtschaftliche Eingliederung und eine Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft zu erreichen, und zwar frei von Diskriminierung und unter uneingeschränkter Wahrung ihrer Rechte und gleichberechtigt mit anderen.

MdEP Alex AGIUS SALIBA,

Vizepräsident der S&D Fraktion,

Stellvertretender Vorsitzender des Petitionsausschusses

Berichterstatter für den Bericht "Der Schutz von Menschen mit Behinderungen durch Petitionen: Lehren aus der Vergangenheit".

Schattenberichterstatter für die Stellungnahme "Auf dem Weg zu gleichen Rechten für Menschen mit Behinderungen”